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Entstrickungstatbestände des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes

Eine Analyse unter dem Aspekt der Gerechtigkeit

von Markus Gsödl (Autor:in)
©2011 Dissertation XXIV, 310 Seiten

Zusammenfassung

Diese Arbeit analysiert die durch das SEStEG vom 12. Dezember 2006 eingeführten Entstrickungstatbestände der §§ 4 Abs. 1 Satz 3 EStG und 12 KStG. Zentraler Untersuchungsgegenstand ist die Frage, inwiefern die Entstrickungstatbestände dem Postulat der Gerechtigkeit entsprechen. Die abstrakte Forderung nach Gerechtigkeit wird dazu im Verlauf der Arbeit im Hinblick auf die steuerrechtliche Themenstellung konkretisiert und operationalisiert. Hinsichtlich der Rechtslage de lege ferenda trifft die Arbeit Aussagen dazu, wie künftig Verstöße gegen die individuelle Gerechtigkeit – in Form des Leistungsfähigkeitsprinzips – und die zwischenstaatliche Gerechtigkeit – in Form der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zu einem Staat – gewährleistet werden kann. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Analyse des Functionally Separate Entity Approach der OECD als einem möglichen zukünftigen Aufteilungsmaßstab für Besteuerungssubstrat zwischen den Staaten.

Details

Seiten
XXIV, 310
Jahr
2011
ISBN (Hardcover)
9783631613993
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Postulat der Gerechtigkeit Leistungsfähigkeitsprinzip Finale Entnahmetheorie Functionally Separate Entity Approach
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2011. XXIV, 310 S.

Biographische Angaben

Markus Gsödl (Autor:in)

Markus Gsödl, geboren 1980 in Heidelberg; 2001-2007 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim, mit Auslandssemestern an der University of North Carolina at Greensboro, North Carolina (USA); seit 2007 Mitarbeiter einer internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Frankfurt am Main; 2007-2010 externer Doktorand am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebswirtschaftliches Prüfungswesen und Steuerlehre (Fachbereich 5) an der Universität Siegen; 2010 Promotion.

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Titel: Entstrickungstatbestände des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes