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Divergenz und Konvergenz von Umsatzsteuer und Einkommensteuer

Zur problematischen Verwendung ertragsteuerlicher Konzepte und Begriffe im Umsatzsteuerrecht

von Jochen Lutz Tillmanns (Autor:in)
©2015 Dissertation XXVIII, 370 Seiten

Zusammenfassung

Das Steuerrecht ist durch eine zunehmende Binnenspezialisierung gekennzeichnet. Die Arbeit untersucht ausgewählte, vom Gesetzgeber angeordnete oder von den Rechtsanwendern hergestellte Anlehnungen und Verweise im Umsatzsteuerrecht auf das Einkommensteuerrecht. Denn obwohl Ertrag- und Umsatzsteuerrecht in Wissenschaft und Praxis vielfach eigene Welten sind, finden sich im Umsatzsteuerrecht sowohl de facto als auch de iure zahlreiche Anlehnungen an das Einkommensteuerrecht. Fraglich ist, inwiefern die rechtsgebietsspezifischen Aspekte einer einheitlichen oder zumindest angeglichenen Beurteilung entgegenstehen. Da umgekehrt eine Orientierung am Umsatzsteuerrecht für die einkommensteuerliche Beurteilung kaum stattfindet, hinterfragt die Arbeit zudem die Möglichkeit dieser Anlehnungsrichtung.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Teil 1: Einleitung
  • I. Einführung in die Thematik
  • II. Gang der Untersuchung
  • Teil 2: Steuersystematische Grundlagen
  • I. Zur Konzeption von Umsatzsteuer und Einkommensteuern
  • 1. Konzeption der Umsatzsteuer
  • a) Wirkungsweise der Umsatzsteuer
  • b) Belastungskonzeption der Umsatzsteuer
  • c) Systematische Einordnung der Umsatzsteuer
  • aa) Indirekte Steuer
  • bb) Objektsteuer
  • cc) „Rechtstechnische“ Verkehrsteuer
  • 2. Konzeption der Einkommensteuern
  • a) Einkommensteuer
  • aa) Wirkungsweise der Einkommensteuer
  • bb) Belastungskonzeption der Einkommensteuer
  • cc) Systematische Einordnung der Einkommensteuer
  • (1) Direkte Steuer
  • (2) Subjektsteuer
  • b) Körperschaftsteuer
  • aa) Wirkungsweise der Körperschaftsteuer
  • bb) Belastungskonzeption der Körperschaftsteuer
  • cc) Systematische Einordnung der Körperschaftsteuer – Die Körperschaftsteuer als direkte Subjektsteuer
  • 3. Systematische Konvergenzen und Divergenzen zwischen Umsatzsteuerrecht und Einkommensteuerrecht
  • 4. Verwandte systemprägende Begriffe des Umsatzsteuerrechts und des Rechts der Einkommensteuern
  • II. Das nationale Steuerrecht unter Einwirkung des Europarechts
  • 1. Nationales Recht und Europäisches Unionsrecht
  • 2. Nationales Steuerrecht und Europäisches Unionsrecht
  • a) Einfluss des Europäischen Unionsrechts auf die direkten Steuern
  • b) Einfluss des Europäischen Unionsrechts auf die indirekten Steuern
  • 3. Umsatzsteuerrecht und Europäisches Unionsrecht
  • III. Zur Auslegung der Steuergesetze
  • 1. Allgemeine Auslegung von Steuergesetzen
  • a) Auslegungsmethoden und Auslegungskriterien
  • b) Verfassungskonforme und unionsrechtskonforme Auslegung
  • 2. Auslegung des Umsatzsteuergesetzes
  • a) Auslegungsmaßstab
  • b) Richtlinienkonforme Auslegung des Umsatzsteuergesetzes
  • IV. Typologie der Verweisungen auf und der Anlehnungen an das Einkommensteuerrecht im Umsatzsteuerrecht
  • 1. Funktion, Folgen und Grenzen der durch den Gesetzgeber im Umsatzsteuergesetz statuierten Verweisungen auf und Anlehnungen an das Einkommensteuerrecht
  • a) Der Verweis als besondere Rechtsetzungstechnik
  • aa) Verweisarten der Gesetzgebung
  • bb) Funktion der Verweisungstechnik im Rahmen der Rechtsetzung
  • cc) Verfassungsrechtliche Grenzen der Rechtsetzungstechnik des Verweises
  • dd) Verfassungsrechtliche Grenzen und Auslegungsfragen von Verweisungen des unionsrechtlich harmonisierten Umsatzsteuergesetzes auf das Einkommensteuerrecht
  • b) Terminologische Anlehnungen des Umsatzsteuergesetzes an das Einkommensteuerrecht
  • aa) Auslegung im Wortlaut übereinstimmender Rechtsbegriffe
  • bb) Auslegung der terminologischen Anlehnungen des Umsatzsteuergesetzes an das Einkommensteuerrecht
  • c) Rechtstechnische Verweise und punktuelle Anlehnungen des Umsatzsteuergesetzes auf bzw. an das Einkommensteuerrecht als causa für Rechtsunsicherheiten und -unstimmigkeiten?
  • 2. Anlehnungen der Rechtsanwender im Umsatzsteuerrecht an das Einkommensteuerrecht
  • a) Rechtslage als Ergebnis eines Wechselspiels zwischen Finanzverwaltung und Finanzgerichten
  • b) Von den Gerichten bei der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung vorgenommene Anlehnungen an das Einkommensteuerrecht
  • aa) Allgemeine Wirkung der Finanzrechtsprechung
  • bb) Orientierung der Finanzgerichte am Einkommensteuerrecht bei der Beurteilung umsatzsteuerrechtlicher Sachverhalte
  • c) Anlehnungen der Finanzverwaltung an das Einkommensteuerrecht in den umsatzsteuerrechtlichen Verwaltungsvorschriften
  • aa) Qualifikation, Funktion und Wirkung der Verwaltungsvorschriften
  • bb) Orientierung der Finanzverwaltung am Einkommensteuerrecht in umsatzsteuerlichen Verwaltungsvorschriften und deren Folgen
  • 3. Ergebnis
  • Teil 3: Ausgewählte Verknüpfungen von Umsatzsteuerrecht und subjektbezogenem Ertragsteuerrecht
  • I. Leistungen zwischen nahestehenden Personen im Einkommensteuerrecht und im Umsatzsteuerrecht
  • 1. Die Anerkennung von Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen im Einkommensteuerrecht
  • 2. Zur Übertragung der einkommensteuerrechtlichen Grundsätze auf das Umsatzsteuerrecht
  • a) Rechtsprechungsentwicklung
  • b) Argumentation des BFH zur fehlenden Übertragbarkeit der einkommensteuerrechtlichen Grundsätze auf das Umsatzsteuerrecht
  • c) Befürwortung der Abkopplungslinie des BFH von den ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen i. R. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG
  • aa) Zur Beurteilung des Leistungsaustausches i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG bei Leistungsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen im Umsatzsteuerrecht
  • (1) Beschränkte Maßgeblichkeit von Fremdüblichkeitserwägungen für die Annahme eines Leistungsaustausches i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG
  • (2) Zur Berücksichtigungsfähigkeit der einkommensteuerrechtlichen Kriterien bei der Prüfung des Leistungsaustausches
  • (3) Keine Übertragbarkeit des persönlichen Anwendungsbereichs der einkommensteuerrechtlichen Grundsätze
  • (4) Zwischenergebnis
