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Die SPE als Akquisitionsvehikel

von Jan Claudio Munoz (Autor:in)
©2014 Dissertation 159 Seiten

Zusammenfassung

Diese Arbeit untersucht die Verwendbarkeit der geplanten neuen Rechtsform der Societas Privata Europea (SPE) als Akquisitionsvehikel bei Private Equity Transaktionen. Als Basis dient der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission von 2008. Sein Ziel ist ausdrücklich, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die grenzüberschreitend tätig sind oder sein wollen, von bürokratischen Hürden zu befreien. Im Mittelpunkt der gesellschaftsrechtlichen Diskussion steht deshalb, ob dies mit dem vorliegenden Kommissionsentwurf geschehen kann. Nur angedeutet, aber nicht weiter ausgeführt, wird in der Literatur die Verwendung der SPE als Akquisitionsvehikel. Diesen Gedanken weiter zu verfolgen ist Anliegen dieser Arbeit. Ihr Fokus liegt dabei auf dem Gründungsaufwand, der Satzungsfreiheit, der Flexibilität hinsichtlich der Finanzierung, Corporate Governance sowie der Haftungsbeschränkung, die mit den Anforderungen der Buy-Out Praxis verglichen werden.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Literaturverzeichnis
  • Inhaltsverzeichnis
  • A. Einleitung
  • B. Der Verordnungsentwurf und seine Regelungstechnik
  • C. Buy-Outs: Ein Überblick
  • I. Begrifflichkeiten
  • II. Die Charakteristika eines Buy-Outs
  • 1. Die Erwerberseite
  • 2. Die Finanzierung
  • a. Der Leverage Effekt
  • b. Eigenkapitalfinanzierung
  • c. Fremdkapitalfinanzierung
  • d. Mezzanine Finanzierungsinstrumente
  • 3. Der Erwerb des Zielunternehmens und die Tilgung des Darlehens
  • 4. Der Ausstieg aus der Investition
  • III. Die Beteiligten und ihre Interessenlagen
  • 1. Die Investoren
  • 2. Die Manager
  • 3. Der Interessengegensatz und seine Implikationen
  • IV. Die Funktion des Akquisitionsvehikels
  • 1. Indirekter vs. Direkter Erwerb
  • 2. Merkmale eines optimalen Akquisitionsvehikels
  • 3. Bisher übliche Rechtsformen
  • a. Deutsche Rechtsformen
  • aa. Die Aktiengesellschaft (AG)
  • bb. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • cc. Die GmbH & Co. KG
  • b. Ausländische Rechtsformen
  • aa. Anerkennung ausländischer Gesellschaftsformen in Deutschland
  • bb. Praxisproblem: Existenz- und Vertretungsnachweise
  • cc. Die Private Limited Company
  • dd. Die Besloten Vennootschap (B.V.)
  • D. Die Europäische Privatgesellschaft als Akquisitionsvehikel
  • I. Die Gründung
  • 1. Die Gründer
  • a. Europäische Gesellschaftsformen
  • b. Juristische Personen im Sinne des EG-Vertrages
  • aa. Gemeinschaftsverknüpfung
  • bb. Begriff der Gesellschaft
  • c. Zusammenfassung
  • 2. Die Gründungsmodalitäten
  • a. Gründungsformen
  • b. Die Errichtung der SPE
  • c. Die Entstehung der SPE
  • d. Die SPE vor der Eintragung
  • aa. Die Haftung gegenüber Dritten
  • bb. Die Vorgründungsgesellschaft
  • e. Die Vorrats-SPE
  • aa. Deutsche Rechtslage
  • bb. Zulässigkeit der Vorrats-SPE
  • f. Zusammenfassung
  • II. Gestaltung der Mitgliedschaft
  • 1. Korporative und nichtkorporative Satzungsbestimmungen
  • 2. Zwingend korporativer Charakter der Satzungsbestimmungen der SPE
  • 3. Anteilsgattungen
  • a. Übliche Anteilskategorien beim Buy-Out
  • aa. Vorzugsanteile für die Investoren
  • bb. Stammanteile für die Manager
  • b. Die Anteilsstruktur einer Akquisitionsgesellschaft in der Rechtsform der SPE
  • c. Zusammenfassung
  • 4. Vorzeitiges Ausscheiden eines Anteilseigners
  • a. Die Einziehung und Zwangsübertragung von Anteilen
  • aa. Der Ausschluss von Gesellschaftern in der Buy-Out Praxis
  • bb. Die Regelung im SPE-Statut
  • (1) Das zuständige Gericht
  • (2) Grund für den Ausschluss
  • (3) Verfahren bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes
  • (4) Bewertung der gesetzlichen Regelung
  • cc. Die Möglichkeit der Satzungsgestaltung
  • (1) Veräußerung oder Einziehung
  • (2) Freiwillige Einziehung
