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Der Ausschluss der Mängelrechte bei Kenntnis des Mangels

Eine vergleichende Betrachtung des Kauf-, Miet- und Werkvertragsrechts

von Ines Rauhut (Autor:in)
©2011 Dissertation 248 Seiten

Zusammenfassung

Mängelrechte können bei Mangelkenntnis des Käufers, Mieters oder Bestellers ausgeschlossen sein. Das Gesetz unterscheidet die Mangelkenntnis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und diejenige zum Zeitpunkt der Annahme bzw. Abnahme des Vertragsgegenstandes. Allerdings sind die Regelungen im Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht nicht übereinstimmend, obwohl Gründe für eine unterschiedliche Behandlung der Mangelkenntnis in den einzelnen Vertragstypen nur zum Teil existieren. Zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs ist daher § 442 Abs. 1 S. 1 BGB im Werkvertragsrecht analog anzuwenden. Darüber hinaus ist de lege ferenda § 640 Abs. 2 BGB um den Ausschluss der in § 634 Nr. 4 BGB bezeichneten Rechte zu ergänzen sowie eine dem § 464 BGB a. F. entsprechende Regelung im Kaufvertragsrecht einzuführen.

Details

Seiten
248
Jahr
2011
ISBN (Paperback)
9783631611524
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kaufvertragsrecht Mietvertragsrecht Werkvertragsrecht Mangelkenntnis
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2011. 248 S.

Biographische Angaben

Ines Rauhut (Autor:in)

Ines Rauhut studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück und ist seit 2006 als Rechtsanwältin im Bereich des privaten Bau- und Architektenrechts sowie allgemeinen Zivilrechts tätig. 2010 wurde sie an der Universität Osnabrück promoviert.

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Titel: Der Ausschluss der Mängelrechte bei Kenntnis des Mangels