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Die Rezeption der europäischen Privatrechte in China und die konfuzianische Tradition

Das Beispiel des Deliktsrechts im frühen 20. Jahrhundert

von Ruomeng Yang (Autor:in)
©2015 Dissertation 192 Seiten
Reihe: Rechtshistorische Reihe, Band 457

Zusammenfassung

Der Autor verfolgt mit seinem Buch zwei Ziele: Er zeichnet ein Bild der chinesischen Rezeptionsgeschichte am Anfang des 20. Jahrhunderts und spürt darüber hinaus den möglichen Gründen für und Einflüssen auf die Rechtsrezeption nach. Das Deliktsrecht wird von ihm als Musterbeispiel ausgewählt. Neben den Darstellungen zur chinesischen Rechtskultur und zur Rezeptionsgeschichte thematisiert und analysiert er die Interaktion zwischen dem rezipierten europäischen Recht und den chinesischen Elementen. Die Rechtsrezeptionsgeschichte in China, insbesondere die Rezeption des Deliktsrechts, versteht er keineswegs als eine einfache Kopie diverser Vorbilder. Vielmehr stellt sie einen wechselwirkenden Prozess von beiden Seiten dar.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungen
  • Kapitel 1: Einleitung
  • I. Fragestellung
  • II. Untersuchungsobjekt und -ziel
  • 1. Die zeitliche Eingrenzung
  • 2. Die Hauptquellen zur Rechtsrezeptionsgeschichte
  • a) Die Quellen der Rechtsprechung
  • b) Die Texte der Kodifikationen
  • c) Die Sekundärquellen zur Gesetzgebungsgeschichte
  • d) Fachliteratur
  • 3. Rechtsrezeptionsforschung im Bereich Deliktsrecht
  • 4. Eine Auswahl materiellrechtlicher Sachfragen
  • III. Theoretische Grundlagen und Methoden
  • 1. Theoretische Ansätze der Rechtsrezeption
  • a) Universalismus
  • b) Relativismus
  • c) Funktionalitätsprinzip
  • 2. Interpretation der Anpassung
  • a) Der hermeneutische Ansatz
  • b) Der kulturpsychologische und soziologische Ansatz
  • 3. Über den Begriff „Rezeption“
  • IV. Literaturbericht zur Rezeption des westlichen Zivilrechts bzw. Deliktsrechts in China
  • 1. Zur Rezeption des Zivilrechts
  • 2. Zur Rezeption des Deliktsrechts
  • 3. Zu lösendes Problem
  • Kapitel 2: Die auf dem Konfuzianismus basierenden traditionellen Ordnungen in China
  • I. Konfuzianismus als herrschende Ideologie in China
  • 1. Li
  • a) Grundprinzipien von li
  • b) Hierarchische Ordnung
  • c) Symbolisierte Familie
  • 2. Ren
  • a) Grundprinzipien von ren
  • b) Innere Kontrolle
  • 3. Hexie
  • a) Qingli
  • b) Die Funktion des Rechts in der traditionellen Gesellschaft
  • c) Die Ordnung im privaten Leben
  • II. Die traditionellen Rechtsordnungen vor der Reform
  • 1. Kodizes
  • a) Frühe Geschichte (11. Jh. v. Chr.-7. Jh.)
  • b) Tang-Kodex
  • c) Qing-Kodex
  • 2. Die deliktischen Rechtsordnungen
  • a) Sühnegeldbuße
  • b) „Verbrennungs- und Beerdigungsgeld“
  • c) „Acht Privilegien“
  • d) „Bestrafung nach wu-fu“
  • Kapitel 3: Historische Darstellung der Rechtsrezeption
  • I. Die Rechtsreform am Ende der Qing-Dynastie (1904-1911)
  • 1. Hintergrund der Rezeption fremden Rechts in China
  • 2. Muster und Vermittlung der Rechtsrezeption
  • a) Die Auswahl des Musters
  • b) Der Einfluss von Japan
  • 3. Der erste Entwurf des Zivilgesetzbuches
  • a) Allgemein
  • b) Deliktsrechtliche Regelungen im ersten Entwurf
