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Die insolvenzrechtliche Erfassung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungsverträgen

von Kevin Stephan (Autor:in)
©2014 Dissertation XXIV, 566 Seiten

Zusammenfassung

Wie die Finanzmarktkrise eindrücklich gezeigt hat, versetzt die Insolvenz eines Kredit- bzw. eines Finanzdienstleistungsinstituts alle Beteiligten in eine schwierige Lage. Diese Arbeit ist an der Schnittstelle zwischen Bank- und Insolvenzrecht angesiedelt und bietet einen umfassenden Überblick über die insolvenzrechtliche Abwicklung der in § 1 Abs. 1 S. 2,Abs. 1a S. 2 KWG aufgeführten Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Es werden die Besonderheiten derartiger Verträge herausgearbeitet und deren Auswirkungen im Insolvenzverfahren aufgezeigt. Im Vordergrund der Studie steht dabei die Frage, ob die Insolvenzordnung sowie das Insolvenznebenrecht, insbesondere mit Blick auf den Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz, diese Besonderheiten berücksichtigen kann oder sogar muss.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Danksagung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Kapitel 1: Einleitung
  • A. Die Krise von Finanzintermediären
  • B. Gegenstand und Ziel der Untersuchung
  • C. Gliederung der Untersuchung
  • Kapitel 2: Insolvenzrechtliche Grundlagen
  • A. Die Gläubigergleichbehandlung
  • I. Dogmatische Herleitung der par conditio creditorum
  • 1. Haftungsrechtlicher Ansatz
  • 2. Verfassungsrechtlicher Ansatz
  • 3. Allgemeiner privatrechtlicher Ansatz
  • 4. Stellungnahme
  • 5. Modifizierter haftungsrechtlicher Ansatz
  • a) Publizitätsabhängige und publizitätsunabhängige Sicherungsrechte
  • aa) Sicherungseigentum
  • bb) Sicherungsgrundschuld
  • b) Gegenseitige Verträge
  • c) Konsequenz aus den dargestellten Beispielen
  • II. Konsequenzen für den weiteren Verlauf der Arbeit
  • B. Insolvenz eines Kreditinstituts als gesellschaftsrechtliches Problem
  • I. Genossenschaftsbanken
  • II. Private Geschäftsbanken
  • 1. Die Aktiengesellschaft (AG) in der Insolvenz
  • 2. Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) inder Insolvenz
  • 3. Die Kommanditgesellschaft (KG) in der Insolvenz
  • III. Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute
  • C. Maßnahmen zur Krisenbewältigung
  • I. § 45 KWG
  • II. § 46 KWG
  • III. § 46 b KWG
  • IV. § 35 Abs. 2 Nr. 4 KWG
  • D. Abwicklung gegenseitiger Verträge in der Insolvenz
  • I. Verträge mit Abschluss vor der Insolvenzeröffnung
  • 1. Normative Grundlage
  • 2. Die Generalklausel (§ 103 InsO)
  • a) Schutzzweck
  • b) Rechtliche Wirkung
  • aa) Problemkreise
  • bb) Die Erlöschenstheorie
  • cc) Die modifizierte Erlöschenstheorie
  • dd) Alternativansatz
  • ee) Schlussfolgerung
  • 3. Erfüllungsrechte (§ 103 Abs. 1 InsO)
  • a) Vertragsanforderung: „schwebender“ Vertrag
  • aa) Gegenseitigkeitserfordernis
  • bb) Fälligkeit der Leistung
  • cc) Unvertretbare Handlungen
  • dd) Notwendigkeit eines Erfolgseintritts
  • ee) Fast vollständige Erfüllung
  • ff) Erfüllungssurrogate
  • gg) Vorleistungspflicht
  • hh) Rückgewährschuldverhältnisse
  • b) Erfüllungsrecht des Insolvenzverwalters
  • c) Erfüllungsmöglichkeit des Insolvenzschuldners
  • d) Handhabung von Lösungsklauseln
  • 4. Ablehnungsrecht (§ 103 Abs. 2 S. 1 InsO)
  • a) Untergang des Erfüllungsanspruchs
  • b) Erfüllungsmöglichkeit des Vertragspartners
  • c) Zulässigkeit einer Pauschalierung von Schadensersatzforderungen im Falle der Erfüllungsablehnung
  • d) Entgangener Gewinn als ersatzfähiger Schaden
  • 5. Aufforderungsrechte (§ 103 Abs. 2 S. 2, 3 InsO)
  • 6. Rückleistungsanspruch des Insolvenzverwalters
  • 7. Behandlung nicht „schwebender“ Verträge
  • 8. Sonderreglungen nach §§ 104 ff. InsO
  • a) Fixgeschäfte § 104 Abs. 1 InsO
  • b) Finanzleistungen § 104 Abs. 2 InsO
  • c) Teilbare Leistungen § 105 InsO
  • d) Darlehensverträge § 108 Abs. 2 InsO
  • e) Aufträge § 115 InsO, Geschäftsbesorgungsverträge § 116 InsO und Vollmachten § 117 InsO
  • f) Dauerschuldverhältnisse
  • II. Verträge mit Abschluss nach der Insolvenzeröffnung
  • III. Insolvenzanfechtung
  • 1. Grundnorm § 129 InsO
  • 2. Anfechtungstatbestände
  • a) Kongruenzanfechtung § 130 InsO
  • b) Inkongruenzanfechtung § 131 InsO
  • c) Unmittelbarkeitsanfechtung § 132 InsO
  • d) Vorsatzanfechtung § 133 InsO
  • e) Sonstige Anfechtungsgründe
  • 3. Rechtsfolgen
  • 4. Gegenrechte des Anfechtungsgegners
  • Kapitel 3: Bankgeschäfte i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 2 KWG
  • A. Das Einlagengeschäft (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG)
  • I. Begriff
  • 1. Rechtsnatur des Einlagengeschäfts
  • a) Sichteinlage
  • b) Termineinlagen
  • c) Spareinlagen
