Lade Inhalt...

Der Erbschaftskauf – ein überflüssigerweise normiertes Rechtsinstitut?

von Michael Giebel (Autor:in)
©2011 Dissertation XIV, 178 Seiten

Zusammenfassung

Der Erbschaftskauf ist im BGB gesondert geregelt. In der Praxis spielt er keine große Rolle. Allein dies wirft die Frage auf, ob es überhaupt Spezialnormen zum Erbschaftskauf bedarf. Die Schuldrechtsreform hat das allgemeine Kaufrecht so geändert, dass der Sinn der Sonderregelung für das besondere Objekt Erbschaft noch zweifelhafter wurde. Nach § 453 BGB n. F. gelten die Vorschriften über den Kauf von Sachen auch für sonstige Gegenstände. § 453 BGB n. F. erfasst damit neben dem Erbschaftskauf alle möglichen Objekte, und für das mindestens ebenso komplexe, aber wirtschaftlich weitaus bedeutendere Unternehmen gibt es keine Spezialregeln. Die Arbeit untersucht, inwieweit im geltenden Recht eine Vereinfachung der Normen über den Erbschaftskauf möglich ist.

Details

Seiten
XIV, 178
Jahr
2011
ISBN (Hardcover)
9783631613023
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Erbrecht Vermögenshaftung Nachlassverbindlichkeiten Vorerbschaft
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2010. XIV, 178 S.

Biographische Angaben

Michael Giebel (Autor:in)

Michael Giebel wurde 1977 geboren. Er studierte von 1996 bis 2001 an den Universitäten Freiburg und Heidelberg Rechtswissenschaft. Im Anschluss an das Zweite Staatsexamen im Jahr 2003 arbeitete der Autor als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft und am Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg. Derzeit ist er als Rechtsanwalt tätig.

Zurück

Titel: Der Erbschaftskauf – ein überflüssigerweise normiertes Rechtsinstitut?