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Die Grafen von der Schulenburg auf Lieberose und ihr Archiv

(Rep. 37 Herrschaft Lieberose)

von Udo Gentzen (Band-Herausgeber:in) Kathrin Schaper (Band-Herausgeber:in) Susanne Wittern (Band-Herausgeber:in)
©2014 Andere XVIII, 444 Seiten

Zusammenfassung

Über 400 Jahre, von 1519 bis 1945, war die Familie von der Schulenburg auf Lieberose, einer der bedeutsamsten Standesherrschaften der Niederlausitz, ansässig. Aufgrund ihrer bevorzugten Stellung nahm sie maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung dieses Markgraftums.
Ihre schriftliche Hinterlassenschaft in dem im Brandenburgischen Landeshauptarchiv verwahrten Bestand Rep. 37 Herrschaft Lieberose ist Gegenstand dieser Publikation. Dieses Findbuch vereint die Verzeichnung der drei Archivaliengattungen Urkunden, Akten und Karten und erläutert diese durch detaillierte Bestandsanalysen. Die Akten und Karten dokumentieren die spezifischen Funktions- und Aufgabenbereiche einer patrimonialen Herrschaft. Der Urkundenbestand wird in sehr ausführlichen Vollregesten dargeboten.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhalt
  • Vorwort
  • Einleitung
  • Besitz- und Familiengeschichte der Herrschaft Lieberose
  • Die Archivalien
  • Benutzungshinweise
  • Zitierweise in Veröffentlichungen:
  • Bei Bestellungen im BLHA:
  • I. Akten
  • Bestandsgeschichte und archivische Bearbeitung des Aktenbestandes
  • Bestandsanalyse
  • Sicherung und Erhaltung des Besitztums
  • Der Standesherr als Träger der lokalen Macht
  • Die gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse
  • Wechselbeziehung zwischen Gutsherrschaft und Gutswirtschaft
  • Schloss Lieberose als Lebensmittelpunkt der Familie von der Schulenburg
  • Der Aktenbestand
  • A. Patrimonialherrschaft
  • A.1. Besitzstand
  • A.1.1. Lehns- und Eigentumsverhältnisse
  • A.1.2. Urbare, Taxen und Inventare
  • A.1.3. Registratursachen
  • A.1.4. Fideikommiss
  • A.1.5. Erwerb und Veräußerung von Grundbesitz
  • A.1.6. Konkurs und Sequestration der Herrschaft
  • A.1.7. Schulden-, Darlehns- und Hypothekensachen
  • A.1.8. Kataster- und Grundbuchsachen
  • A.1.9. Grenz- und Vermessungssachen
  • A.1.10. Fischerei- und Wasserrechte
  • A.1.11. Braunkohlegerechtigkeit
  • A.1.12. Mühlensachen
  • A.2. Funktionen der Lokalgewalt
  • A.2.1. Patrimonialgerichtsbarkeit
  • A.2.1.1. Allgemeines
  • A.2.1.2. Gerichtsverwaltung
  • A.2.2. Kommunal- und Polizeiverwaltung
  • A.2.2.1. Allgemeine Polizeisachen
  • A.2.2.2. Gewerbesachen
  • A.2.2.3. Hypothekenwesen
  • A.2.2.4. Fürsorge- und Unterstützungssachen
  • A.2.2.5. Feuerversicherungssachen
  • A.2.2.6. Brücken- und Wegebau
  • A.2.2.7. Gewässer- und Fischereisachen
  • A.2.2.8. Brausachen
  • A.2.2.9. Eisenbahnsachen
  • A.2.2.10. Stromversorgung
  • A.2.3. Angelegenheiten der Gutsbezirke
  • A.2.4. Kirchen- und Schulpatronat
  • A.2.4.1. Allgemeines
  • A.2.4.2. Jessern
  • A.2.4.3. Lamsfeld
  • A.2.4.4. Lieberose
  • A.2.4.5. Niewisch
  • A.2.4.6. Pieskow
  • A.2.4.7. Pinnow
  • A.2.4.8. Speichrow
  • A.2.4.9. Staakow
  • A.2.4.10. Trebitz
  • A.2.4.11. Zaue
  • A.3. Landes- und Kreissachen
  • A.3.1. Allgemeines
  • A.3.2. Steuersachen
  • A.3.3. Militaria
  • A.4. Gutsherrlich-bäuerliche Verhältnisse
  • A.4.1. Besitzsachen der Untertanen
  • A.4.2. Dienste und Abgaben
  • A.4.3. Dismembrationssachen
  • A.4.3.1. Allgemeines
  • A.4.3.2. Behlow
  • A.4.3.3. Blasdorf
  • A.4.3.4. Doberburg (Dobberbus)
  • A.4.3.5. Goschen (Goschzschen)
  • A.4.3.6. Münchhofe
  • A.4.3.7. Niewisch
  • A.4.3.8. Pieskow
  • A.4.3.9. Pinnow
  • A.4.3.10. Schadow
  • A.4.3.11. Speichrow
  • A.4.3.12. Staakow
  • A.4.3.13. Trebitz
  • A.4.4. Reallastenablösungen, Dienstregulierungen und Gemeinheitsteilungen
  • A.4.4.1. Allgemeines
  • A.4.4.2. Barold-Mühle
  • A.4.4.3. Behlow
  • A.4.4.4. Blasdorf
  • A.4.4.5. Doberburg (Dobberbus)
  • A.4.4.6. Eichberg
  • A.4.4.7. Goschen (Goschzschen)
  • A.4.4.8. Goyatz
  • A.4.4.9. Jamlitz
  • A.4.4.10. Jessern
  • A.4.4.11. Klein Liebitz
  • A.4.4.12. Lamsfeld
  • A.4.4.13. Lieberose
  • A.4.4.14. Mittweide
  • A.4.4.15. Mochow
  • A.4.4.16. Möllen
  • A.4.4.17. Münchhofe
  • A.4.4.18. Niewisch
  • A.4.4.19. Pieskow
  • A.4.4.20. Pinnow
  • A.4.4.21. Schadow
  • A.4.4.22. Speichrow
  • A.4.4.23. Staakow
  • A.4.4.24. Siegadel (Syckadel)
  • A.4.4.25. Trebitz
  • A.4.4.26. Waldow, Kr. Lübben
  • A.4.4.27. Zaue
  • A.4.5. Steuererhebung
  • A.4.6. Siedlungssachen
  • B. Gutswirtschaft
  • B.1. Gutsverwaltung
  • B.1.1. Allgemeine Verwaltungssachen
  • B.1.2. Kassen- und Rechnungswesen
  • B.1.3. Personalverwaltung
  • B.1.4. Verpachtungen
  • B.1.5. Gewerbliche Anlagen
  • B.1.5.1. Torf- und Rohrnutzung
  • B.1.5.2. Dampfsägewerk Jamlitz
  • B.1.5.3. Ziegeleien
  • B.1.5.4. Samendarre
  • B.1.5.5. Fischereibetrieb
  • B.1.6. Bausachen
