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Instrumente des individuellen Grundrechtsschutzes in der Russischen Föderation

Eine rechtsvergleichende Betrachtung

von Anne-Kathrin Rühr (Autor:in)
©2016 Dissertation XXII, 352 Seiten

Zusammenfassung

Die Autorin widmet sich dem individuellen Grundrechtsschutz in der Russischen Föderation aus fortlaufend rechtsvergleichender Perspektive. Unter Berücksichtigung russischer rechtskultureller Besonderheiten untersucht sie das Grundrechtsverständnis, die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Grundrechtsschutz sowie die einfachrechtlichen Schutzinstrumente in Russland und Deutschland. Zudem beleuchtet die Autorin spezifische Probleme des gerichtlichen Grundrechtsschutzes in der russischen Rechtswirklichkeit. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass sich der russische Grundrechtsschutz normativ, aber auch rechtskulturell in einem anhaltenden Transformationsprozess befindet.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einführung
  • A. Spezifika des wissenschaftlichen Arbeitens im russischen öffentlichen Recht
  • I. Nachwirkender Gesetzespositivismus
  • II. Entscheidungsstil des Russischen Verfassungsgerichts
  • 1. Urteilsbegründung mittels „normativer Breitseite“
  • 2. Einbeziehung völkerrechtlicher und rechtsvergleichender Erwägungen
  • III. Die russische Literatur als Erkenntnisquelle
  • 1. Untergeordnete Bedeutung der Standardwerke
  • 2. Sonderstellung von Habilitationen, Dissertationen sowie Zeitschriftenbeiträgen
  • IV. Verhältnis zwischen Verfassungsgericht und Schrifttum
  • B. Das moderne russische Grundrechtsverständnis als Zeichen des Wandels
  • I. Der schwierige Weg zur sogenannten Verfassung des Menschen
  • II. Heutiges Grundrechtsverständnis in seinem historisch-ideologischen Kontext
  • 1. Historische Bezugspunkte für das moderne russische Grundrechtsverständnis
  • 2. Begriffliche Grundlegungen: Grundrechte, Rechte und Freiheiten
  • a) Begriffshistorischer Kontext
  • b) Rechte und Freiheiten als Grundrechte
  • 3. Dimensionen der naturrechtlichen Grundrechtsidee
  • a) Grundrechtsidee im Kontext des sowjetischen Grundrechtsverständnisses
  • b) Die Bedeutung des Naturrechts für das Grundrechtsverständnis
  • 4. Der Mensch als Grundrechtsträger
  • a) Grundrechtsberechtigung
  • b) Exkurs: Grundrechtsdrittwirkung?
  • 5. Die Grundrechte der russischen Verfassung im Überblick
  • 6. Unmittelbare Einklagbarkeit der russischen Grundrechte
  • a) Unmittelbare Grundrechtsgeltung
  • b) Grundrechte als subjektive Rechte
  • 7. Zwischenergebnis
  • III. Inhalte der russischen Grundrechte als potentielles Schutzziel
  • 1. Grundrechte als Abwehrrechte
  • 2. Herleitung weiterer Grundrechtsinhalte
  • 3. Soziale Leistungsrechte im grundrechtlichen Gewand
  • a) Die sozialen Grundrechte der russischen Verfassung im Überblick
  • b) Grundproblem: Die inhaltliche Bestimmbarkeit sozialer Grundrechte
  • c) Soziale Grundrechte als subjektiv-öffentliche Rechte?
  • 4. Das Grundrecht auf staatlichen Schutz
  • a) Staatliche Schutzpflichten
  • b) Subjektives Recht auf staatlichen Schutz?
  • c) Recht auf Schutz zulasten Dritter als Frage der Grundrechtswirkung
  • 5. Exkurs: Russische Grundrechte als Werte
  • 6. Zwischenergebnis
  • IV. Grundpflichten als antiliberaler Gegenpol im russischen Verfassungsrecht?
  • 1. Grundpflichten als Bindeglied zwischen Individuum und Gesellschaft
  • 2. Russische Grundpflichten und ihre Besonderheiten
  • 3. Rechtliche Wirkung
  • 4. Zwischenergebnis
  • V. Zusammenfassung
  • C. Verfassungsrechtliche Vorgaben für einfachrechtliche Schutzinstrumente
  • I. Institutionen der Grundrechtssicherung
  • 1. Überblick über die grundrechtssichernden Institutionen
  • 2. Die Sonderrolle des Präsidenten als „Garant der Verfassung“
  • a) Präsident und Verfassungsgericht als „Verfassungshüter“?
