Lade Inhalt...

Rückabwicklung des fehlerhaften Vertrags über elektronische Dienstleistungen

Eine rechtsvergleichende Untersuchung des deutschen und südkoreanischen Zivilrechts

von Jung Gil Kim (Autor:in)
©2015 Dissertation XXVI, 278 Seiten

Zusammenfassung

Die B2C-Verträge über die Erbringung einer Dienstleistung im Internet werden immer häufiger auf einfache Art geschlossen. Nach dem Vertragsabschluss stellt sich aber oft heraus, dass der Abschluss des Dienstleistungsvertrages fehlerhaft war oder dass die erbrachte Dienstleistung im Übrigen nicht den Wünschen des Kunden entspricht. Hierbei können sich aufgrund des Ausschlusses der Rückgewähr nach der Natur der Dienstleistung aus zivilrechtlicher Sicht unterschiedliche Fragen ergeben. Kann der Kunde den elektronischen Dienstleistungsvertrag rückgängig machen oder wird das Rücktritts- und Widerrufsrecht ausgeschlossen? Hat der Dienstleistungsanbieter vom Kunden das ursprüngliche Entgelt oder den Wertersatz zu fordern? Erfolgt dies durch Begründung einer Wertersatzpflicht oder etwa dadurch, dass man ihn im Rahmen des Schadensersatzes haften lässt? Zur Bewältigung dieser Probleme soll diese Arbeit einen Beitrag leisten. Hierzu wird das südkoreanische Recht hinsichtlich der Probleme bei der Rückabwicklung des Vertrages über die Erbringung von elektronischen Dienstleistungen mit dem Zivilrecht in Deutschland verglichen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • I. Problemstellung und Untersuchungsinteresse
  • II. Gegenstand und Fortgang der Untersuchung
  • Kapitel 1. Bedeutungen und Rechtsgrundlagen der elektronischen Dienstleistungen
  • A. Die Begriffsbestimmung zu den „elektronischen Dienstleistungen“ und betreffende Regeln
  • I. Die Verwendung von elektronischen Kommunikationsmitteln
  • 1. Elektronische Kommunikationsmittel
  • a) Im deutschen Recht
  • aa) Fernkommunikationsmittel gemäß § 312b Abs. 2 BGB a.F. und § 312c Abs. 2 BGB n.F.
  • bb) Tele- und Mediendienste (Telemedien)
  • b) Im südkoreanischen Recht
  • aa) Elektronisches Dokument gemäß § 2 Nr. 1 KERDG
  • bb) Elektrische Kommunikation im KEGVerbrG
  • c) Das Internet als wichtigstes elektronisches Kommunikationsmittel
  • 2. Ausschließliche Verwendung bei Vertragsabschluss
  • II. Die Erbringung der allgemeinen Dienstleistungen
  • 1. Das Verständnis des Dienstleistungsbegriffs im BGB
  • a) Tätigkeitsbezogene Leistungen im engeren Sinn
  • b) Dienstleistungen im weiteren Sinne
  • 2. Das Verständnis des Dienstleistungsbegriffs im südkoreanischen Recht
  • 3. Begriffe der Dienstleistungen auf europäischer Ebene
  • a) Rom I-Verordnung
  • b) Vertrag von Lissabon
  • c) Dienstleistungsrichtlinie
  • d) Entwurf des Gemeinsamen Referenzrahmens: PEL SC und DCFR
  • e) Entwurf für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht
  • III. Stellungnahme zum Begriff der elektronischen Dienstleistungen
  • 1. Die elektronischen Dienstleistungen in dieser Arbeit
  • a) Die Verwendung des Internets als Hilfsmittel für Dienstleistungsprozesse
  • b) Die Erbringung von tätigkeitsbezogenen Leistungen
  • c) Elektronisches Dienstleistungsvertrag: Online-Beratungsvertrag
  • 2. Unterschiedliche Begriffe
  • a) Digitale Inhalte
  • b) Internet-Dienstleistungen
  • B. Rechtliche Eigenschaften der elektronischen Dienstleistungen
  • I. Merkmale der elektronischen Dienstleistungen
  • 1. Nichtgegenständlichkeit
  • 2. Subjektiver Leistungsmaßstab
  • 3. Zeitbezogenheit
  • II. Vertragstypologie der elektronischen Dienstleistungen
  • 1. Im BGB
  • a) Entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 Abs. 1 BGB
  • b) Freier (selbstständiger) Dienstvertrag nach § 627 BGB
  • c) Werkvertrag nach § 631 BGB
  • 2. Im KBGB
  • a) Auftrag nach § 680 KBGB
  • b) Dienstvertrag nach § 655 KBGB und Werkvertrag nach § 664 KBGB
  • Kapitel 2. Elektronischer Dienstleistungsvertrag und seine Fehlerhaftigkeit
  • A. Vertragsabschluss von Dienstleistungen im Internet
  • I. Der Begriff des Vertrages
  • 1. Im BGB
  • 2. Im südkoreanischen Recht
  • II. Zustandekommen der Dienstleistungsverträge im Internet
  • 1. Der Vertragsschluss per E-Mail
  • a) Antrag (Angebot) und Annahme
  • b) Annahmefrist
  • aa) Eine nach den regelmäßigen Umständen zu erwartende Annahmefrist nach § 147 Abs. 2 BGB
  • bb) Eine angemessene Frist nach § 529 KBGB
  • c) Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter Abwesenden
  • aa) Empfangstheorie nach § 130 Abs. 1 S. 1 BGB
  • bb) Absendungstheorie nach § 531 KBGB?
  • cc) Anwendung des § 6 Abs. 1 KERDG als ein Sondergesetz
  • 2. Der Vertragsschluss auf Webseiten
  • a) Angebot oder invitatio ad offerendum
  • aa) Passive Webseite
  • bb) Interaktive Webseite
  • cc) Zwischenergebnis
  • b) Empfangsbestätigung
  • aa) Im BGB
  • bb) Im südkoreanischen Recht
  • c) Annahmefrist
  • d) Zeitpunkt des Vertragsschlusses
  • 3. Der Vertragsschluss bei Internet-Telefonie und Videokonferenz
  • III. Vergütungsabrede
  • IV. Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • 1. Im BGB
  • 2. Im KAGBG
  • B. Fehlerhafte Verträge über elektronische Dienstleistungen
  • I. Fehlerhafte Verträge
  • II. Irrtumsanfechtung im Internet
  • 1. Pflichten des Unternehmers für die Fehlerverhinderung
  • 2. Fälle der Irrtumsanfechtung
  • a) Eingabefehler
  • aa) Erklärungsirrtum nach § 119 Abs. 1, 2. Alt. BGB
  • bb) Inhaltsirrtum nach § 119 Abs. 1, 1. Alt. BGB
  • cc) Erklärungsirrtum nach § 109 Abs. 1 KBGB
  • b) Übermittlungsfehler
  • aa) Anfechtbarkeit nach § 120 BGB
  • bb) Erklärungsirrtum nach § 109 Abs. 1 KBGB
  • c) Systemfehler
  • aa) Motivirrtum im BGB
  • bb) Erklärungsirrtum und Motivirrtum im KBGB
  • 3. Geltendmachung der Anfechtung
  • a) Im BGB
  • b) Im KBGB
  • III. Fehlende oder beschränkte Geschäftsfähigkeit
  • 1. Nichtigkeit im BGB
  • 2. Anfechtung im südkoreanischen Recht
  • IV. Gesetzliches Verbot und Sittenwidrigkeit als Nichtigkeit
  • V. Dissens
  • C. Rückabwicklung von fehlerhaften Verträgen: Zur Rückgewähr in natura
  • Kapitel 3. Rückabwicklung im Rahmen der Rechtsfolge der Anfechtung
  • A. Rückabwicklung nach dem Bereicherungsrecht
  • I. Die Entwicklung und Funktion des Bereicherungsrechts
  • 1. Die theoretische Entwicklung über die Bereicherungshaftung
  • a) In Deutschland
  • b) In Südkorea
  • 2. Die Anwendung der Leistungskondiktion
  • II. Elektronische Dienstleistung als Gegenstand der Bereicherungs-herausgabe
  • 1. Zur Deutung des Bereicherungsbegriffs
  • a) Das erlangte Etwas nach § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB
  • aa) Nichtgegenständlicher Vermögensvorteil
  • bb) Die Herausgabe eines konkreten Vorteils
  • b) Der erlangte Vorteil im Sinne der Bereicherung nach § 741, 2. Alt. KBGB
  • aa) Der Kausalzusammenhang zwischen dem Erlangten und dem Verlust
  • bb) Das Verständnis für erlangten Vorteil