  • B.1.7. Versicherungen
  • B.2. Forstverwaltung
  • B.2.1. Allgemeine Verwaltungssachen
  • B.2.2. Forstkassen- und -rechnungssachen
  • B.2.3. Personalverwaltung
  • B.2.4. Verpachtung der Forstländereien
  • B.2.5. Holzschlag und -betrieb
  • B.2.6. Nachweisung der Forstbestände und -erträge
  • B.2.7. Forstkultur
  • B.2.8. Jagd- und Wildsachen
  • B.2.9. Forstkontraventionen
  • B.2.10. Forstnebennutzungen
  • C. Familienarchiv
  • C.1. Allgemeine Familiensachen
  • C.2. Familienbesitz
  • C.2.1. Gut Tucheim, Kreis Jerichow
  • C.2.2. Gut Hohendorf, Kreis Luckau
  • C.2.3. Gut Sarkow, Kreis Lübben
  • C.3. Erbvergleiche
  • C.3.1. Erbe von Eleonore Magdalena von der Schulenburg geb. Gräfin zu Solms-Baruth (1632 - 1669)
  • C.3.2. Erbe von Christine Lambertine von der Schulenburg geb. Gräfin zu Lynar (1651 - 1694)
  • C.3.3. Erbe von Dietrich Hermann von der Schulenburg (1638 - 1693) auf Beetzendorf, Apenburg, Propstei Salzwedel und Rittleben
  • C.3.4. Erbe von Hauptmann Albrecht von der Schulenburg auf Mühlbach († 1733)
  • C.3.5. Erbe von Marianne Hedwig von Tschirnhaus geb. Burggräfin zu Dohna bzw. ihrer Nacherbin und Enkelin Gräfin Ursula Marianne von Redern geb. von Kittlitz
  • C.3.6. Vergleich zwischen der Familie von Podewils als Allodialerben des Grafen Georg Anton von der Schulenburg und den Grafen von der Schulenburg als Lehnsnachfolger der Herrschaft Lieberose
  • C.4. Nachlässe in genealogischer Folge
  • C.4.1. Ilse von der Schulenburg geb. von Saldern (1539 - 1607)
  • C.4.2. Marianne Hedwig von Tschirnhaus, verwitwete Gräfin von der Schulenburg geb. Burggräfin zu Dohna (gest. nach 1668)
  • C.4.3. Heinrich Joachim von der Schulenburg (1610 - 1665)
  • C.4.4. Achatz von der Schulenburg (1610 - 1680)
  • C.4.5. Levin Joachim von der Schulenburg (1637 - 1694) und Ehefrau Christine Lambertine geb. Gräfin zu Lynar (1651 - 1694)
  • C.4.6. Renate Sophie von der Schulenburg geb. von der Schulenburg (1675 - 1743)
  • C.4.7. Georg Anton von der Schulenburg (1706 - 1778)
  • C.4.8. Sophie Henriette von Podewils geb. von der Schulenburg (1704 - 1750)
  • C.4.9. Johann Heinrich von der Schulenburg (1711 - 1791) und Ehefrau Friederike Louise geb. Gräfin von Knuth (1720 - 1793)
  • C.4.10. Anne Elisabeth Charlotte von der Schulenburg geb. von Mirbach (1733 - 1808)
  • C.4.11. Dietrich Ernst Otto Albrecht von der Schulenburg (1756 - 1831) und Ehefrau Lucie Antoinette geb. von Wedell (1755 - 1809)
  • C.4.12. Bodo August aus dem Winkel und Ehefrau Sophie Amalie geb. von Möllendorf
  • C.4.13. Friedrich Ferdinand Bernhard Achatz von der Schulenburg (1772 - 1847) und Ehefrau Auguste Sophie Rosamunde geb. aus dem Winkel (1770 - 1838)
  • C.4.14. Friedrich Albrecht von der Schulenburg (1801 - 1869) und Ehefrau Elisabeth Caroline geb. von Münchow (1820 - 1890)
  • C.4.15. Dietrich Joachim Friedrich von der Schulenburg (1849 - 1911)
  • C.4.16. Otto von der Schulenburg (1857 - 1945)
  • C.4.17. Albrecht Friedrich von der Schulenburg (1886 - 1962)
  • II. Karten
  • Zur Geschichte des Kartenbestandes – eine Bilanz
  • Bestandsanalyse
  • Archivische Bearbeitung
  • Der Kartenbestand
  • A. Gutsherrschaft
  • A.1. Übersichtskarten
  • A.2. Gemarkungen und Flurstücke
  • A.2.1. Dörfer und Vorwerke
  • A.2.2. Grenzregulierung
  • A.2.3. Parzellierung
  • A.2.4. Gewässer
  • A.3. Bauzeichnungen mit dazugehörigen Lageplänen
  • A.3.1. Schloss und Park Lieberose
  • A.3.2. Vorwerke und Güter
  • A.3.2.1. Hollbrunn
  • A.3.2.2. Jamlitz
  • B. Gutswirtschaft
  • B.1. Bergbau
  • B.2. Fischerei
  • B.3. Forstwirtschaft
  • B.3.1. Generalbestandskarten
  • B.3.2. Einzelne Forstreviere
  • B.3.2.1. Damme
  • B.3.2.2. Hollbrunn
  • B.3.2.3. Jamlitz
  • B.3.2.4. Lieberose
  • B.3.2.5. Liebitz
  • B.3.2.6. Pinnow
  • B.3.2.7. Staakow
  • B.3.2.8. Trebitz
  • B.3.3. Mehrere Forstreviere
  • B.3.3.1. Liebitz und Hollbrunn
  • B.3.3.2. Pinnow und Staakow
  • B.3.3.3. Staakow und Jamlitz
  • B.4. Weidewirtschaft
  • B.5. Melioration
  • B.6. Geologische Karten
  • III. Urkunden
  • Bestandsanalyse
  • Die böhmischen bzw. sächsischen Lehnsurkunden
  • Umwandlung von Lehngütern in Erbgut (Erblehngut)
  • Die behördliche Ausstellung von Lehnsurkunden
  • Die sternbergischen Lehnsurkunden
  • Mitbelehnung zur gesamten Hand und Gesamtbelehnung
  • Das sternbergische Belehnungsverfahren im 17. - 19. Jahrhundert
  • Konsens- und Bestätigungsurkunden
  • Rechtshandlungen ohne lehnsrechtlichen Bezug
  • Bestandsbildung und Bearbeitung des Urkundenbestandes
  • Der Urkundenbestand in Regesten
  • Farbabbildungen
  • Anhang
  • Abkürzungen und Siglen
  • Ausgewählte Literatur
  • Konkordanzen
  • Aktenbestand
  • Kartenbestand
  • Register
  • Register zu den Akten und Karten
  • Personenregister zu den Urkundenregesten
  • Geographisches Register zu den Urkundenregesten
  • Reihenübersicht

