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Rassismus

Ursprung – Funktion – Bekämpfung

von Heidi Beutin (Band-Herausgeber:in) Wolfgang Beutin (Band-Herausgeber:in) Ulrich Praefke (Band-Herausgeber:in)
©2014 Konferenzband 151 Seiten

Zusammenfassung

In diesem Buch liegen die Beiträge einer Konferenz vor, die von der Gewerkschaft ver.di Nord am 12. Oktober 2013 mit internationaler Beteiligung in Lübeck veranstaltet wurde. Anlass waren unter anderem das vom Norweger Anders Breivik verübte Massaker und die Morde der Zwickauer Terrorzelle (NSU). Die Verfasser widmen sich den Fragen: Woher kommt der Rassismus? Wie wäre dieser zu definieren – als Weltanschauung oder als ein Konglomerat von Wahrnehmungs- und Deutungsmustern bzw. als ein psychosoziales Konstrukt? Wie eliminiert man ihn? Obwohl die Forschung davon ausgeht, dass Ansätze des Rassismus bereits in früheren Jahrhunderten vorhanden waren (z.B. in Spanien um 1500), erfuhr er doch eine bedeutende Stärkung nach der Epoche der Napoleonischen Kriege seit 1815. Um 1900 waren in wichtigen Ländern die Eliten und die Öffentlichkeit in einem erschreckenden Maße zum Rassismus übergegangen. In den beiden Weltkriegen des 20. Jahrhunderts entfalteten rassistische Motive beträchtliche Wirkung. Die Beiträge behandeln historische, juristische, ideologische, ökonomische und literaturhistoriographische Facetten der Thematik.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • „Alte“ und „neue“ Formen des Rassismus
  • Recht und Rassismus
  • I. Einleitung
  • II. Rasse und Rassismus
  • 1. Geschichtliche Entwicklung
  • 2. Definitionsversuche
  • 3. Zur Problematik der Verwendung von „Rasse“ in juristischen Normen
  • III. Rechtsquellen zu Antirassismusvorschriften
  • 1. Völker- und internationales Recht
  • a) Vorschriften der UN
  • b) Europäische Menschenrechtskonvention des Europarats
  • c) EU-Recht
  • 2. Das Grundgesetz
  • 3. Das Strafrecht
  • 4. Antidiskriminierungsvorschriften im deutschen Zivil-, Arbeits- und Sozialrecht
  • 5. Ein vorläufiges Fazit
  • IV. Die juristische Praxis
  • 1. Öffentliches Recht
  • a) Ethnisches oder rassistisches Profiling
  • b) Versammlungsverbote
  • 2. Strafrecht
  • 3. Arbeitsrecht
  • 4. Zivilrecht
  • a) Wohnraummiete
  • b) Zugang zu Diskotheken
  • V. Schlussbetrachtung
  • Rechtsterrorismus und rechte Gewalt in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
  • I.
  • II.
  • III.
  • IV.
  • V.
  • Literatur
  • Rassismus und wirtschaftliche Unvernunft
  • Potentialanalyse als Grundlage
  • Rassistische Ausbeutung
  • Integration und Rassismus
  • Eigenverantwortung und notwendige Rahmenbedingungen
  • Resümee
  • Gegen Juden, Slawen, Italiener und ‚Rassenkampf statt Klassenkampf’. – Der Kampf gegen Arbeitsimmigranten und deren politische [d. i. gewerkschaftliche] Organisierung in Wien um 1900 und die Lehren daraus für die Bekämpfung des Rassismus heute
  • Vorbemerkung
  • Houston Stewart Chamberlain und seine Rassenlehre
  • Anton Orel – ein Vertreter einer austro-katholischen Variante des Rassismus
  • Wien um 1900 – Legende und Wirklichkeit
  • Rasse, Blut, Nation und das wienerische Ästhetentum
  • Zur sozialen Funktion und Aktualität von Rassismus und Nationalismus
  • Gegen den in Europa grassierenden Rassismus, Nationalismus und Fremdenhaß könnten wirksam werden:
  • Rassismus, Krieg und die literarische Tradition
  • Der ideologische Sumpf
  • „Unser Vaterland liegt krank darnieder.“
  • „Mit denen zusammen reißen wir Europa in Fetzen …“
  • Rassenkampf statt Klassenkampf
  • „Herrschaftsinstrumente“
  • „In diesem Hause“ immer fremd
  • Ein Weltreich ererben
  • „Aber besser ist’s, daß die Fackel der Wahrheit, als die der Mordbrennerei die Nacht erhelle.“
  • Lyrik
  • Reihenübersicht