  • 2. Unmöglichkeit der Herausgabe in natura
  • III. Bemessung des Wertersatzes bei Unmöglichkeit der Naturalrestitution
  • 1. Wertersatz nach §§ 812, 818 Abs. 2, 1. Alt. BGB
  • a) Die objektive Theorie im Prinzip
  • aa) Die Ermittlung des Verkehrswertes
  • bb) Der Zeitpunkt der Wertbemessung
  • b) Die subjektive Theorie
  • 2. Wertherausgabe nach § 747 Abs. 1 KBGB
  • IV. Entreicherungseinwand
  • 1. Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB
  • a) Der Wegfall der Verpflichtung zum Wertersatz
  • b) Kenntnis des Kunden von der Rechtsgrundlosigkeit nach § 819 Abs. 1 BGB
  • aa) Kein Berufen auf § 818 Abs. 3 BGB
  • bb) Kenntnis von der Rechtsgrundlosigkeit
  • 2. Umfang der Herausgabe nach § 748 KBGB
  • a) Der gutgläubige Bereicherte nach § 748 Abs. 1 KBGB
  • b) Der bösgläubige Bereicherte nach §§ 748 Abs. 2, 749 KBGB
  • V. Zwischenergebnis
  • B. Schadensersatz
  • I. Die Schadensersatzpflicht des Kunden nach § 122 BGB
  • 1. Vertrauensschaden
  • 2. Kenntnis des Dienstleistungsanbieters
  • 3. Schadensersatz aus culpa in contrahendo
  • II. Der Schadensersatz nach § 535 Abs. 1 KBGB
  • C. Rückabwicklung nach der Geschäftsführung ohne Auftrag
  • I. Anerkennungsgrund und Funktion des Rechtsinstituts GoA
  • 1. Die theoretische Grundlage der GoA
  • a) In Deutschland
  • b) In Südkorea
  • 2. Die Anwendbarkeit der GoA als Anspruchsgrundlage bei fehlerhaftem Vertrag
  • a) In Deutschland
  • b) In Südkorea
  • II. Zustandekommen der GoA im elektronischen Dienstleistungsvertrag
  • 1. Die Besorgung eines fremden Geschäfts
  • 2. Fremdgeschäftsführungswille
  • 3. Fehlen einer Pflicht zur Geschäftsbesorgung und entsprechende Berechtigung
  • 4. Interesse oder Wille des Geschäftsherrn
  • III. Der Ausgleichsanspruch des Dienstleistungsanbieters
  • 1. Der Aufwendungsersatzanspruch nach §§ 683 S. 1, 670 BGB und § 739 KBGB
  • a) Notwendige oder nützliche Aufwendungen
  • b) Die Vergütung der erbrachten elektronischen Dienstleistung
  • aa) Im BGB
  • bb) Im KBGB
  • c) Herausgabe der Bereicherung nach § 684 S. 1 BGB
  • 2. Der Umfang des Vergütungsanspruchs
  • IV. Zwischenergebnis
  • Kapitel 4. Vertragsrechtliche oder vertragsähnliche Rückabwicklung
  • A. Das Rückgewährschuldverhältnis nach dem Rücktrittsrecht
  • I. Die Modernisierung des Schuldrechts in Deutschland
  • II. Voraussetzungen des Rücktritts
  • 1. Im BGB
  • 2. Im KBGB
  • III. Funktion des Rücktritts
  • 1. Im BGB
  • 2. Im KBGB
  • B. Vertragliches Rücktrittsrecht und Wertersatzpflicht
  • I. Die Rückgewähr der erbrachten elektronischen Dienstleistung
  • 1. Unmöglichkeit der Rückgewähr in natura im BGB
  • a) Ausschluss der Rückgewährpflicht des Kunden nach § 275 Abs.1 BGB
  • b) Gesetzlicher Rücktritt nach § 326 Abs. 5 BGB
  • 2. Rückerstattungspflicht nach § 548 Abs. 1 S. 1 KBGB
  • II. Die Wertersatzpflicht des Kunden
  • 1. Wertersatz nach § 346 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB
  • 2. Berechnung des Wertersatzes nach § 346 Abs. 2 S. 2 BGB
  • a) Die vertraglich vereinbarte Gegenleistung
  • b) Die Erwägung des objektiven Wertes
  • c) Der Zeitpunkt der Wertbemessung
  • 3. Wertersatz bei Dienstleistungen im südkoreanischen Recht
  • III. Entreicherungsgefahr
  • IV. Zwischenergebnis
  • C. Schadensersatz
  • I. Die Schadensersatzpflicht nach § 346 Abs. 4, § 280 ff. BGB
  • II. Schadensersatz bei Rücktritt nach § 551, § 390 KBGB
  • D. Die Rückabwicklung bei dauerhaften Dienstverhältnissen
  • I. Fehlerhafte Dienstverhältnisse
  • 1. Die Lehre von den faktischen Vertragsverhältnissen im deutschen Recht
  • a) Die Entwicklung der Theorie
  • b) Lehre vom fehlerhaften Arbeitsverhältnis
  • c) Analogie zum elektronischen Dienstleistungsvertrag
  • aa) Würdigung des fehlerhaften Dienstverhältnisses
  • bb) Unbillige Ergebnisse über Bereicherungsrecht
  • cc) Bemessung des Wertersatzes nach dem vertraglichen Wert?
  • d) Ausnahmen vom fehlerhaften Dienstverhältnis
  • 2. Die Position im südkoreanischen Recht
  • a) Einführung der deutschen Theorie
  • b) Einstellung der südkoreanischen Lehre
  • II. Dauerschuldvertrag mit Wirkung ex nunc
  • 1. Im BGB
  • a) Kündigung von Dauerschuldverhältnissen nach § 312h, § 314 BGB
  • b) Kündigung bei Verträgen über Dienste höherer Art nach § 627 BGB
  • c) Vergütungsanspruch nach § 628 Abs. 1 BGB
  • 2. Im KBGB
  • a) Kündigung nach § 548 KBGB
  • b) Kündigung beim Auftrag nach § 680 KBGB
  • c) Vergütungsanspruch nach § 686 KBGB
  • Kapitel 5. Widerrufsrechtliche Rückabwicklung bei Fernabsatzverträgen
  • A. Hauptinhalt des Fernabsatzrechts
  • I. System des Widerrufsrechts
  • 1. Entwicklung des Widerrufsrechts
  • a) Im deutschen Recht
  • b) Im südkoreanischen Recht
  • 2. Rechtfertigungsgründe des Widerrufsrechts
  • II. Informationspflichten
  • 1. Im BGB a.F.
  • 2. Im BGB n.F.
  • 3. Im südkoreanischen Recht
  • B. Die Rückabwicklung beim Widerruf elektronischer Dienstleistungsverträge
  • I. Anwendung des Fernabsatzrechts auf elektronische Dienstleistungsverträge
  • 1. Voraussetzungen
  • a) Vertragsschluss unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
  • b) B2C-Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen
  • 2. Besonderheiten bei Dauerschuldverhältnissen im BGB
  • II. Widerrufsfrist und Ausnahmen
  • 1. Beginn der Widerrufsfrist bei Dienstleistungsverträgen
  • a) Nach dem Vertragsschluss gemäß § 312d Abs. 2, 4. Alt. BGB a.F.
  • b) Abhängig von der Widerrufsbelehrung gemäß § 356 Abs. 3 BGB n.F.
  • c) Widerruf nach § 17 Abs. 1 und Abs. 3 KEGVerbrG
  • 2. Ausnahme oder Erlöschen des Widerrufsrechts
  • a) Erlöschen nach § 312d Abs. 3 BGB a.F.
  • b) Erlöschen nach § 356 Abs. 4 BGB n.F.
  • c) Ausnahme des Widerrufsrechts nach § 17 Abs. 2 KEGVerbrG
  • d) Stellungnahme zur Ausnahme für elektronische Dienstleistungsverträge
  • III. Rückabwicklung nach Widerruf
  • 1. Ausübung des Widerrufsrechts
  • a) Widerrufserklärung nach § 355 Abs. 1 S. 2 BGB a.F.
  • b) Widerruf nach §§ 355 Abs. 1, 356 Abs.1 BGB n.F.
  • c) Im KEGVerbrG
  • 2. Widerrufsfolgen bei Dienstleistungen
  • a) Wertersatzpflicht des Kunden nach § 312e Abs. 2 BGB a.F.
  • b) Wertersatzpflicht des Kunden nach § 357 Abs. 8 Abs. 1 und 2 BGB n.F.
  • c) Recht des Dienstleistungsanbieters nach § 18 Abs. 8 KEGVerbrG
  • 3. Berechnung des Wertersatzes
  • a) Im BGB a.F.
  • b) Im BGB n.F.
  • c) Im südkoreanischen Recht
  • Kapitel 6. Ein echter Vergleich der Rückabwicklungsregime
  • A. Das Verhältnis zwischen GoA und Bereicherungsrecht
  • B. Bereicherungs- und Rücktrittsrecht
  • I. Das Verhältnis zwischen Bereicherungs- und Rücktrittsrecht
  • II. Bemessung des Wertersatzes
  • 1. Im BGB
  • 2. Im südkoreanischen Recht
  • III. Wert- und Schadensersatz
  • C. Rücktritts- und Widerrufsrecht
  • Fazit
  • Literaturverzeichnis
  • Anhang

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

I.   Problemstellung und Untersuchungsinteresse

Diese Arbeit ist der rechtlichen Darstellung des Themas „Rückabwicklung des fehlerhaften Vertrages über elektronische Dienstleistungen“ gewidmet. Hierzu wird das südkoreanische Recht in Bezug auf die Probleme mit dem Zivilrecht in Deutschland verglichen.

Das Internet, heute schon wichtigstes elektronisches Kommunikationsmittel, gewinnt aufgrund der technologischen und wirtschaftlichen Entwicklung in allen Bereichen des heutigen Lebens stetig an Bedeutung.1 Dies hat insbesondere ebenso zur Folge, dass die geschäftlichen bzw. vertraglichen Beziehungen über das Internet erheblich zunehmen.2 Die mit dieser Entwicklung verbundenen ← 1 | 2 → Fragestellungen und Probleme im geschäftlichen Bereich sind in den letzten fünfzehn Jahren unter dem Schlagwort „E-Conomy: E-Business – E-Commerce – E-Service“ vielfach diskutiert worden.3 Unter den Begriff E-Commerce fällt in erster Linie solcher Verkehr, bei dem wirtschaftliche Produkte (Waren) oder Dienstleistungen gegen Entgelt auf elektronischem Wege angeboten werden.4

Die B2C-Verträge über eine Dienstleistungserbringung im Internet, sog. elektronische Dienstleistungsverträge, werden insbesondere immer häufiger auf einfache Art geschlossen.5 Denn die Kommunikation zwischen Unternehmern und Verbrauchern im Internet erfolgt nahezu zeit- und raumlos.6 Dazu gehören beispielsweise anspruchsvolle und fachgerechte Online-Beratungsdienstleistungen, etwa allgemeine Lebensberatungen7, Beratungen eines Arztes, eines Rechtsanwalts und eines Steuerberaters als freie Berufe. Hierbei sind diese Beratungsdienste jeweils über eine eigene Homepage, per Videokonferenz oder E-Mail-Adresse erreichbar und können so mit ihren möglichen Kunden auf einfache Weise kommunizieren. Das bedeutet, dass Kunden auf diesem Wege ← 2 | 3 → nicht nur Termine vereinbaren, sondern auch unmittelbar Rat, Auskunft und Empfehlung suchen können. Dadurch bieten Beratungsdienste ihnen die Möglichkeit, einfach, schnell und unbürokratisch professionelle und fachliche Hilfe zu erhalten.8