| XI →

Vorwort

Unter Archivaren und Historikern bedarf es keiner langen Diskussion darüber, dass Adelsarchive zu den herausragenden Teilen der schriftlichen Überlieferung in Deutschland und in Europa seit dem Mittelalter gehören und dass sie zur Erkenntnis der Vergangenheit mit ihren Inhalten sowohl eingehend archivisch erschlossen als auch historisch umfassend ausgewertet werden sollten. Denn der Adel hat jahrhundertelang in politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht eine maßgebliche Rolle gespielt, und ohne die eindringliche Einbeziehung seiner vielfältigen Wirksamkeit in die geschichtswissenschaftliche Forschung sind die Verhältnisse einer monarchischen und ständischen Ordnung, wie sie bis ins 20. Jahrhundert hinein die deutsche und europäische Entwicklung geprägt haben, nicht angemessen zu verstehen. In den Ländern der Germania Slavica östlich von Elbe und Saale, die in mehreren Schüben vom 10. bis zum 13. Jahrhundert dem Deutschen Reich eingegliedert und ihm durch die im 12. Jahrhundert einsetzende deutsche Ostsiedlung, durch die Zuwanderung von Deutschen und ihre Assimilierung der vorgefundenen slawischen Bewohner, auf Dauer gesichert wurden, reichen die Anfänge adliger Herrschaftsbildung im Allgemeinen bis in das 12. und 13. Jahrhundert zurück, als einzelne Ritter und ihre Familien im Zuge des hochmittelalterlichen Landesausbaues größere oder kleinere Besitzungen schufen und im günstigen Falle mit von ihnen gegründeten Dörfern und Städten und den dort lebenden, ihnen untertänigen, dienst- und abgabepflichtigen Bauern und Bürgern einen eigenen Herrschaftsbezirk schufen. Man kann nicht oft genug betonen, dass die mittelalterliche und frühneuzeitliche Verfassung der deutschen Territorien vom Gegeneinander und Miteinander des fürstlichen Landesherrn und seiner Stände, der Geistlichkeit, des Adels und der Städte, bestimmt wurde und dass unter den Ständen der Adel in den ostelbischen Ländern etwa seit dem 15. Jahrhundert das Übergewicht gewann. Dass es ihm gelang, die Grundlage seiner wirtschaftlichen Existenz, die mittelalterliche Grundherrschaft, in die frühneuzeitliche Gutsherrschaft umzuwandeln, sicherte ihm allen Krisen zum Trotz auf lange Zeiten seinen politischen und sozialen Vorrang unter den Ständen und seine Stellung als erster Ratgeber des Landesherren.

Die schriftlichen Unterlagen, die aus der Tätigkeit einer einzelnen Adelsfamilie erwachsen waren, die also von ihnen selbst im Zuge ihrer Wirksamkeit erzeugt und bewahrt worden waren und in denen sich unmittelbar ihre Arbeit widerspiegelt, befanden sich in der Mark bzw. Provinz Brandenburg bis zum II. Weltkrieg größtenteils auf den adligen Gütern in den Händen ihrer Eigentümer, wie eine von der Archivberatungsstelle des Brandenburgischen Provinzialverbandes 1939/40 erstellte Übersicht zeigt. Diese Archivalien haben unter den Folgen des deutschen Zusammenbruchs von 1945 in schwerem Maße gelitten. Die entschädigungslose Enteignung ← XI | XII → der adligen Güter und die Vertreibung ihrer bisherigen Herren durch die sog. Bodenreform des Herbstes 1945 gab in den Notlagen nach Kriegsende die Gutsarchive in vielen Fällen dem unberechtigten Zugriff und kenntnislosem Umgang preis und führte vielerorts zu ihrer teilweisen oder gar vollständigen Vernichtung, zumal es in den ersten Nachkriegsjahren in Brandenburg wegen des Umbruches der Verwaltungsorganisation an einem zuständigen Staatsarchiv fehlte. Erst als 1949 das Brandenburgische Landeshauptarchiv in Potsdam und das Landesarchiv Lübben für die Niederlausitz gegründet worden waren, erreichten die Bemühungen ihrer Archivare in den 1950er Jahren, die Bestände, Bestandsteile oder Bestandsreste adliger Gutsarchive durch die Ermittlung und Überführung in die eigenen Magazine auf Dauer zu sichern und vor der Gefahr weiterer Verluste zu bewahren. Im unmittelbaren Anschluss setzten in beiden genannten Archiven die Arbeiten zur archivischen Verzeichnung des übernommenen Archivgutes und zu seiner erstmaligen archivwissenschaftlichen Analyse ein. Deren Ergebnisse sind im 1964 erschienenen ersten Band der „Übersicht über die Bestände des Brandenburgischen Landeshauptarchivs“ im Einzelnen dokumentiert. Freilich wurden die Archivalien des Adels und seiner Herrschaften und Güter zu Zeiten der DDR wenig benutzt, denn die Aufmerksamkeit ihrer marxistischen Geschichtswissenschaft galt vorrangig der Geschichte der Arbeiter- und kommunistischen Bewegung im 19. und 20. Jahrhundert und infolge ihres vorwaltenden Klassenkampfschemas war das negative Urteil über den Adel vorgegeben und bedurfte kaum einer eingehenden Begründung durch ausgedehntes Quellenstudium. Unter diesen Umständen wurden nur wenige gründliche Forschungen von bleibenderem Wert publiziert, etwa die 1968 in den Veröffentlichungen des Staatsarchivs Potsdams herausgebrachte Untersuchung von Hartmut Harnisch über „Die Herrschaft Boitzenburg“ in der Uckermark und ihre Besitzer, die Familie von Arnim, eine Studie zur sozialökonomischen Struktur ländlicher Gebiete in der Mark Brandenburg vom 14. bis zum 19. Jahrhundert.