  • (3) Zulässigkeit „willkürlicher“ Einziehungsklauseln
  • (a) Die Rechtsprechung des BGH
  • (b) Übertragung der Rechtsprechung auf die SPE
  • (c) Heranziehung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes
  • (d) Zusammenfassung
  • (4) Regelung in Nebenbestimmungen
  • dd. Zusammenfassung
  • b. Vinkulierungsklauseln und Erwerbsvorrechte
  • aa. Die üblichen Mechanismen in der Buy-Out Praxis
  • bb. Vinkulierung und Erwerbsvorrechte in der SPE
  • cc. Zusammenfassung
  • 5. Exit-Regelungen
  • 6. Zusammenfassung
  • III. Corporate Governance
  • 1. Corporate Governance in der Buy-Out Praxis
  • 2. Die Organe der SPE
  • a. Das Leitungsorgan
  • aa. Vorgaben für den Fall der unternehmerischen Mitbestimmung
  • bb. Dualistisches System ohne Aufsichtsorgan?
  • b. Das Willensbildungsorgan
  • aa. Gesellschafterversammlung oder Gesamtheit der Gesellschafter als Willensbildungsorgan?
  • (1) Die deutsche Diskussion
  • (2) Das Willensbildungsorgan der SPE
  • bb. Die Willensbildung der Anteilseigner im Detail
  • c. Die Weisungsbefugnis
  • aa. Die Weisungsbefugnis im deutschen Gesellschaftsrecht
  • bb. Die Weisungsbefugnis der Gesellschafter einer SPE
  • d. Die Allzuständigkeit
  • e. Die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer
  • 3. Fakultative Organe
  • 4. Die Minderheitenrechte des SPE-Statuts
  • a. Das Recht auf Information und das Fragerecht
  • aa. Schuldner und Gläubiger
  • bb. Inhalt, Gegenstand und Umfang
  • (1) Gegenstand und Umfang des Fragerechts
  • (2) Das Recht auf ordnungsgemäße Unterrichtung
  • cc. Verweigerung der Information
  • b. Das Beschlussantragsrecht
  • c. Das Recht auf Bestellung eines unabhängigen Sachverständigen
  • 5. Zusammenfassung
  • IV. Die Finanzierung des Akquisitionsvehikels
  • 1. Die Buy-Out Finanzierung im Allgemeinen
  • 2. Die Finanzierung der SPE im Speziellen
  • a. Die Eigenkapitalfinanzierung der SPE
  • aa. Das Gründungskapital
  • (1) Das Mindestkapitalerfordernis
  • (2) Anteile ohne Stammeinlage?
  • (3) Zeitpunkt der Leistung der Stammeinlagen und des Agio
  • (4) Zusammenfassung
  • bb. Ordentliche Kapitalerhöhungen
  • cc. Kapitalherabsetzungen
  • (1) Effektive und nominelle Kapitalherabsetzung
  • (2) Voraussetzungen der Kapitalherabsetzung
  • (a) Allgemeine Voraussetzungen
  • (b) Die effektive Kapitalherabsetzung
  • (c) Die nominelle Kapitalherabsetzung
  • (3) Bewertung der Regelungen zur Kapitalherabsetzung bei der SPE
  • dd. Zusammenfassung – die Eigenkapitalvorschriften der SPE
  • b. Mezzanine-Kapital bei der SPE
  • aa. Gesellschafterdarlehen
  • (1) Die Rückzahlbarkeit
  • (2) Die Behandlung in der Insolvenz
  • (3) Zusammenfassung
  • bb. Nachrangdarlehen und Equity Kicker bei der SPE
  • (1) Bedingte Kapitalerhöhung und genehmigtes Kapital
  • (a) Praktisches Bedürfnis bei einer SPE als Akquisitionsgesellschaft
  • (b) Privatautonome Gestaltung in der Satzung
  • (c) Privatautonome Gestaltung des Beschlusses
  • (d) Zusammenfassung
  • (2) Vorratsteilung
  • (3) Die Forderung als Sacheinlage
  • (4) Zusammenfassung
  • cc. Genussrechte bei der SPE
  • dd. Zusammenfassung: Mezzanine-Finanzierung der SPE
  • c. Die Verpfändung von Geschäftsanteilen der SPE als Sicherheit
  • aa. Zulässigkeit der Verpfändung
  • bb. Art und Weise der Verpfändung
  • cc. Reichweite des Regelungsauftrags
  • dd. Zusammenfassung: Die Verpfändung von SPE-Anteilen
  • V. Die beschränkte Haftung von Investoren und Managern
  • 1. Die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft
  • a. Grundsatz: Trennungsprinzip
  • b. Ausnahme: Der Durchgriff
  • c. Durchgriffshaftung bei der SPE
  • aa. Anwendbarkeit der vom BGH anerkannten Fallgruppen
  • bb. Allgemeiner Rechtsgrundsatz
  • cc. Zusammenfassung
  • 2. Die Geschäftsführerhaftung
  • a. Die Geschäftsführerhaftung bei der GmbH
  • b. Die Geschäftsführerhaftung bei der SPE
  • 3. Zusammenfassung
  • E. Conclusio
  • F. Ausblick