  • c) Einfluss und Bewertung des ersten Entwurfs
  • II. Gesetzgebung und Rechtsprechung in der Beijing-Regierungszeit (1911-1928)
  • 1. Historischer Hintergrund
  • 2. Das Chinesische „Case Law“
  • a) Die zivilrechtlichen Rechtsquellen in der frühen republikanischen Zeit
  • b) Die Gerichtspraxis des Dali Yuan
  • c) Die „maßgebenden Entscheidungen“ und „Entscheidungsleitprinzipien“
  • 3. Der zweite Entwurf des Zivilgesetzbuches
  • a) Allgemein
  • b) Die deliktischen Regelungen
  • III. Das chinesische ZGB in der Nanjing-Regierungszeit (1928-1949)
  • 1. Historischer Hintergrund
  • 2. Das Zivilgesetzbuch der Republik China
  • 3. Deliktsrechtsordnungen
  • a) Allgemein
  • b) Deliktische Generalklausel
  • 4. Auswirkung und Zukunft des chinesischen ZGB
  • Kapitel 4: Konkrete Analyse der Rezeption I: rechtskulturelle Ebene
  • I. Übersetzung der Rechtsterminologie
  • 1. Japanisch als Mittler der interlingualen Rezeption
  • 2. Quan li (subjektives Recht)
  • 3. Qinquan xingwei (Rechtsverletzungshandlung)
  • II. Erscheinungsform des Rechts
  • 1. Umwandlung des juristischen Fachausdrucks
  • 2. Neuer Sprachstil in der Rechtsprechung
  • 3. Neue Denkweise und neue Technik
  • III. Rechtsethik: Soziale Orientiertheit
  • 1. „Die soziale Aufgabe“
  • a) In Deutschland
  • b) In der traditionellen chinesischen Rechtskultur
  • c) Die soziale Orientiertheit durch Rechtsrezeption
  • 2. Beschränkung der Rechtsausübung
  • 3. Schutz der Schwächeren
  • a) Berücksichtigung für den Lebensunterhalt des Schadensersatzpflichtigen
  • b) Haftung je nach Umständen
  • c) Teilleistung
  • Kapitel 5: Konkrete Analyse der Rezeption II: Normative Ebene
  • I. Subjektives Recht
  • 1. Vom Gemeinwohl zum Schutz der subjektiven Rechte
  • 2. Rechtsmissbrauchsverbot
  • 3. Die „Verrechtlichung“ der traditionellen Ordnung
  • a) Das als Recht anerkannte „dian“ (典)
  • b) Das nicht als Recht betrachtete „ye“ (業)
  • II. Status- und rollenbezogene Haftung
  • 1. Innerfamiliäre Delikte
  • 2. Die Verfügung über das Gesamtgut von den Familienangehörigen
  • 3. Aufsichtshaftung und Noxalhaftung
  • III. Haftungszurechnung
  • 1. Objektivierung des Zurechnungsmaßstabs
  • 2. Haftung mehrerer Täter
  • 3. Mitverschulden
  • IV. Rechtsfolgen
  • 1. Ausgleichende Gerechtigkeit und Mittelmaß
  • 2. Billigkeitserwägung und qingli
  • 3. Von der strafrechtlichen Sanktion zum zivilrechtlichen Schadensersatz
  • 4. Schadensersatz für Nichtvermögensschäden
  • Kapitel 6: Fazit
  • I. Wege der Anpassung
  • 1. Die Interpretation der Analogie
  • 2. „Alter Wein in neuen Schläuchen“
  • 3. Bewusste Selektion
  • II. Performanz der Rechtsrezeption
  • 1. Innovation
  • 2. Einklang
  • 3. Scheinbare Anpassung
  • III. Tendenzen der Rechtsrezeption
  • 1. Tiefe und Breite der Rezeption
  • 2. Zerfall und Rekonstruktion der einheimischen Werte
  • Anhang I: Quellenverzeichnis
  • I. Zu den chinesischen Gerichtsentscheidungen (vor und nach der Rechtsrezeption)
  • II. Zu den Gesetzgebungen
  • III. Zu den traditionellen chinesischen Kodizes, den klassischen Schriften und Historiographien
  • IV. Zur Entstehung des deutschen BGB
  • Anhang II: Literaturverzeichnis

