Lade Inhalt...

Die Abkommensberechtigung von Personengesellschaften im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Japan

von Thomas Bücheler (Autor:in)
©2017 Dissertation XXVIII, 338 Seiten

Zusammenfassung

Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf Personengesellschaften können hinsichtlich der Abkommensberechtigung Konflikte entstehen, wenn die Vertragsstaaten wegen ihrer divergierenden Besteuerungskonzepte die Rechtsformen unterschiedlich qualifizieren. Der Autor befasst sich mit der Einordnung japanischer Rechtsformen, insbesondere der japanischen LLC und der japanischen LLP, für Zwecke des deutschen Steuerrechts sowie der Einordnung von deutschen Rechtsformen für Zwecke der Besteuerung in Japan. Hierbei wird auch auf die jüngste Rechtsprechung des Japanischen Obersten Gerichtshofes eingegangen. Bei der Behandlung der durch die nationale Einordnung entstehenden subjektiven Qualifikationskonflikte steht die Sonderregelung des DBA Deutschland–Japan im Mittelpunkt.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autoren-/Herausgeberangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • Kapitel 1: Zivilrechtliche Grundlagen
  • A. Zivilrechtliche Grundlagen in Deutschland
  • I. Personengesellschaften und Körperschaften im deutschen Recht
  • II. Überblick über ausgewählte Personengesellschaften des deutschen Rechts
  • 1. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • 2. Die offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • 3. Die Kommanditgesellschaft (KG)
  • B. Zivilrechtliche Grundlagen in Japan
  • I. Lage vor der Gesellschaftsrechtsreform 2005 / 2006
  • 1. Das Recht der Gesellschaften (kaisha) vor der Reform
  • 2. Das Recht der Vereinigungen (kumiai) vor der Reform
  • II. Zustand nach der Gesellschaftsrechtsreform 2006 sowie Einführung zu den behandelten Rechtsformen
  • 1. Überblick über die Anteilsgesellschaften (mochibun-kaisha) des japanischen Gesellschaftsgesetzes (kaisha-hô)
  • a. Gründung, Haftung und Leistung der Einlage
  • b. Geschäftsführung und Vertretung
  • c. Übertragung der Anteile und Ausscheiden von Gesellschaftern
  • d. Auflösung der Gesellschaft
  • e. Bilanzierung und Rechnungslegung
  • 2. Überblick über die jGbR (nin’i-kumiai)
  • a. Gründung, Haftung und Leistung der Einlage
  • b. Geschäftsführung und Vertretung
  • c. Wechsel im Bestand der Mitglieder
  • d. Auflösung und Abwicklung
  • e. Bilanzierung und Rechnungslegung der jGbR
  • 3. Überblick über die jLLP (yûgen-sekinin jigyô-kumiai)
  • a. Gründung, Haftung und Leistung der Einlage
  • b. Geschäftsführung und Vertretung
  • c. Wechsel im Mitgliederbestand und Ausscheiden von Mitgliedern
  • d. Auflösung und Abwicklung
  • e. Bilanzierung und Rechnungslegung
  • C. Zwischenergebnis
  • I. Die Personengesellschaft im deutschen Recht
  • II. Personengesellschaft (jinteki-kaisha) und Kapitalgesellschaft (butteki-kaisha) im japanischen Recht
  • III. Gesellschaft (kaisha) und Vereinigung (kumiai) im japanischen Recht
  • Kapitel 2: Die Besteuerung von Personengesellschaften in Deutschland und Japan
  • A. Die Besteuerung von Personengesellschaften in Deutschland
  • I. Transparenz im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht
  • II. Überblick über die Besteuerung von gewerblich tätigen Personengesellschaften und deren Gesellschaftern
  • 1. Der Mitunternehmerbegriff
  • 2. Zweistufige Gewinnermittlung
  • a. Ebene der Gesellschaft
  • b. Ebene des Gesellschafters
  • III. Überblick über die Besteuerung vermögensverwaltender Personengesellschaften