  • 2. Rechte und Pflichten aus dem Einlagengeschäft
  • a) Einlagenerbringung
  • b) Rückzahlungsanspruch
  • c) Informationspflicht/Aufklärungsanspruch
  • II. Insolvenzrechtliche Abwicklung des Einlagengeschäfts
  • 1. Insolvenzeröffnung bei nicht vollzogener Einlagenerbringung
  • 2. Insolvenzeröffnung nach erfolgter Einlagenerbringung
  • a) Entschädigungsanspruch nach dem EAEG
  • b) Kündigungsmöglichkeiten der Einleger
  • 3. Privilegierung von Alt- und Neueinlagen in der insolvenzrechtlichen Abwicklung
  • a) Aussonderungsfähigkeit des Rückgewähranspruchs gemäß § 47 S. 1 InsO
  • b) Analoge Anwendung von § 47 S. 1 InsO
  • aa) Planwidrige Regelungslücke
  • bb) Vergleichbare Interessenlage
  • (1) Rechtfertigung einer Besserstellung des Einlegers vor dem Hintergrund der par conditio creditorum
  • (2) Einordnung der notwendigen Besserstellung
  • c) Fazit
  • B. Das Pfandbriefgeschäft (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 a KWG)
  • I. Grundlagen des Pfandbriefgeschäftes
  • II. Hauptinsolvenzverfahren
  • III. Sonderinsolvenzverfahren
  • 1. Sonderinsolvenzverfahren i.w.S.
  • a) Gestreckte Verwaltung
  • b) Übertragung der Deckungsmasse
  • c) Treuhänderische Verwaltung
  • 2. Sonderinsolvenzverfahren i.e.S.
  • IV. Insolvenzverwalterwahlrecht
  • C. Das Kreditgeschäft (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KWG)
  • I. Kreditbegriff
  • II. Insolvenzrechtliche Abwicklung von Gelddarlehen
  • 1. Rechte und Pflichten aus dem Gelddarlehensvertrag
  • a) Verschaffungspflicht
  • b) Rückerstattungspflicht
  • c) Zinszahlungspflicht
  • d) Informationspflicht
  • 2. Insolvenzeröffnung bei noch nicht erfolgter Darlehensausschüttung
  • 3. Insolvenzeröffnung nach erfolgter Darlehensausschüttung
  • a) Insolvenzrechtliche Neubewertung der Darlehensabwicklung durch § 108 Abs. 2 InsO
  • b) Anwendungsreichweite und Rechtsfolgen von § 108 Abs. 2 InsO
  • c) Rechtslage vor Einführung des § 108 Abs. 2 InsO
  • d) Unterschied zwischen der ursprünglichen Rechtslage und dem neu geschaffenen § 108 Abs. 2 InsO
  • aa) Vorzeitige Fälligstellung des Rückzahlungsanspruchs durch § 103 InsO
  • bb) Vorzeitige Fälligstellung des Rückzahlungsanspruchs durch § 41 InsO
  • cc) Vorzeitige Fälligstellung des Rückzahlungsanspruchs durch §§ 129 ff. InsO
  • dd) Vorzeitige Fälligstellung des Rückzahlungsanspruchs durch Kündigung
  • ee) Vorzeitige Fälligstellung des Rückzahlungsanspruchs durch § 812 Abs. 1 S. 2 Var. 2 BGB
  • ff) Zwischenergebnis
  • e) Kollision von § 108 Abs. 2 InsO mit der par condition creditorum
  • aa) Gläubigergleichbehandlung i.S.d. haftungsrechtlichen Ansatzes
  • bb) Gläubigergleichbehandlung i.S.d. modifizierten haftungsrechtlichen Ansatzes
  • cc) Gläubigergleichbehandlung i.S.d. verfassungsrechtlichen Ansatzes
  • dd) Zwischenergebnis
  • f) Problemfälle bei der Anwendung von § 108 Abs. 2 InsO
  • aa) Teilvalutierung
  • bb) Unentgeltlicher Darlehensvertrag
  • g) Veränderte Rückabwicklung bei Nichtigkeit des Darlehensvertrages
  • 4. Erscheinungsformen von Gelddarlehensverträgen
  • a) Krediteröffnungsvertrag
  • b) Kontokorrentkredit
  • c) Baudarlehen/Bausparvertrag
  • d) Konsortialkredite (syndizierter Kredit)
  • e) Forward-Darlehen/Darlehen mit Zinscap
  • III. Insolvenzrechtliche Abwicklung von Akzeptkrediten
  • D. Das Diskontgeschäft (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 KWG)
  • I. Begriff
  • II. Diskontierung von Wechseln
  • 1. Rechtliche Einordnung
  • 2. Vertragliche Rechte und Pflichten
  • a) Rückbelastungsanspruch nach Art. 43 WG i.V.m. Art. 47 ff. WG
  • b) Rückbelastungsanspruch nach § 346 Abs. 1 BGB und Nr. 15 AGB-B
  • 3. Insolvenzrechtliche Abwicklung
  • a) Keine Wechseleinreichung im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung
  • b) Wechseleinreichung bei ausstehender Auszahlung der Diskontsumme im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung
  • c) Wechseleinreichung und erfolgte Auszahlung der Diskontsumme im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung
  • d) Zwischenergebnis
  • 4. Besondere Diskontgeschäfte
  • a) Diskontierung des Eigenwechsels
  • b) Diskontierung des Akzeptantenwechsels
  • c) Forfaitierung in Wechsel
  • III. Diskontierung von Schecks
  • E. Das Finanzkommissionsgeschäft (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 KWG)
  • I. Begriff
  • II. Vertragliche Rechte und Pflichten
  • 1. Verpflichtungen des Kreditinstituts
  • 2. Verpflichtungen des Kunden
  • III. Insolvenzrechtliche Abwicklung
  • 1. Insolvenzeröffnung vor Ausführung des Kommissionsauftrags
  • a) Ausschluss des Insolvenzverwalterwahlrechts nach § 104 Abs. 2 S. 1 InsO
  • b) Close-Out-Netting
  • aa) Vorinsolvenzliches Nettingverfahren
  • bb) Insolvenzbedingtes Nettingverfahren
