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Die Einstellung gegen Auflage gemäß Art. 34 Abs. 1 BayDG im behördlichen Disziplinarverfahren

Zugleich ein Beitrag zum Grundsatz des "volenti non fit iniuria</I> im Disziplinarrecht

von Tim Sporrer (Autor:in)
©2010 Dissertation 188 Seiten

Zusammenfassung

Mit der gegen Auflage bedingten Einstellung des Disziplinarverfahrens nach Art. 34 Abs. 1 BayDG soll nach dem Willen des Gesetzgebers das Disziplinarverfahren beschleunigt werden, da die erforderliche Zustimmung des Beamten im Stadium eines «hinreichenden Tatverdachts» Ermittlungsarbeit einspare. Die Arbeit zeigt jedoch, dass konsensuales Verwaltungshandeln im disziplinarrechtlichen Ermittlungsverfahren den Nachweis des Dienstvergehens nicht entbehrlich macht, insbesondere ein «hinreichender Tatverdacht» als Anknüpfungspunkt der Quasisanktion «Auflage» unzulässig ist. Die notwendige verfassungskonforme Auslegung des Art. 34 Abs. 1 BayDG lässt somit den vom Gesetzgeber erhofften Effizienzgewinn verpuffen.

Details

Seiten
188
Jahr
2010
ISBN (Paperback)
9783631597576
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Beamten- und Disziplinarrecht Unschuldsvermutung konsensuales Verwaltungshandeln hinreichender Tatverdacht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2010. 187 S.

Biographische Angaben

Tim Sporrer (Autor:in)

Der Autor: Tim Sporrer wurde 1978 in Fürth geboren und studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau und Würzburg. Nach dem Rechtsreferendariat war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Forschungsstelle für Wissenschafts- und Hochschulrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Von 2005 bis 2008 war er Leiter eines für Dienstaufsicht zuständigen Sachgebiets am Polizeipräsidium Unterfranken. Der Autor ist derzeit Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverwaltungsgericht.

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Titel: Die Einstellung gegen Auflage gemäß Art. 34 Abs. 1 BayDG im behördlichen Disziplinarverfahren