Die friedliche Revolution in der DDR und die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten 1989/90 schufen auch für die adligen Guts-, Herrschafts- und Familienarchive völlig neue Voraussetzungen. Das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 gab ihre Bestände juristisch wieder in die Hand der (Alt-)Eigentümer (bis 1945) bzw. ihrer Erben zurück und stellte ihr Eigentum wieder her. Die von staatlichen Vorgaben und Erwartungen befreite geschichtswissenschaftliche Forschung wandte sich mit großem Nachdruck der märkischen wie überhaupt der ostdeutschen Adelsgeschichte zu, die außerdem noch von den Anstrengungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Guts- und Herrenhäuser befördert wurden, und die Archive sahen sich in der Pflicht, in Verhandlungen mit den Eigentümern den Verbleib und die Verwahrung der Archivalien zu klären wie ihren Ordnungs- und Erschließungszustand nachdrücklich im Hinblick auf die gesteigerten Benutzungswünsche zu verbessern. Seit den 1990er Jahren hat daher das ← XII | XIII → Brandenburgische Landeshauptarchiv in zahlreichen Fällen mit den jetzigen Eigentümern Depositalverträge über Adelsarchive abgeschlossen und dadurch im Einvernehmen mit ihnen gewährleisten können, dass ihre Bestände wegen ihrer für die brandenburgische Landesgeschichte so wichtigen, ja unverzichtbaren Dokumente für die Forschung weiterhin zur Verfügung stehen. In langjähriger Arbeit wurde zugleich von mehreren Archivarinnen und Archivaren des Landeshauptarchivs eine neue Übersicht über die (adligen) Herrschafts-, Guts- und Familienarchive erarbeitet und insbesondere dank des Einsatzes von Werner Heegewaldt im Jahr 2010 in einer Form veröffentlicht, die mit der Fülle und dem Reichtum ihrer systematisch angeordneten und leicht greifbaren Informationen den Vorgänger von 1964 nicht nur aktualisierte, sondern auch in der Analyse und Darstellung des Stoffes übertraf.

In diesen hier nur mit wenigen Strichen skizzierten archivischen Rahmen ist die vorliegende Veröffentlichung „Die Grafen von der Schulenburg auf Lieberose und ihr Archiv (Rep. 37 Herrschaft Lieberose)“ einzufügen. Sie führt uns mit den darin beschriebenen Quellen in die Niederlausitz, in das Markgraftum Niederlausitz, das von seinen Anfängen im 10. Jahrhundert bis zu seiner Angliederung an das Königreich Preußen und seine Provinz Brandenburg im Jahr 1815 ein ganz eigenständiges, von der benachbarten Mark Brandenburg so sehr unterschiedenes Schicksal gehabt und dessen äußere und innere Verhältnisse vom Zusammenspiel der übermächtigen Nachbarn Böhmen, Sachsen und Brandenburg mit den einheimischen Ständen gestaltet worden ist. Von geringfügigen Ausnahmen abgesehen, wurde das Markgraftum nicht von einem eigenen, einheimischen Fürstengeschlecht regiert, sondern an seiner Spitze standen seit dem 12. Jahrhundert die Herrscher der benachbarten Länder, die Markgrafen von Meißen bzw. Kurfürsten von Sachsen, die Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg und die Könige von Böhmen. Seit 1370 war die Niederlausitz der Krone Böhmen inkorporiert, galt dadurch als ewiger, unauflöslicher Bestandteil des böhmischen Länderverbundes. Durch den Dreißigjährigen Krieg trat der Kurfürst von Sachsen an die Stelle Königs von Böhmen. Da die böhmischen und sächsischen Landesherren sich fast nie selbst im Lande aufhielten und ihre Besitzungen und Rechte schmal waren, vermochten die Stände, befördert durch die Finanznöte und Steuerforderungen der Herrschaft, mit den ihnen gewährten Privilegien allmählich ihre politische und soziale Stellung in der Verfassung des Landes so sehr auszubauen, dass sie auf dessen Regierung erheblichen, bestimmenden Einfluss nahmen. Und unter den Ständen der Niederlausitz dominierte, da die Städte im Allgemeinen keine größere wirtschaftliche und finanzielle Kraft entwickelten und schließlich nur noch die vier dem König unmittelbar unterstehenden – Luckau, Lübben, Calau und Guben – überhaupt zur Teilnahme an den Landtagen berechtigt waren, der Adel. Er war wiederum, wie schon die ersten königlichen Privilegien für die Stände aus dem 15. und frühen 16. Jahrhundert zu erkennen geben, in zwei Gruppen gegliedert, in die Herren und ← XIII | XIV → in die Ritter oder Mannen, also in die großen Herrschaften mit zahlreichen abhängigen Städten und Dörfern, die im 19. Jahrhundert so genannten Standesherrschaften, und in die kleinen Rittergüter mit wesentlich geringerem Besitz und geringerer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Die (Standes-)Herren vermochten innerhalb der Landesverfassung bevorrechtigte Positionen zu erringen, so dass die Politik des Markgraftums gerade von ihnen maßgeblich geleitet wurde, zumal in ihren Reihen die Besitz- und Familienkontinuität stärker gewahrt wurde als unter den Rittergütern mit einer zuweilen erheblichen familiären Fluktuation in der Besitzerfolge. Einer der bedeutendsten (Standes-)Herrschaften der Niederlausitz, der zu Lieberose, ist der vorliegende Band gewidmet.

Die 1272 und 1295 urkundlich zum ersten Mal als Ort bzw. als Stadt erwähnte Siedlung Lieberose und die dazugehörige, aus etlichen Dörfern bestehende Herrschaft wechselte von der zweiten Hälfte des 13. bis zum frühen 16. Jahrhundert mehrfach ihren Besitzer, bis sie im Jahr 1519 durch die Familie von der Schulenburg käuflich erworben wurde. Allen zeitweiligen wirtschaftlichen, finanziellen und innerfamiliären Krisen zum Trotz gelang es den Schulenburgs über viele Generationen hinweg, die ansehnliche Herrschaft nicht nur in ihrem Umfang zu behaupten, sondern noch zu vermehren und in der Hand ihrer Familie, wenn auch im Laufe der Zeit verschiedener Familienzweige, zu bewahren, bis ihre Enteignung 1945 ihrem Wirken im Land und für das Land ein Ende setzte, wie die folgende Einleitung im Einzelnen auseinandersetzt. 1665 zählten zur Herrschaft die Stadt Lieberose und 19 Dörfer, 1853 umfasste sie neben der Stadt 17 Dörfer und weitere Vorwerke, Etablissements und Rittergüter. Heinrich Joachim von der Schulenburg wurde zum letzten Landvogt der Niederlausitz, also zum höchsten Vertreter des Landesherrn im Markgraftum, dank des Vertrauens seiner Mitstände bestellt. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts drohten die Schulenburgs von der Verschuldung ihrer Güter verschlungen zu werden, aber sie schafften es mit Ausdauer, Konkurs und Sequestration zugunsten der Gläubiger zu überwinden. Sie zählten dank des Umfanges und Gewichtes ihrer Herrschaft zu den angesehensten Adelsgeschlechtern der Niederlausitz, denen nur wenige andere Familien wie etwa die Grafen von Lynar auf Lübbenau gleichkamen.

Die wechselvollen Geschicke der Schulenburgs schlugen sich vorrangig in den Unterlagen des von ihnen auf ihrem Schloss Lieberose gepflegten Herrschaftsarchivs nieder. Leider hat es offensichtlich in der ersten Nachkriegszeit nach 1945 erhebliche Verluste erlitten, so dass manche Überlieferungsschichten, die für ein Adelsarchiv zu erwarten sind, wie etwa Kirchen-, Schul-, Rechnungssachen und Familienangelegenheiten, nur noch schwach vertreten sind. Dem großen niederlausitzischen Landeshistoriker und Landesarchivar Rudolf Lehmann (1891–1984) ist es zu verdanken, dass die erhalten gebliebenen Teile Anfang der 1950er Jahre in das damals von ihm geleitete Landesarchiv Lübben überführt und zum ersten Mal ← XIV | XV → nach archivischen Prinzipien verzeichnet wurden. Das Findbuch erwies sich aber ein knappes halbes Jahrhundert später der inhaltlichen Bedeutung des Bestandes nicht mehr als angemessen, so dass zu Beginn des neuen Jahrtausends in Zusammenhang mit der erwähnten Neubearbeitung der Beständeübersicht zu den adligen Herrschafts-, Guts- und Familienarchiven eine Neuverzeichnung in Angriff genommen wurde. Sie zielte darauf ab, einige nach Lehmann erfolgte Zugänge an passender Stelle in den Bestand einzufügen, seine innere Ordnung gemäß den wesentlichen Funktionen einer Adelsherrschaft übersichtlicher zu gestalten und alle drei vorhandenen Archivaliengattungen so umfassend und präzise zu erschließen, dass die Aussagekraft der überlieferten Zeugnisse entsprechend den Wünschen der Benutzer möglichst umfassend und differenziert zur Geltung kommen. Das erreichte Ergebnis, das in der Intensität der Erschließung über die übliche einfache Verzeichnung eines Archivbestandes weit hinausgeht, wird jetzt in diesem Band der Öffentlichkeit vorgelegt.