  • b) Befugnisse und Kompetenzgrenzen des Garanten
  • (1) Anerkannte formlose und förmliche Befugnisse
  • (2) Kompetenzgrenzen
  • II. Verfahrensbezogene Garantien der russischen Verfassung
  • 1. Die Rechtsschutzgarantie, Art. 46 Verf RF
  • a) Normgenese
  • b) Allgemeine Rechtsschutzgarantie, Art. 46 Abs. 1 Verf RF
  • c) Rechtschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt, Art. 46 Abs. 2 Verf RF
  • (1) Weites Verständnis vom Begriff der „öffentlichen Gewalt“
  • (2) Verfassungsbeschwerde und Rechtsschutzgarantie
  • d) Recht auf internationalen gerichtlichen Schutz, Art. 46 Abs. 3 Verf RF
  • (1) Früher: Umfassende Einordnung in die internationale Rechtsordnung
  • (2) Heute: Rückgewinnung verloren geglaubter Autonomie?
  • e) Zwischenergebnis
  • 2. Das Eingaberecht, Art. 33 Verf RF
  • a) Einordnung als politisches Freiheitsrecht
  • b) Eingaberecht und Rechtsschutzgarantie
  • c) Einfachgesetzliche Konkretisierung
  • 3. Das Selbstschutzrecht, Art. 45 Abs. 2 Verf RF
  • a) Schutzgut: Individuelle Rechtspositionen
  • b) Verhältnis zu Art. 45 Abs. 1 Verf RF
  • 4. Das Recht auf qualifizierten juristischen Beistand, Art. 48 Verf RF
  • a) Normstruktur
  • b) Besondere Bedeutung für verfahrensbezogene Garantien im engen Sinne
  • c) Schutzqualität
  • 5. Zwischenergebnis
  • III. Zusammenfassung
  • D. Konkrete individualrechtsschützende Instrumente
  • I. Individueller Grundrechtsschutz durch das Russische Verfassungsgericht
  • 1. Vorbilder und gegenwärtige Bedeutung der Verfassungsbeschwerde
  • 2. Die Zulässigkeit als Zugangshürde zum Verfassungsgericht
  • a) Beschwerdefähigkeit: Bekannte Strukturen und russische Besonderheiten
  • (1) Ausländische Staatsangehörige und Staatenlose
  • (2) Personenvereinigungen
  • (3) Besondere Beschwerdefähigkeit grundrechtsschützender Organe
  • b) Eng gefasster Beschwerdegegenstand
  • (1) Theoretische Grundlegungen zum Beschwerdegegenstand
  • (2) Beweggründe für den eng gefassten Beschwerdegegenstand
  • (3) Der Grundsatz: Das formelle Gesetz als Beschwerdegegenstand
  • (4) Durchbrechung in der verfassungsgerichtlichen Judikatur
  • (aa) Angreifbarkeit von Regierungsbeschlüssen
  • (bb) Angreifbarkeit von Präsidialdekreten
  • (5) Folgen für den individuellen Grundrechtsschutz
  • c) Beschwerdebefugnis
  • (1) Mögliche Verletzung eigener Grundrechte
  • (2) Kriterium der Gegenwärtigkeit
  • (3) Bescheinigung als faktischer Ausschlussgrund?
  • d) Rechtswegerschöpfung und Subsidiarität: Grundsatz und Ausnahme
  • e) Gerichtsgebühr und Beschwerdefrist
  • (1) Gerichtsgebühr als Schutzgebühr?
  • (2) Beschwerdefrist
  • 3. Vorzeitige Abwehr des Grundrechtseingriffs?
  • a) Vorläufiger oder präventiver Rechtsschutz?
  • b) Vorzeitige Abwehr auf Initiative des Verfassungsgerichts?
  • 4. Prüfungsgegenstand und -maßstab
  • a) Auswirkungen des eingeschränkten Beschwerdegegenstands
  • b) Weiter Prüfungsmaßstab als Konsequenz der individuellen Normenkontrolle
  • 5. Entscheidungsfolgen und ihre Durchbrechungen
  • a) Allgemeine Entscheidungsfolgen
  • (1) Unmittelbare Wirkung der Entscheidung
  • (2) Nichtigkeit des Gesetzes ex nunc
  • (3) Wirkung der ex nunc-Nichtigkeit
  • b) Konkrete Entscheidungsfolgen für den obsiegenden Beschwerdeführer
  • c) Bedeutung für bereits anhängige, parallel gelagerte Verfahren
  • 6. Zwischenergebnis
  • II. Grundrechtsschutz durch Subjektsverfassungsgerichte
  • 1. Schutzgut: Die regionalen Grundrechte
  • a) Bestandsaufnahme
  • b) Inhaltliche Dominanz föderaler Grundrechte
  • 2. Schleppende Institutionalisierung als verfassungsrechtliches Problem?
  • a) Ist-Stand der Institutionalisierung der Subjektsverfassungsgerichtsbarkeit
  • b) Verfassungsrechtliche Problemstellung
  • 3. Fehlende Wahrnehmung als grundrechtsschützende Instanz
  • 4. Verfassungsbeschwerdeverfahren im Besonderen
  • a) Vorbildwirkung föderaler Regelungen