  • B. Die Besteuerung von Personengesellschaften in Japan
  • I. Ertragsbesteuerung der Gesellschaft (kaisha)
  • 1. Besteuerung nach dem jKStG (hôjinzei-hô)
  • a. Steuerpflichtige (nôzei-gimusha)
  • b. Umfang der Besteuerung und Besteuerungsgrundlage
  • aa. Inländische Körperschaften
  • bb. Ausländische Körperschaften
  • 2. Besteuerung nach dem jEStG
  • a. Inländische Körperschaften
  • b. Ausländische Körperschaften
  • 3. Unilateraler Ausgleich von Doppelbesteuerung und Doppelbelastung
  • a. Steueranrechnung
  • b. Steuerfreistellung für Auslandsdividenden
  • c. Exkurs: Dividendenfreistellung bei Ausschüttungen zwischen japanischen inländischen Körperschaften
  • II. Die Ertragsbesteuerung der Vereinigungen (kumiai)
  • 1. Transparente Besteuerung und Gewinnermittlung bei jGbR und jLLP
  • 2. Besteuerung von natürlichen Personen als Mitglieder einer jGbR und jLLP
  • a. Unbeschränkt Steuerpflichtige
  • b. Beschränkt Steuerpflichtige
  • aa. Alte Rechtslage bis Ende 2016
  • bb. Neue Rechtslage ab 2017
  • 3. Besteuerung von Körperschaften als Mitglieder einer jGbR oder jLLP
  • a. Inländische Körperschaften
  • b. Ausländische Körperschaften
  • Kapitel 3: Die steuerliche Einordnung ausländischer Rechtsformen in Deutschland und Japan
  • A. Einführung
  • I. Die Einordnung ausländischer Rechtsformen für steuerrechtliche Zwecke
  • II. Die steuerliche Einordnung ausländischer Rechtsformen und Abkommensrecht
  • B. Die Einordnung ausländischer Rechtsformen für Zwecke der Besteuerung in Deutschland
  • I. Einordnung von Rechtsformen anhand des Typenvergleiches
  • 1. Vorgehensweise beim Typenvergleich
  • 2. Die Beschreibung der Struktur der ausländischen Rechtsform
  • 3. Der Vergleich mit deutschen Rechtsformen
  • 4. Die Vergleichskriterien der Rechtsprechung und Finanzverwaltung
  • a. Die einzelnen Vergleichskriterien
  • aa. Zentralisierte Geschäftsführung und Vertretung
  • bb. Beschränkte Haftung
  • cc. Freie Übertragbarkeit der Anteile
  • dd. Gewinnzuteilung
  • ee. Kapitalaufbringung
  • ff. Unbegrenzte Lebensdauer der Gesellschaft
  • gg. Gewinnverteilung
  • hh. Formale Gründungsvoraussetzungen
  • b. Das Verhältnis der Kriterien zueinander
  • II. Einordnung japanischer Rechtsformen für Zwecke der Besteuerung in Deutschland
  • 1. Einordnung der Anteilsgesellschaften (mochibun-kaisha)
  • a. Einordnung der jOHG (gômei-kaisha) und jKG (gôshi-kaisha)
  • aa. Vergleichbarkeit mit bestimmten deutschen Rechtsformen
  • bb. Einordnungsergebnis
  • b. Einordnung der jLLC (gôdô-kaisha)
  • aa. Vergleichbarkeit mit bestimmter deutscher Rechtsform
  • bb. Abstrakter Vergleich zu deutschen Kapital- und Personengesellschaften
  • cc. Einordnungsergebnis
  • 2. Einordnung der behandelten Vereinigungen (kumiai)
  • a. Einordnung der jGbR
  • aa. Vergleichbarkeit mit bestimmter deutscher Rechtsform
  • bb. Einordnungsergebnis
  • b. Einordnung der jLLP
  • aa. Vergleichbarkeit mit bestimmter deutscher Rechtsform
  • bb. Abstrakter Vergleich zu deutschen Kapital- und Personengesellschaften
  • cc. Einordnungsergebnis
  • III. Zwischenergebnis
  • C. Die Einordnung ausländischer Rechtsformen für Zwecke der Besteuerung in Japan
  • I. Ähnlichkeit ausländischer Rechtsformen mit japanischen Körperschaften (hôjin-gaitôsei)
  • 1. Kriterien zur Einordnung ausländischer Rechtsformen des Steuerschiedsgerichtes, der NTA und ausgewählter Distrikt- und Obergerichte
  • a. Einordnung der New York-LLC
  • aa. Entscheidung des Steuerschiedsgerichts v. 26.02.2001