  • bb) Weitere einkommensteuerrechtliche Implikationen bei den übrigen Tatbestandsmerkmalen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG
  • cc) Zwischenergebnis
  • 3. Anpassung der einkommensteuerrechtlichen Grundsätze an die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung?
  • 4. Ergebnis
  • II. Zum praktischen Gleichlauf bei der körperschaft- und umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Mitgliedsbeiträgen
  • 1. Einführung
  • 2. Behandlung von Mitgliedsbeiträgen i. R. d. § 8 Abs. 5 KStG
  • a) Beiträge, die aufgrund der Satzung erhoben werden
  • b) Erhebung bei den Mitgliedern in ihrer Eigenschaft als Mitglied
  • aa) „Echte“ Mitgliedsbeiträge
  • bb) „Unechte“ Mitgliedsbeiträge
  • 3. Zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Mitgliedsbeiträgen
  • a) Historische Entwicklung der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Mitgliedsbeiträgen in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis
  • aa) Rechtsprechungsentwicklung bis zur EuGH-Entscheidung „Kennemer Golf & Country Club“
  • bb) Das EuGH-Urteil „Kennemer Golf & Country Club“
  • cc) Dem EuGH-Urteil „Kennemer Golf & Country Club“ nachfolgende nationale Rechtsprechung
  • dd) Auffassung der Finanzverwaltung
  • b) Zur Untauglichkeit der herkömmlichen Abgrenzungskriterien für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Mitgliedsbeiträgen
  • aa) Verbrauchsteueraspekt als maßgebliches Kriterium
  • bb) Gewährleistung einer wettbewerbsneutralen Behandlung der Mitgliedsbeiträge im Umsatzsteuerrecht
  • cc) Vermeidung von potentiellen Umgehungsgestaltungen
  • dd) Vereinbarkeit mit den Vorgaben der MwStSystRL
  • ee) Zwischenergebnis
  • c) Zum Gestaltungspotential der Personenvereinigungen im Umsatzsteuerrecht als Folge der alten Rechtslage und zum Handlungsbedarf von Gesetzgeber und Finanzverwaltung
  • aa) Faktisches Gestaltungsrecht für Personenvereinigungen als Resultat des Zusammenwirkens von Rechtsprechung, Verwaltungspraxis und Umsetzungsdefiziten bei den Vorgaben der MwStSystRL
  • bb) Zum Handlungsbedarf des Gesetzgebers und der Finanzverwaltung
  • 4. Keine Orientierungsmöglichkeit an der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Mitgliedsbeiträgen im Körperschaftsteuerrecht
  • a) Zur uneinheitlichen Beurteilung einer möglichen Maßgeblichkeit der umsatzsteuerrechtlichen Abgrenzungskriterien für das Körperschaftsteuerrecht im Schrifttum
  • b) Zwischenergebnis
  • 5. Ergebnis
  • III. Anlehnung an ertragsteuerrechtliche Begriffe und Grundsätze im Rahmen der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG
  • 1. Einführung
  • a) Zum Regelungsbereich des § 15a UStG
  • b) Die Anlehnungen an das Einkommensteuerrecht i. R. d. § 15a UStG
  • 2. Auslegungs- und Anwendungsfragen i. R. d. § 15a UStG in Ansehung des einkommensteuerlich vorgeprägten Begriffs „Wirtschaftsgut“
  • a) Zur Rezeption des einkommensteuerrechtlich vorgeprägten Begriffs „Wirtschaftsgut“ in § 15a UStG
  • b) Zu dem vom Einkommensteuerrecht abweichenden Verständnis des Begriffs „Wirtschaftsgut“ i. S. d. § 15a UStG
  • aa) Zu den unionsrechtlichen Bedenken gegenüber einem einheitlichen Verständnis des Begriffs „Wirtschaftsgut“ im Umsatz- und Einkommensteuerrecht
  • bb) Vorschriftsimmanente Bedenken gegenüber einem einheitlichen Verständnis des Begriffs „Wirtschaftsgut“ in Umsatz- und Einkommensteuerrecht
  • (1) Zur notwendigen Abgrenzungsfähigkeit der unterschiedlichen Berichtigungsobjekte des § 15a UStG
  • (2) Ausschließliche Erfassung lieferungsfähiger (immaterieller) Wirtschaftsgüter durch den Wirtschaftsgutsbegriff des § 15a UStG
  • cc) Zwischenergebnis
  • c) Zur Qualifikation von Scheinbestandteilen und Betriebsvorrichtungen im Umsatzsteuerrecht – Independenz von der einkommensteuerlichen Beurteilung
  • aa) Zur Qualifikation von sog. Scheinbestandteilen als Berichtigungsobjekte i. S. d. § 15a UStG
  • (1) Die Qualifikation eines Gebäudes, das ein sog. Scheinbestandteil ist, als bewegliches oder unbewegliches Wirtschaftsgut im Einkommensteuerrecht und i. R. d. § 15a UStG
  • (2) Die Qualifikation von Gebäudeteilen, die sog. Scheinbestandteile sind, als bewegliche oder unbewegliche Wirtschaftsgüter im Einkommensteuerrecht und i. R. d. § 15a UStG
  • (3) Zwischenergebnis
  • bb) Zur Qualifikation und Behandlung von Betriebsvorrichtungen als Berichtigungsobjekt nach § 15a UStG
  • (1) Die Qualifikation von Betriebsvorrichtungen als Berichtigungsobjekt i. S. d. § 15a UStG aus nationalrechtlicher Perspektive nach Ansicht des BFH
  • (a) Zur Bedeutung der Abgrenzung der Betriebsvorrichtung als Gebäude- oder Scheinbestandteil für die Qualifikation des Berichtigungsobjekts
  • (b) Keine ertragsteuerrechtliche Kategorisierung der Betriebsvorrichtung als bewegliches Wirtschaftsgut im Umsatzsteuerrecht
  • (2) Die Qualifikation von Betriebsvorrichtungen als Berichtigungsobjekt i. S. d. § 15a UStG aus unionsrechtlicher Perspektive nach Ansicht des BFH
  • (3) Unterschiedliche Qualifikation von Betriebsvorrichtungen im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht
  • cc) Zur Beurteilung der kürzeren Verwendungsdauer i. S. d. § 15a Abs. 5 S. 2 UStG einer Betriebsvorrichtung als Gebäudebestandteil
  • 3. Zum ertragsteuerrechtlich vorgeprägten Begriff der nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten i. S. d. § 15a Abs. 6 UStG
  • 4. Kein Ansatz der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die ertragsteuerrechtlichen Grundsätze i. R. d. § 15a Abs. 5 S. 2 UStG
  • 5. Zum steuerbilanzrechtlichen Aktivierungsgebot als Voraussetzung für die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 4 S. 2 UStG
  • 6. Ergebnis
  • IV. Zum Verweis des § 2 Abs. 3 UStG auf den körperschaftsteuerrechtlichen Begriff „Betrieb gewerblicher Art“ i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 KStG
  • 1. Einführung
  • 2. Historische Entwicklung der nationalen Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts
  • 3. Unvereinbarkeit der inhaltsgleichen Inkorporierung des Begriffs „Betrieb gewerblicher Art“ i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 KStG mit dem Umsatzsteuerrecht
  • a) Unionsrechtliche Vorgaben zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts
  • aa) Einrichtungen des öffentlichen Rechts i. S. d. Art. 13 Abs. 1 MwStSystRL