  • b) Verfassungswidrige prozessuale Besonderheiten?
  • (1) Prozessuale Besonderheiten in den Subjektsverfassungsgerichtsgesetzen
  • (aa) Beschwerdebefugnis
  • (bb) Beschwerdegegenstand
  • (cc) Entscheidungswirkungen
  • (2) Verfassungsrechtliche Konfliktlage
  • c) Verhältnis zur föderalen Verfassungsbeschwerde
  • 5. Zwischenergebnis
  • III. Grundrechtsschutz durch die Fachgerichtsbarkeit
  • 1. Grundrechtsschutz als stete Aufgabe der Fachgerichtsbarkeit
  • a) Bedeutung im Verhältnis zum verfassungsgerichtlichen Grundrechtsschutz
  • b) Normativer Ausgangspunkt des fachgerichtlichen Grundrechtsschutzes
  • c) Wirkungsweisen des fachgerichtlichen Grundrechtsschutzes
  • 2. Grundrechtsschutz durch Rechtsprechung in Verwaltungssachen
  • a) Immanent grundrechtsschützende Funktion
  • b) Institutionelle Defizite
  • c) Normatives Gerüst
  • (1) Geburtsstunde des russischen Verwaltungsprozessrechts
  • (2) Unbefriedigende verfahrensrechtliche Gemengelage
  • (aa) Unterschiede im Verfahren gegen behördliche Einzelakte
  • (bb) Gleichklang im Verfahren der prinzipalen Normenkontrolle
  • (cc) Anhaltende Lückenhaftigkeit – bedenklicher Lückenschluss
  • (3) Bedeutung des künftigen Verwaltungsgerichtsgesetzbuchs
  • (aa) Begrenzter Anwendungsbereich
  • (bb) Positive Entwicklungen
  • 3. Zwischenergebnis
  • IV. Administrativer Grundrechtsschutz durch Eingabeverfahren
  • 1. Eingabeverfahren als Form des fakultativen vorgerichtlichen Rechtsschutzes
  • 2. Verfahrensrechtliche Ausgestaltung
  • a) Formale Anforderungen an eine Beschwerde
  • b) Bescheidungsrecht?
  • c) Rechtsfolgen der Beschwerde
  • d) Zwischenergebnis
  • V. Grundrechtsschutz durch Beschwerde an die Staatsanwaltschaft
  • 1. Bedeutung der Beschwerde im Rechtsalltag
  • 2. Kompetenzen der Staatsanwaltschaft
  • a) Protest und Vorschlag
  • b) Facetten der staatsanwaltschaftlichen Vertretung vor Gericht
  • 3. Verhältnis zum selbst initiierten Rechtsschutz
  • VI. Grundrechtsschutz durch Beschwerde an den Menschenrechtsbeauftragten
  • 1. Vom Rechtsinstitut bourgeoiser Staaten zur grundrechtsschützenden Institution
  • 2. Zulässige Beschwerde als Handlungsgrundlage
  • a) Aspekte der Beschwerdefähigkeit und -befugnis
  • b) Legislative und judikative Akte als tauglicher Beschwerdegegenstand?
  • c) Subsidiarität und Frist als Problem der Rechtspraxis
  • 3. Handlungsbefugnisse des Menschenrechtsbeauftragten
  • a) Kompetenzen zur Sachverhaltsermittlung
  • b) Kompetenzen zur Durchsetzung einer internen oder externen Überprüfung
  • c) Kooperationserfordernis als Achillesferse?
  • 4. Regionale Menschenrechtsbeauftragte
  • a) Schleppende Institutionalisierung
  • b) Abgrenzung zur Tätigkeit des föderalen Menschenrechtsbeauftragten
  • 5. Zwischenergebnis
  • VII. Zusammenfassung
  • E. Der gerichtliche Grundrechtsschutz im Spiegel der Rechtswirklichkeit
  • I. Rechtsnihilismus und Etatismus als „Hemmschuh“?
  • II. Spezifische Probleme der Judikative
  • 1. Wahrnehmung der Gerichte in der Bevölkerung
  • a) Richterliche Unabhängigkeit als Novum
  • b) Verfassungsrealität heute – Strukturen der Abhängigkeit
  • (1) Informale Einflussnahmen
  • (2) Faktische Abhängigkeit der Gerichtspräsidenten von der Exekutive
  • (3) Starker Gerichtspräsident – abhängige Einzelrichter
  • (4) Zwischen faktischer Kontinuität und Veränderung
  • 2. Defizite im Entscheidungsvollzug
  • a) Problematik
  • b) Umsetzung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen im Besonderen
  • (1) Bestandsaufnahme
  • (2) Der Vollzug sogenannter ablehnender Beschlüsse mit positivem Inhalt
  • c) Gesetzgeberische Lösungsansätze
  • III. Probleme der föderalen Verfassungsgerichtsbarkeit im Besonderen
  • 1. Organisatorische Hindernisse
  • 2. Zunehmende Machtlosigkeit des Gerichts
  • IV. Zusammenfassung
  • F. Schlussfolgerungen
  • Literaturverzeichnis
  • Verzeichnis zitierter russischer Rechtsnormen