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„Alte” und „neue” Formen des Rassismus

Mehmet Okyayuz

Der rassistische Diskurs der Neuzeit, der wohl mit das „kälteste Gesicht” der Moderne darstellt, entwickelt sich zu einer Art Staatsraison im Verlauf des 19. Jahrhunderts und zieht sich seitdem wie ein roter Faden durch Denken und Praxis zeitgenössischer Gesellschaften. Bevor aber weiter unten beginnend und sich dann durch die gesamte vorliegende Schrift hindurchziehend auf die verschiedenen Erscheinungsformen dieses neuzeitlichen Rassismus in Theorie und Praxis eingegangen werden wird, sei es an dieser Stelle erlaubt, kurz auf vergleichbare vor-neuzeitliche Strukturen einzugehen.

Solch ein vor-neuzeitliches Denken soll hierbei im weitesten Sinne als ethnozentrischer Diskurs konzeptualisiert werden, da ihm manche Kennzeichen der enger gefassten zeitgenössischen Rassismus-Begrifflichkeit noch fremd sind. So werden zwar schon in der Antike bestimmte Gruppen von der „eigenen” höherwertig eingestuften Bevölkerung ausgeschlossen, wie wir es beispielsweise am klarsten ausgedrückt finden bei der dichotomischen Konstruktion der Unterscheidung zwischen „zivilisiert” vs. „barbarisch” in der Philosophie der griechischen Stadtstaaten, wobei dies allerdings mehr Ausdruck eines kulturell-politischen Kastensystems denn einer ethnisch-biologistischen Konzeptualisierung des Bildes vom Menschen ist. Letzteres bedarf ja zudem einer pseudo-wissenschaftlichen Argumentation, bedarf einer „Vermessung” des Menschen, einer rationalen „Verwertung” seiner spezifischen Merkmale und die propagandistische Indienstnahme für Klassenherrschaft; bedarf also der Dinge, die sich erst seit dem endgültigen globalen Siegeszug des Kapitalismus im ersten Viertel des 19. Jahrhunderts in Klarheit ausmachen lassen können. Es sei aber der Vollständigkeit halber dennoch erwähnt, dass es bereits im alten Ägypten Darstellungen des „Anderen” gibt, die auf der Darstellung von physiologischen Merkmalen basieren. Hier sei beispielsweise auf Wandmalereien verwiesen, auf denen Ägypter in roter, Asiaten in gelber, Afrikaner in schwarzer und Europäer in weisser Hautfarbe dargestellt sind. Aber dies zeige nur, wie Alâeddin Şenel betont, „dass … [die Ägypter] … lediglich über die Existenz von Rassen wussten, nicht aber, dass sie Rassisten waren”1. Ähnliche Darstellungen finden sich auch im vor-neuzeitlichen China. Aber auch hier mag es wohl treffender sein, von frühen Rasse-„Theorien” zu sprechen denn von rassistischen Lehren. ← 9 | 10 →

