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Verbandshaftung bei Spielmanipulation durch Fußball-Schiedsrichter

von Malte Dittrich (Autor:in)
©2016 Dissertation 408 Seiten

Zusammenfassung

Die im Zivilrecht angesiedelte Arbeit befasst sich mit der Verbandshaftung bei Spielmanipulation durch Fußball-Schiedsrichter. Es wird untersucht, wie und ob die Verbände haften, wenn ein von ihnen eingesetzter Schiedsrichter ein Spiel manipuliert, um für sich oder einen Dritten einen Wettgewinn zu erzielen. Die Verbandswettbewerbe und die Rechtsstellung des Schiedsrichters werden zur Klärung dieser Frage anhand von unveröffentlichten Vertragsunterlagen rechtlich qualifiziert. Für die unterschiedlichen Wettbewerbe werden die Anforderungen bei der Darlegung eines Schadens festgelegt. Ebenso wird aufgezeigt, dass in den meisten Fällen die abgeschlossenen Schiedsgerichtsvereinbarungen mit den Verbänden oder vorherige Schiedsgerichtsurteile den Weg vor die Zivilgerichte nicht versperren.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • 1. Kapitel: Einleitung
  • A. Problemaufriss
  • B. Aufbau der Problemlösung und Fragestellungen
  • 2. Kapitel: Historie der Fußballmanipulationen
  • A. Der Bundesligaskandal
  • B. Der Fall Hoyzer
  • C. Die großen Manipulationsskandale im Ausland
  • I. Italien
  • II. Frankreich
  • III. Brasilien
  • IV. China
  • D. Die europäische Wettskandal 2009
  • E. Die aktuellen Fälle
  • 3. Kapitel: Autonomie des Sportrechts und rechtliche Strukturen im Fußballsport
  • A. Die Autonomie des Sportrechts
  • I. Die Grenzen der Verbandsautonomie
  • II. Überprüfbarkeit verbandsrechtlicher Entscheidungen
  • B. Rechtliche Strukturen und Vertragsbeziehungen
  • I. Die Verbände
  • 1. Der Deutsche Fußball-Bund
  • a) Zielsetzung
  • b) Mitglieder
  • c) Organe
  • aa) Der Bundestag
  • bb) Der Vorstand
  • cc) Das Präsidium
  • d) Rechtsorgane
  • e) Revisionsstelle
  • f) Ausschüsse
  • g) Schiedsrichter-Kommissionen
  • h) Spielklassen
  • 2. Die Regionalverbände
  • 3. Die Landesverbände
  • 4. Der Ligaverband
  • a) Die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL)
  • b) Organe
  • c) Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Ligaverband und dem DFB
  • aa) Der Grundlagenvertrag zwischen Ligaverband und DFB
  • bb) Die satzungsgemäßen Rechte des Ligaverbandes im Verhältnis zum DFB
  • cc) Die satzungsgemäßen Pflichten des Ligaverbandes im Verhältnis zum DFB
  • II. Die Vereine und Kapitalgesellschaften
  • 1. Rechtsbeziehungen zu den Landesverbänden
  • a) Mitgliedschaft
  • b) Spielerlaubnis
  • c) Regionalliga Bayern
  • aa) Schiedsgerichtsvertrag
  • bb) Zulassungsvertrag
  • cc) Spielerberechtigungsliste
  • 2. Rechtsbeziehungen zu den Regionalverbänden
  • a) Süddeutscher Fußball-Verband
  • b) Fußball-Regional-Verband-Südwest
  • c) Westdeutscher Fußball- und Leichtathletikverband
  • d) Norddeutscher Fußball-Verband
  • e) Nordostdeutscher Fußball-Verband
  • 3. Rechtsbeziehungen zum DFB
  • 4. Rechtsbeziehungen zum Ligaverband
  • a) Rechtliche Einordnung des Lizenzvertrages
  • aa) Meinung eines Teils der Literatur
  • bb) Eigene Stellungnahme
  • b) Schiedsgerichtsvertrag
  • c) Spielerlaubnis
  • 5. Rechtsbeziehungen zur Regionalliga Südwest GbR
  • III. Die Fußballspieler
  • 1. Der Amateurfußballer
  • a) Rechtsbeziehungen zum Verein
  • b) Rechtsbeziehungen zu den Verbänden
  • aa) Mittelbare Mitgliedschaft
  • bb) Spielererlaubnis
  • (1) Spielerpass
  • (2) Spielberechtigungsliste
  • (3) Spielerlaubnis Lizenzmannschaft
  • 2. Der Nicht-Amateurfußballer
  • a) Der Lizenzspieler
  • aa) Rechtsbeziehungen zum Verein
  • bb) Rechtsbeziehungen zu den Verbänden
  • (1) Der Lizenzvertrag für Lizenzspieler
  • (a) Die arbeitsrechtlichen Theorien
  • (b) Die vereinsrechtlichen Theorien
  • (c) Die schuldrechtlichen Theorien
  • (d) Die subordinationsrechtlichen Theorien
  • (e) Eigene Stellungnahme
  • (2) Spielerlaubnis für die Lizenzligen
  • (3) Der Schiedsgerichtsvertrag für Lizenzspieler
  • b) Der Vertragsspieler
  • aa) Rechtsbeziehungen zum Verein
  • bb) Rechtsbeziehungen zu den Verbänden
  • IV. Wettunternehmer
  • V. Zuschauer
  • 1. Der Zuschauervertrag
  • 2. Der Sportwetten-Vertrag
  • VI. Zusammenfassung der Rechtsbeziehungen der Beteiligten
  • 1. Rechtbeziehungen des DFB
  • 2. Rechtsbeziehungen der Landes- und Regionalverbände
  • 3. Rechtsbeziehungen des Ligaverbandes
  • 4. Rechtsbeziehungen der Vereine
  • 5. Rechtsbeziehungen der Spieler
  • 6. Rechtsbeziehungen der Wettunternehmer
  • 7. Rechtsbeziehungen der Zuschauer
  • 4. Kapitel: Die Rechtsstellung des Schiedsrichters
  • A. Die Organisation des Schiedsrichterwesens
  • I. Rechtsbeziehung zum Verein
  • II. Rechtsbeziehungen zu den Verbänden
  • 1. Verhältnis zu den Landes- und Regionalverbänden
  • a) Mittelbare Mitgliedschaft
  • b) Schiedsrichterlizenz in Form des Schiedsrichterausweises
  • aa) Dauerschuldverhältnis
  • bb) Rahmenvertrag