  • bb. Schreiben der NTA zur amerikanischen LLC
  • cc. Urteile zur New York-LLC des Distriktgerichtes Saitama v. 16.05.2007 und des Obergerichtes Tokyo v. 10.10.2007
  • b. Urteile zur Bermuda-LPS des Distriktgerichtes Tokyo v. 30.08.2012 sowie des Obergerichtes Tokyo v. 05.02.2014
  • c. Urteile zur Delaware-LPS
  • aa. Urteile des Distriktgerichts Tokyo v. 19.07.2011 und des Distriktgerichts Nagoya v. 14.12.2011
  • bb. Urteil des Distriktgerichts Osaka v. 17.12.2010
  • cc. Urteil des Obergerichts Nagoya v. 24.01.2013
  • dd. Urteile des Obergerichts Tokyo v. 13.03.2013 sowie des Obergerichts Osaka v. 25.04.2013
  • 2. Bewertung der Einordnungskriterien des Steuerschiedsgerichtes, der NTA sowie der dargestellten gerichtlichen Entscheidungen
  • a. Der dem Privatrecht entlehnte Körperschaftsbegriff (hôjin no shakuyô-gainen)
  • b. Anknüpfung an den Körperschaftsstatus im Gründungsrecht
  • c. Einordnung anhand der Charakteristika von Körperschaften im japanischen Recht
  • d. Einordnungskriterien der nationalen Steuerbehörde (kokuzei-chô) aus dem Schreiben zur amerikanischen LLC
  • e. Verlustzuordnungssubjekt als Kriterium
  • 3. Kriterien zur Einordnung des OGH in seiner Entscheidung vom 17.07.2015
  • 4. Bewertung der Einordnungskriterien des OGH-Urteils v. 17.07.2015
  • 5. Überlegungen zu anderen Einordnungsansätzen
  • a. Einordnung ohne Rückgriff auf den Begriff der Körperschaft
  • b. Regelungen über ausländische Gesellschaften (gaikoku-kaisha) des jGesG
  • c. Art. 823 jGesG als Grundlage der Einordnungsentscheidung (seishitsu-kettei)
  • d. Kriterien zur Einordnung einer Rechtsform als ausländische Gesellschaft (gaikoku-kaisha) i.S.d. Art. 2 Nr. 2 jGesG
  • 6. Zwischenergebnis
  • II. Einordnung deutscher Rechtsformen für Zwecke des japanischen Steuerrechts
  • 1. Versuch der Einordnung anhand der Kriterien des OGH in seinem Urteil v. 17.07.2015
  • 2. Einordnung anhand der dargestellten Literaturauffassung
  • a. Einordnung der deutschen OHG und KG für Besteuerungszwecke in Japan
  • aa. Struktur und Gründung der Rechtsformen
  • bb. Geschäftsführung und Vertretung
  • cc. Satzungsänderung, Auflösung der Rechtsform und Stellung der Gesellschafter
  • dd. Einordnungsentscheidung für die deutsche OHG und KG
  • b. Einordnung der deutschen GbR für japanische Besteuerungszwecke
  • aa. Struktur und Gründung der Rechtsformen
  • bb. Geschäftsführung und Vertretung
  • cc. Satzungsänderung, Auflösung der Rechtsform und Stellung der Gesellschafter
  • dd. Einordnungsentscheidung für die deutsche GbR
  • III. Zwischenergebnis
  • Kapitel 4: Abkommensberechtigung von Personengesellschaften im DBA Deutschland-Japan
  • A. Einführung und Begriff des Qualifikationskonfliktes
  • B. Überblick über die Behandlung von subjektiven Qualifikationskonflikten anhand des OECD-MA
  • I. Voraussetzungen der persönlichen Abkommensberechtigung gem. Art. 1 OECD-MA
  • 1. Personengesellschaften als Person i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. a OECD-MA
  • a. Überblick über die Auslegungsregel des Art. 3 Abs. 2 OECD-MA
  • aa. Abkommensorientiertes Verständnis
  • bb. Anwenderstaatsorientierte Auffassung
  • cc. Auslegung des Art. 3 Abs. 2 OECD-MA und Diskussion
  • dd. Ergebnis
  • b. Personengesellschaften als Gesellschaften i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. b OECD-MA
  • aa. Folgen einer anwenderstaatsorientierten Auslegung des Gesellschaftsbegriffes
  • bb. Folgen eines abkommensorientierten Verständnisses
  • cc. Diskussion zur Auslegung des Gesellschaftsbegriffes und Ergebnis