Der Begriff Ethnozentrismus taucht das erste Mal in W.G. Summers Folkways (1906) auf, assoziiert mit Begrifflichkeiten wie Regionalismus und kultureller Engstirnigkeit mehr noch als mit Rassismus. Später dann haben Adorno et al. in The Authoritarian Personality (1950) vorgeschlagen, diesen Begriff in dem Sinne zu erweitern, dass er negative Vor-Urteile gegen „fremde” und positive gegenüber „eigenen” Bezugsgruppen ausdrücken soll. Die Vertreter der „Kritischen Theorie” haben weiterhin versucht, Phänomene wie Rassismus, Antisemitismus oder Tatbestände wie sprachliche, religiöse, kulturelle und ´ethnische Ausgrenzung mit diesem Begriff begrifflich fassbar zu machen. Die Debatte um Ethnozentrismus wirft Licht auf Ausgrenzungs- und Segregationstendenzen, die oftmals in offenem Rassismus resultieren (können); Eurozentrismus als solcher ist daher der weite Rahmen, der Rassismus oftmals (aber nicht stets) einschliesst.

Gleich zu Beginn des vorliegenden Textes war die Rede vom „kalten Gesicht der Moderne”, das sich neben dem Rassismus-Diskurs spätestens seit Machiavellis Verständnis von „Realpolitik” unter anderem auch an Begriffen wie Erfolg oder auch Macht veranschaulichbar machen lässt. Gegenwärtig werden solche Begriffe in dem Sinne gefasst, dass in neoliberaler Manier unser Mensch-Sein im Hinblick auf seine Effizienz im Produktionsprozess ausgemacht wird. Im 16. Jahrhundert hingegen wird dieser Begriff einmal angewandt auf die ökonomische (damals noch: Handels)-Tätigkeit des frühen individuellen Bürgers, aber auch auf die Herstellung und Konsolidierung von politischer Herrschaft. Der Seehandel, kulminierend im Handel mit Sklaven, kombiniert bereits ökonomischen Erfolg mit der Notwendigkeit der Ausgrenzung von aussereuropäischen Bevölkerungsgruppen, um so – vielleicht das erste Mal in dieser Form – Ausschliessung und Ausbeutung zu „rationalisieren”. Solcherart wurden Angehörige der amerikanischen Urbevölkerung von der Kirche bis zum frühen 16. Jahrhundert als Nicht-Menschen klassifiziert. Später wurde diese These relativiert, aber weiterhin waren die Angehörigen der Urbevölkerung dazu vorgesehen, von den Spaniern von ihren „Sünden” befreit zu werden.2 Diese Anschauung vom „wilden, unzivilisierten” Menschen findet sich beispielsweise auch in Daniel Defoes Roman Robinson Crusoe, in dem ein „Wilder” vom „zivilisierten” weissen Menschen geleitet wird. In diesem Roman spiegelt sich schon das Selbstbewusstsein einer Klasse wider, die mit klarer Kalkulation die Welt zu verändern und im Namen der gesamten (aber eigentlich europäischen) Menschheit das metaphysisch-idealistische Weltbild des Feudalismus zu zerstören beginnt. Die in diesem Sinne durchaus als „revolutionär” zu bezeichnende ← 10 | 11 → europäische Bourgeoisie ist aber, was den Umgang mit Menschen ausserhalb Europas betrifft, durchaus rassistisch. Dieser Rassismus richtet sich anfangs nach aussen, nach innen wird er zur Herstellung und Konsolidierung von Machtstrukturen funktionalisiert. Man möge noch nicht so weit gehen, diese „alte” Form des Rassismus als Instrument zur Konstruktion einer Selbstidentität, zur Herstellung einer homogenen Bevölkerung zu verstehen. Nach innen steht im Prozess der Gründung von Nationalstaaten im Zeitraum nach der Französischen Revolution zunächst noch die rechtlich-institutionelle Bindung des Individuums an den Staat und seine Definition als Staatsbürger. Der ethnische Nationalismus nicht als Ersatz, aber als zusätzliche Komponente des institutionellen entwickelt sich später, im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts im Zeitalter des organisierten Kapitalismus, kulminierend im Imperialismus, der nach aussen hin durchaus als eine neue, „ausgeklügeltere” Form des Kolonialismus zu bezeichnen ist, mit Mitteln des Rassismus. Hier verschwimmen dann, wie noch zu zeigen sein wird, die Grenzen zwischen dem „alten” Rassismus der kolonialistischen Moderne und dem „neuen” der aufkommenden bürgerlichen Gesellschaften des 19. Jahrhunderts.