  • c) Übernahme der Spielleitung
  • 2. Verhältnis zum DFB
  • a) Mittelbare Mitgliedschaft
  • b) Vertragsverhältnis
  • aa) Berufung auf die DFB-Schiedsrichterliste
  • bb) Rahmenvereinbarung
  • (1) Qualifikation der Schiedsrichtertätigkeit
  • (a) Arbeitnehmerstatus des Schiedsrichters
  • (b) Schiedsrichter als freier Unternehmer
  • (c) Schiedsrichter als arbeitnehmerähnliche Person
  • (2) Ergebnis
  • c) Übernahme der Spielleitung
  • aa) Werkvertrag
  • bb) Dienstvertrag
  • cc) Geschäftsbesorgungsvertrag
  • (1) Selbständige wirtschaftliche Tätigkeit im Fremdinteresse
  • (2) Bestimmung nach dem Interesse der Beteiligten
  • (3) Ergebnis
  • B. Zusammenfassung
  • 5. Kapitel: Haftung des manipulierenden Schiedsrichters
  • A. Vertragliche Haftung
  • I. Haftung aus der Rahmenvereinbarung
  • 1. Pflichtverletzung
  • 2. Ergebnis
  • II. Haftung aus Geschäftsbesorgungsvertrag
  • 1. Verletzung einer Hauptleistungspflicht
  • 2. Verletzung einer Nebenpflicht
  • 3. Ergebnis
  • III. Haftung aus dem Auftragsverhältnis
  • 1. Verletzung einer Hauptleistungspflicht
  • 2. Verletzung einer Nebenpflicht
  • 3. Ergebnis
  • IV. Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
  • 1. Leistungsnähe des Dritten
  • 2. Einbeziehungsinteresse des Gläubigers
  • 3. Erkennbarkeit des geschützten Personenkreises
  • 4. Schutzbedürftigkeit des Dritten
  • 5. Ersatz von Vermögensschäden
  • 6. Ergebnis
  • B. Deliktische Haftung
  • I. Haftung gem. § 823 Abs. 1 BGB
  • II. Haftung gem. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB
  • 1. Betrug zum Nachteil eines Spieler
  • 2. Betrug zum Nachteil des unterlegenen Vereins
  • 3. Betrug zum Nachteil des Verbandes
  • 4. Betrug zum Nachteil des Wettanbieters
  • a) Betrug gem. § 263 Abs. 1 StGB bei eigenem Wettgewinn des Schiedsrichters
  • aa) Täuschung
  • bb) Kausaler Irrtum und dadurch bedingte Vermögensverfügung
  • cc) Vermögensschaden
  • dd) Subjektiver Tatbestand
  • ee) Ergebnis
  • b) Beihilfe zum Betrug gem. §§ 263 Abs. 1, 27 StGB bei Wettgewinn eines Dritten
  • c) Ergebnis
  • 5. Betrug zum Nachteil eines Wettteilnehmers
  • 6. Ergebnis
  • III. Haftung gem. § 826 BGB
  • C. Zusammenfassung
  • 6. Kapitel: Vertragshaftung des DFB als Veranstalter von Pokalspielen
  • A. Ansprüche der Vereine und Kapitalgesellschaften
  • I. Mittelbare Mitgliedschaft
  • II. Teilnahmevertrag
  • 1. Vertragsschluss
  • a) Aufforderung zur Meldung
  • b) Meldung der Vereine
  • c) Rechtliche Qualifikation des Teilnahmevertrages am DFB-Pokal
  • 2. Mängelrechte
  • 3. Pflichtverletzung
  • a) Haftungszuweisung nach § 31 BGB
  • b) Haftung für Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB
  • aa) Schiedsrichter als Erfüllungsgehilfe
  • bb) Handeln in Erfüllung einer Verbindlichkeit
  • cc) Verschulden des Schiedsrichters
  • III. Verbandsrechtlicher Haftungsausschluss
  • IV. Ergebnis
  • B. Ansprüche der Spieler
  • C. Ansprüche der Wettunternehmer
  • I. Schuldverhältnis
  • II. Pflichtverletzung
  • III. Ergebnis
  • D. Ansprüche der Zuschauer
  • I. Nacherfüllung gem. §§ 634 Nr. 1, 635 BGB
  • II. Schadensersatz gem. §§ 634 Nr. 4, 636, 280 BGB
  • III. Ergebnis
  • E. Zusammenfassung
  • 7. Kapitel: Haftungsansprüche bei Spielen der Lizenzligen
  • A. Ansprüche gegenüber dem DFB
  • I. Ansprüche der Vereine
  • 1. Haftung aus Vertrag
  • a) Grundlagenvertrag als Vertrag zugunsten Dritter
  • b) Grundlagenvertrag als Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
  • c) Lizenzvertrag als Vertrag zugunsten Dritter
  • 2. Haftung aus Delikt
  • a) Schiedsrichter als Verrichtungsgehilfe
  • b) Widerrechtliches Verhalten
  • c) In Ausführung der Verrichtung
  • d) Exkulpationsmöglichkeit nach § 831 Abs. 1 S. 2 BGB
  • aa) Auswahl der Schiedsrichter
  • bb) Anleitung der Schiedsrichter
  • cc) Überwachung der Schiedsrichter
  • 3. Ergebnis
  • II. Ansprüche der Spieler
  • III. Ansprüche der Wettunternehmer
  • IV. Ansprüche der Zuschauer
  • B. Ansprüche gegenüber dem Ligaverband
  • I. Ansprüche der Vereine
  • 1. Haftung aus Vertrag
  • a) Pflichtverletzung aus Schuldverhältnis
  • b) Doppelte Anwendung des § 278 BGB
  • c) Haftungsausschluss
  • d) Ergebnis
  • 2. Haftung aus Delikt
  • 3. Ergebnis
  • II. Ansprüche der Spieler
  • 1. Haftung aus Vertrag
  • a) Pflichtverletzung
  • b) Zurechnung nach § 278 BGB
  • c) Haftungsausschluss
  • 2. Ergebnis
  • III. Ansprüche der Wettunternehmer
  • 1. Haftung aus Vertrag
  • 2. Ergebnis
  • IV. Ansprüche der Zuschauer
  • C. Zusammenfassung
  • 8. Kapitel: Haftungsansprüche bei Spielen der Nicht-Lizenzligen
  • A. Ansprüche bei Spielen der 3. Liga
  • I. Ansprüche der Vereine
  • 1. Haftung aus Vertrag
  • a) Rechtliche Qualifikation des Zulassungsvertrages 3. Liga
  • b) Pflichtverletzung
  • c) Haftungsausschluss
  • d) Ergebnis
  • 2. Haftung aus Delikt
  • 3. Ergebnis
  • II. Ansprüche der Spieler
  • 1. Haftung aus Vertrag
  • 2. Ergebnis