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Abkürzungsverzeichnis*

AEMRAllgemeine Erklärung der Menschenrechte
AiGPArbitražnyj i Graždanskij Process [Arbitrage- und Zivilprozess], juristische Fachzeitschrift
APGB RFArbitrageprozessgesetzbuch der Russischen Föderation
APiPAdministrativnoe Pravo i Process [Verwaltungsrecht und -prozess], juristische Fachzeitschrift
APuZAus Politik und Zeitgeschichte
ArbitrageGG RFArbitragegerichtsgesetz der Russischen Föderation
BauGB RFBaugesetzbuch der Russischen Föderation
Begr.Begründer
BüG SHGesetz über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein
BürgBG RPLandesgesetz über den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz
EECREast European Constitutional Review
EGMREuropäischer Gerichtshof für Menschenrechte
EVfG RFEingabeverfahrensgesetz der Russischen Föderation
GBG RFGerichtsbeschwerdegesetz der Russischen Föderation
GiPGosudarstvo i Pravo [Staat und Recht], juristische Fachzeitschrift
GVG RFGerichtsverfassungsgesetz der Russischen Föderation
GViMSGosudarstvennaja Vlast’ i Mestnoe Samoupravlenie [Staatsmacht und örtliche Selbstverwaltung], juristische Fachzeitschrift
IGiPIstorija Gosudarstva i Prava [Die Geschichte von Staat und Recht], juristische Fachzeitschrift
KiMPKonstitucionnoe i Municipal’noe Pravo [Verfassungs- und Kommunalrecht], juristische Fachzeitschrift
MenschenRBGGesetz über den Menschenrechtsbeauftragten ← XIX | XX →
MenschenRBG RFGesetz über den Menschenrechtsbeauftragten der Russischen \Föderation
MEWKarl Marx und Friedrich Engels Werke
MPiČPMeždunarodnoe publičnoe i častnoe pravo [Internationales öffentliches Recht und internationales Privatrecht], juristische Fachzeitschrift
OSNObščestvennye nauki i sovremennost’ [Gesellschaftswissenschaften und Gegenwart], interdisziplinäre Fachzeitschrift
OWiG RFOrdnungswidrigkeitengesetz der Russischen Föderation
PiEPravo i Ėkonomika [Recht und Wirtschaft], juristische Fachzeitschrift
PiOPravo i Obrazovanie [Recht und Bildung], juristische Fachzeitschrift
PiObPolitika i Obščestvo [Politik und Gesellschaft], interdisziplinäre Fachzeitschrift
PiPPravo i Politika [Recht und Politik], juristische Fachzeitschrift
Pos.Position
PVPredstavitel’naja vlast’ [Gesetzgebende Gewalt], interdisziplinäre Fachzeitschrift
REGiAPRossijskij ežegodnik graždanskogo i arbitražnogo processa [Russisches Jahrbuch des Zivil- und Arbitrageprozesses], juristische Fachzeitschrift
REPPRossijskij ežegodnik predprinimatel’skogo (kommerčeskogo) prava [Russisches Jahrbuch des (Wirtschafts-)Rechts], juristische Fachzeitschrift
RFRussische Föderation
RGRossijskaja Gazeta [Russische Zeitung], Tageszeitung und zugleich amtliches Bekanntmachungsblatt
RiStG RFRichterstatusgesetz der Russischen Föderation
RJuŽRossijskij Juridičeskij Žurnal [Russisches Juristisches Journal], juristische Fachzeitschrift
RSFSRRossijskaja Sovetskaja Federativnaja Socialističeskaja Respublika [Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik] ← XX | XXI →