  • bb) Tätigkeiten „im Rahmen der öffentlichen Gewalt“ i. S. d. Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 MwStSystRL
  • cc) Rückausnahme bei größeren Wettbewerbsverzerrungen nach Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 2 MwStSystRL
  • dd) Einräumung eines weiten Umsetzungsspielraums durch den EuGH
  • b) Körperschaftsteuerrechtliche Behandlung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts
  • aa) Begriff der juristischen Person des öffentlichen Rechts im Körperschaftsteuerrecht
  • bb) Der Begriff „Betrieb gewerblicher Art“ im Körperschaftsteuerrecht
  • (1) Einrichtung i. S. d. § 4 Abs. 1 KStG
  • (2) Nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit i. S. d. § 4 KStG
  • (3) Wirtschaftliches Herausheben der nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. § 4 Abs. 1 KStG
  • (4) Hoheitsbetrieb i. S. d. § 4 Abs. 5 KStG
  • (5) Besteuerung der vermögensverwaltenden Tätigkeit der juristischen Personen des öffentlichen Rechts
  • c) Zur fehlenden Unionsrechtskonformität des unmittelbaren Verweises des § 2 Abs. 3 UStG auf den Begriff „Betrieb gewerblicher Art“ i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 KStG
  • aa) Unvereinbarkeit einiger körperschaftsteuerrechtlichen Kriterien für die Bestimmung des Begriffs „Betrieb gewerblicher Art“ mit dem harmonisierten Umsatzsteuerrecht
  • bb) Richtlinienkonforme Auslegung des § 2 Abs. 3 UStG durch den BFH
  • cc) Überschreitung der Grenzen richtlinienkonformer Auslegung des § 2 Abs. 3 UStG durch den BFH
  • (1) Replik des BFH auf die Kritik zur richtlinienkonformen Auslegung des § 2 Abs. 3 UStG
  • (2) Gegenargumente
  • 4. Die Verweisung des § 2 Abs. 3 UStG als Ursache fortwirkender Rechtsunsicherheit – Der Steuerpflichtige zwischen BFH-Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung
  • 5. Reformbedarf bei der (Umsatz-)Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts – Zu den Reformvorschlägen des Bundesrechnungshofes
  • a) Gesetzliche Neuregelung in Form der Abkopplung vom körperschaftsteuerrechtlichen Begriff „Betrieb gewerblicher Art“
  • b) Anpassung des Körperschaftsteuerrechts an die unionsrechtlichen Vorgaben für das Umsatzsteuerrecht
  • c) Partielle Abkopplung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts
  • d) Präferenz der Abkopplung vom körperschaftsteuerrechtlichen Begriff „Betrieb gewerblicher Art“ im Umsatzsteuerrecht als Reformansatz
  • 6. De lege lata keine Unionsrechtskonformität durch eine umgekehrte Maßgeblichkeit des Verweises
  • 7. Ergebnis
  • V. Zur einkommen- und umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung gemischt genutzter Fahrzeuge
  • 1. Einführung
  • 2. Zur einkommen- und umsatzsteuerrechtlich divergenten Beurteilung der gemischten Nutzung eines Betriebs- bzw. Unternehmensfahrzeugs
  • a) Einkommensteuerrechtliche Beurteilung der privaten Nutzung eines dem Betriebsvermögen zugehörigen Fahrzeugs
  • aa) 1 %-Regelung
  • bb) Fahrtenbuchmethode
  • cc) Nutzungswertermittlung bei einer betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs zu weniger als 50 %
  • b) Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der privaten Nutzung von Unternehmensfahrzeugen
  • aa) 1 %-Regelung
  • bb) Fahrtenbuchmethode
  • cc) „Schätzungsmethode“
  • c) Divergenzen bei der einkommen- und umsatzsteuerrechtlichen Behandlung eines gemischt genutzten Fahrzeugs
  • aa) Keine Berücksichtigung der Gesamtkosten für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung
  • bb) Divergenzen wegen der Maßgeblichkeit des § 15a UStG-Berichtigungszeitraums für Umsatzsteuerzwecke?
  • (1) Keine Divergenzen bei paralleler Anwendung der 1 %-Methode
  • (2) Divergenzen bei paralleler Anwendung der Fahrtenbuch- oder „Schätzungsmethode“
  • (3) Zwischenergebnis
  • cc) Divergente Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung
  • dd) Uneinheitliche Behandlung von Unfallkosten
  • (1) Behandlung von Unfallkosten i. R. d. 1 %-Regelung
  • (2) Behandlung von Unfallkosten i. R. d. Fahrtenbuchmethode und Schätzungsmethode
  • (3) Behandlung der von dritter Seite erbrachten Ersatzleistungen für Unfallkosten
  • ee) Übertragbarkeit der Ausnahmen für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge in das Umsatzsteuerrecht?
  • ff) Zwischenergebnis
  • 3. Reformbedarf bei der Besteuerung der gemischten Pkw-Nutzung zur Entlastung der Rechtsanwender und zur Vermeidung von Vollzugsdefiziten
  • a) Zum Gebot der Praktikabilität der Steuergesetze im Massenverfahren
  • b) Fehlende Praktikabilität der Besteuerung gemischt genutzter Fahrzeuge als Reformanlass
  • c) Typisierende Vereinheitlichung als Reformansatz
  • 4. Ergebnis
  • Teil 4: Autonomie des Umsatzsteuerrechts versus (partielle) Rechtsangleichung an das Einkommensteuerrecht
  • I. Erfordernis und Vorzüge einer grundsätzlich eigenständigen Beurteilung des Umsatzsteuerrechts
  • 1. Notwendigkeit der eigenständigen Umsatzbesteuerung wegen der umsatzsteuerrechtlichen Besonderheiten und des europarechtlichen Einflusses
  • a) Folgen der Divergenzen zwischen Umsatzsteuer- und Einkommensteuersystem für die rechtsgebietsspezifische Auslegung und Anwendung
  • b) Der europarechtliche Einfluss – Der EuGH als „Divergenzmotor“
  • c) Zwischenergebnis
  • 2. Vorzüge einer grundsätzlichen Abkopplung des Umsatzsteuerrechts vom Einkommensteuerrecht
  • a) Vereinfachung durch systematische und terminologische Distanzierung
  • aa) Vereinfachung durch Systematisierung
  • bb) Ausnahme: Vereinfachung durch Vereinheitlichung in Massenfällen im Massenverfahren
  • cc) Vereinfachung durch terminologische Distanzierung – Die MwStSystRL als Vorlage
  • b) Gewährleistung von Planungssicherheit und Vermeidung nicht vorgesehener Gestaltungsmöglichkeiten als Abkopplungsanreiz
  • c) Zwischenergebnis
  • II. Ankopplungstendenzen im Wandel der Zeit – Abkopplung des Umsatzsteuerrechts vom Einkommensteuerrecht als Leitbild
  • 1. Zu Abkopplungstendenzen in der Rechtsprechung
  • 2. Zu Abkopplungstendenzen des Gesetzgebers
  • 3. Restriktive Abkopplungstendenz der Finanzverwaltung?
  • 4. Zur Notwendigkeit einer „Abkopplungsreform“
  • III. Das Umsatzsteuerrecht als ungeeignetes Leitbild für das Einkommensteuerrecht
  • Teil 5: Schluss
  • Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