Die konkurrenzhaft-betriebsamen, in alle Lebens- und Arbeitsbereiche hereinreichenden, Bewegungsgesetze der bürgerlichen Gesellschaft des 19. Jahrhunderts findet man bei Sozialdarwinisten wie Herbert Spencer (1820-1903), einem englischen Philosophen des beginnenden organisierten Kapitalismus, der dann als vorläufiger Endpunkt in seine imperialistische Phase treten wird, als „Kampf ums Dasein” reflektiert. In seinem 1855 verfassten Werk Principles of Psychology geht Spencer davon aus, dass sich die biologische Evolution auf die gesellschaftliche gleichsam deckungsgleich übertragen lässt. Das schon vorherrschende Paradigma einer gnadenlosen Wettbewerbsgesellschaft, wird solcherart via rassistischer Anschauung – „bereichert” mit soziologisch-philosophischen Fragmenten – legitimiert. Die Aussonderung von sich nicht in das vorherrschende Paradigma des Kapitalismus integrieren wollender Bevölkerungsgruppen im Inneren, oder aber die Ausschliessung des „äusseren Anderen” ist bei Spencer schon nicht mehr nur mit militärischer Kriegsführung, sondern schon mit „industrieller Kriegsführung”3 zu erreichen. Die sich in alle Lebens- und Arbeitsbereiche einnistenden Produktions- und Eigentumsverhältnisse finden sich bei Spencer sowohl ethnisch-biologistisch als auch kapitalistisch-modernistisch reflektiert. Eine klare Markationslinie zwischen der traditionellen Auffassung von Rassismus als ethnischer Differenzierung und den „Rassismen” auf politischer, ökonomischer und kultureller Ebene ist hier nicht mehr auszumachen. Im Zusammenhang mit sich verschärfenden Klassenkonflikten oder – allgemeiner ← 11 | 12 → ausgedrückt – mit der zunehmenden Ausdifferenzierung von gesellschaftlichen Strukturen ergab sich die Notwendigkeit, Inklusion und Exklusion mit allen Mitteln durchzuführen. Die „Intelligenz” und Flexibilität der kapitalistischen Produktionsweise musste sich alle Möglichkeiten gesellschaftlich-politischer Disziplinierung auf der einen Seite, und der ideologisch-politischen „Produktion” von nationaler Einheit auf der anderen Seite offenhalten. Der neuzeitliche nach-kolonialistische rassistische Diskurs kam dem entgegen.

Mehr noch als bei Spencer sieht man im Denken des deutschen Historikers Heinrich von Treitschke (1834-1896) imperialistische Machtpolitik reflektiert. Bei Treitschke ist der imperialistische Krieg unter anderem ein Mittel, der Barbarei und der Unwissenheit der „Primitiven” die Zivilisation und den Geist der „Gebildeten”, entgegenzusetzen. In diesem Zusammenhang sei es das Schicksal schwarzer Menschen, weissen (sprich: europäischen) Menschen zu dienen; weiterhin hätten beispielsweise Asiaten per se keine schöpferisch-künstlerischen Fähigkeiten aufzuweisen und kein Gespür für politische Problemstellungen.4 Hinzu kommt, dass Treitschke Antisemit war, wobei seinem Antisemitismus kein religiös-mystischer Unterton mehr innewohnt. Dieser „moderne” Antisemitismus wird später von den nach 1918 überall in West- und Mitteleuropa entstehenden extrem rechten und faschistischen Gruppierungen aufgenommen und propagandistisch „verwertet”, und im deutschem Faschismus in den Dienst eines zügellosen Kapitalismus gestellt werden. Antisemitismus als besondere Form des neuzeitlichen Rassismus dient der Rationalisierung von Herrschaftsformen, die sich im Diskurs pathetisch-gefühlvoll geben, in der Substanz aber zweckrational sind.

