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Das Recht des Unternehmenskaufs in Deutschland und Frankreich unter besonderer Berücksichtigung von Garantieklauseln

Eine rechtsvergleichende Studie zur deutschen und französischen Kautelarpraxis

von Michael Wildscheck (Autor:in)
©2011 Dissertation XXXIV, 471 Seiten

Zusammenfassung

Das Recht des Unternehmenskaufs ist für jeden im Bereich des Wirtschaftsrechts tätigen Juristen ein äußerst spannendes Betätigungsfeld. Vor dem Hintergrund der engen ökonomischen Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich ist das Hauptanliegen dieser Arbeit darin zu sehen, das deutsche und das französische Recht des Unternehmenskaufs einem Vergleich zu unterziehen. Hierzu werden in einem ersten Schritt die Schwächen der jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorschriften bei der Anwendung auf den Unternehmenskauf aufgedeckt und vertragliche Lösungsmodelle erörtert. Abschließend zeigt der Autor auf, ob und inwieweit die kaufrechtlichen Gewährleistungsnormen und die Kautelarpraxis in Deutschland von den französischen Regelungen und den in Frankreich existierenden, vertraglichen Usancen profitieren können.

Details

Seiten
XXXIV, 471
Jahr
2011
ISBN (Hardcover)
9783631606711
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kaufrechtliche Gewährleistungsnormen vertragliches Haftungssystem Garantieklauseln Vertragsgestaltung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2011. XXXIV, 471 S., zahlr. Tab.

Biographische Angaben

Michael Wildscheck (Autor:in)

Michael Helmut Wildscheck, geboren 1983 in Freiburg im Breisgau, studierte an der Universität des Saarlandes und am Centre Juridique Franco-Allemand sowohl das deutsche als auch das französische Recht. Nach Ablegung der Ersten juristischen Prüfung absolvierte er an der Université Robert Schuman in Straßburg ein Aufbaustudium im Bereich Mergers & Acquisitions (Master 2 – Juristes d’entreprises; DJCE – Diplôme de Juriste Conseil d’Entreprise). Seit Anfang 2010 ist der Autor Rechtsreferendar im Saarland.

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Titel: Das Recht des Unternehmenskaufs in Deutschland und Frankreich unter besonderer Berücksichtigung von Garantieklauseln