  • c. Personengesellschaften als andere Personenvereinigung gem. Art. 3 Abs. 1 lit. a Alt. 3 OECD-MA
  • 2. Ansässigkeit einer Personengesellschaft i.S.d. Art. 4 OECD-MA
  • II. Behandlung bei gleicher steuerlicher Einordnung in beiden Vertragsstaaten
  • 1. Übereinstimmende transparente Einordnung
  • a. Zwei-Staaten Sachverhalt
  • b. Drei-Staaten Sachverhalt
  • 2. Übereinstimmende intransparente Einordnung
  • a. Zwei-Staaten Sachverhalt
  • b. Drei-Staaten Sachverhalt
  • III. Behandlung bei unterschiedlicher steuerlicher Einordnung in den Vertragsstaaten
  • 1. Unterschiedliche Behandlung in Quellenstaat und im Staat der Gesellschaft
  • 2. Unterschiedliche Behandlung bei Ansässigkeit der Gesellschafter im Drittstaat
  • 3. Ansätze zur Lösung subjektiver Qualifikationskonflikte
  • a. Lösungsansätze der OECD
  • aa. Behandlung im Verhältnis Quellenstaat – Staat der Gesellschaft
  • bb. Behandlung bei Ansässigkeit der Gesellschafter im Drittstaat
  • b. Durchschlagen der Abkommensberechtigung
  • c. Anwenderstaatsorientierte Sichtweise
  • d. Auffassung der deutschen Finanzverwaltung/ des deutschen Gesetzgebers
  • aa. Die BMF-Schreiben zur Anwendung von DBA auf Personengesellschaften
  • bb. § 50d Abs. 1 S. 11 EStG i.d.F. des AmtshilfeRLUmsG
  • cc. Ergebnis
  • e. Position des BFH
  • aa. Überblick über ausgewählte Entscheidungen des BFH
  • bb. Zusammenfassung
  • (1) Behandlung bei Ansässigkeit der Gesellschafter im Inland
  • (2) Behandlung im Verhältnis Quellenstaat – Sitzstaat
  • IV. Stellungnahme und Ergebnis
  • C. Subjektive Qualifikationskonflikte im DBA D-J
  • I. Subjektive Abkommensberechtigung japanischer Vereinigungen (kumiai) sowie der deutschen GbR
  • 1. Vereinigungen (kumiai) und die deutsche GbR als Personen i.S.d. DBA D-J
  • 2. Ansässigkeit der japanischen Vereinigungen (kumiai) und der deutschen GbR in einem Vertragsstaat
  • 3. Zusammenfassung und Ergebnis
  • II. Subjektive Abkommensberechtigung japanischer Anteilsgesellschaften (mochibun-kaisha)
  • 1. Anteilsgesellschaften als Personen i.S.d. DBA D-J
  • a. Auslegung des Gesellschaftsbegriffes durch Rückgriff auf das Recht des Anwenderstaates (Art. 3 Abs. 2 DBA D-J)
  • b. Auslegung des Gesellschaftsbegriffes aus dem Abkommenszusammenhang
  • c. Ergebnis
  • 2. Ansässigkeit von Anteilsgesellschaften
  • 3. Exkurs: Gewinnausschüttung einer jOHG an ihren deutschen Gesellschafter
  • a. Besteuerung des laufenden Gewinns
  • b. Besteuerung der Gewinnverteilung/Ausschüttung
  • c. Gesamtschau der divergierenden Betrachtungen
  • d. Abkommensorientierte und anwenderstaatsorientierte Auffassung
  • e. Ergebnis
  • III. Subjektive Abkommensberechtigung der deutschen OHG und KG
  • 1. OHG und KG als Personen gem. Art. 3 Abs. 1 lit. e DBA D-J
  • 2. Ansässigkeit der OHG und der KG gem. Art. 4 DBA D-J
  • 3. Sonderregelung des Art. 7 Abs. 7 DBA D-J für die Abkommensanwendung auf OHG und KG
  • a. Abkommensberechtigung der OHG und KG durch Art. 7 Abs. 7 DBA D-J
  • b. Wirkung des Art. 7 Abs. 7 DBA D-J
  • c. Rückgriff auf Parallelabkommen zur Bekräftigung des Ergebnisses
  • d. Ergebnis
  • 4. Exkurs: Behandlung von Zinszahlungen einer deutschen OHG an einen japanischen Gesellschafter
  • a. Besteuerung nach innerstaatlichem Recht
  • b. Qualifikationskonflikt bei der Anwendung des DBA D-J
  • c. Auswirkungen des Art. 7 Abs. 7 DBA D-J auf die steuerliche Einordnung der Zinszahlungen
  • d. Verschiedene Ansichten zur Lösung des Qualifikationskonfliktes
  • e. Einführung des § 50d Abs. 10 EStG a.F.
