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Die Verjährung erbrechtlicher Ansprüche

Eine Auseinandersetzung mit der Norm des § 197 Abs. 1, Nr. 2, 2. Alt BGB

von Felix Baum (Autor:in)
©2005 Dissertation 116 Seiten

Zusammenfassung

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie die gesetzliche Regelung des § 197 Abs.1, Nr.2, 2.Alt. BGB, wonach «erbrechtliche Ansprüche» der dreißigjährigen Verjährung unterliegen, vor dem Hintergrund des neuen Verjährungsrechtes zu verstehen ist.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts ist seit Januar 2002 eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren eingeführt worden, deren Beginn von subjektiven Faktoren abhängt (§§ 195, 199 BGB). Eine Ausnahme von der weitreichenden Regelverjährung ist in § 197 Abs.1, Nr.2, 2.Alt. BGB jedoch für «erbrechtliche Ansprüche» vorgesehen. Da dieser Begriff im kodifizierten Verjährungsrecht bisher nicht enthalten war, stellt sich die Frage, welche Ansprüche unter ihn zu subsumieren sind. Von dieser Frage ausgehend setzt sich die Arbeit mit der generellen Problematik einer verjährungsrechtlichen Bereichsausnahme für erbrechtliche Ansprüche auseinander. Dabei werden auch die allgemeinen und konkreten Kritikpunkte an der neuen Rechtslage dargestellt. Vor dem Hintergrund dieser Kritik wird die neue gesetzliche Regelung des § 197 Abs.1, Nr.2, 2.Alt. BGB daraufhin untersucht, wie sie nach der juristischen Dogmatik auszulegen ist. Hierbei zeigt sich, dass eine stark einschränkende Auslegung der Norm angezeigt ist, um der Systematik des neuen Verjährungsrechts gerecht zu werden. Im Ergebnis wird dem Gesetzgeber daher empfohlen, die verunglückte und unbedacht kodifizierte Norm des § 197 Abs.1, Nr.2, 2.Alt. BGB ersatzlos zu streichen.

Details

Seiten
116
Jahr
2005
ISBN (Paperback)
9783899755282
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Erbrecht erbrechtliche Ansprüche Verjährung
Erschienen
München, 2005. 116 S.

Biographische Angaben

Felix Baum (Autor:in)

Felix Baum wurde am 12.04.1975 geboren, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg von 1995-2000, Referendariat in Niedersachsen (OLG Celle) von 2001-2003 mit mehrmonatigem Auslandsaufenthalt in Dublin/Irland, seit 2001 Nebentätigkeit in einer international ausgerichteten Wirtschaftskanzlei in Hamburg, außerdem seit 2004 als Rechtsanwalt in Hamburg zugelassen.

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Titel: Die Verjährung erbrechtlicher Ansprüche