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Die Bedeutung des Schuldprinzips im Jugendstrafrecht

Unter besonderer Berücksichtigung des Zielkonflikts mit dem Erziehungsgrundsatz

von Simone Weber (Autor:in)
©2011 Dissertation LII, 306 Seiten

Zusammenfassung

Schlagwortartig wird das Jugendstrafrecht als Erziehungsstrafrecht bezeichnet; der Erziehungsgrundsatz sei das zentrale Leitprinzip des Jugendstrafrechts, durch welches sich dieses vom allgemeinen Strafrecht unterscheidet. Dennoch hebt der Gesetzgeber in § 3 JGG hervor, dass auch bei jugendlichen Tätern jede Strafe stets Schuld voraussetzt. Zudem werden auch an anderen Stellen im Jugendgerichtsgesetz Einflüsse des Schuldprinzips deutlich, insbesondere im Bereich der Jugendstrafe, welche nach § 17 Abs. 2 JGG auch wegen «Schwere der Schuld» verhängt werden kann. Die Koexistenz von Schuldprinzip und Erziehungsgrundsatz führt im Bereich der Sanktionsauswahl und -bemessung häufig zu eklatanten Widersprüchen, welche nicht ohne Weiteres zu Gunsten eines Leitprinzips aufgelöst werden können.

Details

Seiten
LII, 306
Jahr
2011
ISBN (Paperback)
9783631607077
Sprache
Deutsch
Schlagworte
JGG Jugendstrafe Schuldprinzip Sanktionsauswahl
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2011. LII, 306 S.

Biographische Angaben

Simone Weber (Autor:in)

Simone Weber wurde 1984 in Nürnberg geboren. 2003 nahm sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau auf. Seit Anfang 2010 ist sie Rechtsreferendarin in Nürnberg.

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Titel: Die Bedeutung des Schuldprinzips im Jugendstrafrecht