  • f. Die Vorschrift des § 50d Abs. 10 EStG i.d.F. des AmtshilfeRLUmsG
  • aa. Abkommensüberschreibung durch § 50d Abs. 10 EStG
  • bb. Die Abkommensüberschreibung als Völkerrechtsverstoß
  • cc. Verfassungsmäßigkeit des § 50d Abs. 10 EStG
  • dd. Verstoß gegen europarechtliche Grundfreiheiten durch § 50d Abs. 10 EStG
  • ee. Anwendung des § 50d Abs. 10 EStG auf den Beispielsfall
  • g. Ergebnis
  • Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
  • Anhang I Ergänzungen zur Besteuerung japanischer Rechtsformen
  • I. Ergänzungen zur Besteuerung japanischer Gesellschaften (kaisha) nach dem japanischen Körperschaft- und Einkommensteuergesetz
  • 1. Rechtsquellen
  • 2. Einteilung der Körperschaften im jKStG (nôzei-gimusha)
  • 3. Besteuerung inländischer Körperschaften (naikoku-hôjin)
  • a. Besteuerung nach dem jKStG (hôjinzei-hô)
  • aa. Umfang des zu versteuernden Einkommens im Rahmen des jKStG (kazei-shotoku no han’i)
  • bb. Gewinnermittlung und Gewinnermittlungszeitraum
  • b. Einkommensteuerpflicht und Quellenabzug bei inländischen Körperschaften (gensen-chôshû)
  • aa. Dem Steuerabzug unterliegende Einkünfte und Durchführung
  • bb. Anrechnung der Einkommensteuer auf die Körperschaftsteuer (shotokuzeigaku kôjo)
  • 4. Besteuerung ausländischer Körperschaften (gaikoku-hôjin)
  • a. Körperschaftsteuerpflicht ausländischer Körperschaften (gaikoku-hôjin)
  • aa. Inländische Einkünfte (kokunai-gensen shotoku)
  • bb. Begriff der Betriebsstätte als Anknüpfungspunkt für Besteuerungszwecke
  • cc. Besteuerung einer Geschäftsstelle: Gesamtheitsprinzip
  • dd. Besteuerung im Rahmen einer Baubetriebsstätte: Eingeschränktes Gesamtheitsprinzip
  • ee. Besteuerungsfolgen ohne Betriebsstätte
  • b. Einkommensteuerpflicht und Quellenabzug bei ausländischen Körperschaften (gensen-chôshû)
  • II. Ergänzungen zur Besteuerung der Vereinigung (kumiai) und deren Mitgliedern (kumiai-in) nach dem japanischen Körperschaft- und Einkommensteuergesetz
  • 1. Einführung zur Besteuerung der jGbR (nin’i kumiai) und der jLLP (yûgen-sekinin jigyô-kumiai)
  • a. Transparente Besteuerung
  • b. Steuerliche Gewinnermittlung bei der jGbR und der jLLP
  • 2. Besteuerung von in Japan ansässigen natürlichen Personen und Körperschaften als Mitglieder einer Vereinigung (kumiai)
  • a. Natürliche Personen
  • aa. Steuerpflichtige i.S.d. jEStG (nôzei-gimusha)
  • bb. Umfang des zu versteuernden Einkommens (kazei-shotoku no han’i)
  • cc. Einkunftsart der Gewinne aus einer jGbR oder jLLP
  • dd. Durchführung der Besteuerung bei in Japan ansässigen natürlichen Personen als Mitglieder einer jGbR und jLLP
  • b. Körperschaften
  • aa. Besteuerung inländischer Körperschaften als Mitglieder von jGbR und jLLP nach dem jKStG (hôjinzei-hô)
  • bb. Besteuerung nach dem jEStG
  • c. Verlustabzugsbeschränkungen für Mitglieder einer jGbR oder einer jLLP
  • aa. Verlustberücksichtigung bei der jGbR
  • bb. Verlustberücksichtigung bei der jLLP
  • Anhang II Japanische Texte
  • I. Ausgewählte Normen des japanischen Gesellschaftsgesetzes
  • II. Ausgewählte Normen des japanischen Körperschaftsteuergesetzes
  • III. Ausgewählte Normen des japanischen Einkommensteuergesetzes
  • IV. Auszug aus dem Basiserlass zum jKStG
  • V. Auszug aus dem Basiserlass zum jEStG
  • VI. Schreiben der NTA zur Einordnung der amerikanischen LLC
  • VII. Urteil des OGH v. 17.07.2015
  • Anhang III Auszüge aus dem DBA Deutschland-Japan
  • I. DBA Deutschland-Japan vom 22.04.1966
  • II. DBA Deutschland Japan vom 17.12.2015
  • Literaturverzeichnis
  • Reihenübersicht