 
a. A. anderer Ansicht
ABl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft / Europäischen Union
Abs. Absatz
Abschn. Abschnitt
a. E. am Ende
AEAO Anwendungserlass zur Abgabenordnung
AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
a. F. alte Fassung
AfA Absetzung für Abnutzung
Amtshilfe-RLUmsG Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz
ÄndG Änderungsgesetz
ÄndRL Änderungsrichtlinie
Anl. Anlage
Anm. Anmerkung
AO Abgabenordnung
AöR Archiv des öffentlichen Rechts (Zeitschrift)
Art. Artikel
Aug. August
Az. Aktenzeichen
 
BB Betriebs-Berater (Zeitschrift)
BC Bilanzbuchhalter und Controller – Zeitschrift für Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling (Zeitschrift)
Bd. Band
Begr. Begründer, Begründung
betr. betrifft, betreffend
Beschl. Beschluss
BewG Bewertungsgesetz
BFH Bundesfinanzhof
BFHE Sammlung der Entscheidungen des BFH (Zeitschrift) ← XXI | XXII →
BFH/NV Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl. Bundesgesetzblatt
BGH Bundesgerichtshof
BiRiLiG Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Vierten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz)
BMF Bundesministerium der Finanzen
BMJ Bundesministerium der Justiz
BR-Drs. Bundesrats-Drucksache
BReg Bundesregierung
BRH Bundesrechnungshof
BStBl. Bundessteuerblatt
BT-Drs. Bundestags-Drucksache
BVerfG Bundesverfassungsgericht
BVerfGE Amtliche Sammlung von Entscheidungen des BVerfG
bzgl. bezüglich
bzw. beziehungsweise
 
DB Der Betrieb (Zeitschrift)
DBA Doppelbesteuerungsabkommen
ders. derselbe
Dez. Dezember
d. h. das heißt
dies. dieselbe, dieselben
DNotZ Deutsche Notar-Zeitschrift (Zeitschrift)
DÖV Die öffentliche Verwaltung (Zeitschrift)
Drs. Drucksache
DStJG Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e. V.
DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)
DStZ Deutsche Steuerzeitung (Zeitschrift)
DVBl. Deutsches Verwaltungsblatt (Zeitschrift)
DVO Durchführungsverordnung
DVStR Deutsche Verkehrsteuer-Rundschau (Zeitschrift [bis 1988, im Anschluss UVR])
 
EDV Elektronische Datenverarbeitung
E-Fahrzeuge Elektro- und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge
EFG Entscheidungen der Finanzgerichte (Zeitschrift) ← XXII | XXIII →
EG Europäische Gemeinschaft
EG-RL Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft
EGV Vertrag über die europäische Gemeinschaft
Einf. Einführung
Einl. Einleitung
ELR European Law Reporter (Zeitschrift)
endg. endgültig
EStB Der Ertrag-Steuer-Berater (Zeitschrift)
EStDV Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
EStG Einkommensteuergesetz
EStH Einkommensteuer-Hinweise
EStR Einkommensteuer-Richtlinien
EU Europäische Union
EuGH Gerichtshof der Europäischen Union
EURLUmsG Richtlinien-Umsetzungsgesetz
e. V. eingetragener Verein
EWG-Vertrag Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
EWR Schriftenreihe zum europäischen Weinrecht (Zeitschrift)
EWS Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht (Zeitschrift)
 
f., ff. folgend, folgende
Feb. Februar
FG Finanzgericht
FGO Finanzgerichtsordnung
FinVerw. Finanzverwaltung
Fn. Fußnote
FR Finanzrundschau (Zeitschrift)
 
GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts
gem. gemäß
GewStG Gewerbesteuergesetz
GG Grundgesetz
ggf. gegebenenfalls
GKKB Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHR GmbH-Rundschau (Zeitschrift)
GmbH-StB Der GmbH-Steuer-Berater (Zeitschrift)
grds. grundsätzlich ← XXIII | XXIV →
GrEStG Grunderwerbsteuergesetz
GStB Gestaltende Steuerberatung (Zeitschrift)
 
HdF Handbuch der Finanzwissenschaft
HFR Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (Zeitschrift)
HGB Handelsgesetzbuch
h. M. herrschende Meinung
Hrsg. Herausgeber
Hs. Halbsatz
 
i. d. F. in der Fassung
IFSt Institut „Finanzen und Steuern“ e. V.
i. H. v. in Höhe von
INF Information über Steuer und Wirtschaft (Zeitschrift)
i. R. d. im Rahmen der/des
IStR Internationales Steuerrecht (Zeitschrift)
i. S. d. im Sinne der/des
i. S. v. im Sinne von
i. V. m. in Verbindung mit
 
Jan. Januar
JbFSt Jahrbuch der Fachanwälte für Steuerrecht
jPdöR juristische Person(en) des öffentlichen Rechts
JR Juristische Rundschau (Zeitschrift)
JStG Jahressteuergesetz
jurisPR juris Praxis Report Steuerrecht
JuS Juristische Schulung (Zeitschrift)
JZ Juristen Zeitung (Zeitschrift)
 
Kammer-bschl. Kammerbeschluss
Kfz Kraftfahrzeug
KG Kommanditgesellschaft
KOM Mitteilungen der Europäischen Kommission
KommJur Kommunaljurist (Zeitschrift)
KÖSDI Kölner Steuerdialog (Zeitschrift)
KStG Körperschaftsteuergesetz
KStR Körperschaftsteuer-Richtlinien
kWh Kilowattstunde ← XXIV | XXV →
 
Lfg. Lieferung
LStR Lohnsteuer-Richtlinien
 
MBP Mandatsbearbeitung professionell (Zeitschrift)
m. E. meines Erachtens
Missbrauch-EindämmG Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen
m. w. N. mit weiteren Nachweisen
MwSt. Mehrwertsteuer
MwStR Mehrwertsteuerrecht (Zeitschrift)
MwStSystRL Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie
 
n. F. neue(r) Fassung, neue(r) Folge
Nichtannah-mebeschl. Nichtannahmebeschluss
Nieders. Niedersachsen
NJW Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift)
Nov. November
Nr. Nummer
NRW Nordrhein-Westfalen
Nürnb. Nürnberg
n. v. nicht veröffentlicht
NVwZ Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
NWB Neue Wirtschafts-Briefe (Zeitschrift)
NZG Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (Zeitschrift)
N&R Netzwirtschaften und Recht (Zeitschrift)
 
OECD Organisation for Economic Co-operatotion and Development
OECD-MA OECD-Musterabkommen
OFD Oberfinanzdirektion
Okt. Oktober
ÖStZ Österreichische Steuer-Zeitung (Zeitschrift)
 
Pkw Personenkraftwagen
 
RFH Reichsfinanzhof
RGBl. Reichsgesetzblatt
RIW Recht der internationalen Wirtschaft (Zeitschrift)
RL Richtlinie(n)
Rn. Randnummer(n)
Rspr. Rechtsprechung ← XXV | XXVI →
RStBl. Reichssteuerblatt
RT-Drs. Reichstags-Drucksachen
Rundvfg. Rundverfügung
 
s. siehe
S. Satz, Seite
Sep. September
Slg. Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts Erster Instanz (Zeitschrift)
sog. sogenannt(e)
st. Rspr. ständige Rechtsprechung
StÄndGSteueränderungsgesetz
StB Der Steuerberater (Zeitschrift)
Stbg Die Steuerberatung (Zeitschrift)
StbJb. Steuerberater-Jahrbuch
StBp Die steuerliche Betriebsprüfung (Zeitschrift)
StBW Steuerberater Woche (Zeitschrift)
StC Steuer Consultant (Zeitschrift)
StEK Steuererlasse in Karteiform
StEntlG Steuerentlastungsgesetz
SteuerStud Steuer und Studium (Zeitschrift)
SteuK Steuerrecht kurzgefaßt (Zeitschrift)
StRK Steuerrechtsprechung in Karteiform
StRO Die Steuerrechtsordnung
StSenkG Steuersenkungsgesetz
StuB Steuern und Bilanzen (Zeitschrift)
StuW Steuer und Wirtschaft (Zeitschrift)
SWI Steuer und Wirtschaft International (Zeitschrift)
 
Tz. Textziffer
 
Unterabs. Unterabsatz
UR Umsatzsteuer-Rundschau (Zeitschrift)
Urt. Urteil
USt Umsatzsteuer
UStAE Umsatzsteueranwendungserlass
UStB Der Umsatzsteuerberater (Zeitschrift)
UStDV Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
UStG Umsatzsteuergesetz ← XXVI | XXVII →
USt-IDNr. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
UStR Umsatzsteuer-Richtlinien
UVR Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht (Zeitschrift, ab 1989, vorher DVStR)
 
v. von, vom
VersorgW Versorgungswirtschaft (Zeitschrift)
VerwA Verwaltungsarchiv (Zeitschrift)
Vfg. Verfügung
vGA verdeckte Gewinnausschüttung
vgl. vergleiche
VO Verordnung
Vorb. Vorbemerkung
Vorlage-beschl. Vorlagebeschluss
 
WoBauFG Wohnungsbauförderungsgesetz
 
ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht (Zeitschrift)
ZfW Zeitschrift für Wasserrecht (Zeitschrift)
ZG Zeitschrift für Gesetzgebung (Zeitschrift)
ZStV Zeitschrift für Stiftungs- und Vereinswesen (Zeitschrift) ← XXVII | XXVIII →

← XXVIII | 1 →

Teil 1:  Einleitung

I.   Einführung in die Thematik

Die Umsatzsteuer1 steht in mannigfachen Beziehungen zu anderen Steuern2. Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Verhältnis der Umsatzsteuer zum Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht3. Die tatsächlichen und rechtlichen Verknüpfungen des Umsatzsteuerrechts mit dem Einkommensteuerrecht werfen viele Rechtsfragen auf. Es gibt einerseits zahlreiche Lebenssachverhalte, die zugleich eine einkommen- sowie eine umsatzsteuerrechtliche Würdigung erfordern. Unternehmer als Subjekte des Umsatzsteuerrechts sind gleichzeitig Subjekte des Einkommensteuerrechts (§ 1 EStG, §§ 1, 4 KStG)4. Die Bewältigung der ← 1 | 2 → parallel einkommen- und umsatzsteuerrechtlich zu würdigenden Sachverhalte beschäftigt die Besteuerungspraxis darum beständig. Neben dieser tatsächlichen Ebene der Überschneidungen sind andererseits auch auf rechtlicher Ebene eine Vielzahl von Schnittstellen und Berührungspunkten auszumachen. Der Umgang mit diesen Phänomenen bereitet Schwierigkeiten und ruft zum Teil erhebliche Rechtsunsicherheiten hervor.

Es liegt im Interesse der Rechtsanwender einkommen- und umsatzsteuerliche Rechtsfragen zu verknüpfen und einheitlich zu behandeln5. Eine einheitliche Beurteilung von Sachverhalten, das rechtsgebietsübergreifend identische Verständnis von Rechtsbegriffen sowie die Übernahme von Grundsätzen können einen Rationalisierungseffekt bedeuten, der für alle Beteiligten eine Erleichterung darstellt6. Der Gesetzgeber knüpft in einigen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes an das Ertragsteuerrecht an. Das Umsatzsteuergesetz beinhaltet Verweise, die sich explizit auf das Einkommen- oder Körperschaftsteuerrecht beziehen7. Darüber hinaus hat sich der Gesetzgeber im Umsatzsteuerrecht in einigen Vorschriften ertragsteuerlich vorgeprägter Begriffe bedient8. Die Verwaltungspraxis ← 2 | 3 → verwendet aus Vereinfachungs- und Praktikabilitätsgründen bestimmte für ertragsteuerrechtliche Zwecke ermittelte Werte als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer oder ermöglicht dem Unternehmer zumindest deren Anwendung9. Dieselben Gründe erklären zudem die weitere facettenreich ausgestaltete Orientierung an der einkommensteuerrechtlichen Beurteilung in den Verwaltungsanweisungen. So lehnt sich die Finanzverwaltung im Umsatzsteueranwendungserlass10 (UStAE)11, in BMF-Schreiben12 und in Erlassen und Verfügungen der Oberfinanzdirektionen13 an das Rechtsverständnis im Einkommensteuerrecht an14. Aber nicht nur die Finanzverwaltung ist bemüht, aus Vereinfachungsgründen eine Anpassung der Steuerrechtsgebiete herbeizuführen. Die ← 3 | 4 → Rechtsprechung tendiert teilweise ebenfalls zu einer Orientierung am Ertragsteuerrecht bei der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung15.

Im Umsatzsteuerrecht lassen sich somit sowohl de facto als auch de iure zahlreiche Anlehnungen an das Einkommensteuerrecht erkennen. Zwar ist eine Gleichbehandlung des Umsatz- und des Einkommensteuerrechts beziehungsweise eine Anlehnung im Umsatzsteuerrecht an das Einkommensteuerrecht nicht generell ausgeschlossen. Fraglich ist aber, inwiefern die rechtsgebietsspezifischen Aspekte einer einheitlichen oder angeglichenen Beurteilung entgegenstehen16. Es ist sicherlich erstrebenswert, das ohnehin komplizierte Steuerrecht ein Stück weit einfacher zu gestalten, indem gleichzeitig einkommen- und umsatzsteuerrechtlich zu beurteilende Lebenssachverhalte einer konvergenten Behandlung unterliegen oder (gesetzliche) Verweise oder terminologische Anlehnungen zu einer partiellen Übereinstimmung führen. Doch sollten die von dem Vereinfachungsgedanken getragenen Maßnahmen – sei es seitens des Gesetzgebers oder seitens der Rechtsanwender – nicht unter Missachtung der bestehenden rechtsgebietsspezifischen Unterschiede ergriffen werden17. Zwar sind nach zu präferierender Ansicht18 sowohl die Umsatzsteuer als auch die Einkommensteuer am Leistungsfähigkeitsprinzip19 ausgerichtet. Doch sind schon prima vista erhebliche Divergenzen bei Besteuerungsziel, -methode, -systematik und -prinzipien auszumachen20. Die Einkommensteuern knüpfen an das Erwerbseinkommen an. Sie beziehen sich als Ertragsteuern auf die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen zum Zeitpunkt der Einkommensentstehung. Sie sind gerade nicht auf Überwälzbarkeit angelegt und zählen damit zu den direkten Steuern21. Die Umsatzsteuer ← 4 | 5 → hingegen ist eine allgemeine Einkommensverwendungssteuer auf das für den Konsum verwendete Einkommen und damit Verbrauchsteuer22. Als solche ist sie auf Überwälzbarkeit angelegt und folglich eine indirekte Steuer23.

Neben diesen Divergenzen muss bei der Untersuchung einer rechtsgebietsübergreifenden Anlehnung im Umsatzsteuerrecht am Einkommensteuerrecht zwingend das spezifische Verhältnis des nationalen Einkommen- und Umsatzsteuerrechts zum Unionsrecht berücksichtigt werden24. Für die Umsatzsteuer als indirekte Steuer existiert ein ausdrücklicher Harmonisierungsauftrag. Nach Art. 113 AEUV sind die Umsatzsteuersysteme der Mitgliedstaaten soweit zu harmonisieren, wie es für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarktes und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen notwendig25 ist. Der Gesetzgeber ist angehalten, mit dem nationalen Umsatzsteuergesetz die Vorgaben der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie26 (MwStSystRL) umzusetzen. Diese vereinigt die geltenden Vorgaben der Europäischen Union (EU) für das Umsatzsteuerrecht27. Die Rechtsanwender müssen das nationale Umsatzsteuergesetz entsprechend der Vorgaben der MwStSystRL im Rahmen der Auslegungsgrenzen richtlinienkonform auslegen28. Für die Einkommensteuern als direkte Steuern besteht hingegen keine spezielle Ermächtigung zur Harmonisierung auf Unionsebene. Für sie kommt nach Art. 115, 116 AEUV ausschließlich eine Rechtsangleichung nach allgemeinen Vorschriften in Betracht29. Das zeigt, dass eine Gleichbehandlung bestimmter Sachverhalte auch europarechtlich ← 5 | 6 → fragwürdig sein kann, wenn die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung an dem nicht harmonisierten Ertragsteuerrecht angelehnt ist.

