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Vier Jahre ungarisches Grundgesetz

von Herbert Küpper (Band-Herausgeber:in) Zoltán Csehi (Band-Herausgeber:in) Csaba Láng (Band-Herausgeber:in)
©2016 Sammelband 136 Seiten

Zusammenfassung

Das ungarische Grundgesetz löst seit seinem Erlass 2011 heftige Kontroversen im In- und Ausland aus. Dieser Band liefert mit seinen Beiträgen zum Medienecho, zur christlichen Identität, zum Wahlsystem, zum Parlament, zum Verfassungsgericht und zur Justiz wissenschaftlich ausgewogene Informationen und trägt zur Versachlichung der Debatten bei.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhalt
  • Csaba Láng - Vorwort
  • Zoltán Csehi - Vorwort
  • Herbert Küpper - Das ungarische Grundgesetz im Spiegel der deutschsprachigen Medien
  • Balázs Schanda - Christlich oder neutral? Die Identität des neuen ungarischen Grundgesetzes
  • Sonja Priebus - Das ungarische Wahlsystem im Zentrum eines strategischen Institutionendesigns
  • Zsolt Szabó - Ausgewählte Fragen des Parlamentsrechts und der Parlamentspraxis in Deutschland und Ungarn
  • Tamás Sulyok & Mónika Tóth - Die Auswirkungen des Inkrafttretens des ungarischen Grundgesetzes auf die Tätigkeit des ungarischen Verfassungsgerichts
  • Péter Darák - Die Beziehung zwischen dem Verfassungsgericht und der Kurie im Spiegel der echten Verfassungsbeschwerde

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Dr. Csaba Láng, Präsident der Deutsch-Ungarischen Juristenvereinigung

Vorwort

Die Deutsch-Ungarische Juristenvereinigung e.V. (nachfolgend: DUJV) wurde am 27. Juni 1985 in Karlsruhe gegründet. Ihre Ziele sind die Förderung der Beziehungen zwischen Deutschland und Ungarn auf juristischem Gebiet, die Verbreitung und Vertiefung der Kenntnis des ungarischen Rechts in Deutschland und des deutschen Rechts in Ungarn sowie die Herstellung und Förderung beruflicher und persönlicher Beziehungen zwischen deutschen und ungarischen Juristen. Dieser Zielsetzung folgend veranstaltet die DUJV seit ihrem Bestehen zusammen mit ihrem zeitgleich in Ungarn gegründeten Partnerverein „Magyar-Német Jogász Egyesület“ einmal jährlich einen Kongress zu einem aktuellen juristischen Thema. Dabei sind die Veranstaltungsorte alternierend in einem Jahr in Ungarn und im nächsten in Deutschland.

Das am 1.1.2012 in Kraft getretene neue ungarische Grundgesetz hat für Schlagzeiten gesorgt, noch dazu, insbesondere in Deutschland, für negative. Die Kritiken waren teilweise berechtigt, teilweise aber polemisch oder gar unwahr. Aufgrund von Interventionen der Europäischen Kommission und der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission), die die Staaten verfassungsrechtlich berät, kam es zu mehreren Änderungen und Ergänzungen des Grundgesetzes. Das Anliegen der DUJV war es, nach einer Phase von rund vier Jahren Praxiserfahrung mit dem neuen ungarischen Grundgesetz in der Jahrestagung 2015 in Regensburg eine juristische Analyse vorzunehmen. Hierzu ist es uns, auch dank der tatkräftigen Unterstützung des Instituts für Ostrecht, gelungen, namhafte Referenten zu gewinnen, u.a. den Präsidenten der ungarischen Kurie, Dr. Peter Darák, und den Vize-Präsidenten des ungarischen Verfassungsgerichts, Dr. Tamás Sulyok, sodass wir über unsere Tagung einen authentischen und aktuellen Eindruck über das Tagungsthema „Dreieinhalb Jahre Ungarisches Grundgesetz: Umsetzung, Erfahrungen, Kritik“ gewinnen konnten, den wir Ihnen mit der nachfolgenden aktualisierten Veröffentlichung weitergeben möchten.

Der Band beginnt mit einer Bestandsaufnahme und Bewertung der westlichen Berichterstattung über das ungarische Grundgesetz und greift dann aus den Staatsgrundsatznormen die besonders umstrittene Rolle der Religion heraus, bevor er zu einem der wichtigsten Grundrechte, dem Wahlrecht und dem ← 7 | 8 → Wahlsystem, übergeht. Es schließen sich Beiträge zum Staatsorganisationsrecht an: zum Parlamentsrecht, zum Verfassungsgericht und zu dessen Verhältnis zur ordentlichen Justiz, das durch die Einführung der Urteilsverfassungsbeschwerde eine wesentliche Neuerung erfahren hat.