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A. Einleitung

Die geplante neue Rechtsform der Societas Privata Europaea (SPE) hat die Schaffung einer europäischen Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung zum Ziel. Seit die Europäische Kommission am 25. Juni 2008 ihren Verordnungsentwurf für das Statut einer Europäischen Privatgesellschaft vorgelegt hat, ist diese neue Gesellschaftsform in den Blickpunkt der Literatur gerückt. Eine ganze Reihe von Aufsätzen, teils aus der Wissenschaft, teils aus der Praxis, erläutert den Kommissionsentwurf als Ganzes.1 Sein Ziel ist ausdrücklich, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die grenzüberschreitend tätig sind oder sein wollen, von bürokratischen Hürden zu befreien. Im Mittelpunkt der gesellschaftsrechtlichen Diskussion steht deshalb, ob dies mit dem vorliegenden Kommissionsentwurf geschehen kann.2 Einige Autoren erörtern auch die Möglichkeit, dass Konzernmütter ihren ausländischen Tochtergesellschaften mit der SPE ein einheitliches europäisches Rechtskleid geben könnten.3 Durch diese Vereinheitlichung innerhalb der Konzernstrukturen könnten Synergieeffekte bei der juristischen Beratung erreicht werden. Nur angedeutet, aber nicht weiter ausgeführt, wird in der Literatur die Verwendung der SPE als Akquisitionsvehikel.4 Diesen Gedanken weiter zu verfolgen ist Anliegen dieser Arbeit.

Bei Akquisitionsvehikeln handelt es sich um Zweckgesellschaften, die keine eigene unternehmerische Tätigkeit entfalten, sondern nur dazu dienen, bestimmte Vermögensgegenstände zu erwerben. Solche Vehikel tauchen in den unterschiedlichsten Varianten auf. Als Special Purpose Vehicles (SPV) erwerben sie im Bereich der Asset-Backed-Securitisation Forderungen und verbriefen sie. Als Special Purpose Acquisition Company (SPAC) werden sie als leerer Mantel an die Börse gebracht und erwerben anschließend eine Zielgesellschaft. Außerdem werden sie bei Unternehmenskäufen zwischen Erwerber und Zielgesellschaft geschaltet, um die notwendigen Fremdmittel aufzunehmen. Im Folgenden wird sich auf die Nutzung im Rahmen von Private Equity betriebenen Buy-Outs in Deutschland ← 25 | 26 → beschränkt. Solche Transaktionen bringen, wie später dargelegt werden soll, ein besonderes Anforderungsprofil mit sich, das die Wahl der Rechtsform des Akquisitionsvehikels stark beeinflusst.

In der Tat besteht in der Praxis ein Bedürfnis nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für derartige Akquisitionsvehikel. Bislang entscheiden meist die die Transaktion finanzierenden Banken, welche Rechtsform für die Akquisitionsgesellschaft gewählt wird. In der Regel bestehen sie dabei auf der Wahl einer ihnen bekannten– oft der von ihrer Heimatrechtsordnung bereitgestellten - Gesellschaftsform. So wird zum Beispiel eine französische Bank verlangen, dass die Akquisitionsgesellschaft als Société à responsabilité limitée (S. àr.l.) ausgestaltet wird, vor allem dann, wenn auch die Zielgesellschaft ihren Sitz in Frankreich hat. Mit der Überseering-Rechtsprechung des EuGH ist es nun aber auch möglich, eine S. àr.l. als Akquisitionsvehikel für den Erwerb einer in Deutschland ansässigen Gesellschaft zu nutzen. Grund für diese Forderung von Bankenseite ist in der Regel die Skepsis gegenüber unbekannten Rechtsformen und das Interesse, sich vor Überraschungen hinsichtlich der Gläubigerschutzmechanismen zu schützen.