SEMPSovetskij ežegodnik meždunarodnogo prava [Sowjetisches Jahrbuch des internationalen Rechts], juristische Fachzeitschrift bis 1989, fortgesetzt durch Rossijskij ežegodnik meždunarodnogo prava [Russisches Jahrbuch des internationalen Rechts]
SGiPSovetskoe Gosudarstvo i Pravo [Sowjetischer Staat und sowjetisches Recht], juristische Fachzeitschrift bis 1992, fortgesetzt durch GiP
SKOSravnitel’noe konstitucionnoe obozrenie [Vergleichende Verfassungsrundschau], juristische Fachzeitschrift
StAG RFGesetz über die Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation
SteuerGB RFSteuergesetzbuch der Russischen Föderation
StGB RFStrafgesetzbuch der Russischen Föderation
StPGB RFStrafprozessgesetzbuch der Russischen Föderation
SZ RFSobranie zakonodatel’stva Rossijskoj Federacii [Sammlung der Rechtsnormen der Russischen Föderation]
u.a.unter anderem
UdSSRUnion der Sozialistischen Sowjetrepubliken
VerfVerfassung
Verf RF Verfassung der Russischen Föderation
Verf RSFSR 1978Verfassung der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik 1978
Verf UdSSR 1977Verfassung der Union Sozialistischer Sowjetrepubliken 1977
VerfGVerfassungsgericht der Russischen Föderation
VerfGGVerfassungsgerichtsgesetz
VerfGG RFVerfassungsgerichtsgesetz der Russischen Föderation
VerfGG RSFSR 1991Verfassungsgerichtsgesetz der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik 1991
VerfGHGGesetz über den Verfassungsgerichtshof
VerwGGB RFVerwaltungsgerichtsgesetzbuch der Russischen Föderation
VKS RFVestnik Konstitucionnogo Suda Rossijskoj Federacii [Bote des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation], Entscheidungs- und Aufsatzsammlung des Russischen Verfassungsgerichts ← XXI | XXII →
VLUVestnik Leningradskogo Universiteta [Bote der Leningrader Universität], interdisziplinäre sowjetische Fachzeitschrift
VMUVestnik Moskovskogo Universiteta [Bote der Moskauer Universität], interdisziplinäre Fachzeitschrift
VNGUVestnik Novosibirskogo Gosudarstvennogo Universiteta [Bote der Staatlichen Universität Novosibirsk], interdisziplinäre Fachzeitschrift
VSNDVS RSFSRVedomosti S”ezda Narodnych Deputatov RSFSR i Verchovnogo Soveta RSFSR [Mitteilungen des Kongresses der Volksdeputierten der RSFSR und des Obersten Sowjets der RSFSR]
VSNDVS SSRVedomosti S”ezda Narodnych Deputatov SSR i Verchovnogo Soveta SSR [Mitteilungen des Kongresses der Volksdeputierten der UdSSR und des Obersten Sowjets der UdSSR]
VVAS RFVestnik Vysšego Arbitražnogo Suda Rossijskoj Federacii [Bote des Obersten Arbitragegerichts der Russischen Föderation], Entscheidungs- und Aufsatzsammlung des Obersten Arbitragegerichts
VVS RSFSRVedomosti Verchovnogo Soveta RSFSR [Mitteilungen des Obersten Sowjets der RSFSR]
VVS SSRVedomosti Verchovnogo Soveta SSR [Mitteilungen des Obersten Sowjets der UdSSR]
ZPGB RFZivilprozessgesetzbuch der Russischen Föderation
ZiĖZakonodatel’stvo i Ėkonomika [Gesetzgebung und Wirtschaft], juristische Fachzeitschrift
ZiPZakon i Pravo [Gesetz und Recht], juristische Fachzeitschrift
ŽKPŽurnal Konstitucionnogo Pravosudija [Zeitschrift der Verfassungsgerichtsbarkeit], juristische Fachzeitschrift
ŽRPŽurnal Rossijskogo Prava [Zeitschrift des russischen Rechts], juristische Fachzeitschrift

