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Äußerungsrechtliche Schutzpflichten

Der Schutz vor herabsetzenden, unwahren und indiskreten Äußerungen im Vertragsrecht durch § 241 Abs. 2 BGB

von Andreas Reißmann (Autor:in)
©2012 Dissertation 388 Seiten

Zusammenfassung

Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob und inwieweit im Vertragsrecht äußerungsrechtliche Schutzpflichten bestehen, die eine – im Vergleich zum Deliktsrecht – eigenständige Haftung ermöglichen. Ausgehend von verfassungs- und deliktsrechtlichen Vorgaben legt sie die Voraussetzungen dar, unter denen § 241 Abs. 2 BGB Ehrschutz, Wahrheitsschutz und Diskretion gebietet. Sie kommt unter Berücksichtigung von Erkenntnissen der Mikroökonomie zu dem Ergebnis, dass der deliktsrechtlich sanktionierte Persönlichkeits- bzw. Unternehmensschutz automatisch auch als Schutzpflicht iSd. § 241 Abs. 2 BGB geschuldet wird. Im Übrigen bestehen diverse Besonderheiten, die im Vertragsrecht zu einer schärferen Haftung führen.

Details

Seiten
388
Jahr
2012
ISBN (Hardcover)
9783631622308
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ehrschutz Wahrheitsschutz Persönlichkeitsrecht Äußerungsrecht Verschwiegenheit
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2012. 388 S., 1 Graf.

Biographische Angaben

Andreas Reißmann (Autor:in)

Andreas Reißmann wurde 1981 in Hannover geboren. Er studierte als Stipendiat der Stiftung der Deutschen Wirtschaft ab 2001 Rechtswissenschaften und promovierte ab 2007 an der Universität Göttingen.

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Titel: Äußerungsrechtliche Schutzpflichten