Der insgesamt über 1.700 Einheiten umfassende Bestand des Herrschaftsarchivs Lieberose mit dem Schwergewicht im 18. und 19. Jahrhundert ist zunächst nach den Archivaliengattungen, nach Akten, Urkunden und Karten, wegen ihrer unterschiedlichen Eigenarten und der daraus folgenden unterschiedlichen Erschließungsmethoden gegliedert. Den größten Teil macht die im späteren 16. Jahrhundert einsetzende, mit den darin enthaltenen Abschriften älterer Vorgänge bis ins 14. Jahrhundert zurückreichende Aktenüberlieferung von ca. 1.500 Einheiten aus. Sie ist zur Verdeutlichung der wesentlichen Aufgabengebiete, denen das Schriftgut diente, entsprechend den im Brandenburgischen Landeshauptarchiv allgemein für Gutsarchive angewandten Grundsätzen in drei Teile aufgespalten, in die Patrimonialherrschaft, die Gutswirtschaft und das Familienarchiv. Die eingetretenen Archivgutverluste haben zur Folge, dass diese drei Bereiche nicht gleichmäßig dokumentiert sind. Manche Gegenstände der adligen Lokalherrschaft wie etwa die Patrimonialgerichtsbarkeit sind nur noch schwach bezeugt, während etwa die gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse im Allgemeinen und in den einzelnen Orten der Herrschaft reichhaltig beschrieben sind. Die Gutswirtschaft ist dank der besonders umfangreichen Unterlagen sehr genau zu erforschen, vor allem die für Lieberose im Mittelpunkt stehende Forstwirtschaft. Das Familienarchiv hat wohl am stärksten unter Vernichtungen gelitten und lässt die Breite und Vielfalt persönlicher Nachlässe vermissen. Immerhin ist in vielen Erbvergleichen und sonstigen Papieren dem Werdegang der Gesamtfamilie recht gut nachzuspüren. Der Kartenbestand gehört mit seinen 171 Karten und Plänen ab dem späten 17. Jahrhundert und dem Schwerpunkt im 19. und frühen 20. Jahrhundert zu den umfangreichen derartigen Überlieferungen in brandenburgischen Gutsarchiven. Er ist in Orientierung an die Überlegungen zum Aktenbestand in die zwei Gruppen der Gutsherrschaft und Gutswirtschaft gegliedert, damit die sachlichen Zusammenhänge zwischen Akten- und Kartenüberlieferung ← XV | XVI → für den Benutzer sichtbar gemacht werden. Akten und Karten sind in ihren Inhalten über einen knappen Akten- und Kartentitel hinaus in vielen Fällen durch Enthält-Vermerke zusätzlich erschlossen worden, damit gewichtige Einzelheiten, die unter dem Obertitel nicht ohne weiteres zu erwarten sind, ausdrücklich zur Sprache gebracht werden. Der aus 55 Stücken bestehende, im frühen 15. Jahrhundert einsetzende, vornehmlich aus der frühen Neuzeit stammende Urkundenbestand betrifft vor allem die maßgebliche Rechtsgrundlage der Lieberoser Adelsherrschaft, die Erb- und Lehnbriefe, mit denen der Schulenburg’sche Besitz juristisch gesichert war. Die Urkunden sind in Form von Vollregesten erfasst, die ihren Inhalt in erschöpfender Weise darbieten, damit alle Facetten des jeweiligen Rechtsgeschäftes mit allen beteiligten Personen berücksichtigt werden und nicht einer verknappenden Zusammenfassung zum Opfer fallen. Zur umfassenden archivischen Bearbeitung des Bestandes gehören schließlich die umfangreichen Einleitungen zu den drei Hauptteilen des Werkes. Sie konzentrieren sich einerseits auf die Geschichte der Überlieferungen des Herrschaftsarchivs, auf die Entstehung, Verwendung und Ordnung der Unterlagen im Rahmen der Herrschaftsverwaltung bis 1945 sowie auf die archivische Übernahme und Bearbeitung nach 1945. Sie enthalten andererseits eine ausgreifende und detaillierte Bestandsanalyse, indem sie das vorhandene Archivgut in seinen verschiedenartigen inhaltlichen Schwerpunkten beschreiben und ertragreiche Möglichkeiten zu historischen Fragestellungen und Auswertungen aufzeigen.

Mit der von allen Beteiligten geleisteten Arbeit ist das Herrschaftsarchiv Lieberose der Grafen von der Schulenburg aus archivischer Sicht in einer Intensität erschlossen worden, die dessen Quellen durch ihre in der Breite wie in der Tiefe gründliche und umfassende Beschreibung und Analyse so zum Ausdruck bringt, wie es ihrem bemerkenswerten historischen Gehalt angemessen ist. Der Band reiht sich ein in die langandauernden Bemühungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs um die adligen Guts-, Herrschafts- und Familienarchive, die bezwecken, durch die intensive archivische Erschließung die unentbehrlichen Voraussetzungen für eine vorurteilsfreie historische Darstellung des adligen Anteils an der brandenburgisch(-preußischen) Geschichte vom hohen Mittelalter bis zum 20. Jahrhunderts zu schaffen. Außer der erwähnten Beständeübersicht ist hier etwa das 2006 publizierte Findbuch zum „Familienarchiv der Grafen zu Lynar auf Lübbenau“ anzuführen, das eine (Teil-)Überlieferung eines anderen hochrangigen Adelsgeschlechtes der Niederlausitz enthält. Für Lieberose ist besonders die 2003 herausgegebene Untersuchung von Alexander Kessler „Stadt und Herrschaft Lieberose/Niederlausitz im 17. und 18. Jahrhundert. Alltagsleben in der Gutsherrschaft“ zu berücksichtigen, die mit ihrer Konzentration auf die Stadt Lieberose und ihre Bürgerschaft einen gewichtigen Teil der Schulenburg’schen Herrschaft unter ausgedehnter Verwendung des Herrschaftsarchivs Lieberose und des ebenfalls im ← XVI | XVII → Brandenburgischen Landeshauptarchiv befindlichen Stadtarchivs Lieberose geschildert hat. Wer die Geschichte der Niederlausitz und Brandenburgs erforschen will, ist gut beraten, wenn er für seine Schilderung des Adels die bei diesem selbst aus seiner alltäglichen Tätigkeit erwachsenen schriftlichen Zeugnisse wie hier die Schulenburg’schen Papiere heranzieht, in denen sich dessen Selbstverständnis und Wirksamkeit unmittelbar widerspiegeln.