  • III. Ansprüche der Wettunternehmer
  • IV. Ansprüche der Zuschauer
  • B. Ansprüche gegenüber den Regionalverbänden
  • I. Ansprüche der Vereine
  • 1. Haftung aus Vertrag
  • a) Bei Spielen der Regionalliga Nord
  • aa) Anspruch aus dem Zulassungsvertrag
  • bb) Anspruch aus Mitgliedschaftsverhältnis
  • b) Bei Spielen der Regionalliga und Oberliga Nordost
  • aa) Anspruch aus Zulassungsvertrag der Oberliga Nordost
  • bb) Anspruch aus Zulassungsvertrag der Regionalliga Nordost
  • c) Bei Spielen der Regionalliga West
  • d) Bei Spielen der Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar
  • 2. Haftung aus Delikt
  • 3. Ergebnis
  • II. Ansprüche der Spieler
  • 1. Haftung aus Vertrag
  • a) Bei Spielen der Regionalliga West
  • b) Bei Spielen der anderen Regionalverbände
  • 2. Ergebnis
  • III. Ansprüche der Wettunternehmer
  • IV. Ansprüche der Zuschauer
  • C. Ansprüche gegenüber den Landesverbänden
  • I. Ansprüche der Vereine
  • 1. Haftung aus Vertrag
  • a) Bei Spielen der Regionalliga Südwest
  • aa) Bestehen einer GbR
  • bb) Vorliegen einer Verbindlichkeit der GbR
  • cc) Gesellschafterstellung im Zeitpunkt der Begründung des Rechtsverhältnisses
  • dd) Ergebnis
  • b) Bei Spielen der Regionalliga Bayern
  • c) Bei Ligaspielen auf Ebene der Landesverbände (Oberliga abwärts)
  • 2. Haftung aus Delikt
  • 3. Ergebnis
  • II. Ansprüche der Spieler
  • 1. Haftung aus Vertrag
  • a) Bei Spielen der Regionalliga Südwest
  • b) Bei Spielen der Regionalliga Bayern
  • c) Bei Ligaspielen auf Ebene der Landesverbände (Oberliga abwärts)
  • 2. Ergebnis
  • III. Ansprüche der Wettunternehmer
  • IV. Ansprüche der Zuschauer
  • D. Zusammenfassung
  • 9. Kapitel: Haftungsausfüllung
  • A. Bei Spielen des DFB-Pokals
  • I. Art und Umfang des Schadensersatz für Vereine
  • 1. Naturalrestitution
  • 2. Geldersatz
  • a) Vermögensminderung
  • b) Gewinnchance
  • 3. Entgangener Gewinn
  • a) Gewöhnlicher Lauf der Dinge
  • b) Maßgeblicher Zeitpunkt
  • c) Schadenshöhe
  • 4. Haftungsausfüllende Kausalität
  • a) Aquivalenztheorie
  • b) Adäquanztheorie
  • c) Schutzzweck der Norm
  • 5. Ergebnis
  • II. Schadensersatz der Zuschauer
  • 1. Ersatzfähigkeit der Vermögensminderung
  • 2. Ersatzfähigkeit von Aufwendungen
  • 3. Ergebnis
  • B. Bei Spielen der Lizenzligen
  • I. Art und Umfang des Schadensersatzes für Vereine
  • 1. Naturalrestitution
  • 2. Geldersatz
  • 3. Entgangener Gewinn
  • a) TV-Gelder nach Tabellenplatz
  • b) Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb
  • c) Abstieg aus einer Liga
  • d) Aufstieg in eine Liga
  • 4. Haftungsausfüllende Kausalität
  • 5. Ergebnis
  • II. Art und Umfang des Schadensersatzes für Lizenzspieler
  • 1. Naturalrestitution
  • 2. Entgangener Gewinn
  • 3. Haftungsausfüllende Kausalität
  • 4. Ergebnis
  • C. Bei Spielen der Nicht-Lizenzligen
  • I. Art und Umfang des Schadensersatzes für Vereine
  • 1. Naturalrestitution
  • 2. Geldersatz
  • 3. Entgangener Gewinn
  • 4. Haftungsausfüllende Kausalität
  • 5. Ergebnis
  • II. Art und Umfang des Schadensersatzes für Spieler
  • D. Zusammenfassung
  • 10. Kapitel: Durchsetzbarkeit der Haftungsansprüche
  • A. Einrede der Schiedsgerichtsbarkeit
  • I. Bei Spielen der Lizenzligen
  • 1. Schiedsgerichtsvertrag für Vereine und Kapitalgesellschaften
  • a) Inhalt des Vertrages
  • b) Schiedsfähigkeit der Streitigkeit
  • c) Form der Schiedsvereinbarung
  • d) Zusammensetzung des Schiedsgerichts
  • e) Freiwilligkeit
  • f) Ergebnis
  • 2. Schiedsgerichtsvertrag für Lizenzspieler
  • a) Notwendiger Inhalt
  • b) Schiedsfähigkeit der Streitigkeit
  • c) Form der Schiedsvereinbarung
  • d) Zusammensetzung des Schiedsgerichts
  • e) Freiwilligkeit
  • f) Ergebnis
  • II. Bei Spielen der Nicht-Lizenzligen
  • 1. Liga
  • a) Schiedsgerichtsvertrag für Vereine
  • aa) Notwendiger Inhalt
  • bb) Schiedsfähigkeit der Streitigkeit
  • cc) Form der Schiedsvereinbarung
  • dd) Zusammensetzung des Schiedsgerichts
  • ee) Freiwilligkeit
  • b) Ergebnis
  • 2. Regionalliga Bayern
  • 3. Regionalliga West
  • 4. Regionalliga Südwest
  • 5. Regionalliga Nordost
  • 6. Regionalliga Nord
  • III. Bei Spielen des DFB-Pokals
  • B. Entgegenstehende Rechtskraft
  • I. Vorrang des internen Verbandsrechtsweges
  • II. Anrufung eines Schiedsgerichts
  • C. Zusammenfassung
  • 11. Kapitel: Schlussbetrachtung
  • A. Resümee
  • B. Zusammenfassung der Ergebnisse
  • I. Zu den Rechtsbeziehungen im Fußballsport
  • II. Zur Rechtsstellung des Schiedsrichters
  • III. Zur Haftung des manipulierenden Schiedsrichters
  • IV. Zur Vertragshaftung des Verbandes als Veranstalter des DFB-Pokal
  • V. Zu den Haftungsansprüchen bei den Spielen der Lizenzligen (Bundesligen)
  • VI. Zu den Haftungsansprüchen bei den Spielen der Nicht-Lizenzligen
  • VII. Zur Haftungsausfüllung
  • VIII. Durchsetzbarkeit der Haftungsansprüche
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Literaturverzeichnis
  • Internetquellen