| xxiii →

Abkürzungsverzeichnis

| 1 →

Einleitung

Der grenzüberschreitende Wirtschaftsverkehr und die Verflechtungen über die Landesgrenzen hinaus sind für viele kleine und die meisten mittelständischen Unternehmen mittlerweile Alltag, für Unternehmen ab einer bestimmten Größe ist eine Tätigkeit ohne Berührungspunkte zu Unternehmen anderer Staaten sogar kaum noch vorstellbar. Mit dieser Entwicklung hat auch für die Finanzbehörden die Notwendigkeit zugenommen, sich mit ausländischen Rechtsformen auseinanderzusetzen, wenn über deren Steuerpflicht im Inland zu entscheiden ist. Dies ist jedoch kein einfaches Unterfangen, da die Vielfalt an Rechtsformen stetig zunimmt und die Finanzverwaltungen sich daher mit ihnen kaum bekannten Rechtsgebilden auseinandersetzen müssen.1 Es ist allerdings unausweichlich, die ausländische Rechtsform in das System des Steuerrechts des jeweiligen Landes einzuordnen, da daraus die Folgen für die Besteuerung gezogen werden müssen.2 Insbesondere ist darüber zu entscheiden, ob aus Sicht des jeweiligen Staates die ausländische Rechtsform selbst als Steuersubjekt behandelt wird oder ob für die Besteuerung die an der Rechtsform beteiligten Gesellschafter herangezogen werden, also ob die Rechtsform intransparent oder transparent besteuert wird.

Viele Staaten sind dabei bestrebt, diese Einordnung der ausländischen Rechtsformen in Übereinstimmung mit den Wertungen ihres innerstaatlichen Rechts vorzunehmen, um die gleiche steuerliche Behandlung von inländischen und ausländischen Rechtsformen mit ähnlicher Struktur und u.U. wirtschaftlich ähnlicher Funktion zu gewährleisten.3 Daher kann es dazu kommen, dass die Rechtsform in ihrer Heimatjurisdiktion und im Ausland unterschiedlich beurteilt wird – der eine Staat besteuert die Rechtsform selbst, der andere die hinter dieser stehenden Gesellschafter.