Es bleibt dem Reihenherausgeber am Schluss seines Vorwortes noch übrig, vielfachen Dank auszusprechen an alle Mitwirkenden, deren Einsatz zu dem jetzt erreichten Ergebnis geführt hat. An erster Stelle sei hier die Erbengemeinschaft nach Albrecht Friedrich Graf von der Schulenburg (1886–1962), der Eigentümer des Herrschaftsarchivs Lieberose, angeführt. Die Verhandlungen mit ihr bzw. mit ihrem Vertreter, Dr. Stephan Graf von der Schulenburg (Frankfurt), führten zum Abschluss eines Depositalvertrages, auf dessen Grundlage das Herrschaftsarchiv Lieberose als Depositum im Brandenburgischen Landeshauptarchiv verbleibt und hier allen Interessenten zur Benutzung offen steht. In den dem Vertragsabschluss vorangehenden Gesprächen hat sich die Erbengemeinschaft erfreulicherweise dazu bereit erklärt, den in Potsdam befindlichen Bestand durch die Überlassung eines wertvollen Kartenwerkes aus dem frühen 19. Jahrhundert zu ergänzen und zu bereichern. Das Brandenburgische Landeshauptarchiv fühlt sich der Erbengemeinschaft durch das ihr so entgegengebrachte Vertrauen verpflichtet, und der mit ihr vereinbarte Depositalvertrag gewährleistet, dass in Abstimmung mit ihr und auf gesicherter rechtlicher Grundlage die archivischen Arbeiten der wissenschaftlichen und allgemeinen Öffentlichkeit zugute kommen. Die ausgedehnte Neubearbeitung des Bestandes ist von Kathrin Schaper für die Akten, Udo Gentzen für die Karten und Dr. Susanne Wittern für die Urkunden vorgenommen worden, und gemeinsam haben sie sich der redaktionellen Vorbereitungen der Publikation angenommen, für die das Register der Akten und Karten und die Druckvorlage schließlich von Dr. Silke Kamp (Potsdam) geschaffen worden sind. Der Unterzeichnende hofft, dass all ihre Anstrengungen dazu beitragen werden, dass das Herrschafts- und Familienarchiv der Grafen von der Schulenburg auf Lieberose zur künftigen Erforschung und Darstellung der niederlausitzischen Adels- und Landesgeschichte nachdrücklich herangezogen und der Reichtum seiner Überlieferung nachhaltig ausgeschöpft wird.

Potsdam, im Dezember 2013

PD Dr. Klaus Neitmann

Direktor des Brandenburgischen Landeshauptarchivs

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Einleitung

Besitz- und Familiengeschichte der Herrschaft Lieberose

Ursprünglich war in Lieberose vermutlich eine landesherrliche Burg vorhanden, neben der sich später eine Siedlung entwickelte. Die Anführung eines „domino Bartholdo de Luberase“ als Zeuge in einer die Stadt Beeskow betreffenden Urkunde aus dem Jahre 1272 bezeugt die Ersterwähnung des Ortes Lieberose,1 der von Markgraf Dietrich dem Jüngeren 1302 das Stadtrecht erhielt.2 In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts befand sich Lieberose im Besitz der Familie von Strehla. 1361 veräußerte Friedhelm von der Dahme den Besitz an den Ritter Heinrich von Kittlitz. Dieser wird 1366 ausdrücklich als Herr („dominus“) von Lieberose bezeichnet. Die Familie von Kittlitz war an der Herausbildung einer Herrschaft Lieberose maßgeblich beteiligt. Bis 1411 blieb sie ihr Eigentum, allerdings mit einigen Unterbrechungen. 1371 kaufte Kaiser Karl IV. den Besitz. 1411 ging die Herrschaft durch Kauf an die Burggrafen von Dohna über, die sie aber offensichtlich bald wieder verkauften, denn seit der Mitte des 15. Jahrhunderts war sie Eigentum des Reinhard von Cottbus, der 1475 ohne direkte Leibeserben verstarb.3 Die bereits zu Reinhards Lebzeiten entbrannte Auseinandersetzung um die Besitzfolge zwischen Botho VIII. von Ileburg-Sonnewalde, der sich auf die ihm von König Matthias von Böhmen zugesprochene Anwartschaft auf die Herrschaft berief, und Jaroslaw von Sternberg wurde 1477 zugunsten der böhmische Familie von Sternberg entschieden, die nachweislich bis 1843 das Oberlehnsrecht über Lieberose ausübte.4 Um 1480 wird Caspar von Kracht mit ← 1 | 2 → der Herrschaft belehnt, der sie 1485 an Nicolas von Köckritz verkaufte.5 Nach dessen Tode ging der Besitz an seine noch unmündigen Söhne über, die ihn mit Zustimmung ihres Vormundes Hans von Lidlo 1519 an die Gebrüder Jacob und Reichard von der Schulenburg auf Lübbenau verkauften.6 Bis 1945 verblieb die Herrschaft Lieberose im Besitz der Familie von der Schulenburg, wenn auch in verschiedenen Linien.7

In der Kaufurkunde vom 11. November 1519 wird erstmals der Umfang der Herrschaft genannt: Schloss und Stadt Lieberose mit den von alters her dazugehörigen Zoll, Vorwerken, Schäfereien und Äckern, mehrere Mühlen, die Dörfer Behlow, Münchhofe mit Vorwerk Klein Liebitz, Schadow, Doberburg (Dobberbus) mit Mühle, Blasdorf, Goschen, Pinnow mit Schäferei, Siegadel (Syckadel) mit Mühle, Zaue mit dem Zoll sowie das Vorwerk Glowe mit Wehr und Schäferei, neben einer Reihe von Seen, Teichen und Fließen, u. a. dem Schwielochsee, größerer Heidebesitz und der „Stockhof“. 1592 wurde von Christoph von Zabeltitz Gut und Dorf Trebitz, ein Lehngut des Klosters Neuzelle, erworben.8 Abermals erweitert wurde der Besitz 1597 um ← 2 | 3 → die sogenannten Wasser- oder Zicko’schen Güter, zu denen die Dörfer Niewisch, Pieskow und Speichrow zählten.9 1622 kam das Gut Lamsfeld (gehörte vorher denen von der Zauche) mit den Dörfern Jamlitz, Jessern und Staakow sowie den Vorwerken Lamsfeld, Jamlitz und Jessern nebst den 3 Schäfereien dazu (vgl. Regest Nr. 14).

Heinrich Joachim von der Schulenburg (1610-1665) konstituierte in seinem Testament vom 28. Juli 1665 das Majorat, welches bestand aus:

II. der Herrschaft Lieberose mit der Stadt Lieberose und den Dörfern Behlow, Blasdorf, Doberburg (Dobberbus), Goschen, Klein Liebitz, Möllen, Münchhofe, Pinnow, Schadow und Zaue,

III. den von der Zauche’schen oder Lamsfeld’schen Gütern: Lamsfeld, Jessern, Jamlitz, Staakow; des Weiteren Siegadel (Syckadel) sowie den sogenannten Ziecko’schen Gütern und Trebitz.