  • cc) Schlussfolgerungen
  • 2. Insolvenzeröffnung nach Ausführung des Kommissionsauftrags
  • a) Vorrangige Befriedigung bei einer Verkaufskommission
  • aa) Kollision von § 392 Abs. 2 HGB mit der par conditio creditorum
  • bb) Auslegung des Forderungsbegriffes bei § 392 Abs. 2 HGB
  • cc) Schlussfolgerungen aus § 392 Abs. 2 HGB
  • b) Vorrangige Befriedigung bei einer Einkaufskommission
  • 3. Entschädigungsanspruch nach dem EAEG
  • F. Das Depotgeschäft (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 KWG)
  • I. Begriff
  • II. Das Depotgeschäft als Schuldverhältnis
  • III. Verwahrungsrechtlicher Teil des Depotvertrages
  • 1. Drittverwahrung
  • 2. Besitz- und Eigentumsverhältnisse
  • a) Besitzmittlungsverhältnis
  • b) Eigentumsübertragung von girosammelverwahrten Wertpapieren
  • c) Vor-/Nachgirodepot
  • 3. Auslieferungsanspruch §§ 7, 8 DepotG
  • 4. Zentraler Kontrahent
  • 5. Sammelurkunden
  • IV. Verwaltungsrechtlicher Teil des Depotvertrages
  • V. Insolvenzrechtliche Abwicklung des Depotgeschäftes
  • 1. Insolvenzeröffnung nach Wertpapierübergabe
  • a) Das Depotgeschäft als typengemischter Vertrag
  • b) Aussonderungsanspruch des Anlegers
  • c) § 32 DepotG
  • aa) Verstoß gegen die par conditio creditorum?
  • bb) Sondermassegläubiger
  • cc) Verhältnis zum Insolvenzverwalterwahlrecht
  • 2. Insolvenzeröffnung vor Wertpapierübergabe
  • 3. Entschädigungsanspruch nach dem EAEG
  • VI. Andere Formen des Depotgeschäfts
  • 1. Sonderverwahrung
  • 2. Tauschverwahrung
  • 3. Unregelmäßige Verwahrung
  • VII. Verwahrung von Wertpapieren im Ausland
  • 1. Gestaltungsmöglichkeiten einer Auslandsverwahrung
  • 2. Grenzüberschreitende Girosammelverwahrung
  • a) Kollisionsnormen
  • aa) Art. 43 EGBGB
  • bb) § 17 a DepotG
  • cc) Haager Übereinkommen
  • b) Einheitlicher Girosammelbestand
  • aa) Inländisch gehaltener Girosammelbestand mit nachträglicher Erweiterung durch im Ausland verwahrte Wertpapiere
  • bb) Girosammelbestand bestehend aus im Inland und im Ausland verwahrten Wertpapiere
  • c) Insolvenzrechtliche Abwicklung
  • aa) Zugriffsmöglichkeit der InsO auf im Ausland liegende Vermögensbestandteile des Insolvenzschuldners
  • (1) EuInsVO
  • (2) §§ 335 ff. InsO
  • bb) Abwicklung der im Ausland begründeten Rechte im nationalen Insolvenzverfahren
  • 3. Auslandsverwahrung i.e.S.
  • a) Gutschrift in Wertpapierrechnung
  • b) Insolvenzrechtliche Abwicklung
  • aa) Nr. 12 Abs. 4 S. 1 SB-WP
  • bb) Konflikt zwischen einer aussonderungsfähigen Treuhand und der par conditio creditorum
  • G. Das Revolvinggeschäft (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 KWG)
  • I. Begriff
  • II. Rechtsnatur
  • 1. Rechtsbeziehung zwischen Kreditnehmer und Kreditinstitut
  • 2. Rechtsbeziehung zwischen Kreditinstitut und den langfristigen Kredit vergebenden Dritten
  • 3. Rechtsbeziehung zwischen Kreditinstitut und wechselnden Geldgebern
  • III. Insolvenzrechtliche Abwicklung
  • 1. Vertragsschluss ohne weitere Vertragsausführung im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung
  • 2. Einseitige Vertragsausführung im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung
  • 3. Beiderseitige Vertragsausführung im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung
  • H. Das Garantiegeschäft (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 KWG)
  • I. Begriff
  • II. Rechtsbeziehung zwischen Kreditinstitut und Auftraggeber
  • 1. Vertragliche Rechte und Pflichten
  • 2. Insolvenzrechtliche Abwicklung
  • a) Insolvenzeröffnung im Zeitpunkt noch ausstehender Übernahmeverpflichtung
  • b) Insolvenzeröffnung im Zeitpunkt bereits erfolgter Übernahmeverpflichtung
  • III. Rechtsbeziehung zwischen Kreditinstitut und Begünstigten
  • 1. Vertragliche Rechte und Pflichten
  • a) Bankgarantie
  • b) Bankbürgschaft
  • 2. Insolvenzrechtliche Abwicklung
  • a) Insolvenzeröffnung im Zeitpunkt noch ausstehender Gewährleistungsübernahme
  • b) Insolvenzeröffnung im Zeitpunkt bereits erfolgter Gewährleistungsübernahme
  • aa) § 41 Abs. 1 InsO
  • bb) § 43 InsO
  • cc) Bankbürgschaft
  • dd) Bankgarantie
  • IV. Rechtsbeziehung zwischen Kreditinstitut und weiterem Kreditinstitut
  • I. Das Girogeschäft (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 KWG a.F.)
  • I. Begriff
  • 1. Bargeldloser Zahlungsverkehr
  • 2. Abrechnungsverkehr
  • 3. Änderungen durch das Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten
  • II. Girovertrag
  • 1. Zahlungsdienste
  • 2. Insolvenz des kontoführenden Kreditinstituts
  • 3. Kontokorrentabrede
  • a) Erlöschen der Kontokorrentabrede nach § 91 InsO?
  • b) Insolvenzverwalterwahlrecht gemäß § 103 Abs. 1 InsO
  • c) Auswirkung eines allgemeinen Verfügungsverbots gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO
  • d) Anfechtung einer vorinsolvenzlichen Kontokorrentverrechnung
  • 4. Überweisung
  • a) Verpflichtung des kontoführenden Kreditinstituts
  • b) Insolvenzrechtliche Abwicklung aus Sicht des Überweisenden
  • aa) Insolvenzfestigkeit einer bereits vorhandenen Deckung
  • bb) Erfüllung des Deckungserfordernisses erst nach Insolvenzeröffnung
  • cc) Überweisungsauftrag nach Insolvenzeröffnung
  • c) Insolvenzrechtliche Abwicklung aus Sicht des Überweisungsempfängers
  • d) Anfechtung vor Insolvenzeröffnung durchgeführter Überweisungen
  • 5. Lastschrift
  • a) Einziehungsermächtigung
  • b) Abbuchungsauftrag
  • c) Insolvenzrechtliche Abwicklung aus Sicht des Zahlungspflichtigen
  • aa) Bereits vollzogene Kontobelastung im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung
  • (1) Erfüllung im Valutaverhältnis
  • (2) Abwicklung fehlerhafter Lastschriftbuchungen
  • (3) Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters
  • bb) Eingeleitetes Lastschriftverfahren im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung
  • cc) Zukünftige Lastschriftverfahren
  • d) Insolvenzrechtliche Abwicklung aus Sicht des Zahlungsempfängers
  • 6. Scheckzahlung
  • J. Das Emissionsgeschäft (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 KWG)
  • I. Begriff
  • II. Rechtliche Beziehung zwischen Emittent und Kreditinstitut
  • 1. Anleiheemission
  • 2. Aktienemission
  • III. Insolvenzrechtliche Abwicklung
  • 1. Abgeschlossene Übernahme
  • 2. Vereinbarte, aber noch nicht durchgeführte Übernahme
  • 3. Zukünftige Übernahme
  • IV. Sonderfall des Übernahmekonsortiums
  • V. Entschädigungsanspruch nach dem EAEG
  • K. Das E-Geld-Geschäft (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 KWG)
  • I. Begriff
  • II. Geldkartengeschäft
  • 1. Beziehung zwischen Emittent und Karteninhaber (Deckungsverhältnis)
  • a) Geldkartenabrede
  • aa) Rechtsnatur
  • bb) Auszahlungsanspruch des Karteninhabers
  • cc) Insolvenzrechtliche Abwicklung
  • b) Ladungsabrede
  • c) Insolvenzrechtliche Sonderstellung des Börsenverrechnungskontos?
  • 2. Beziehung zwischen Emittent und Kartenakzeptant (Vollzugsverhältnis)
  • a) Rechtsnatur
  • b) Insolvenzrechtliche Abwicklung
  • 3. Beziehung zwischen Karteninhaber und Kartenakzeptant (Valutaverhältnis)
  • III. Netzgeldgeschäft
  • Kapitel 4: Finanzdienstleistungen i.S.d. § 1 Abs. 1 a S. 2 KWG
  • A. Die Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1 a S. 2 Nr. 1 KWG)
  • I. Begriff
  • II. Insolvenzrechtliche Abwicklung
  • 1. Entgeltliche, verpflichtende Vermittlertätigkeit
  • 2. Entgeltliche Vermittlertätigkeit
  • 3. Unentgeltliche Vermittlertätigkeit
  • B. Die Anlageberatung (§ 1 Abs. 1 a S. 2 Nr. 1 a KWG)
  • I. Begriff
  • II. Insolvenzrechtliche Abwicklung
  • 1. Bereits erbrachte Anlageberatung
  • 2. Entgeltliche noch geschuldete Anlageberatung
  • a) Ausschluss des Insolvenzverwalterwahlrechts nach § 108 Abs. 1 S. 1 InsO
  • aa) Dienstleistung i.S.d. § 108 Abs. 1 S. 1 InsO
  • bb) Beschränkung des § 108 Abs. 1 S. 1 InsO auf die Insolvenz des Dienstberechtigten
  • cc) Anlageberatung als Dienstleistung i.S.d. § 108 Abs. 1 S. 1 InsO
  • b) Kündigungsrecht i.S.d. Nr. 18 AGB-B
  • c) Wegfall der Geschäftsgrundlage als Folge der Insolvenzeröffnung
  • 3. Unentgeltliche Anlageberatung
  • 4. Schadensersatzpflicht bei fehlerhafter Anlageberatung
  • 5. Entschädigungsanspruch nach dem EAEG
  • C. Die Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1 a S. 2 Nr. 2 KWG) und der Eigenhandel (§ 1 Abs. 1 a S. 2 Nr. 4 KWG)
  • I. Begriff
  • II. Insolvenzrechtliche Abwicklung
  • 1. Überschreitung der eingeräumten Vertretungsmacht
  • 2. Sonderstellung aufgrund von § 34 a Abs. 1 S. 1 WpHG
  • 3. Entschädigungsanspruch nach dem EAEG
  • III. Eigenhandel i.S.d. § 1 Abs. 1 a S. 2 Nr. 4 KWG
  • D. Die Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1 a S. 2 Nr. 3 KWG)
  • I. Begriff
  • 1. Vertretermodell
  • 2. Treuhandmodell
  • 3. Rechte und Pflichten
  • 4. Abgrenzung zu artverwandten Dienstleistungen
  • II. Insolvenzrechtliche Abwicklung
  • 1. Insolvenzverwalterwahlrecht und Kündigung
  • a) Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters
  • b) Kündigungsrecht des Kunden
  • c) Zwischenergebnis
  • 2. Herausgabe der Finanzinstrumente
  • 3. Entschädigungsanspruch nach dem EAEG
  • Kapitel 5: Zusammenfassung und Schlussbetrachtung
  • A. Die Abwicklung eines Kreditinstituts bzw. Finanzdienstleistungsinstituts als Herausforderung für das Insolvenzrecht
  • B. Der Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz als Grund und Grenze der Gläubigergleichschaltung
  • C. Privilegierte Gläubiger in der Insolvenz von Kreditinstitut und Finanzdienstleistungsinstitut
  • Literaturverzeichnis