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Prof. Dr. Zoltán Csehi, Präsident der Magyar-Német Jogász Egyesület

Vorwort

Die deutsch-ungarischen Beziehungen blicken auf eine Vergangenheit von mehreren hundert, ja sogar mehr als tausend Jahren zurück. Einige Ereignisse aus dieser Vergangenheit sind dabei mit Regensburg verbunden. In der Schlacht auf dem Lechfeld im Jahre 955 erlitten die von Bulcsu, Lél und Sur angeführten ungarischen Truppen eine Niederlage gegen den deutschen Kaiser Otto I. Die drei Heerführer wurden festgenommen und in Regensburg hingerichtet. Wenig später, nachdem das Herzogtum Bayern Kontakte zu Byzanz ausgebaut hatte, fand unser König Stephan I. der Heilige seine Gattin in der Person von Königin Gisela, Tochter des bayerischen Herzogs Heinrich II. So wurde Gisela zur ersten Königin des christlichen Ungarns. Unter denjenigen, die die Ehe unterstützt hatten, blieb in der Chronik auch der Name Wolfgangs, des Bischofs von Regensburg, erhalten. Im Anschluss an die Eheschließung kamen zusammen mit Gisela zahlreiche Mönche aus Regensburg an, die gegenüber der Burg von Neutra, auf dem Berg Zobor, ein Mönchskloster gründeten.

Regensburg ist nun der Ort eines besonderen Kulturaustauschs, wenn wir die Schaffung des ungarischen Grundgesetzes bewerten. Die Debatte, die das ungarische Grundgesetz bei seiner Schaffung hervorrief, betrachten wir nun, aus der Entfernung von einigen Jahren, anders als damals, in der Hitze der Diskussion. Auch im Nachhinein verstehen wir nicht, was der wirkliche Grund war, der die Diskussion wirklich auslöste: 1) Die Tatsache, dass die ungarische Nation mit verfassunggebender Kraft in Europa auftrat und diese verfassunggebende Kraft nicht vom linken politischen Spektrum unserer Tage kam? 2) Oder eher die Frage, wie eine derart nationale und auf eine spezielle Art nationale Verfassung in der europäischen Integration gedeutet werden kann? 3) Oder: Was wollen die Ungarn im postmodernen Europa mit Zauberworten wie Familie, Volk, Nation und ähnlichem ausdrücken, die bis in das gar nicht so nahe 19. Jahrhundert zurückreichen? Die Antworten auf diese Fragen können abweichen, sicher ist aber, dass das Grundgesetz zu einem Teil des Alltags des ungarischen Volkes und der ungarischen Nation geworden ist, unabhängig davon, ob es sich um Laien oder Juristen handelt. Ich wage sogar zu formulieren, dass dieses Grundgesetz all jenen, die es akzeptieren und daran glauben, einen viel stärkeren Glauben gibt als alles andere, was damit vergleichbar wäre. Natürlich dürfen wir auch all diejenigen ← 9 | 10 → nicht vergessen, die die Legitimation und Glaubwürdigkeit des Grundgesetzes bereits seit seiner Geburt ablehnten und es ändern wollen. Diese künstliche Gespaltenheit ist der Fluch und das Schicksal unseres Landes, und es scheint uns eine hoffnungslose Aufgabe, die kulturellen und sonstigen Gegensätze dieser Gespaltenheit aufzulösen. Trotzdem spornen uns der Dialog, das gegenseitige Zuhören und die heilende Wirkung der Zeit dazu an, dass das Grundgesetz nicht nur geschaffen wurde, lebt und seine Wirkung entfaltet, sondern auch in der Lage sein wird, Kompromisse zu vermitteln.

Wir danken unseren deutschen Freunden für die Einladung, für diese Diskussion und die geistige Herausforderung und hoffen, dass die Vorträge und Diskussionen dieses Bandes das kulturelle Verständnis zwischen unseren Nationen und die gegenseitige Wertschätzung verstärken werden.

Details

Seiten
136
Jahr
2016
ISBN (PDF)
9783653065411
ISBN (ePUB)
9783653951554
ISBN (MOBI)
9783653951547
ISBN (Hardcover)
9783631671665
DOI
10.3726/978-3-653-06541-1
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2016 (April)
Schlagworte
Ungarn Parlament Verfassungsgericht Medien Verfassung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2016. 136 S.

Biographische Angaben

Herbert Küpper (Band-Herausgeber:in) Zoltán Csehi (Band-Herausgeber:in) Csaba Láng (Band-Herausgeber:in)

Herbert Küpper studierte Rechtswissenschaft in Köln und London. Er promovierte und habilitierte an der Universität Köln. Küpper ist Geschäftsführer und Wissenschaftlicher Referent für ungarisches Recht des Instituts für Ostrecht in München und Vizepräsident der Südosteuropa-Gesellschaft. Des Weiteren ist er Vorstandsmitglied der Deutsch-Ungarischen Juristenvereinigung. Zoltán Csehi ist Professor für Zivil- und Handelsrecht an der Katholischen Pázmány-Péter-Universität Budapest und Präsident der Ungarisch-Deutschen Juristenvereinigung. Csaba Láng studierte Rechtswissenschaften in Freiburg und Genf. Nach seiner Promotion arbeitet er als Rechtsanwalt in Freiburg/Breisgau und ist Präsident der Deutsch-Ungarischen Juristenvereinigung.

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Titel: Vier Jahre ungarisches Grundgesetz
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