Hidien30 äußert sich zu der irgendwie gearteten Verknüpfung von Einkommen- und Umsatzsteuerrecht in Anbetracht der genannten Aspekte zu Recht skeptisch: „Wenn Gesetzgebung, Dogmatik oder Verwaltungspraxis gleichwohl gelegentlich einseitige oder zweiseitige Verbindungslinien und Verweisungsketten zwischen beiden Rechtsgebieten herstellen und aktivieren, mag dies aus pragmatischen Gründen der Gesetzgebungs- und Verwaltungstechnik zweckmäßig sein und noch angehen; dies stößt aber mitunter an harte Rechtsgrenzen des Verbrauchsteuersystems und erkauft die vermeintlichen Vereinfachungseffekte mit anderen und neuen Auslegungsproblemen. Pragmatik und Systematik müssen nicht deckungsgleich sein.“

Untersuchungsgegenstand der Arbeit sind diese Verknüpfungen zwischen Umsatzsteuer und Einkommensteuer. Dabei steht nicht die Berücksichtigung der Umsatzsteuer und der Vorsteuer mit ihren rechtlichen Folgewirkungen im Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht im Vordergrund31. Untersucht werden vielmehr ausgewählte Anlehnungen und Verweise der Teilrechtsgebiete, die der Gesetzgeber anordnet oder vom Rechtsanwender hergestellt werden. Fraglich ist, inwiefern diese trotz der divergierenden steuerrechtsgebietsspezifischen Aspekte zulässig und sinnvoll sind. Unter dem Gesichtspunkt, dass eine umgekehrte Orientierung am Umsatzsteuerrecht für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung kaum stattfindet32, obwohl „das Ertragsteuerrecht (…) ← 6 | 7 → unter keinem Gesichtspunkt eine rechtliche Priorität vor dem Umsatzsteuerrecht [hat]33,“ geht die Arbeit zudem der Frage nach, ob eine umgekehrte Maßgeblichkeit denkbar wäre, wenn sich die derzeitige Anlehnungsrichtung im Einzelfall als wenig hilfreich oder gar unmöglich darstellt.

II.  Gang der Untersuchung

Die Arbeit stellt zu Beginn die für die Untersuchung als „Handwerkzeug“ dienenden Grundlagen dar34. Es erfolgt zunächst eine Gegenüberstellung der Konzeption von Einkommensteuern und Umsatzsteuer35. Anschließend folgt der unterschiedliche Einfluss des Unionsrechts auf das Steuerrecht36, der sich auch im Rahmen der daraufhin erörterten Auslegung der nationalen Steuergesetze rechtsgebietsspezifisch auswirkt37. Für die Untersuchung der im Umsatzsteuerrecht vorzufindenden Anknüpfungsformen an das Recht der Einkommensteuern folgt sodann eine abstrakte Auseinandersetzung mit der Typologie der Verweisungen auf und der Anlehnungen an das Einkommensteuerrecht, die vom Gesetzgeber wie auch von den Rechtsanwendern ausgehen können38.

Danach widmet sich die Untersuchung ausgewählten Anpassungen der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung an das Einkommensteuerrecht39. Eine umfassende Untersuchung aller Verknüpfungen würde den Rahmen der Arbeit allerdings sprengen. Daher sollen die nach Art und Intensität unterschiedlichen, von dem Gesetzgeber, der Finanzverwaltung und den Gerichten ausgehenden Anlehnungen im Umsatzsteuerrecht an das Einkommensteuerrecht exemplarisch dargestellt werden. Die Arbeit beschäftigt sich anfangs mit den weniger intensiven, auf die Rechtsanwender – ohne jeglichen Anhaltspunkt im Gesetz – zurückgehenden Anpassungsmaßnahmen. Zunächst steht die Entwicklung der ← 7 | 8 → Beurteilung der Leistungen zwischen nahen Angehörigen im Einkommensteuerrecht und zwischen nahestehenden Personen im Umsatzsteuerrecht im Fokus der Untersuchung40. Diese darf zwar inzwischen als abgeschlossen bezeichnet werden. Sie veranschaulicht aber eindrucksvoll, inwiefern einer Anpassung aufgrund der rechtsgebietsspezifischen Ziele, Methoden und Systematiken Grenzen gesetzt sind. Anschließend wird die aktuelle Problematik des verwaltungspraktischen Gleichlaufs bei der körperschaft- und umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Mitgliedsbeiträgen untersucht41.

Im Folgenden geht die Arbeit auf terminologische, punktuelle und strukturelle Anlehnungen des Gesetzgebers im Umsatzsteuergesetz an das Einkommensteuerrecht ein. Zunächst steht die Vorschrift des § 15a UStG aufgrund zahlreicher Anleihen des Gesetzgebers an das Einkommensteuerrecht im Mittelpunkt42. Zum einen hat der Gesetzgeber terminologische Anlehnungen an einkommensteuerrechtlich vorgeprägte Begriffe sowie das steuerbilanzrechtliche Aktivierungsgebot als Tatbestandsmerkmal in die Vorschrift aufgenommen. Des Weiteren zieht auch die Finanzverwaltung hier in ihren Verwaltungsanweisungen ertragsteuerrechtliche Grundsätze heran.

Sodann sind der von dem Gesetzgeber in § 2 Abs. 3 UStG eingeführte direkte Verweis auf den körperschaftsteuerrechtlichen Begriff „Betrieb gewerblicher Art“ i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 KStG sowie die darauf zurückzuführenden verwaltungspraktischen Anlehnungen an das Körperschaftsteuerrecht Gegenstand der Untersuchung43.

Schließlich untersucht die Arbeit die einkommen- und umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Privatnutzung von dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugen44. Es wird die derzeitige Rechtslage beleuchtet und der Frage nachgegangen, ob eine gesetzliche Vereinheitlichung der steuerrechtlichen Beurteilung eines solchen Massensachverhalts im Massenverfahren sinnvoll wäre.