| XIX →

Abkürzungsverzeichnis

| 1 →

Kapitel 1: Einleitung

A. Die Krise von Finanzintermediären

„Ich beantrage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über mein Vermögen“1. Mit diesem unterschriebenen Satz beginnt für den Antragsteller eine ungewisse Reise. Er legt sein wirtschaftliches Schicksal in die Hände des zuständigen Insolvenzgerichts. Viele Betroffene zögern aber vor diesem Schritt. Dabei schieben sie die Antragstellung nicht aus Ungewissheit über die sich anschließende Insolvenzabwicklung hinaus. Vielmehr muss der Antragsteller, bevor er eine Insolvenzeröffnung als mögliche Lösung seiner wirtschaftlichen Probleme erkennt, sich sowohl der Probleme selbst als auch der eigenen Unfähigkeit zu ihrer Überwindung bewusst werden. In der Regel hat der Insolvenzschuldner aber bereits den genauen Überblick über seine Vermögenslage verloren mit der Folge, dass der Eröffnungsbeschluss erst in einer Situation ergehen kann, bei der eine sinnvolle Sanierung des Insolvenzschuldners nahezu ausgeschlossen ist. Die Grundausrichtung des neuen Insolvenzrechts, wonach das Scheitern eines Wirtschaftssubjekts nicht zwangsweise dessen Marktaustritt zur Folge haben muss, sondern der Betroffene auf einen wirtschaftlichen Neuanfang hoffen kann, bleibt so den meisten unternehmerischen Insolvenzschuldnern verwehrt.

Dabei sind die Ursachen für die wirtschaftliche Zwangslage der Antragsteller so unterschiedlich, wie es auch die einzelnen Antragsteller selbst sind. Neben plötzlicher Arbeitslosigkeit gepaart mit falschem Konsumverhalten oder wirtschaftlichen Fehlentscheidungen bzw. Fehlinvestitionen verursachen immer wieder auch gesamtwirtschaftliche Effekte finanzielle Engpässe. Betrachtet man die veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes über die jährlichen Insolvenzen zeigt sich eine stetige Zunahme. Verzeichnete das Bundesamt 1991 noch eine Gesamtzahl von 13.323 Insolvenzen, hatte sich die Anzahl vier Jahre später mehr als verdoppelt auf 28.785. Bereits 2003 wurde dann die Marke von 100.000 Insolvenzen pro Jahr überschritten und liegt in der Erhebung von 2007 bei 164.5972. Der Trend setzt sich fort, wie bereits die 78.846 registrierten Insolvenzen aus dem ← 1 | 2 → 1. Halbjahr 2009 aufzeigen3. Jedoch brachte das Jahr 2009 einen Wandel bei den festgestellten Insolvenzverfahren. Erstmals seit 2004 stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 15% erheblich an. Zuvor stagnierten die Unternehmensinsolvenzen bzw. nahmen zum Teil deutlich ab. So mussten 2007 mit 29.160 fast 15% weniger Unternehmen einen Insolvenzeröffnungsantrag stellen als noch im Vorjahr mit einer Gesamtzahl von 34.137 registrierten Unternehmensinsolvenzen.