← 10 | 11 → Abkürzungen

← 12 | 13 → Kapitel 1: Einleitung

I.Fragestellung

Max Weber hat schon darauf hingewiesen, dass die rationale Tradition des modernen europäischen Rechts auf dem Gedanken des allgemeinen abstrakten Rechts basiert.1 Als ein Beispiel dient das BGB, das vollständig auf allen Arten subjektiver Rechte basiert, um in erster Linie das Privatrecht und die Privatheit zu schützen. Was bemerkenswert ist: Sowohl die Idee der subjektiven Rechte als auch die Privatheit können kaum von der chinesischen Kultur verstanden werden.

Trotz des ganz unterschiedlichen kulturellen Hintergrunds rezipierte China seit Anfang des 20. Jahrhunderts die abendländischen Rechtsordnungen. Von der Zeit an wurde eine enge rechtsgeschichtliche Beziehung zwischen China und der westlichen Welt begonnen, wodurch die chinesischen traditionellen Ordnungen allmählich verdrängt wurden. Aber trotzdem bedeutet dies nicht, dass die abendländische rechtliche Grundlage in China geistig vollständig umgesetzt worden wäre.

Schon in den 1950er Jahren, als viele chinesische Juristen die Rechtsrezeption vom westlichen Recht in China als selbstverständlich hielten – wie den Dingen ihren natürlichen Lauf lassen –, äußerte sich der berühmte chinesische Rechtswissenschaftler Wang Boqi kritisch: Alles, was durch die neue Gesetzgebung von China rezipiert worden war, sei das auf der westlichen Kultur und der Denkweise basierende Rechtssystem, während die Elemente, die auf der Ebene des Volksbewusstseins funktionierten, immer noch der traditionellen Kultur, Ethik und Gewohnheit, oder mit seinen eigenen Worten, „li-Vorschriften (lijiao zhidu 礼教制度)“, folgten. Diese beiden Strömungen seien nicht ohne Weiteres miteinander kompatibel; die Kluft dazwischen dürfte nicht ausgeglichen werden.

Aus seiner Sicht stellt sich die Frage: Werden die westlichen Gesetze in China wirklich gelebt? Passt sich unser Denken wirklich den rezipierten westlichen Rechten an? Darauf hat er zuerst seine eigene Antwort gegeben: Die europäischen Rechte und die chinesische Tradition seien „äußerlich verbunden, innerlich getrennt“.2

← 13 | 14 → In der Tat ist bis heute in der Rechtsrezeptionsforschung Konsens, dass die Verbindung von westlichen Gesetzen und der chinesischen lokalen Kultur nicht „selbstverständlich“ ist, sondern eine komplexe „symbiotische“ Beziehung darstellt. Manche Nachwirkung dieser komplexen Beziehung bleibt sogar bis heute ungelöst. Vor dem Hintergrund der kontinuierlichen Steigerung des nationalen Selbstbewusstseins wird diese Komplexität im heutigen China weiterhin eine Rolle spielen.

Im Folgenden werden die Hauptfragen dargestellt, die innerhalb dieser Dissertation beantwortet werden sollen: Hat das westliche Rechtssystem wirklich die traditionellen chinesischen Rechtsordnungen ersetzt? Haben die westlichen Rechtsgrundsätze wirklich die chinesische Rechtstradition ersetzt? Welche Rollen haben die beiden Strömungen jeweils in der Rechtsrezeption in China gespielt? Wie funktionierte die Interaktion zwischen den entsprechenden Rechtskulturen? Welche traditionellen chinesischen Elemente dienten als das innere Motiv für die chinesische Rechtsrezeption?

Weitere Fragen, die innerhalb dieser Dissertation behandelt werden, sind: Wie können neue Rechtsgrundsätze in einem anderen Land, das eine sehr heterogene Kultur hat, überleben und sich weiter fortbilden? Inwieweit können die ausländischen juristischen Elemente beibehalten und weiter in die lokalen Vorstellungen integriert werden? Ist die Rechtsordnung vom Prinzip her universal oder lokal?

Die oben genannten Rechtsrezeptionsfragen werden in dieser Dissertation hauptsächlich mittels einer rechtskulturellen Methode erforscht, die sich auf die Beziehungen zwischen den westlichen Rechtsnormen und dem lokalen traditionellen Hintergrund (in erster Linie Konfuzianismus) konzentriert. Im Allgemeinen wird die Rechtsrezeption als ein dynamischer Vorgang verstanden, der gleichermaßen durch das rezipierte Recht und das Subjekt der Rezeption beeinflusst wird.

Über die Rechtsrezeption des römischen Rechts in Deutschland hat Wieacker geschrieben, dass die Rezeption ein „sowohl vom Leitbild als auch vom Empfänger mitbeeinflusster Komplex“ ist.3 Es soll an dieser Stelle aber darauf hingewiesen werden, dass die chinesische Rechtsrezeption sich von der deutschen Rechtsrezeption unterscheidet. Wegen der kulturellen Heterogenität ist die erstere „komplexer“ als die letztere. Diese Komplexität kann als „heterogene Rechtsrezeption“ oder „transkulturelle Rechtsrezeption“ bezeichnet werden. In der vorliegenden Arbeit wird der Rezeptionsvorgang in China als „ideelle ← 14 | 15 → Anpassungsrezeption“ bezeichnet, um zu betonen, dass eine ideelle Anpassung in der Rechtsrezeption immer eine bedeutende Rolle gespielt hat.

In der nachfolgenden wissenschaftlichen Ausarbeitung stehen zwei Arbeitsschritte im Mittelpunkt: (1) Anhand von historischen Quellen untersuchen, wie genau die rezipierte westliche Rechtsordnung und der lokale Hintergrund aufeinander eingewirkt haben; (2) die Rezeptionselemente kategorisieren, die Mitwirkungsphänomene typisieren und die möglichen Gründe dafür erklären.