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1. Kapitel:  Einleitung

A.  Problemaufriss

Der Sport dient der Ertüchtigung von Körper, Geist und Seele. Er bereitet in der Regel Freude und bringt Menschen unterschiedlicher Kulturen und gesellschaftlicher Schichten zusammen. Das Partizipieren an sportlichen Ereignissen geschieht auf unterschiedliche Art und Weise. Die aktiven Sportler stellen hierbei die Hauptakteure dar, aber auch die Organisatoren, Wettkampfrichter und Zuschauer nehmen an sportlichen Ereignissen teil. Die Faszination des Sports macht aus, dass sich mehrere Sportler in einem fairen Wettkampf miteinander messen und nie mit Sicherheit vorausgesagt werden kann, welcher von ihnen gewinnen wird. Die Fairness und Unvorhersehbarkeit stellt deshalb die Charakteristika eines sportlichen Wettkampfes dar. Eine Manipulation solcher Wettkämpfe würde diesen Charakteristika zuwider laufen. Dennoch kommt sie in unterschiedlicher Art und Weise immer wieder bei sportlichen Wettkämpfen vor. Das „böse Gespenst“ der Manipulation von sportlichen Veranstaltungen ist jedoch kein Phänomen des 20. und 21. Jahrhunderts. Seitdem Sport als Wettkampf stattfindet, wird von verschiedenen Seiten versucht, das Ergebnis zum eigenen Vorteil zu manipulieren. So datiert der erste dokumentierte Fall der Sportmanipulationsgeschichte aus der Antike. Im Jahr 388 vor Christus, bei den olympischen Spielen in Griechenland, bestach der Faustkämpfer Eupolos aus Thessalien drei seiner Gegner mit Geldbeträgen und erreichte damit den Olympiasieg in seinem Wettkampf.1 Alle vier mussten hohe Bußen zahlen, jedoch hat der Titel des Olympiasiegers bis heute Bestand, da nach den damaligen Regeln keine nachträgliche Aberkennung des Titels möglich war.2

Die Manipulation hat sich seit damals in Hinblick auf ihre Zielsetzung nicht verändert. Die Anstifter und Manipulierenden wollen davon profitieren, dass sie durch unlautere Mittel andere schädigen. Einzig die Art und Weise sowie die Dimension der Manipulation hat sich im Laufe der Zeit verändert. Heute wird Manipulation nicht im geheimen Kämmerlein zu Hause geplant und durchgeführt, vielmehr sind global perfekt durchorganisierte Netzwerke an der Arbeit. Sie wetten im Internet, in dubiosen Wettbüros, bestechen mit Geld, erpressen mit Schuldenerlass und manipulieren mit Doping und Spielabsprachen.

Die Manipulation von Fußballspielen scheint hierbei einen großen Anreiz zu liefern. Aufgrund der hohen gesellschaftlichen Bedeutung des Fußballs und des großen öffentlichen Interesses an den Spielen, hat sich der Fußball zu einer Großindustrie mit enormer wirtschaftlicher Zugkraft entwickelt, die jährlich Milliardenumsätze macht. Bei den Vereinen im Spitzenfußball handelt es sich mittlerweile längst um wirtschaftliche Unternehmen, die mit Gewinnerzielungsabsicht an den ← 23 | 24 → Spielen und Wettbewerben teilnehmen. Ein Teil dieser Vermarktungsindustrie ist der Sportwettenmarkt. Dieser ist in den letzten Jahren rasant gestiegen, was sich in jüngerer Vergangenheit auch anhand der Diskussionen und Rechtsstreitigkeiten um den Glücksspielstaatsvertrag wiederspiegelte. Mit dem Anstieg des Sportwettenmarktes stiegen auch die Möglichkeiten, mit Sportwetten bei Fußballspielen sehr hohe Gewinne zu erzielen. Hierdurch erklärt sich die Attraktivität des kriminellen Milieus zur Beteiligung an Spielmanipulationen beim Fußball.

Lange Zeit war die Manipulation von Fußballspielen in Deutschland undenkbar. Als im Januar 2005 die von mehreren Personen geplante und durchgeführte Manipulation zahlreicher Fußballspiele im deutschen Profi- und Amateurfußball bekannt wurde, saß der Schock innerhalb der „Fußballfamilie“ und der breiten Öffentlichkeit tief. Es war nach 1971 das zweite Mal, dass der deutsche Fußball von einem solchen Skandal betroffen war. Standen 1971 noch Spieler und Funktionäre im Mittelpunkt der Affäre, so kam beim Manipulationsskandal von 2005 auch der Schiedsrichtergilde eine tragende Rolle zu. Erstmals griffen Unparteiische durch bewusste Fehlentscheidungen derart in Fußballspiele ein, dass sie den Ausgang der Spiele dadurch zum Vorteil der einen und zum Nachteil der anderen Mannschaft manipulierten. Ein Name steht seitdem wie kein anderer plakativ für Spielmanipulation im Fußball – Robert Hoyzer.

Die juristische Aufarbeitung dieses Skandals bezog sich hauptsächlich auf die strafrechtliche Beurteilung der Manipulationen von Herrn Hoyzer und seiner Komplizen. Mit dieser Thematik setzte sich Zübeyde Duyar in ihrer 2013 von der Universität Bielefeld zugelassenen Dissertation mit dem Titel „Sportbeugung – Manipulationsverhalten von Schiedsrichtern im Fußballsport als strafbares Unrecht und die Bedeutung der allgemeinen Täuschung für das Strafrecht“ auseinander. Der 5. Strafsenat des BGH3 hat sich im Zuge der Anklagen im Zusammenhang mit dem Manipulationsskandal von 2005 in einer Grundsatzentscheidung mit der Thematik von Spielmanipulationen beim Fußball eingehend beschäftigt. Auf zivilrechtlicher Ebene kam es dagegen zu keinerlei nennenswerten Urteilen. Die betroffenen Vereine und der Deutsche Fußball-Bund legten bei der Aufarbeitung des Skandals Wert auf außergerichtliche und verbandsinterne Aufarbeitung. So wurde der Einspruch des Hamburger SV gegen das manipulierte DFB-Pokalspiel der Hamburger beim SC Paderborn vom HSV im Jahr 2005 zurückgezogen, da dieser sich mit dem Deutschen Fußball-Bund außergerichtlich einigte. Für die manipulierte Begegnung der 2. Bundesliga zwischen LR Ahlen und Wacker Burghausen wurde lediglich die Wertung des Spiels vom Sportgericht aufgehoben.