Die Insolvenz eines Marktteilnehmers wirkt aber nicht nur auf diesen selbst. Insbesondere dessen Gläubiger müssen mit einem Forderungsausfall rechnen, was wiederum zu einem finanziellen Engpass der Gläubiger führen kann. Verfügt beispielsweise ein mittelständiges Unternehmen über keine hinreichenden Vermögenswerte, die trotz angespannter Lage eine Sanierung ermöglichen würden, weitet sich die unternehmerische Krise auf die Angestellten und Arbeitnehmer, denen ein Verlust des Arbeitsplatzes droht, aus. Andere Unternehmen, die geschäftlich mit dem Insolvenzschuldner verbunden sind, werden ebenfalls betroffen. Diese „Kettenreaktion“ verstärkt sich mit zunehmender Bedeutung des späteren Insolvenzschuldners für die Volkswirtschaft. Besonders eindrücklicht verdeutlicht dies die aktuell noch nachwirkende Finanzkrise von 2007 (auch bekannt unter dem Namen Subprime-Krise). Die Subprime-Krise fand ihren Ursprung in der vorbehaltlosen Kreditvergabe US-amerikanischer Kreditinstitute an ihre Kunden ohne hinreichende Berücksichtigung derer Bonität. Die erhaltenen Kreditforderungen wurden gebündelt (Mortgage Backed Securities) und an Investoren weltweit verkauft. Da immer mehr Kreditnehmer ihre Kredite nicht mehr bedienen konnten und die Preise am amerikanischen Immobilienmarkt fielen, verloren die gebündelten Kreditforderungen ihre Werthaltigkeit. Die betroffenen Investoren, darunter auch deutsche Banken, mussten erhebliche Vermögenseinbußen hinnehmen. Nicht nur private Banken wie Sal. Oppenheim, sondern auch staatlich getragene Landesbanken wie die Sachsen LB konnten einer Insolvenz lediglich durch die „Hilfe“ anderer Banken entgehen. Aber auch die Realwirtschaft bekam die finanziellen Einbußen der Banken umgehend zu spüren. So folgte aus der verminderten Liquidität der Banken beispielsweise eine auch als Kreditklemme bekannte beschränkte Kreditvergabe und zwar trotz Bonität des potentiellen Kreditnehmers.

Dabei war die Finanzkrise nicht der erste Fall, in dem Finanzintermediäre kurz vor der Insolvenz standen bzw. Insolvenz anmelden mussten, und wohl auch nicht der letzte. Bereits am 26.06.1974 brach mit der Herstatt KGaA eine der großen deutschen Privatbanken zusammen und musste ein Gesamtvollstreckungsverfahren (damals noch das Vergleichsverfahren) – der Eröffnungsantrag wurde am ← 2 | 3 → Folgetag gestellt – durchlaufen. Wie auch die Finanzkrise von 2007 beruhte der Untergang der Herstatt KGaA auf einer spekulativen Anlageform (hier in Form des Eigenhandels mit Devisen). Das plötzliche Aus der Herstatt KGaA führte zu erheblichen Vertrauenseinbußen des Publikums in das Bankgewerbe im Allgemeinen. Neben der Funktionsfähigkeit der deutschen Kreditwirtschaft zweifelten die Kunden besonders an der Sicherheit ihrer von den Banken gehaltenen Geldern. Die gesetzgeberischen Maßnahmen, also das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen vom 24.03.19764 im Falle des Herstatt-Zusammenbruchs und das Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsgesetz) vom 17.10.20085 sowie die Staatsgarantie für die gehaltenen Einlagen im Falle der Finanzkrise von 2007 verhinderten Schlimmeres. Das Vertrauen des Publikums in die Finanzintermediäre, das primärer Motor der gesamten Finanzwirtschaft ist, verschwand nicht komplett, wodurch der Schaden für die gesamte Volkswirtschaft bisher geringer als erwartet ausfiel. So zeigen Prognosen eine spürbare Erholung der Volkswirtschaft im Verlauf des Jahres 2010 auf6. Beide Krisen verdeutlichen, dass den Finanzintermediären als Bindeglied zwischen kapitalbietenden und kapitalsuchenden Marktteilnehmern eine Sonderstellung innerhalb der Gesamtwirtschaft zukommt. Deren finanzielle Probleme übertragen sich auf den gesamten Markt und damit auch auf das Publikum. Zwar könnte man auf die Zwischenschaltung von Finanzintermediären verzichten und somit das Risiko für die Gesamtwirtschaft minimieren. Jedoch sind Finanzintermediäre sowohl aufgrund der Globalisierung der Finanzmärkte als auch im Interesse einer effektiven (zeit- und vermögenssparenden) Marktteilnahme essentiell und deren Abschaffung undenkbar. Die Krise von Finanzintermediäre ist und bleibt somit ein aktuelles Phänomen bzw. Problem, mit dem sich alle Marktteilnehmer, die Staaten in ihrer Funktion als Gesetzgeber sowie die fachübergreifende Wissenschaft auseinandersetzen müssen.