Sind Spencer und Treitschke sozusagen „philosophisch-theoretische” Vertreter des Sozialdarwinismus, so sei ergänzend auf einige Namen verwiesen, die ihn „wissenschatflich” zu untermauern versuchen. Joseph Arthur de Gobineau (1816-1882) beispielsweise, ein verkrachter Aristokrat, der als Resultat der Französischen Revolution die Privilegien seiner Klasse nicht mehr leben kann, beschreibt in seinem zwischen 1853 und 1855 verfassten Werk l’Essai sur l’Inégalité des Races Humaines die Unveränderbarkeit von biologischer Disposition und kombiniert diese Anschauung zum einen mit einem verächtlichen Blick auf das „niedere” Volk und zum anderen mit der Glorifizierung der „edlen” germanischen und der Verächtlichmachung der keltischen Rasse. Bei ihm sind, mehr noch als bei Spencer und Treitschke, Rasse und Klasse in einen rassistischen Gesamtzusammenhang verwoben. Gobineau spricht von der Verwerflichkeit von „Blutmischung” und wie gefährlich diese für den Fortbestand von Nationen ← 12 | 13 → sei. Es ist nicht übertrieben zu behaupten, dass Gobineaus Rassenlehren im allgemeinen und seine Behauptung von der Höherwertigkeit der Arier im speziellen in gewissen Sinne den Grundstein für die Konstruktion einer genuin deutschen rassistischen Auslegung von (vor-)Geschichte gelegt haben mögen, wonach nordische, germanische und arische Völker der Welt Kultur (nahe)gebracht hätten.5 Die „Verwissenschaftlichung” des Rassismus, der hier seinen Anfang nimmt und welcher den später zu behandelnden Rassismus des 20. und 21. Jahrhunderts massgeblich charakterisiert, schafft eigene Forschungsdisziplinen und Teilgebiete derselben oder aber nistet sich in bestehende ein. In der Eugenik (Wissenschaft von der Verbesserung der Erbanlagen in der menschlichen Bevölkerung), der Anthropologie, der Anthropometrie (Lehre der Ermittlung und Anwendung der Maße des menschlichen Körpers), der Kraniologie (Schädellehre), der Phrenologie (Lehre vom Zusammenhang zwischen Schädel- und Gehirnform einerseits und Charakter und Geistesgaben andererseits), der Archäologie und der Philologie findet man sozialdarwinistisch-rassistische Inhalte widergespiegelt.

Details

Seiten
151
Jahr
2014
ISBN (PDF)
9783653043051
ISBN (ePUB)
9783653992519
ISBN (MOBI)
9783653992502
ISBN (Hardcover)
9783631647080
DOI
10.3726/978-3-653-04305-1
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2014 (September)
Schlagworte
Rechtsterrorismus Holocaust Antislawismus Antisemitismus
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. 151 S.

Biographische Angaben

Heidi Beutin (Band-Herausgeber:in) Wolfgang Beutin (Band-Herausgeber:in) Ulrich Praefke (Band-Herausgeber:in)

Heidi Beutin ist freie Wissenschaftspublizistin und ehrenamtliches Mitglied im Präsidium von ver.di Nord. Wolfgang Beutin ist Privatdozent an der Universität Bremen und Verfasser wissenschaftlicher und belletristischer Schriften. Ulrich Praefke ist in Leitungsfunktionen der Gewerkschaft ver.di Nord mit Sitz in Lübeck tätig.

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