Besteht zwischen den beteiligten Staaten ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, kann sich dadurch eine abweichende Anwendung des Abkommens ergeben. Die Berechtigung, Abkommensvorteile in Anspruch zu nehmen, knüpft an die „Person“ im Sinne des Abkommens an. Bei unterschiedlicher steuerlicher Einordnung einer Rechtsform durch die beiden Vertragsstaaten kann es in diesem Punkt zu Konflikten kommen. Insbesondere bei der Besteuerung von Personengesellschaften treten diese Konflikte vermehrt auf, sodass diese Thematik einerseits seit langem Gegenstand von Diskussionen in der steuerrechtlichen Literatur ist, andererseits aber von Lösungsansätzen der Rechtsprechung und Bemühungen des Gesetzgebers, Steuersubstrat zu sichern, geprägt ist. Auch die OECD als Staatengemeinschaft hat ← 1 | 2 → sich in den letzten Jahren verstärkt bemüht, für die Probleme im Zusammenhang mit Personengesellschaften Lösungen zu finden und einen allgemeinen Konsens herbeizuführen.4 Jüngstes Zeugnis dieser Bestrebungen, die sich allerdings keineswegs nur auf die Behandlung von Personengesellschaften beschränken, sind die Vorschläge im sogenannten OECD/G20 BEPS-Aktionsplan von 2015.5

Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob es bei der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Japan zu derartigen Konflikten kommen kann. Das japanische und das deutsche Rechtssystem weisen nicht nur durch historische Zusammenhänge Gemeinsamkeiten auf,6 auch bei der Regelungsdichte im Steuerrecht ergeben sich ähnliche Tendenzen.7

Im Rahmen dieser Arbeit werden nicht sämtliche Personengesellschaften aus beiden Rechtssystemen behandelt. Die Darstellung beschränkt sich auf deutscher Seite auf die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Auf japanischer Seite werden insbesondere durch die Gesellschaftsrechtsreform der Jahre 2005/2006 neu systematisierte oder neu geschaffene Rechtsformen in den Blick genommen. Es werden die japanische OHG (gômei-kaisha), die japanische Kommanditgesellschaft (gôshi-kaisha) sowie die japanische Limited Liability Partnership (gôdô-kaisha) einerseits und die japanische Gesellschaft bürgerlichen Rechts (minpô-jô no kumiai) sowie die japanische Limited Liability Partnership (yûgen-sekinin jigyô-kumiai) andererseits behandelt.

Da sowohl in Deutschland als auch in Japan die Besteuerung von der gewählten Rechtsform abhängig ist,8 werden in Kapitel 1 zunächst der zivilrechtliche Aufbau und die Struktur der in dieser Arbeit behandelten Rechtsformen dargestellt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem japanischen Recht, wobei sich die Beschreibung der behandelten Rechtsformen an einen Überblick über die vor der Gesellschaftsrechtsreform von 2005/2006 zur Verfügung stehenden Rechtsformen sowie über die Reform selbst anschließt.

Darauf folgt in Kapitel 2 eine Darstellung der Besteuerung dieser Rechtsformen in ihrer jeweiligen deutschen oder japanischen Heimatjurisdiktion, wobei auch hier ← 2 | 3 → der Schwerpunkt auf der Darstellung der Rechtslage in Japan liegt und auch aktuelle Änderungen im Rahmen der Betriebsstättenbesteuerung dargestellt werden.

Nachdem durch Beschreibung der zivilrechtlichen Struktur und der steuerlichen Behandlung der thematisierten Rechtsformen die Grundlagen geschaffen sind, werden in Kapitel 3 die Grundsätze zur Einordnung ausländischer Rechtsformen für steuerliche Zwecke in beiden Ländern dargestellt. Für Deutschland werden die Vorgehensweise sowie die Einordnungskriterien des sogenannten Typenvergleichs dargestellt und anhand dessen die japanischen Rechtsformen in dieser Arbeit eingeordnet.

In Japan sind die Leitlinien der Rechtsprechung zur Einordnung ausländischer Rechtsformen noch nicht gefestigt und Gegenstand aktueller Diskussionen. Das Urteil des japanischen Obersten Gerichtshofs (saikô-saibansho) vom 17. Juli 20159 stellt die erste Entscheidung des höchsten japanischen Gerichtes zu dieser Materie dar. Die durch das Gericht gewählte Vorgehensweise wird dargestellt und bewertet. Auf Basis der gewonnenen Ergebnisse werden im Anschluss die deutschen Rechtsformen für die Besteuerung in Japan eingeordnet. Damit ist geklärt, ob das jeweils andere Land die Rechtsform selbst oder deren Gesellschafter als Steuersubjekte nach nationalem Recht zu behandeln hat.

