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Materiell-rechtliche Gewährleistungen und verfahrensrechtliche Durchsetzbarkeit völkerrechtlich garantierter Menschenrechte

Zur rechtlichen Stellung des Einzelnen im Völkerrecht

von Nadja Gaus (Autor:in)
©2011 Dissertation XXIV, 284 Seiten

Zusammenfassung

Diese Arbeit analysiert die völkerrechtlichen Menschenrechtsgewährleistungen und ihre verschiedenen Instrumente zur verfahrensrechtlichen Durchsetzbarkeit. Diese verfahrensrechtlichen Instrumentarien beziehen zunehmend das Individuum in den Prozess der Rechtsbeachtung und Rechtsbewahrung auf Völkerrechtsebene ein, wie zum Beispiel das Individualbeschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verdeutlicht. Im Rahmen der Arbeit wird untersucht, ob dieses Phänomen des Einbezugs des Individuums in den Prozess der Rechtsdurchsetzung im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz auf den europäischen Rechtsraum begrenzt ist, oder ob es Tendenzen gibt, dass dem Individuum im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz generell zunehmend Verfahrenspositionen eingeräumt werden. In diesem Zusammenhang widmet sich die Untersuchung schließlich der Frage, ob und inwieweit von einer Stellung des Individuums im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz, d. h. von einer Völkerrechtssubjektivität des Einzelnen, gesprochen werden kann.

Details

Seiten
XXIV, 284
Jahr
2011
ISBN (Hardcover)
9783631616154
Sprache
Deutsch
Schlagworte
verfahrensrechtliche Durchsetzungsinstrumente nationale Menschenrechte Menschenrechtsschutz Völkerrechtssubjektivität des Individuums
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2011. XXIV, 284 S.

Biographische Angaben

Nadja Gaus (Autor:in)

Nadja Gaus, 1983 geboren, studierte von 2003 bis 2007 Rechtswissenschaften in Köln. Anschließend war sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer international tätigen Anwaltskanzlei und an der Universität zu Köln tätig. Das Rechtsreferendariat absolvierte sie im Oberlandesgerichtsbezirk Köln.

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Titel: Materiell-rechtliche Gewährleistungen und verfahrensrechtliche Durchsetzbarkeit völkerrechtlich garantierter Menschenrechte