Die Idealvorstellung des elektronischen Dienstleistungsvertrages ist vielmehr, dass sich Dienstleistungsanbieter (Unternehmer) und Kunde (Verbraucher) über die Dienstleistung als Vertragsgegenstand im Internet bzw. über die dafür zu zahlende Vergütung einigen und die gegenseitigen Leistungen vertragsgemäß erbringen, die Vereinbarung rechtliche Bestandskraft hat und beide Vertragsparteien mit den erhaltenden Leistungen zufrieden sind. Jedoch stellt sich leider nach dem Vertragsabschluss oder nach der einseitigen Vertragsdurchführung oft heraus, dass entweder der Abschluss des Dienstleistungsvertrages fehlerhaft war oder dass die erbrachte Dienstleistung im Übrigen nicht den Wünschen des Kunden entspricht und so die für ihn persönlich wertlos ist. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob die Vertragsparteien an der vertraglichen Vereinbarung festhalten sollen oder ob der elektronische Dienstleistungsvertrag rückabgewickelt werden soll und kann.

Beim Rückgewährschuldverhältnis ergeben sich zwar keine Probleme im Hinblick auf Herausgabe einer Geldleistung9 des durch die vertragliche Vereinbarung verpflichteten Kunden. Große Schwierigkeiten ergeben sich allerdings bei einer von einem Dienstleistungsanbieter erbrachten Leistung. Vielmehr ist eine Rückgewähr aufgrund der fehlenden Gegenständlichkeit der Dienstleistung von Anfang an überhaupt nicht möglich.10 Steht dem Kunden das Recht zu, vom elektronischen Dienstleistungsvertrag zurückzutreten, stellt sich folglich die ← 3 | 4 → Frage, welche Partei die Gefahr oder den Schaden durch Ausschluss der Rückgewähr nach der Natur der Dienstleistung zu tragen hat.

Im Rahmen eines solchen elektronischen Dienstleistungsvertrages können sich aus zivilrechtlicher Sicht weitere unterschiedliche Fragen ergeben. Kann der Kunde den Dienstleistungsvertrag rückgängig machen oder wird das Rücktritts-, das Kündigungs- bzw. das Widerrufsrecht ausgeschlossen? Hat der Dienstleistungsanbieter dann vom Kunden das ursprüngliche Entgelt zu fordern oder den Wertersatz zu fordern, der dadurch entsteht, dass er die elektronische Dienstleistung nicht zurückerhalten kann? Wenn der Dienstleistungsanbieter den Schaden einfordern kann und der Kunde daher den Schaden ersetzen muss, so stellt sich des Weiteren die Frage, auf welche Weise die Schadenszurechnung an den Kunden zu erfolgen hat? Durch Begründung einer Wertersatzpflicht oder etwa dadurch, dass man ihn im Rahmen des Schadensersatzes haften lässt? Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang vor allem die Frage erlangt, ob und unter welchen Voraussetzungen für die Unmöglichkeit der Naturalrestitution der erbrachten elektronischen Dienstleistung gehaftet wird. Zur Bewältigung dieser Probleme soll die vorliegende Untersuchung einen Beitrag leisten.

II.  Gegenstand und Fortgang der Untersuchung

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Untersuchung von Lösungen der oben erwähnten Probleme im deutschen und südkoreanischen Zivilrecht. Dabei wird auf bestimmte Aspekte der Rückabwicklung von elektronischen Dienstleistungsverträgen eingegangen. Zunächst werden als Rückabwicklung des Vertrages nur diejenige Fallgestaltungen eingeordnet, die zur Rückgewähr der bereits erbrachten Dienstleistung führen, also die weitgehende Rückgängigmachung von Vertrag und Vertragsfolgen. Einmal erbracht, kann die elektronische Dienstleistung jedoch in natura nicht zurückerhalten werden. Zu den hervorstechenden Eigenschaften von Dienstleistungen zählt die Unkörperlichkeit des zentralen Leistungsgegenstandes. Die fehlende Rückabwicklungsfähigkeit erbrachter Dienstleistungen hat hier ihre Ursache. Deswegen befasst sich die Untersuchung überwiegend mit den Schadensersatz-, Wertersatz- oder Vergütungsansprüchen des Dienstleistungsanbieters gegenüber einem Kunden, der durch eigene Handlung zur Fehlerhaftigkeit des Dienstleistungsvertrages im Internet führt. Die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen der vielfältigen Ursachen, die zur Rückabwicklung eines Vertrages führen können, der Nichtigkeits- und Anfechtungsgründe werden zudem hier nicht ausführlich dargestellt. Im Gegensatz dazu wird die im Zusammenhang mit dem Internet oft entstandene Irrtumsanfechtung im Detail behandelt. ← 4 | 5 →