* Zu den hier nicht gesondert aufgeführten Abkürzungen vgl. Hildebert Kirchner/Dietrich Pannier: Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 7. Auflage 2012. Nähere Angaben zu den russischen Rechtsnormen enthält das Verzeichnis zitierter russischer Rechtsnormen, das der Arbeit angefügt ist.

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Einführung

Die russische Verfassung, die am 12. Dezember 1993 im Wege eines Referendums angenommen wurde, bricht in vielen Punkten mit ihren sowjetischen Vorgängern. Das gilt insbesondere mit dem Blick auf die Grundrechte, denn in Art. 2 Verf RF stellt die russische Verfassung unmissverständlich klar: „Der Mensch, seine Rechte und Freiheiten bilden die höchsten Werte. Anerkennung, Wahrung und Schutz der Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers sind Verpflichtung des Staates.“ Individuelle Rechte – Grundrechte – bilden damit den Rahmen allen staatlichen Handelns, nicht kollektive, gesamtgesellschaftliche Interessen.

Doch ist Papier bekanntlich geduldig1. Eine verlässliche Einschätzung der tatsächlichen Bedeutung der Grundrechte in der gegenwärtigen Russischen Föderation2 zu geben, fällt schwer. Jede urteilende Betrachtung beruht notwendigerweise auf einer selektiven und keineswegs abschließenden Analyse verschiedenster Einzelfälle. Es ist stets ein lediglich knapper Einblick in eine bedeutend komplexere Verfassungswirklichkeit. Eine anschauliche Bestandsaufnahme zum Ist-Stand des russischen Grundrechtsschutzes gibt der jährlich vorgelegte Bericht des russischen Menschenrechtsbeauftragten3. In seinem Bericht für das Jahr 2009 kommt er zu dem Schluss, dass „Russland als Staat und als Gesellschaft im Hinblick auf die Gewährleistung der Rechte und Freiheiten noch große Reserven für eine Selbstvervollkommnung hat“4. Auch wenn diese Einschätzung bereits einige Jahre zurückliegt, dürfte sie nicht an Aktualität verloren haben5. Verfassungsnormen und Verfassungswirklichkeit fallen zuweilen stark ← 1 | 2 → auseinander6. In der Aussage des Menschenrechtsbeauftragten sind implizit zwei wesentliche Faktoren angesprochen, die die faktische Wirksamkeit der Grundrechte maßgeblich bestimmen. Es bedarf – erstens – ihrer tatsächlichen Beachtung durch die öffentliche Gewalt. Zweitens müssen konkret Betroffene auch bereit sein, ihre Grundrechte zu verteidigen. Dazu müssen Grundrechte aber als verteidigungswürdiger Wert wahrgenommen werden. Gerade in diesem Punkt wandelt sich gegenwärtig die Geisteshaltung in der russischen Bevölkerung. Die vielfach konstatierte Passivität und Gleichgültigkeit breiter Bevölkerungsschichten7 – vor allen Dingen hervorgerufen durch transformationsbedingte, persönliche Konfliktlagen – werden zunehmend verdrängt. Die Menschen im heutigen Russland nehmen wieder aktiver am öffentlichen Leben teil, informieren sich, diskutieren politisch und sind bereit, ihre Auffassung oder ihren Unmut gegebenenfalls auch öffentlich kundzutun. Die für die rechtsstaatliche Entwicklung Russlands viel beschworene Zivilgesellschaft8 entwickelt sich9.

Diese gegenwärtigen Entwicklungen bleiben für die Grundrechte und den Grundrechtsschutz nicht ohne Bedeutung. So überrascht es nicht, dass nach einer Umfrage des renommierten Levada-Zentrums Grundrechten aus dem Jahr 2010 in der Bevölkerung eine größere Bedeutung zukommt als noch 199710. Welche Instrumente stehen dem Einzelnen aber konkret zur Verfügung, um seinen ← 2 | 3 → Grundrechten Geltung verschaffen zu können? Welche normativen Fortschritte sind hier zu verzeichnen? Welche rechtskulturellen Entwicklungen lassen sich möglicherweise jenseits des Normativen erkennen? Dieser Fragestellungen nimmt sich die Arbeit aus dem Blickwinkel des deutschen Rechts an. Dieser fortlaufend rechtsvergleichende Blickwinkel ist nicht nur aus rein wissenschaftlicher Neugier interessant. Er zeigt auch, dass heute im deutschen Recht allgemein Anerkanntes nicht immer Konsens war, sondern Ergebnis grundlegender rechtswissenschaftlicher Diskussionen. Oft finden sich diese Diskussionen – zum Teil mit einer überraschend ähnlichen Argumentationsführung – im jungen russischen Recht wieder.

Die Untersuchung stützt sich zum einen auf die Normen des individuellen Grundrechtsschutzes. Zum anderen bezieht sie den gegenwärtigen Stand der rechtswissenschaftlichen Forschung in beiden Vergleichsländern ein. Gerade hier trifft ein rechtsvergleichender Jurist auf rechtskulturelle und stilistische Besonderheiten, die sein Arbeiten fortlaufend beeinflussen (A.). Die konkrete Ausgestaltung eines Grundrechtsschutzsystems ist in einem ganz erheblichen Maße durch das ihm zu Grunde liegende Grundrechtsverständnis geprägt (B.): Nur wenn Grundrechte als individuelle, subjektive und unmittelbar geltende Rechte anerkannt werden, kann überhaupt die Frage nach einem wirkungsvollen Grundrechtsschutzsystem sinnvoll gestellt werden. Nach der sowjetischen Grundrechtslehre galten Grundrechte nur in wenigen Ausnahmefällen unmittelbar. Damit blieben sie für den Einzelnen faktisch oftmals ohne Bedeutung. Den Grundrechten im postsowjetischen Russland reale Bedeutung zu verleihen, war spürbar eine Hauptzielsetzung des russischen Verfassunggebers. Angesichts ihres schweren Erbes beinhaltet die russische Verfassung von Anbeginn verschiedenste Aussagen zu grundrechtsschützenden Mechanismen (C.): Sie betraut spezielle Institutionen mit grundrechtsschützenden Aufgaben; zudem normiert sie verschiedenste verfahrensrechtliche Garantien.

Aus diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben folgen für den Einzelnen vielfältige, einfachrechtlich näher ausgestaltete Grundrechtsschutzinstrumente (D.). Von dieser insgesamt gesehen modernen normativen Ausgangslage her kommend, beeinflussen jedoch eine ganze Reihe außerrechtlicher Faktoren die tatsächliche Effektivität des Grundrechtsschutzes. Es sind zum einen rechtskulturelle Besonderheiten, zum anderen strukturelle Probleme in der Judikative (E.). ← 3 | 4 →


1 Im Russischen heißt es: „Bumaga vsë terpit.“, wörtlich übersetzt: „Papier hält alles aus.“

2 Dem russischen Wortlaut folgend müsste die korrekte Staatsbezeichnung Russländische Föderation lauten. Jedoch hat sich im deutschen Sprachgebrauch die Bezeichnung Russische Föderation bzw. Russland etabliert. Daran soll in dieser Arbeit festgehalten werden. Weitere russische Namen und Begriffe wurden nach Maßgabe der DIN 1460 transliteriert, soweit im deutschen Sprachgebrauch keine andere Schreibweise besteht.