II.Untersuchungsobjekt und -ziel

1.Die zeitliche Eingrenzung

Der Prozess der Rechtsrezeption in China ist noch nicht abgeschlossen. Aus praktischer Erwägung muss der zu untersuchende Zeitraum jedoch eingrenzt werden: vom Anfang der Rechtsrezeption in der Zeit der Qing-Dynastie (etwa 1900) bis zur Zäsur der Rezeption wegen der Gründung der Volksrepublik China (1949).

Die Rezeption des europäischen zivilrechtlichen Gesetzbuches in China begann am Ende der Qing-Dynastie mit dem ersten Entwurf eines chinesischen zivilrechtlichen Gesetzbuches (1911). Bis zur republikanischen Zeit Chinas bzw. der Epoche der Beijing-Regierungszeit (1912-1928) wurde der zweite zivilrechtliche Entwurf geschaffen. In der Rechtsprechung begann die Anwendung der rezipierten Rechtsnormen erst in dieser Zeit. Trotz eines großen Mangels an gerichtlicher Erfahrung und Gesetzgebung gab es zahlreiche Fälle, in denen versucht wurde, das europäische Recht mit der chinesischen Tradition kreativ zu verbinden.4 Schließlich wurde das chinesische ZGB in der Epoche der Nanjing-Regierungszeit (1929-1948) verabschiedet, was als Meilenstein der chinesischen Rechtsrezeptionsgeschichte betrachtet werden kann. Das Ende des Untersuchungszeitraums setzt die Gründung der Volksrepublik China im Jahr 1949, womit die Kontinuität der Rechtsrezeptionsgeschichte seit dem Ende der Qing-Dynastie, insbesondere der Gesetzgebungsrezeption, infolge des Regimewechsels ein Ende fand. Die Rezeption des westlichen Rechts in der Volksrepublik China nach 1949 könnte daher als ein eigenes Thema erforscht werden.

Innerhalb der vorliegenden Dissertation wird der Zeitraum 1900-1949 sowohl als äußerst wichtig für den Beginn der Rechtsrezeption in China als auch für die Fortentwicklung des europäischen Rechts (davon vor allem BGB) betrachtet.

← 15 | 16 → 2.Die Hauptquellen zur Rechtsrezeptionsgeschichte

Zu den Quellen zählen in erster Linie offizielle Texte, und zwar (a) Rechtsprechungstexte, (b) die Texte der Kodifikationen und (c) die anderen offiziellen Gesetzgebungstexte. Die Rechtstexte, vor allem die Gesetzestexte und die Gerichtsentscheidungen, verdienen besondere Beachtung, weil sie im Vergleich zu den anderen Quellen, wie Gewohnheitsrecht, mehr Deutlichkeit und Rationalität, und wichtiger, mehr Sicherheit und Normativität, beinhalten.5

a)Die Quellen der Rechtsprechung

Der Zeitraum von 1900 bis 1949 war aufgrund häufiger Kriege und Regimewechsel eine der unruhigsten Perioden in der chinesischen Geschichte. Deshalb konnten die damaligen Rechtsprechungsdokumente nicht gut genug aufbewahrt werden. Die meisten bekannten Dokumente sind heute im Second Historical Archives of China (中国第二历史档案馆, in Nanjing, VRC) zugänglich. Aus politischen Gründen ist die Benutzung oder Recherche jedoch schwierig. Durch die akademische Kooperation zwischen China und Taiwan konnten die Gerichtsentscheidungen aus dem Zeitraum 1912−1949 in den letzten Jahren schrittweise kopiert werden und können nun im Fundamental Jurisprudence Research Center des College of Law der National Chengchi University (基礎法學研究中心, 國立政治大學法學院, in Taipeh, Taiwan) mit besserer Zugänglichkeit aufbewahrt werden. Ein Teil der Dokumente wurde schon neu ediert und veröffentlicht.6 Die unveröffentlichten Dokumente sind unter Zustimmung der zuständigen Behörde für Forscher aus aller Welt zugänglich.7

Da die Untersuchung derartiger Quellen im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit steht, werden im Folgenden einige Aspekte über den Hintergrund, den Wert und den Zustand der ausgewählten Quellen vorgestellt.8

Details

Seiten
192
Jahr
2015
ISBN (PDF)
9783653057539
ISBN (ePUB)
9783653962321
ISBN (MOBI)
9783653962314
ISBN (Hardcover)
9783631663523
DOI
10.3726/978-3-653-05753-9
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2015 (Mai)
Schlagworte
Konfuzianismus chinesische Rezeptionsgeschichte chinesische Rechtskultur Rechtsrezeptionsgeschichte
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. 192 S.

Biographische Angaben

Ruomeng Yang (Autor:in)

Ruomeng Yang studierte Rechtswissenschaften in China. Er hat an der Goethe-Universität Frankfurt sowie am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte promoviert. Heute arbeitet er als Research Fellow am Policy Research Office der Regierung der Sonderverwaltungszone Macau (China).

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