Dadurch blieben viele juristische Fragen unbeantwortet. Eine davon ist die Frage nach der zivilrechtlichen Haftung des Verbandes für die Manipulation von Fußballspielen durch seine Schiedsrichter. Hierzu machte sich erstmals im Jahr 2005 Rouven Schwab in einem Aufsatz, der unter dem Titel „Der Fall Hoyzer und seine zivilrechtlichen Konsequenzen“ in der Zeitschrift JUSTIZ erschien, Gedanken. Den ← 24 | 25 → inhaltlich gleichen Aufsatz veröffentlichte die Neue Juristische Wochenschrift kurze Zeit später unter dem Titel „Das zivilrechtliche Nachspiel im Fall Hoyzer“. Ebenso veröffentlichte Mag. iur. Johan-Michel Menke auf der Internetseite Sportgericht.de einen Aufsatz mit dem Titel „Schiedsrichter, Schiebung, Schadensrecht – Haftungsrechtliche Antworten im Fall „Robert Hoyzer“. In der Zeitschrift Causa Sport wurde 2005 ein Aufsatz von Prof. Dr. Peter W. Heermann unter dem Titel „Schiedsrichter – Schiebung – Schadensersatz?“ veröffentlicht. Im Rahmen eines Seminars von Prof. Dr. Peter W. Heermann an der Universität Bayreuth setzte sich im Sommersemester 2005 Matthias Köhler in seiner auf der Homepage „www.sportrecht.org“ veröffentlichten Seminararbeit mit dem Titel „Die Haftung des Verbandes für seine Schiedsrichter“, angelehnt an die bis dahin erschienenen Aufsätze, mit der Thematik der Verbandshaftung auseinander. In der Zeitschrift für Sport und Recht wurde im Jahr 2006 ein von Dr. Tillmann Eufe verfasster Aufsatz mit dem Titel „Die Haftung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) für Fehlverhalten des Schiedsrichters“ veröffentlicht, der sich ebenfalls mit der Verbandshaftung befasste. Auf einer Tagung des Württembergischen Fußballverbandes vom 28. – 30. September 2007 in Wangen im Allgäu referierte Prof. Dr. Peter W. Heermann über die von ihm bereits im Jahr 2005 in der Zeitschrift Causa Sport aufgezeigten Probleme im Zusammenhang mit der zivilrechtlichen Haftung bei Spielmanipulationen durch Schiedsrichter im Fußball. Dieser Beitrag erschien unter dem Titel „Zivilrechtliche Haftung für Fehlverhalten des Schiedsrichters – dargestellt am Beispiel der Haftung des Schiedsrichters, des Ligaverbandes e.V. und des DFB gegenüber den Bundesliga-Lizenzvereinen und – Kapitalgesellschaften“ im Jahr 2009 in der vom Württembergischen Fußballverband herausgegebenen Schriftenreihe zum Sportrecht als Tagungsband zum Thema „Der Schiedsrichter im Spannungsfeld zwischen Anforderung und Überforderung – oder: Die Fehlbarkeit des Schiedsrichters als Rechtsproblem“. In ihrer auf die strafrechtliche Beurteilung von Spielmanipulation durch Fußballschiedsrichter ausgerichteten Dissertation aus dem Jahr 2013 befasst sich Zübeyde Duyar in einem Kapitel ebenfalls mit der zivilrechtlichen Haftung bei Spielmanipulationen durch Fußballschiedsrichter. Hierbei fasst sie anhand der zuvor aufgezählten Aufsätze lediglich die bis dahin erschienenen Meinungen zusammen, ohne jedoch einen eigenen Lösungsansatz zu liefern. Im Dezember 2014 erschien eine Dissertation von Florian Hannes Wolf mit dem Titel „Zivilrechtliche Haftung bei Wettbetrug im Fußballsport“, die einen allgemeinen Überblick zu möglichen Haftungsvarianten im Fußballsport bei Wettbetrug durch Spieler, Trainer und Schiedsrichter gibt. Die bisherigen Veröffentlichungen können nur einige Lösungsansätze zu der aufgeworfenen Frage der zivilrechtlichen Haftung des Verbandes für die Manipulation von Fußballspielen durch einen Schiedsrichter liefern, stellen jedoch keine abschließende, detaillierte und befriedigende Lösung des Themenkomplexes dar.

Nachdem im Herbst 2009 erneut bekannt wurde, dass in Deutschland Fußballspiele vom Amateurbereich zum Lizenzbereich manipuliert worden seien und im ← 25 | 26 → Zuge dessen vom DFB auch ein Schiedsrichter eine Schutzsperre auferlegt bekam,4 gewannen diese Haftungsfragen wieder an Bedeutung. Dies war für den Verfasser, der seit 1998 Schiedsrichter ist und seit dem Jahr 2006 als Schiedsrichter im Bereich des Lizenzfußballs für den DFB tätig ist, Anlass, seine Aufmerksamkeit diesen Fragestellungen zu widmen. Die Aktualität dieses Themenkomplexes ist in den letzten Jahren nicht abgerissen, sondern durch mehrere neue nachgewiesene Manipulationen und weitere Verdachtsmomente von einer stetig wiederkehrenden Aktualität. Das größte Aufsehen erregte hierbei die Bekanntgabe eines großen europäischen Wettskandals im Februar 2013 durch Europol, in den sowohl Spieler und Funktionäre als auch Schiedsrichter verwickelt sind.5 Insofern ist es an der Zeit, die Verbandshaftung bei Spielmanipulation durch Fußballschiedsrichter genau auszuleuchten, da es bisher noch keine Monographien gibt, die sich detailliert und zudem ausschließlich mit diesem Thema befassen. Die Untersuchung soll hierbei einen strukturierten Überblick der Rechtsbeziehungen der im Fußballsport tätigen und in Bezug auf Spielmanipulationen betroffenen Personen geben, anhand derer sich die rechtlichen Fragestellungen zu einer Haftung dem Grunde sowie der Höhe nach, auch vor dem Hintergrund eventueller Einreden aus den Verbandsregularien und/oder abgeschlossenen Verträgen, beantworten lassen.

B.  Aufbau der Problemlösung und Fragestellungen

Den Grundfall der Untersuchung für die Verbandshaftung bildet die Konstellation, dass ein vom Verband angesetzter Schiedsrichter in unterschiedlichen Wettbewerben ein Spiel manipuliert, um einen Wettgewinn für sich oder einen Dritten zu erzielen. Untersucht werden soll die Verbandshaftung von der Darstellung der einzelnen Rechtsbeziehungen im Fußball und dessen rechtlicher Qualifizierung, über die Haftung des Schiedsrichters selbst, die Haftung der unterschiedlichen Verbände dem Grunde nach, die Haftungsausfüllung bis hin zur Thematik der Schiedsgerichtsbarkeit.