3 Seit dem 18. März 2014 übt dieses Amt Ėlla Pamfilova aus. Sie ist damit die erste weibliche Menschenrechtsbeauftragte der Russischen Föderation. Da in der Arbeit das Amt an sich im Mittelpunkt steht, wird dennoch zukünftig stellvertretend für beide Geschlechter vom Menschenrechtsbeauftragten gesprochen.

4 Bericht verfügbar unter http://ombudsmanrf.ru/index.php?option=com_content&view=article&id=718:-2009-&catid=6:2009-11-02-08-41-14&Itemid=29.

5 Ernüchternd hierzu etwa Otto Luchterhandt: Verhöhnung des Rechts, Osteuropa 2011, S. 3–42.

6 Dazu etwa Suren Adibekovič Avakjan: Die Lücken und Defekte im russischen Verfassungsrecht und die Wege zur Abhilfe, Osteuropa Recht 2007, S. 143 (149 ff.); Anders Fogelklou: Constitutional order in Russia, Review of Central and East European Law 2000, Nr. 3, S. 231 (233), m. w. N.; A. A. Bezuglov/S. A. Soldatov: Konstitucionnoe pravo Rossii [Das Verfassungsrecht Russlands], Band 1, 2001, S. 382 f.; I. Kravec: Rossijskaja Konstitucija i problemy ėffektivnosti ee realizacii, [Die russische Verfassung und Effektivitätsprobleme bei ihrer Verwirklichung], Konstitucionnoe pravo: vostočnoevropejskoe obozrenie 2003, Nr. 4, S. 65–78; O. E. Kutafin: Rossijskij konstitucionalizm [Russischer Konstitutionalismus], 2008, S. 149. Mit Blick auf die Grundrechte auch Angelika Nußberger, in: Angelika Nußberger (Hrsg.): Einführung in das russische Recht, 2010, § 4, S. 58.

7 Exemplarisch Marat Mucharovič Utjašev in seinem Vortrag auf der Tagung „Rechtskultur in Russland“ am 15. Mai 2008 in Kiel, veröffentlicht in ders.: Das Rechtsbewusstsein der Bevölkerung Russlands aus soziologischer Sicht, in: Otto Luchterhandt (Hrsg.): Rechtskultur in Russland, 2011, S. 64 (75).

8 Vgl. nur Margareta Mommsen/Angelika Nußberger: Das System Putin, 2007, S. 178 ff.

9 Aktuelle Beispiele beschreiben Mommsen/Nußberger (Fn. 8), S. 178 ff.; ausführlich jüngst auch Galina Michaleva: Das politische Potential der Zivilgesellschaft in Russland während der Präsidentschaft von Wladimir Putin und Dmitri Medwedew, 2011, S. 35 ff.

10 Demnach sagten 30% der Befragten, die wichtigste Aufgabe der Verfassung sei es, Grundrechte zu garantieren. 1997 waren es lediglich 12%, vgl. L. Gudkov/B. Dubin/N. Zorkaja: Rossijskaja sudebnaja sistema v mnenijach obščestva [Das russische Gerichtssystem in der Meinung der Gesellschaft], Vestnik obščestvennogo mnenija 2010, Nr. 4, S. 7 (20).

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A. Spezifika des wissenschaftlichen Arbeitens im russischen öffentlichen Recht

Details

Seiten
XXII, 352
Jahr
2016
ISBN (PDF)
9783653064230
ISBN (ePUB)
9783653952612
ISBN (MOBI)
9783653952605
ISBN (Hardcover)
9783631671177
DOI
10.3726/978-3-653-06423-0
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2016 (Januar)
Schlagworte
Grundrechtsverständnis Rechtskultur Russisches Verfassungsgericht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2016. XXII, 352 S.

Biographische Angaben

Anne-Kathrin Rühr (Autor:in)

Anne-Kathrin Rühr studierte Rechtswissenschaft in Greifswald und Tomsk (Russland). Sie war als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsvergleichung (Nordosteuropa) an der Universität Greifswald tätig.

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