Gegenstand dieser Arbeit ist die Rückabwicklung von elektronischen Dienstleistungsverträgen, insbesondere Verträge der Beratungsdienstleistung über das Internet. Bezüglich der Rückabwicklungsregime wird auf die im deutschen Recht bestehende Möglichkeit, Rückabwicklung sowohl nach Bereicherungsrecht im Sinne des §§ 812 ff. BGB oder nach vertraglichem und gesetzlichem Rücktrittsrecht im Sinne des §§ 346 ff. BGB zu verlangen, als auch nach schadensersatzrechtlichen Vorschriften, näher eingegangen.11

Der Inhalt dieser Arbeit ist nicht auf das Bereicherungsrecht als Rechtsfolge der Nichtigkeit oder Anfechtung beschränkt, sondern umfasst auch diejenigen Fallgestaltungen, in denen die Rechtsgrundlage nicht von Anfang an oder mit Rückwirkung (ex tunc) entfällt. Wurde ein unwirksamer Dienstleistungsvertrag schon durchgeführt, lässt sich die Verpflichtung der Kunden zur Vergütung der empfangenen Leistungen statt auf die Rückabwicklungsregeln auch auf andere dogmatische Konstruktionen abstützen. Das Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) im Sinne des §§ 677 ff. BGB wird gleichfalls bezüglich des Ersatzes von Aufwendungen nach § 683 BGB in dieser Arbeit geprüft.12 Des Weiteren wird die Rückabwicklungsmöglichkeit wegen des Vertragsrücktritts nach §§ 346 ff. BGB bei Unmöglichkeit der Rückgewähr in natura von elektronischen Dienstleistungen dargestellt. Als Alternativlösungen kommen insbesondere die Auflösung von Dauerschuldverträgen mit Wirkung ex nunc und die Annahme eines fehlerhaften Dienstverhältnisses in Betracht. Außerdem wird das Widerrufsrecht nach § 355 BGB a.F. und §§ 355, 356 BGB n.F. als besondere Regelung der Rückabwicklung beim Fernabsatzvertrag bzw. beim Verbrauchervertrag erläutert.13

Details

Seiten
XXVI, 278
Jahr
2015
ISBN (PDF)
9783653051773
ISBN (ePUB)
9783653972160
ISBN (MOBI)
9783653972153
ISBN (Paperback)
9783631660065
DOI
10.3726/978-3-653-05177-3
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2014 (November)
Schlagworte
Dienstleistungsvertrag Wertersatz Widerrufsrecht Rücktrittsrecht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. XXVI, 278 S.

Biographische Angaben

Jung Gil Kim (Autor:in)

Jung Gil Kim studierte Verwaltungswissenschaft und Jura (LL.B.) und spezialisierte sich im Anschluss an der Yeungnam Universität (Südkorea) auf Zivilrecht (Abschluss LL.M).

Zurück

Titel: Rückabwicklung des fehlerhaften Vertrags über elektronische Dienstleistungen
book preview page numper 1
book preview page numper 2
book preview page numper 3
book preview page numper 4
book preview page numper 5
book preview page numper 6
book preview page numper 7
book preview page numper 8
book preview page numper 9
book preview page numper 10
book preview page numper 11
book preview page numper 12
book preview page numper 13
book preview page numper 14
book preview page numper 15
book preview page numper 16
book preview page numper 17
book preview page numper 18
book preview page numper 19
book preview page numper 20
book preview page numper 21
book preview page numper 22
book preview page numper 23
book preview page numper 24
book preview page numper 25
book preview page numper 26
book preview page numper 27
book preview page numper 28
book preview page numper 29
book preview page numper 30
book preview page numper 31
book preview page numper 32
book preview page numper 33
book preview page numper 34
book preview page numper 35
book preview page numper 36
book preview page numper 37
book preview page numper 38
book preview page numper 39
book preview page numper 40
306 Seiten