Um sich der Thematik langsam zu nähern, wird zunächst im zweiten Kapitel ein Blick auf die Geschichte von Manipulationsskandalen im Fußball geworfen. Zusätzlich zu den bekannten Manipulationsskandalen in Deutschland und deren Aufarbeitung wird zur Verdeutlichung der Dimensionen von Spielmanipulationen auch auf einzelne Beispiele aufgedeckter Skandale im Ausland eingegangen. Nach dieser Darstellung wird die nähere Vergangenheit und Gegenwart betrachtet. Der ← 26 | 27 → europäische Wettskandal 2009, der sowohl Spiele in Deutschland als auch Spiele in verschiedenen europäischen Ligen und Wettbewerben erfasst, wurde zu Teilen durch rechtskräftige Verurteilungen gegen manipulierende Spieler6 und einige Drahtzieher7 abgeschlossen, jedoch noch nicht gegen den auch schon 2005 in Erscheinung getretenen „Wettpaten“ Ante Sapina, der gegen seine Verurteilung vor dem Landgericht Bochum im Mai 2014 Revision eingelegt hat.8 An diesen Skandal anknüpfend richtet sich der Fokus des von Europol aufgedeckten Wett- und Manipulationsskandals, welcher noch nicht abschließend aufgeklärt ist. Sollte im Zuge dieser Ermittlungen festgestellt werden, dass Schiedsrichter an den Manipulationen von Fußballspielen in Deutschland beteiligt gewesen sind, könnten auf die jeweiligen Verbände empfindliche Schadensersatzforderungen zukommen. Bei den Wettskandalen 2005 und 2009 mussten sich die Gerichte nur mit Klagen gegen die handelnden Personen beschäftigen. Eine Haftung des Fußballverbandes wurde dabei nicht in Betracht gezogen. Diese Möglichkeit könnte jedoch zukünftig von den Geschädigten der Manipulationen durchaus in Erwägung gezogen werden.

Im dritten Kapitel der Arbeit wird zunächst auf die Besonderheiten des Sportrechts, wie z. B. die Tatsachenentscheidung, eingegangen. Diese Besonderheiten müssen bei zivilrechtlichen Fragestellungen mit sportrechtlichem Bezug stets beachtet werden. Um vor dem Hintergrund der Besonderheiten des Sports auf die Haftungsfragen genau eingehen zu können, müssen die rechtlichen Beziehungen der am Spiel Beteiligten sowie deren allgemeine Rechtsstellung im weiteren Verlauf des dritten Kapitel untersucht werden. Hierbei stehen der Deutsche Fußball-Bund, der Ligaverband, die Regionalverbände, die Landesverbände, die Regionalliga Südwest GbR, die Fußballvereine sowie Kapitalgesellschaften, deren Spieler, die Wettunternehmen und die Zuschauer der Spiele im Fokus der Untersuchung. Aufgrund der großen Anzahl von unterschiedlichen Liga- und Pokalwettbewerben ergibt sich eine Vielzahl von Rechtsbeziehungen, welche vom Grundlagenvertrag zwischen dem DFB und dem Ligaverband über die Verträge der Vereine zu den Spielern und den Verbänden bis hin zu den Wett- und Zuschauerverträgen reicht. Diese wurden bisher nur zum Teil und primär im Hinblick auf den Lizenzfußball in Aufsätzen und Monographien behandelt. In Bezug auf die 3. Liga und die darunter veranstalteten ← 27 | 28 → Ligawettbewerbe der Landes- und Regionalverbände sowie der Regionalliga Südwest GbR fehlt es bisher an wissenschaftlichen Auseinandersetzungen im Hinblick auf die sich hieraus ergebenden Rechtsbeziehungen. Zur Rechtsstellung des seit 2011 agierenden neuen Schiedsrichterausschusses und den Schiedsrichterkommissionen Elite und Amateure gibt es bisher ebenfalls keine Veröffentlichungen.

Einen besonderen Fokus hinsichtlich der zu untersuchenden Grundkonstellation nimmt der Schiedsrichter ein, dessen Rechtsstellung sich im vierten Kapitel zugewandt wird. Seine Rechtsstellung ist in vielen Fragen nicht hinreichend geklärt. In diesem Punkt wird untersucht, welches Grundverhältnis zwischen den einzelnen Verbänden und dem Schiedsrichter besteht und warum die jeweiligen Verbände die Schiedsrichter zu Spielen einteilen dürfen. Die seit 2012 zwischen dem DFB und seinen Schiedsrichtern schriftlich vereinbarte Rahmenvereinbarung ist bislang rechtlich nicht qualifiziert worden. Diese wird dahingehend geprüft, ob sie einen Arbeitsvertrag zwischen dem DFB und den Schiedsrichtern darstellt. In diesem Zusammenhang wird sich mit der Frage einer möglichen Arbeitnehmerstellung des Schiedsrichters ausführlich auseinandergesetzt. Umstritten ist zudem, auf welcher Grundlage der Schiedsrichter die Leitung eines Spiels übernimmt und in welcher sonstigen Rechtsbeziehung er zum jeweiligen Verband steht.9 Die bisher vertretenen Auffassungen werden vor dem Hintergrund der Stellung des Schiedsrichters im Verbandssystem und der tatsächlichen Ausgestaltung der Übernahme einer Spielleitung gewürdigt, sodass es zu einer konkreten rechtlichen Qualifizierung der jeweiligen Rechtsbeziehungen kommt.

Anschließend wird im fünften Kapitel die konkrete Haftung des manipulierenden Schiedsrichters betrachtet. Dabei wird wie in den nachfolgenden Kapiteln immer vorausgesetzt, dass der Schiedsrichter die Spiele vorsätzlich manipuliert hat und dies auch nachzuweisen ist. Die Haftung wird anhand der zuvor festgestellten und qualifizierten vertraglichen Beziehungen zu den Beteiligten und aufgrund deliktischen Verhaltens untersucht. Bei der deliktischen Haftung hilft eine Betrachtung der abgeschlossenen Strafprozesse gegen die im Zuge des Manipulationsskandals 2005 verurteilten Schiedsrichter Marks und Hoyzer. Die Dissertation von Zübeyde Duyar hinsichtlich der strafrechtlichen Betrachtung der Spielmanipulation eines Schiedsrichters wird in Bezug auf das deliktische Verhalten des Schiedsrichters ebenfalls berücksichtigt.

