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Zulässigkeit und Grenzen von Tarifsozialplänen

von Claudia Hagedorn (Autor:in)
©2010 Dissertation 328 Seiten

Zusammenfassung

Seit einigen Jahren versuchen Gewerkschaften aus Anlass von geplanten Standortverlagerungsentscheidungen durch das Aufstellen exorbitant hoher Sozialplanforderungen zumindest mittelbar auf die unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers Einfluss zu nehmen. Diese Arbeit befasst sich mit der Zulässigkeit dieser tariflichen Sozialpläne. Dabei wird auf eine mögliche Sperrwirkung der §§ 111 ff. BetrVG eingegangen und in diesem Zusammenhang überlegt, ob eine Gesetzesänderung anzuraten ist. Da die Forderung nach Abschluss eines tariflichen Sozialplanes aus Anlass einer konkreten Verlagerungsentscheidung des Arbeitgebers erfolgt, wird im weiteren Verlauf der Arbeit untersucht, ob und inwiefern trotz etwaiger Verbandsangehörigkeit des Arbeitgebers ein Firmentarifvertrag erstreikt werden kann. Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit bildet die genaue Auseinandersetzung mit den einzelnen Tarifsozialplanforderungen, wobei zunächst die tarifliche Regelbarkeit näher untersucht wird. Im Anschluss daran erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Frage der Erstreikbarkeit der Forderungen, wobei diesbezüglich zwischen den direkten Standorterhaltsforderungen und denen der Folgenmilderung für die betroffenen Arbeitnehmer differenziert wird. Den Schlusspunkt der Arbeit – gleichsam als Abrundung – bildet ein Blick auf das Europarecht. Dabei wird thematisiert, ob die in Art. 43 EG normierte Niederlassungsfreiheit Streiks um standortbezogenen Tarifverträgen Grenzen setzt.

Details

Seiten
328
Jahr
2010
ISBN (PDF)
9783653001365
ISBN (Hardcover)
9783631598894
DOI
10.3726/978-3-653-00136-5
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2010 (November)
Schlagworte
Standortverlagerung von Betrieben / Betriebsteilen Firmentarifverträge Tarifsozialplan tariflicher Sozialplan
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2010. 328 S.

Biographische Angaben

Claudia Hagedorn (Autor:in)

Die Autorin: Claudia Hagedorn wurde 1981 in Heilbad Heiligenstadt geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen. Nach Abschluss des Ersten Staatsexamens 2005 war sie als Korrekturassistentin beschäftigt. Seit 2008 ist die Autorin Referendarin am Landgericht Fulda. Die Promotion erfolgte 2009 an der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen.

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Titel: Zulässigkeit und Grenzen von Tarifsozialplänen
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