Bevor geprüft wird, ob durch unterschiedliche Subjektqualifikation Konflikte auf Ebene des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Japan entstehen, wird im ersten Teil des vierten Kapitels zunächst anhand des OECD-Musterabkommens in die Problemstellung eingeführt und es werden Lösungsansätze aus Literatur und Rechtsprechung sowie die Auffassung der deutschen Finanzverwaltung dargestellt.

Im Anschluss wird geprüft, ob sich auf Grundlage der Einordnung der Rechtsformen zur Besteuerung in Deutschland und Japan Probleme bei der Beurteilung der Abkommensberechtigung dieser Rechtsformen ergeben. Dabei werden sämtliche in dieser Arbeit behandelten Rechtsformen thematisiert, den größten Raum nimmt jedoch die Prüfung der Abkommensberechtigung der deutschen OHG und KG ein, da das Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Japan hierzu in Art. 7 Abs. 7 DBA D-J eine Sonderregelung enthält. In zwei Exkursen werden darüber hinaus Konflikte auf Abkommensebene bei der Anwendung der Verteilungsartikel behandelt.

Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse. Im Anhang I wird, in Ergänzung zur Darstellung in Kapitel 2, auf ausgewählte Punkte bei der Besteuerung japanischer Rechtsformen eingegangen. In den Anhang II wurden eine Auswahl von in dieser Arbeit zitierten japanischen Gesetzestexten, Auszüge aus Erlassen der japanischen Steuerverwaltung sowie eine Stellungnahme zur Einordnung der amerikanischen LLC und das Urteil des japanischen Obersten Gerichtshofs vom 17. Juli 2015 aufgenommen.


1 Hasebe, Zeimu daigakkô Ronsô 2008 (59), 139 (171 ff.).

2 Debatin, BB 1988 (1155).

Details

Seiten
XXVIII, 338
Jahr
2017
ISBN (PDF)
9783631736579
ISBN (ePUB)
9783631736586
ISBN (MOBI)
9783631736593
ISBN (Hardcover)
9783631736098
DOI
10.3726/b12057
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021 (Juni)
Schlagworte
Internationale Personengesellschaftsbesteuerung Typenvergleich Japanische LLP Japanische LLC Japanisches Steuerrecht
Erschienen
Frankfurt am Main, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2017. XXVIII, 338 S.

Biographische Angaben

Thomas Bücheler (Autor:in)

Thomas Bücheler studierte Rechtswissenschaft und Französisches Recht an der Universität Trier sowie Japanisches Recht an der Sophia Universität Tokio (Japan) und an der Universität Trier. Er war als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches und Internationales Finanz- und Steuerrecht an der Universität Trier sowie als Gastwissenschaftler an der Waseda Universität Tokio (Japan) tätig. Anschließend absolvierte er die Steuerberaterprüfung.

Zurück

Titel: Die Abkommensberechtigung von Personengesellschaften im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Japan
book preview page numper 1
book preview page numper 2
book preview page numper 3
book preview page numper 4
book preview page numper 5
book preview page numper 6
book preview page numper 7
book preview page numper 8
book preview page numper 9
book preview page numper 10
book preview page numper 11
book preview page numper 12
book preview page numper 13
book preview page numper 14
book preview page numper 15
book preview page numper 16
book preview page numper 17
book preview page numper 18
book preview page numper 19
book preview page numper 20
book preview page numper 21
book preview page numper 22
book preview page numper 23
book preview page numper 24
book preview page numper 25
book preview page numper 26
book preview page numper 27
book preview page numper 28
book preview page numper 29
book preview page numper 30
book preview page numper 31
book preview page numper 32
book preview page numper 33
book preview page numper 34
book preview page numper 35
book preview page numper 36
book preview page numper 37
book preview page numper 38
book preview page numper 39
book preview page numper 40
370 Seiten