Der Hauptteil der Untersuchung in puncto der Verbandshaftung beginnt im sechsten Kapitel mit der Frage der Haftung des DFB als Veranstalter des DFB-Pokalwettbewerbes aufgrund direkten Vertrages. Hierbei wird von Anfang an zwischen den Anspruchsberechtigten getrennt. In der Konstellation der Vereine und Kapitalgesellschaften zum DFB wird zunächst deren Rechtsbeziehung im Hinblick auf den DFB-Pokal genau qualifiziert. Hierfür kommen ein Mitgliedschaftsverhältnis oder ← 28 | 29 → ein Teilnamevertrag in Betracht. Bezüglich des DFB-Pokals wurde diese Fragestellung bisher nicht dogmatisch untersucht. Nach der rechtlichen Einordnung dieser Rechtsbeziehungen werden mögliche Gewährleistungs- und einfache Schadensersatzrechte untersucht. Dafür wird im Rahmen einer möglichen Pflichtverletzung untersucht, ob sich für den DFB im Rahmen dieses Schuldverhältnisses überhaupt die Pflicht ergibt, für eine regelgerechte Leitung des veranstalteten Wettbewerbs zu sorgen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der vom DFB eingesetzte Schiedsrichter als Organ im Sinne des § 31 BGB oder Erfüllungsgehilfe des DFB im Sinne des § 278 BGB qualifiziert werden kann. Diese Einordnung des Schiedsrichters und die genaue Festlegung der Pflichtverletzung ist eine entscheidende Weichenstellung der Arbeit und wird unter Würdigung der hierzu vertretenen Auffassungen10 vorgenommen. Des Weiteren wird nach möglichen Ansprüchen der Spieler, Wettunternehmer und Zuschauer im Zusammenhang mit einem Fußballspiel gefragt, das durch einen Schiedsrichter manipuliert wurde.

Im siebten Kapitel wird sodann geklärt, inwieweit Haftungsansprüche wegen vorsätzlicher Manipulation eines Spiels der Lizenzligen durch einen Schiedsrichter bestehen könnten. Eine gesonderte Prüfung dieser Ansprüche ist erforderlich, da der Ligaverband die Meisterschaftsspiele der Bundesligen in eigener Verantwortung durchführt. Der DFB teilt allerdings auch für die Lizenzligen die Schiedsrichter ein. Deshalb ist zu untersuchen, ob sich für den betroffenen Personenkreis eventuelle Ansprüche aus Verträgen zugunsten Dritter oder mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ergeben könnten. Dies scheint nicht ausgeschlossen, da der zwischen dem DFB und den Schiedsrichtern geschlossene Vertrag potentiell Schutzwirkungen zugunsten geschädigter Teilnehmer der Lizenzligen entfalten könnte. Außerdem könnte sich eine deliktische Haftung des DFB aus der Haftung des Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB ergeben, soweit der Schiedsrichter als Verrichtungsgehilfe einzustufen ist. Auf eine hierfür bestehende Exkulpationsmöglichkeit des DFB wird ausführlich eingegangen. Gegenüber dem Ligaverband kommen ebenfalls Haftungsansprüche in Frage. Hierbei wird wie im vorherigen Kapitel im Rahmen einer möglichen Pflichtverletzung untersucht, ob sich für den DFB die Pflicht ergibt, für eine regelgerechte Leitung des veranstalteten Wettbewerbs zu sorgen und wie in diesem Zusammenhang der eingesetzte Schiedsrichter zu qualifizieren ist.

Im achten Kapitel werden die Haftungsfragen der Verbände in Bezug auf den Nicht-Lizenzfußball behandelt. Dies ist deswegen angebracht, da gerade in den unterklassigen Ligen die Gefahr der Manipulation von Fußballspielen größer ist, weil die Teilnehmer aufgrund der niedrigeren Verdienstmöglichkeiten für eine Manipulation empfänglicher sein könnten und wegen des geringeren medialen Interesses die Gefahr entdeckt zu werden geringer eingestuft werden könnte. Außerdem zeigen die vergangenen Jahre, dass gerade in diesem Bereich die bewiesenen Manipulationsfälle und die aufgetretenen Verdachtsfälle zahlenmäßig denen in den Lizenzligen ← 29 | 30 → überlegen waren. Der Nicht-Lizenzfußball wurde unter der aufgeworfenen Fragestellung bisher noch nicht untersucht. Deshalb werden die Rechtsbeziehungen der Beteiligten in diesem Bereich für jede einzelne Liga, angefangen bei der 3. Liga über die fünf Regionalligen bis hin zu den Oberligen und den darunter angesiedelten Spielklassen, dogmatisch eingeordnet. Danach werden wie in den vorangegangenen Kapiteln die Fragestellungen hinsichtlich einer möglichen Pflichtverletzung und der Einordnung des Schiedsrichters in diesem Zusammenhang beantwortet. Dabei ergibt sich in Verbindung mit den Spielen der Regionalliga Südwest eine Besonderheit im Unterschied zu den anderen Ligen, da diese Liga von einer GbR veranstaltet wird und deshalb die Haftung der Gesellschafter untersucht wird. Die Anspruchsprüfungen werden wie in den vorherigen Kapiteln für jeden Betroffenen nacheinander vorgenommen.

Nachdem die Haftung der Verbände dem Grunde nach untersucht wurde, wird im neunten Kapitel geprüft, wie für einen etwaigen Schaden entschädigt werden könnte. Die Haftungsausfüllung wird hierbei für jeden Wettbewerb und jeden Betroffenen gesondert untersucht. Zunächst wird auf die Möglichkeit der Naturalrestitution in Form einer Spielwiederholung eingegangen bevor die Zahlung von Schadensersatz erörtert wird. Im Rahmen eines Ligawettbewerbes erscheint es während der laufenden Saison einfacher, den Zustand durch eine Spielwiederholung wiederherzustellen, der bestehen würde, wenn das Spiel nicht manipuliert worden wäre. Komplizierter gestaltet sich die Situation, wenn die Spielmanipulation erst nach der Saison bekannt wird. In diesen Fällen kommt nur die Zahlung eines Schadensersatzes in Frage. Nach der Prüfung einer Vermögensminderung wird die Möglichkeit eines entgangenen Gewinns nach § 252 BGB geprüft. Dieser kann sich für die unterschiedlichen Betroffenen z. B. durch das Ausbleiben von Prämien und von TV-Vermarktungs- oder Zuschauereinnahmen ergeben. Im Rahmen der Prüfung eines evtl. entgangenen Gewinns wird ausführlich auf die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Nachweisbarkeit des gewöhnlichen Laufs der Dinge und der konkreten Schadenshöhe eingegangen, die sich durch die nicht unüblichen Favoritenstürze sowie die Unwägbarkeiten des Sports ergeben. Die Prüfung der haftungsausfüllenden Kausalität wird bei der Eingrenzung unter dem Gesichtspunkt des Schutzzwecks der Norm für die unterschiedlichen Wettbewerbe ebenfalls getrennt behandelt.