B. Gegenstand und Ziel der Untersuchung

Aus dem Themenbereich der Krise von Finanzintermediären legt die vorliegende Arbeit ihren Schwerpunkt auf zwei bedeutende Vertreter der Finanzintermediäre, nämlich die Kreditinstitute ← 3 | 4 → i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 1 KWG sowie die Finanzdienstleistungsinstitute i.S.d. § 1 Abs. 1 a S. 1 KWG. Zentraler Gegenstand der Untersuchung bildet dabei das sog. private Bankrecht in der Insolvenz, also das Recht der Bankgeschäfte. Es werden die vertraglichen Beziehung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten zur ihren Kunden herausgearbeitet und deren Abwicklung in der Insolvenz beider Finanzintermediäre thematisiert. Daneben finden sich in Form eines Überblicks über die aufsichtsrechtlichen Maßnahmen zur Insolvenzvermeidung auch ausgewählte Probleme aus dem öffentlichen Bankrecht mit insolvenzrechtlichen Bezügen.

Neben den nationalen Besonderheiten soll und muss auch auf internationale Zusammenhänge eingegangen werden. Eine ausschließlich national orientierte Abhandlung zum Bank- und Insolvenzrecht ist in Zeiten globalisierter Finanzmärkte als solches nicht mehr möglich. Während das Bankvertragsrecht sich in seiner Aus­gestaltung zunehmend von einer nationalen Prägung hin zu einheitlichen internationalen Standards wandelt, streuen die global agierenden Finanzintermediäre ihr Unternehmensvermögen über verschiedene Standorte weltweit. Gerade letzteres bereitet der insolvenzlichen Praxis Probleme, falls ein „Global Player“ seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann (Stichwort: grenzüberschreitende Insolvenzen). So muss der Insolvenzverwalter aufgrund der Universalität des Insolvenzverfahrens grundsätzlich alle Vermögenswerte des Insolvenzschuldners einziehen und dem eröffneten Insolvenzverfahren zuführen. Besonders im Recht der Wertpapiere gerät die Universalität des Insolvenzverfahrens immer mehr an ihre Grenzen, weshalb die Auseinandersetzung mit dem Phänomen grenzüberschreitender Insolvenzen anhand der grenzüberschreitenden Wertpapierverwahrung verdeutlicht werden soll.

Wie sich bereits in der Auswahl des Gegenstandes der vorliegenden Untersuchung andeutet, orientiert sich die Bearbeitung an zwei Zielen. Die Ausführungen sollen dem Kunden eines Kreditinstituts bzw. eines Finanzdienstleistungsinstitutes verdeutlich, welche Konsequenzen sich aus der Insolvenz des mit ihm verbundenen Finanzintermediärs ergeben, insbesondere hinsichtlich seiner vertraglichen und dinglichen Rechte. Zugleich kann sich der bestellte Insolvenzverwalter, der in den meisten Fällen keine bzw. nur eingeschränkte Erfahrungen mit der insolvenzrechtlichen Abwicklung von Finanzintermediären haben wird, über seine rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten informieren. Die Untersuchung zielt aber nicht nur darauf ab, den am Insolvenzverfahren beteiligten Parteien ihre Teilnahme- und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, vielmehr bildet die Darstellung der insolvenzrechtlichen Abwicklung von Bankgeschäften i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 2 KWG sowie Finanzdienstleistungen i.S.d. § 1 Abs. 1 a S. 2 KWG ein Grundgerüst, an dem die Einhaltung der Grundsätze des Insolvenzverfahrens zu prüfen ist. Die Konkursordnung wies, insbesondere mit dem Zugeständnis ← 4 | 5 → etlicher Konkursvorrechte, eine für die effektive Durchführung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens hinderliche Ausgestaltung auf, die im Ergebnis auch zum Scheitern der Konkursordnung führte. Ob die nunmehr geltende Insolvenzordnung sowie die über verschiedene Gesetze verteilten Sonderregelungen vergleichbare Defizite aufweisen oder eine praktikable und den dogmatischen Wurzeln eines Gesamtvollstreckungsverfahrens entsprechende Lösung anbieten, soll anhand der rechtlichen Beziehung zwischen Kunden und Kreditinstitut bzw. Finanzdienstleistungsinstitut überprüft werden.