In den einzelnen Untersuchungsschritten stehen die einseitigen Verbindungen der beiden Rechtsgebiete auf dem Prüfstand. Nach der Prüfung der Anlehnungen des Umsatzsteuerrechts an das Einkommensteuerrecht geht die Arbeit jeweils der Frage nach, ob eine umgekehrte Orientierung sinnvoll wäre. ← 8 | 9 → Aufgrund dieser bewussten Auswahl aus der Fülle zahlreicher Schnittstellen und Berührungspunkte von Einkommen- und Umsatzsteuer lassen sich in der anschließenden Gesamtschau auf Grundlage der einzelnen Untersuchungsschritte allgemeine Schlussfolgerungen für den Umgang mit dem Phänomen der Verknüpfung von Umsatzsteuer- und Einkommensteuerrecht ziehen45. ← 9 | 10 →

← 10 | 11 →

                                                   

1.    Der nationale Gesetzgeber hat sich im Umsatzsteuergesetz für die Verwendung des Begriffs „Umsatzsteuer“ entschieden. Das Unionsrecht bezeichnet den Begriff synonym als „Mehrwertsteuer“. Aufgrund der Entscheidung des nationalen Gesetzgebers verwendet diese Arbeit auch den Begriff „Umsatzsteuer“, soweit nicht der unionsrechtliche Bezug im Vordergrund steht und damit die unionsrechtliche Terminologie geboten ist; zur Forderung eines einheitlichen Begriffs für die Bezeichnungen „Mehrwertsteuer“ im Unionsrecht und „Umsatzsteuer“ im nationalen Recht Lohse, Die Zuordnung im Mehrwertsteuerrecht, 1999, S. 203 ff.; ders., EuGH-Rechtsprechung und Umsatzsteuerpraxis, 2001, S. 47 ff.; ders., UR 2002, 393 (398); ders., UR 2005, 655 (656); ders., UR 2012, 8 (11 f.).

2.    Achatz, Das Verhältnis der Umsatzsteuer zu anderen Steuern, 2011, S. 23 (32).

3.    Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für bestimmte juristische Personen; so auch Frotscher, in Frotscher/Maas, KStG/GewStG/UmwStG, vor § 1 KStG Rn. 1 (Okt. 2001); Hey, in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, Einf. KSt Rn. 1, 4 (Sep. 1999); dies., Kernfragen des Unternehmenssteuerrecht, 2010, S. 1 (16); Wellisch/Kroschel, Besteuerung von Erträgen2, 2011, S. 513; zum Verhältnis der Umsatzsteuer zu den besonderen Verbrauchsteuern und den sog. Verkehrsteuern anstelle vieler Bieber, Das Verhältnis der Umsatzsteuer zu anderen Steuern, 2011, S. 173 ff.; Stadie, in Rau/Dürrwächter, UStG, Einf. Rn. 770 ff. (April 2013) m. w. N.

4.    Helsper, Umsatzsteuerkongreß-Bericht 1982/83, 1983, S. 167; Ruppe, in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, Einf. ESt Rn. 421 (Feb. 1990). Bei Personengesellschaften divergieren zwar die Steuersubjekte im Umsatz- und Einkommensteuerrecht, die unternehmerischen Handlungen der Personengesellschaft haben aber vergleichbare Berührungspunkte und Schnittstellen mit dem Umsatzsteuerrecht, wie die eines Einzelunternehmers. Vielmehr treten Besonderheiten hinsichtlich der steuerrechtlichen Beurteilung von Leistungen zwischen Mitunternehmer und der Personengesellschaft hinzu. Auch bei diesen stellen sich zahlreiche Rechtsfragen, die den Untersuchungsgegenstand betreffen, weil die Leistungen oftmals sowohl ertrag- als auch umsatzsteuerrechtlich beurteilt werden müssen. Auf diese Fragen geht die Arbeit nicht näher ein; dazu exemplarisch Jakob, Umsatzsteuer4, 2009, § 10 Rn. 908 ff.; T. Küffner/Zugmaier, DStR 2007, 1241; Lippross, Umsatzsteuer23, 2012, S. 142 ff.; Neufang, StBp 2009, 100 ff.; zu ähnlich gelagerten Fragen die Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Kapitalgesellschaft betreffend Weiß, DB 1990, 1936; Wisiak, Umsatzsteuer im Konzern (für Österreich), 2003, S. 61 ff.

5.    Helsper, Umsatzsteuerkongreß-Bericht 1982/83, 1983, S. 167 (187) nennt für die bei demselben Steuerfall parallel auftretenden Rechtsfragen exemplarisch den Vorsteuerabzug und die Betriebsausgaben, Leistung gegen Entgelt und die Betriebseinnahmen sowie Eigenverbrauch und Entnahme.

6.    Helsper, Umsatzsteuerkongreß-Bericht 1982/83, 1983, S. 167 (168 f.).

7.    So zum Beispiel in § 15 Abs. 1a UStG, der auf Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder § 2 Abs. 3 UStG der auf den Begriff „Betrieb gewerblicher Art“ i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 KStG verweist. Das Einkommensteuergesetz hingegen regelt ausschließlich Folgewirkungen der Umsatzbesteuerung, exemplarisch § 9b und § 12 Nr. 3 EStG (siehe auch die Parallelregelung im Körperschaftsteuergesetz nach § 10 Nr. 3 KStG); so auch Helsper, Umsatzsteuerkongreß-Bericht 1982/83, 1983, S. 167 (174).

Details

Seiten
XXVIII, 370
Jahr
2015
ISBN (PDF)
9783653053500
ISBN (ePUB)
9783653967982
ISBN (MOBI)
9783653967975
ISBN (Hardcover)
9783631662533
DOI
10.3726/978-3-653-05350-0
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2014 (Dezember)
Schlagworte
Ertragsteuerrecht rechtsgebietsübergreifende Anlehnungen Leistungsaustausch Einkommensteuerrecht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. XXVIII, 370 S.

Biographische Angaben

Jochen Lutz Tillmanns (Autor:in)

Jochen Lutz Tillmanns absolvierte die Ausbildung zum Dipl.-Finanzwirt (FH) und war in der Finanzverwaltung tätig. Im Anschluss nahm er sein Studium der Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf auf. Seine Forschungs- und Arbeitsschwerpunkte liegen im Steuerrecht.

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Titel: Divergenz und Konvergenz von Umsatzsteuer und Einkommensteuer
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