Nach der geklärten Haftungsproblematik wird im zehnten Kapitel untersucht, ob die Geschädigten der Spielmanipulationen ihre Rechte überhaupt vor ordentlichen Gerichten erstreiten könnten. Einer Streitentscheidung vor einem ordentlichen Gericht könnte die Einrede der Schiedsgerichtsbarkeit gem. § 1032 ZPO oder der entgegenstehenden Rechtskraft entgegenstehen. Gerade im Bereich des Sports werden überwiegend Schiedsgerichtsvereinbarungen zwischen dem Verband und den Teilnehmern geschlossen. Folglich wären für die Vereine, die Kapitalgesellschaften und die Spieler die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche vor einem ordentlichen Gericht nicht durchsetzbar. Die zu diesem Zwecke regelmäßig getroffenen Schiedsgerichtsvereinbarungen werden unter Berücksichtigung der zu ← 30 | 31 → dieser Thematik veröffentlichten Monografien11 und einschlägigen Rechtsprechung12 auf ihre Wirksamkeit geprüft. Entscheidendes Kriterium hierbei ist die Frage der Freiwilligkeit einer Schiedsgerichtsvereinbarung. Die Frage der entgegenstehenden Rechtskraft ist ebenfalls von Bedeutung, da in den Satzungen der Verbände zumeist vorgesehen ist, dass unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges der verbandsinterne Instanzenzug ausgeschöpft werden muss. Hierbei wird analysiert, inwiefern die eingerichteten Verbandsgerichte einerseits und die eingerichteten „Ständigen Schiedsgerichte“ andererseits echte Schiedsgerichte im Sinne der ZPO darstellen und ob deren Entscheidungen die Wirkung eines Schiedsspruches nach § 1055 ZPO entfalten.

Abschließend werden im elften Kapitel die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst. In einem Resümee werden zu den Ergebnissen vereinzelt rechtspolitische Perspektiven aufgezeigt. ← 31 | 32 →


1 Umminger, S. 37.

2 Weeber, S. 31.

3 BGH, Urteil vom 15.12.2006–5 StR 181/06; BeckRS 2007, 00478.

4 dpa Deutsche Presse-Agentur (2010): Wettskandal-Chronik – Am Anfang stand ein Zufallstreffer, in: Spiegel Online vom 04.10.2010, im Internet abrufbar unter: http://www.spiegel.de/sport/fussball/wettskandal-chronik-am-anfang-stand-ein-zufallstreffer-a-721116.html (aufgerufen am13.05.2011).

5 Sport-Informations-Dienst (SID) (2013a): Manipulation im Fußball– Europol deckt gewaltigen Wettbetrug auf, in: Süddeutsche.de vom 04.03.2013, im Internet abrufbar unter: http://www.sueddeutsche.de/sport/manipulation-im-fussball-europol-deckt-gewaltigen-wettbetrug-auf-1.1590936 (aufgerufen am 11.06.2014).

6 dpa Deutsche Presse-Agentur (2014d): Zweitligaspiel verschoben: Bewährungsstrafe für Thomas Cichon, in: Focus Online vom 11.06.2014, im Internet abrufbar unter: http://www.focus.de/regional/bochum/fussball-zweitligaspiel-verschoben-bewaehrungsstrafe-fuer-thomas-cichon_id_3912727.html (aufgerufen am 11.06.2014).

7 dpa Deutsche Presse-Agentur (2011c): Harte Urteile im Wettprozess – Fußballbetrüger müssen ins Gefängnis, in: Spiegel Online vom 14.04.2011, im Internet abrufbar unter: http://www.spiegel.de/sport/fussball/harte-urteile-im-wettprozess-fussballbetrueger-muessen-ins-gefaengnis-a-757007.html (aufgerufen am13.05.2011).

8 Buschmann, Rafael (2014a): Verurteilter Wettbetrüger – Ante Sapina geht erneut in Revision, in: Spiegel Online vom 18.05.2014, im Internet abrufbar unter: http://www.spiegel.de/sport/fussball/ante-sapina-verurteilter-wettbetrueger-geht-erneut-vor-bgh-in-revision-a-969925.html (aufgerufen am 11.06.2014).

9 Kuhn, S. 57–80; Menke, S. 4; Pfister in Württembergischer Fußballverband (Hrsg.), Der Schiedsrichter und das Recht, S. 61, 62 ff.; Schöntag, S. 93–123; Weber, S. 440–466; Wolf, S. 47–75.

10 Vgl. Eufe, SpuRt 2006, 12, 13 f.; Hermann, Causa Sport 2005, 4, 8; Kuhn, S. 113 ff.; Menke, S. 6 ff.; Schwab, NJW 2005, 938, 940; Wolf, S. 113–122.

11 Vgl. u. a.: Bergermann, Michael, Doping und Zivilrecht, Frankfurt am Main 2002; Eggerstedt, Lea, Probleme der Lizenz- und Schiedsgerichtsverträge im deutschen Berufsfußball – Unter Berücksichtigung der neuen UEFA-Club-Lizenzierungsvorschriften, Baden-Baden 2008; Hofmann, Karsten, Zur Notwendigkeit eines institutionellen Sportgerichtes in Deutschland, Hamburg 2009; Holla, Matthias, Der Einsatz von Schiedsgerichten im organisierten Sport, Frankfurt am Main 2006; Monheim, Dirk, Sportlerrechte und Sportgerichte im Lichte des Rechtsstaatsprinzips – auf dem Weg zu einem Bundessportgericht, München 2006; Orth, Jan Friedrich, Vereins- und Verbandsstrafen am Beispiel des Fußballsports, Frankfurt am Main 2009.

Details

Seiten
408
Jahr
2016
ISBN (PDF)
9783653063769
ISBN (ePUB)
9783653959062
ISBN (MOBI)
9783653959055
ISBN (Paperback)
9783631667620
DOI
10.3726/978-3-653-06376-9
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2016 (August)
Schlagworte
Sportwetten Schiedsgerichtsbarkeit Sportrecht Schiedsrichter
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2016. 408 S.

Biographische Angaben

Malte Dittrich (Autor:in)

Malte Dittrich war langjähriger Schiedsrichter im Lizenz-Fußball. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bremen absolvierte er beim Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen sein Referendariat. Der Autor ist als Rechtsanwalt in Bremen niedergelassen.

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Titel: Verbandshaftung bei Spielmanipulation durch Fußball-Schiedsrichter
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