C. Gliederung der Untersuchung

Das folgende Kapitel bildet mit der Darstellung der allgemeinen Auswirkungen einer Insolvenzeröffnung auf die Bank als Gesellschaft, des Umgangs mit Verträgen in der Insolvenz sowie den gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zur Krisenvermeidung und Krisenbewältigung die Basis für alle weiteren Ausführungen. Den dogmatischen Schwerpunkt stellt hierbei die Bewertung der par conditio creditorum dar. Ergänzend zu den bisherigen Auslegungsansätzen wird eine weitere Deutung entwickelt, deren Tauglichkeit mehrere Anwendungsbeispiele verdeutlichen sollen. Die gefundene Neubewertung des Gläubigergleichbehandlungsgrundsatzes findet sich an vielen Stellen der folgenden Kapitel wieder und bildet letztlich den zentralen Orientierungspunkt in der Auseinandersetzung mit der insolvenzrechtlichen Abwicklung von durch Kreditinstitute bzw. Finanzdienstleistungsinstitute geschlossenen Verträgen. An die grundlegenden Ausführungen des zweiten Kapitels schließt sich mit der Abwicklung einzelner Vertragstypen in der Insolvenz der beiden Finanzintermediäre in den Kapiteln 3 und 4 der wissenschaftliche Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit an. Beide Kapitel sind strukturell gleichartig angelegt, wobei in Kapitel 3 Bankgeschäfte i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 2 KWG thematisiert werden, während sich Kapitel 4 mit ausgewählten Finanzdienstleistungen i.S.d. § 1 Abs. 1 a S. 2 KWG beschäftigt. Nach einführenden Worten zum jeweiligen Vertrag wird sich mit dessen Rechtsnatur sowie den jeweiligen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien auseinandergesetzt. Deren Feststellung ist unerlässlich, um sie zutreffend im Gefüge der §§ 103 ff. InsO zu verorten. Im Anschluss an die Darstellung der rechtlichen Struktur der einzelnen Verträge folgt die Erörterung der insolvenzrechtlichen Abwicklung. Da die Verträge i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 2 KWG bzw. § 1 Abs. 1 a S. 2 KWG teilweise über einen sehr komplexen Rechte- und Pflichtenkatalog verfügen, deren einzelne Behandlung anhand der Insolvenzbeteiligten (Insolvenzschuldner, Insolvenzgläubiger und Insolvenzverwalter) ← 5 | 6 → in vielen Fällen ein Vorgreifen auf andere Folgen des jeweiligen Vertrages erfordern würden, orientiert sich die vorliegende Arbeit grundsätzlich am vertraglichen Abwicklungsstadium. Ausgehend von der beiderseitigen Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten über die teilweise Erfüllung bis hin zur vollständigen Erfüllung werden die Handlungsmöglichkeiten der Insolvenzbeteiligten betrachtet und soweit es sich anbietet, einer kritischen Bewertung anhand der par conditio creditorum unterzogen. Die schuldrechtliche Verbindung zwischen Kunden und Kreditinstitut bzw. Finanzdienstleistungsinstitut prägt den jeweiligen Geschäftstypus, aber erfasst nicht alle wirtschaftlichen Begebenheiten. Insoweit müssen auch sog. vertragsnahe Rechte Berücksichtigung finden. Gerade die dinglichen Komponenten, wie beispielsweise die Eigentümerstellung an Wertpapieren beim Depotgeschäft, vervollständigen das wirtschaftliche Gesamtgefüge der einzelnen Vertragstypen. Aus Sicht des Kunden wird daher die Frage gestellt, ob er seine vertraglichen Ansprüche als einfacher Insolvenzgläubiger i.S.d. § 38 InsO bzw. als Massegläubiger i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1, 2 InsO oder eine vorrangige Stellung im Insolvenzverfahren gemäß § 47 S. 1 InsO als Aussonderungsberechtigter bzw. gemäß §§ 49 ff. InsO als Absonderungsberechtigter geltend machen kann.

Auf weitere Besonderheiten des Insolvenzverfahrens wie beispielsweise die Möglichkeit zur Insolvenzanfechtung gemäß §§ 129 ff. InsO, die Aufrechungsvorbehalte gemäß §§ 94 ff. InsO oder die Modifikationen des Einzelvollstreckungsverfahrens gemäß §§ 88 ff. InsO wird an thematisch verwandter Stelle näher eingegangen.

Das die Arbeit abschließende fünfte Kapitel dient der Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse zu Abwicklung von Verträgen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 2 KWG sowie § 1 Abs. 1 a S. 2 KWG in der Insolvenz des Finanzintermediärs. Des Weiteren wird erneut auf die par conditio creditorum eingegangen, wobei ein Resümee zur Funktionsfähigkeit und rechtlichen Stringenz der zugrunde gelegten Interpretationsvariante des Gläubigergleichbehandlungsgrundsatzes erfolgt.

1 Entnommen aus dem Formular „Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (natürliche Personen, Selbstständige, ehemals Selbstständige)“ des Amtsgerichts Oldenburg; www.amtsgericht-oldenburg.niedersachens.de unter Service/Formulare und Vordrucke.

2 Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistiken 4/2008, S. 304, Tabelle 1.

3 Pressemitteilung Nr. 334 des Statistischen Bundesamtes vom 09.09.2009.

4 BGBl. I 1976, S. 725.

5 BGBl. I 2008, S. 1982.

6 Wochenbereicht des DIW Berlin Nr. 47/2009, S. 812.

Details

Seiten
XXIV, 566
Jahr
2014
ISBN (PDF)
9783653040425
ISBN (ePUB)
9783653984538
ISBN (MOBI)
9783653984521
ISBN (Paperback)
9783631650387
DOI
10.3726/978-3-653-04042-5
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2014 (Februar)
Schlagworte
Kreditinstitut Finanzmarktkrise Bankrecht Finanzdienstleistung Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. XXIV, 566 S.

Biographische Angaben

Kevin Stephan (Autor:in)

Kevin Stephan studierte Rechtswissenschaft an der Universität Halle-Wittenberg und legte dort auch das Erste juristische Staatsexamen ab. Bevor er den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des OLG Celle antrat, arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Halle-Wittenberg. Seit Abschluss des Zweiten juristischen Staatsexamens ist er als Richter im Bezirk des OLG Celle tätig.

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Titel: Die insolvenzrechtliche Erfassung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungsverträgen
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