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Die verfassungsrechtliche Stellung des Deutschen Kaisers nach der Reichsverfassung von 1871

von Tim Ostermann (Autor:in)
©2009 Dissertation LX, 248 Seiten

Zusammenfassung

Zur verfassungsrechtlichen Beurteilung der Stellung des Deutschen Kaisers des 1871 geschaffenen Deutschen Reiches existieren in neuerer Zeit keine Untersuchungen. Im Rahmen dieser Arbeit wird in der gebotenen Ausführlichkeit unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse, vor allem auch aus der Geschichtswissenschaft, auf den Kaiser als zentrales Organ des sich auf der Schwelle vom Konstitutionalismus zum Parlamentarismus befindenden Deutschen Reiches eingegangen. Der Verfasser beschäftigt sich dabei mit den folgenden Fragen: Welche historischen Vorbilder hatte der deutsche Kaiser? Welche Aufgaben und Befugnisse kamen ihm zu? Wie waren seine Kompetenzen im Detail ausgestaltet? Ergaben sich die kaiserlichen Befugnisse ausschließlich aus dem Text der Reichsverfassung oder speisten sie sich auch aus anderen, außerhalb des Verfassungstextes liegenden Quellen? Inwiefern wichen Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit voneinander ab? In welchem Umfang wirkte sich auf die Funktion des Kaisers im Reich das gleichzeitige Innehalten der preußischen Königswürde aus? Welche Entwicklung nahm das Kaisertum von 1871 bis 1918?

Details

Seiten
LX, 248
Jahr
2009
ISBN (Paperback)
9783631597408
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Verfassungsrecht Kaisertum Kaiserwürde
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2009. LX, 248 S.

Biographische Angaben

Tim Ostermann (Autor:in)

Der Autor: Tim Ostermann, geboren 1979; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld; Erstes Staatsexamen Anfang 2005; anschließend wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht, Universität Bielefeld; Referendariat beim Oberlandesgericht Hamm; Zweites Staatsexamen 2008; seit 2008 als Rechtsanwalt in Minden und Herford tätig. Promotion 2009.

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Titel: Die verfassungsrechtliche Stellung des Deutschen Kaisers nach der Reichsverfassung von 1871