Dadurch entstehen innerhalb Europas eine Fülle unterschiedlicher Rechtsformen, die den Rechtsanwender - Rechtsanwälte ebenso wie Registerbeamte und Richter – vor nicht unerhebliche sprachliche und gesellschaftsrechtliche Herausforderungen und den Rechtsuchenden vor unabsehbare Kosten stellt. Eine europaweit einheitliche Gesellschaftsform, deren Funktionsweise allen Beteiligten geläufig ist, würde somit die Beratung bei Unternehmenskäufen, bei denen Erwerber, Banken und Zielgesellschaft in unterschiedlichen Rechtsordnungen zu Hause sind, erheblich vereinfachen. Die SPE, die für sich in Anspruch nimmt, ein hohes Maß an Einheitlichkeit zu gewährleisten,5 erscheint unter diesem Aspekt in der Tat als ideale Rechtsform für eine Akquisitionsgesellschaft. Um aber als Akquisitionsvehikel nutzbar zu sein, muss eine Gesellschaftsform nicht nur das Vertrauen der Banken genießen, sondern auch bestimmte Anforderungen der Initiatoren der Transaktion – der Private Equity Fonds und ihrer Berater – erfüllen. Inwiefern das für die SPE der Fall ist, soll im Folgenden geprüft werden. Ausgegangen wird dabei von einer SPE mit Registersitz in Deutschland.

Naturgemäß erfolgt hier keine umfassende Darstellung aller Regelungen des Statuts. Es werden vielmehr gezielt jene Fragestellungen beleuchtet, die für die Beratungspraxis besonders interessant sind, wobei allerdings der wissenschaftliche ← 26 | 27 → Aspekt im Vordergrund steht. Als Grundlage dient der Kommissionsentwurf.6 Zwar ist aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips im Rat unklar, ob dieser den Kommissionsvorschlag jemals annehmen wird. Trotz mehrerer inzwischen vorgelegter Kompromissvorschläge7 stellt der Kommissionsvorschlag jedoch noch immer den Status Quo der Gemeinschaftsgesetzgebung dar.

Bevor die einzelnen Fragestellungen behandelt werden, soll zunächst eine kurze Darstellung der Regelungstechnik der SPE erfolgen (B.). Anschließend muss das Anforderungsprofil erläutert werden, das die Praxis an Akquisitionsvehikel stellt. In diesem Zusammenhang erfolgt ein Überblick über den Ablauf und die Beteiligten eines Buy-Outs (C.). Nachdem mit dem Anforderungsprofil auch das Prüfungsprogramm festgelegt wurde erfolgt im Hauptteil (D.) der Arbeit dann die Auseinandersetzung mit den vorher herausgearbeiteten Prüfungspunkten:

1. Gründung der SPE;

2. Gestaltung der Mitgliedschaft;

3. Corporate Governance;

4. Finanzierungsmöglichkeiten;

5. Haftungsbeschränkung.

1 Vgl. statt vieler nur: Hadding/Kießling, WM 2009, S. 145 ff.; Schmidt, EWS 2008, S. 455 ff; Peters/Wüllrich, DB 2008, S. 2179, ff.

2 So etwa: Dejmek, NZG 2001, S. 878, (879); Hommelhoff/Teichmann, GmbHR 2008, S. 897.

3 Wicke, GmbHR 2006, S. 356, (357); Teichmann, Status: Recht 2008, S. 228; Hommelhoff/Teichmann, DStR 2008, S. 925.

4 Peters/Wüllrich, NZG 2008, S. 807, (812).

5 Vgl. nur Erwägungsgrund 3, VO-Entwurf.

6 Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft, Kom (2008) 396, im folgenden VO-Entwurf.

Details

Seiten
159
Jahr
2014
ISBN (PDF)
9783653037982
ISBN (ePUB)
9783653994438
ISBN (MOBI)
9783653994421
ISBN (Paperback)
9783631645857
DOI
10.3726/978-3-653-03798-2
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2014 (Januar)
Schlagworte
Societas Privata Europea Private Equity Buy-Outs Corporate Governance Haftungsbeschränkung Satzungsfreiheit
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. 159 S.

Biographische Angaben

Jan Claudio Munoz (Autor:in)

Jan Claudio Muñoz studierte Jura an der Universität in Heidelberg. Anschließend erwarb er einen MBA am INSEAD in Singapur und Frankreich.

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Titel: Die SPE als Akquisitionsvehikel
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