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Haftung angestellter Ärzte insbesondere in der medizinischen Forschung

von Jutta Lebich (Autor:in)
©2005 Dissertation 240 Seiten

Zusammenfassung

Die vorliegende Untersuchung gilt der Haftung angestellter Ärzte. Beteiligt sich ein angestellter Arzt an einem medizinischen Forschungprojekt, begibt er sich auf Neuland. Sein Vorhaben bewegt sich nicht nur im Spannungsfeld zwischen seiner Verpflichtung zur kunstgerechten Be-handlung des Patienten und seinem Interesse am Erkenntnisfortschritt. Als Angestellter unterliegt er auch den Regelungen seines Arbeitsverhältnisses und der Einbindung in den Betrieb seines Arbeitgebers. Die Studie stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeit angestellter Ärzte zusammen und hat dabeisowohl die Besonderheiten der Beteiligung an Forschungsvorhaben Dritter als auch diejenigen eigener wissenschaftlicher Tätigkeit im Blick. Dabei wird auch die persönliche Haftung des angestellten Arztes im Organisationsgefüge eines Betriebes mit arbeitsteiligen Strukturen beleuchtet. Aus arbeitsrechtlicher Sicht wird die Organisation eines Krankenhausbetriebes durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers gesteuert. Aufgrund der besonderen Stellung des Arztberufes als freier Beruf ist dessen Reichweite umstritten. Gleichzeitig führt die Zusammenarbeit medizinischer Disziplinen immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Verantwortungsbereichen. Weder Rechtsprechung noch Literatur und auch nicht der Gesetzgeber konnten bislang eine befriedigende Lösung für das Außenhaftungsrisiko eines Arbeitnehmers finden. Daher ist es für den einzelnen Arbeitnehmer von Bedeutung, auf welche Weise sein persönliches Haftungsrisiko durch rechtliche, wirtschaftliche oder tatsächliche Streuungsmechanismen beeinflusst wird.

Details

Seiten
240
Jahr
2005
ISBN (Paperback)
9783899755206
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Haftung Ärzte medizinische Forschung
Erschienen
München, 2005. 240 S.

Biographische Angaben

Jutta Lebich (Autor:in)

Jutta Lebich, geboren 1972 in Burghausen, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg. Nach dem Assessorexamen 1998 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Regensburg beschäftigt. Seit September 2000 ist die Verfasserin als Rechtsanwältin in München tätig.

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Titel: Haftung angestellter Ärzte insbesondere in der medizinischen Forschung