Im Urbarium von 1665 wird der Besitz genau angegeben: die Stadt Lieberose, 19 Dörfer: Behlow, Blasdorf, Doberburg (Dobberbus), Goschen, Jamlitz, Jessern, Klein Liebitz, Lamsfeld, Möllen, Münchhofe, Niewisch, Pieskow, Pinnow, Schadow, Speichrow, Staakow, Siegadel (Syckadel), Trebitz, Zaue, 9 Vorwerke: Schlossvorwerk, Weißenberge, Hollbrunn, Lamsfeld, Jamlitz, Jessern, Pinnow, Trebitz, Pieskow, 5 Schäfereien, 10 Seen, 16 Teiche, 7 Mühlen, 2 Schneidemühlen, 5 Weinberge, 2 große Heiden, 3 Teeröfen, 1 Eisenhammer.10

Die zu Lebzeiten des Grafen Georg Anton von der Schulenburg (1706-1778) erworbenen Güter Herrschaft (Groß-) Leuthen (1725), Bärenklau (1743), Schuhlen (Skuhlen) (1745), Mochlitz und Reicherskreuz (1749), Leeskow (1751) sowie Mittweide (1753) fielen in der nach seinem Tod erfolgten Erbauseinandersetzung den Kindern seiner vor ihm verstorbenen Schwester Sophie Henriette von Podewils als seinen Allodialerben zu.11

Anfang des 19. Jahrhunderts geriet die Herrschaft Lieberose in so massive finanzielle Verschuldung, dass 1825 der Konkurs eingeleitet wurde und eine bis 1847 andauernde Sequestration zugunsten der Gläubiger erfolgte. Nach dem Tode des Majoratsherrn Friedrich Ferdinand Bernhard Achatz (1772-1847) schlug sein Sohn und Nachfolger Friedrich Albrecht von der Schulenburg ← 3 | 4 → (1801-1869) die überschuldete Erbschaft zunächst aus, erkämpfte dann aber in einem sich bis 1855 hinziehenden Prozess gegen die Gläubigerschaft die Freigabe des zwangsverwalteten Fideikommisses.12

1853 umfasste die Herrschaft Lieberose neben Schloss, Schlossvorwerk und der Stadt Lieberose 17 Dörfer, 5 Vorwerke, mehrere Etablissements sowie 2 Rittergüter: die Dörfer Behlow und Blasdorf, das Forstetablissement Burghof, das Vorwerk Damme, das Dorf Doberburg (Dobberbus) mit der Baroldmühle und dem Etablissement Siehenshof, das Etablissement Eichberg, das Dorf Goschen, das Vorwerk Hollbrunn, das Vorwerk Heideschäferei, das Dorf Jamlitz mit Vorwerk, das Dorf Jessern mit dem Etablissement Neubrück und der Schiffsgüterablage Hoffnungsbay, das Dorf Klein Liebitz mit Vorwerk, die Dörfer Möllen, Münchhofe, Niewisch mit der Voigtsmühle, das Dorf Pieskow mit dem Etablissement Annenhof, die Dörfer Pinnow, Schadow, Speichrow, Staakow, Siegadel (Syckadel) und Zaue, das Forstetablissement Stockshof sowie die Rittergüter Lamsfeld und Trebitz.13 Durch Beschluss des Auflösungsamtes vom 22. Mai 1928 wurde das Fideikommiss „Freie Standesherrschaft Lieberose“ infolge des Gesetzes über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung der Hausvermögen vom 23. Juni 1920 in eine Waldgutstiftung mit Namen „Graf von der Schulenburg’sches Waldgut“ umgewandelt. Es bestand aus einer Forstfläche von 10.837 ha und einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von 1.685 ha. Der Schwieloch- und der Mochowsee wurden verkauft, das Gut Lamsfeld für Siedlungszwecke abgegeben.14 1929 wurden die bestehenden Gutsbezirke Lieberose-Schloss, Jamlitz, Lamsfeld, Mochlitz und Trebitz aufgelöst.15 Dabei wurden große Flächen in die angrenzenden Gemeinden eingemeindet, der verbleibende Rest dieser Gutsbezirke wurde als Forstgutsbezirk „Lieberoser Heide“ aufrechterhalten.16 1941 wurde der Name in „Forstgutsbezirk Lieberose“ geändert. 1943 erfolgte eine teilweise Enteignung der Standesherrschaft Lieberose durch die Waffen-SS zum Zwecke der Errichtung des Truppenübungsplatzes „Kurmark“, ca. 7.413 ha wurden dafür ← 4 | 5 → von der Fläche des Forstgutsbezirks Lieberose abgetreten.17 Die endgültige Enteignung der Herrschaft führten 1945 die Behörden der sowjetischen Besatzungsmacht durch.18

Details

Seiten
XVIII, 444
Jahr
2014
ISBN (PDF)
9783653042344
ISBN (ePUB)
9783653986969
ISBN (MOBI)
9783653986952
ISBN (Hardcover)
9783631651209
DOI
10.3726/978-3-653-04234-4
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2014 (August)
Schlagworte
Adelsarchiv Standesherrschaft Inventar Niederlausitz Patrimonialherrschaft Herrschaft Lieberose
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. XVIII, 444 S., 16 farb. Abb., 5 s/w Abb., 1 Karte

Biographische Angaben

Udo Gentzen (Band-Herausgeber:in) Kathrin Schaper (Band-Herausgeber:in) Susanne Wittern (Band-Herausgeber:in)

Udo Gentzen, M.A., Studium der Geschichts- und Archivwissenschaft an der Humboldt-Universität Berlin; seit 1997 im Brandenburgischen Landeshauptarchiv tätig. Kathrin Schaper, Diplomarchivarin, Studium der Archivwissenschaft an der Humboldt-Universität Berlin; seit 1990 im Brandenburgischen Landeshauptarchiv tätig. Susanne Wittern, M.A., Dr. phil., Studium der Geschichte und Ethnologie in Tübingen, München und an der FU Berlin; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Mittelalterliche Geschichte der TU Berlin; Ausbildung an der Archivschule Marburg; seit 1993 im Brandenburgischen Landeshauptarchiv tätig.

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Titel: Die Grafen von der Schulenburg auf Lieberose und ihr Archiv
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