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Die Abgeordneten des Preußischen Landtags 1919–1933

Biographie – Herkunft – Geschlecht

von Barbara von Hindenburg (Autor:in)
©2017 Dissertation 480 Seiten

Zusammenfassung

Die Studie befasst sich mit den Abgeordneten, die zwischen 1919 und 1933 in die Verfassunggebende Preußische Landesversammlung und den Preußischen Landtag gewählt wurden. Unter den knapp 1.400 Abgeordneten waren nach der 1918 erfolgten Einführung des Frauenwahlrechts erstmals auch Parlamentarierinnen. Die Herkunft der Abgeordneten bis zu ihrem Einzug in den Landtag wird in fraktions- und erstmals in geschlechtervergleichender Perspektive analysiert. Eine Grundlage der Analyse sind die Biographien der Abgeordneten, die von der Verfasserin zugleich in einem ‚Biographischen Handbuch‘ vorgelegt werden. Die Untersuchung wendet die zentralen Kategorien ‚historische und familiale Generation‘ sowie ‚Raum‘ an.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Abstract
  • Résumé
  • Kurzfassung
  • Dank
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Einführung
  • 1. Die Herkunft der Abgeordneten in vergleichender und geschlechtergeschichtlicher Perspektive
  • 1.1 Abgeordnete als Untersuchungsgegenstand und in geschlechtervergleichender Perspektive
  • 1.2 Forschungsstand
  • 1.3 Methodische Überlegungen – Geschlechtergeschichte und neue Politikgeschichte, biographische Methode
  • 1.4 Quellenlage bei männlichen und weiblichen Abgeordneten
  • 1.5 Die Kategorien Generation und Raum
  • 2. Erläuterungen zum ‚Biographischen Handbuch‘
  • II. Generation – Zeit und Familie
  • 1. Generation und Zeit – Geburtskohorten und Generation aus horizontal-kollektiver Perspektive
  • 1.1 Quantitative Analyse der Geburtsjahrgänge nach Fraktionszugehörigkeit und Geschlecht
  • 1.1.1 Geburtskohorten und Fraktionszugehörigkeit
  • 1.1.2 Geburtskohorten im Geschlechtervergleich
  • 1.2 Unterteilung der Geburtskohorten in drei Geburtseinheiten
  • 1.2.1 Vor dem Kaiserreich geborene Abgeordnete (1845–1869)
  • 1.2.2 In der Bismarckära geborene Abgeordnete (1870–1889)
  • 1.2.3 In der Wilhelminischen Zeit geborene Abgeordnete (1890–1907)
  • 1.3 Generationelle Zuschreibungen in geschlechtergeschichtlicher Perspektive?
  • 1.3.1 Die männliche junge Frontgeneration und die Kriegsjugendgeneration
  • 1.3.2 Welcher Generation gehörten die Parlamentarierinnen an?
  • 1.3.3 Fazit: Die Männer- und die Frauengeneration
  • 2. Generation und Familie – vertikal-individuelle Perspektive
  • 2.1 Soziale Herkunft – Bildung und Beruf
  • 2.1.1 Bildung
  • 2.1.2 Beruf
  • 2.2 Politische Sozialisation in Familien – familiäre Traditionslinien
  • 2.2.1 Sozialdemokratisches Milieu – Sozialdemokratische und kommunistische Abgeordnete
  • 2.2.2 Katholisches Milieu – Abgeordnete des Zentrums
  • 2.2.3 Abschließende Überlegungen
  • III. Raum und Region
  • 1. Elsa Hielscher und ihr Engagement in Schlesien
  • 2. Erweiterung der Parteiräume seit 1908 durch das Reichsvereinsgesetz? – Das Beispiel der Nationalliberalen Partei
  • 3. Ausblick: Frauenkandidaturen
  • 4. Jüdische Abgeordnete der DDP – regionale Besonderheiten – Erweiterung und Begrenzung der Räume
  • 5. Ausblick
  • IV. Abschließende Überlegungen
  • Abkürzungen und abgekürzt zitierte Literatur
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Personenregister
  • Reihenübersicht

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I.  Einführung

„Machen Sie sich doch ganz klar, meine Herren, daß nicht nur die obligatorische Staatsform, sondern auch der Männerstaat zusammengebrochen ist; wenn jetzt überall Frauen zur Freiheit und zur verantwortlichen legitimen Mitarbeit im Staate gelangen, so ist dies ein geschichtliches Ereignis von sehr großer Tragweite“. Margarete Heine am 12.12.1919 in der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung.1

„…, daß zum erstenmale in diesem Hause eine Frau als Abgeordnete des preußischen Volkes spricht. (Bravo!) Das ist eine Erfüllung für uns alle, die wir seit langer Zeit, seit mehr als einem Menschenalter die Alten unter uns, in dem Kampfe für die Gleichberechtigung der Frauen stehen.“ Margarete Poehlmann am 19.3.1919 in der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung.2

Als Margarete Heine (1872–1940, MdL/DDP) diese Rede in der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung hielt, blickte sie auf ein Jahr seit Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland zurück. Erstmals konnten Frauen seit 1918/1919 selber wählen und in die Parlamente gewählt werden. Margarete Heine verband damit die Umformung des männlich dominierten Staates zu einem Staat, den beide Geschlechter verantwortlich mitgestalteten. Margarete Poehlmann (1856–1923, MdL/DVP) spielte in ihrer Rede zugleich auf eine biographische Komponente an: das jahrelange Engagement vieler Frauen für die Durchsetzung von Frauenrechten und hier vor allem des Wahlrechts.

Was Margarete Heine als „geschichtliches Ereignis von sehr großer Tragweite“ verstanden wissen wollte, wurde in der politischen Geschichtsschreibung lange Zeit als ein eher zu vernachlässigendes Ereignis im Vergleich zu vielen anderen in der Umbruchzeit des Novembers 1918 und in der Geschichtsschreibung zur Weimarer Republik wahrgenommen. Wurde über die Einführung des allgemeinen Wahlrechts in Preußen 1918/19 geschrieben, so war damit von Zeitgenossen und historisch Forschenden gleichermaßen meist die Abschaffung des Dreiklassenwahlrechts gemeint, weniger die Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für etwas mehr als die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung.

Die vorliegende Studie befasst sich mit den Abgeordneten, die zwischen 1919 und 1933 in die Verfassunggebende Preußische Landesversammlung und den Preußischen Landtag gewählt wurden. Darunter waren erstmals auch Parlamentarierinnen. ← 17 | 18 → Die Herkunft der Abgeordneten wird bis zu ihrem Einzug in den Landtag in vergleichender und im Besonderen in geschlechtergeschichtlicher Perspektive mit quantitativen und vornehmlich qualitativen Methoden analysiert und damit eine Forschungslücke geschlossen. Eine wesentliche Grundlage der Analyse ist das zugleich erscheinende Werk ‚Biographisches Handbuch der Abgeordneten des Preußischen Landtags. Verfassunggebende Preußische Landesversammlung und Preußischer Landtag 1919–1933‘, herausgegeben und bearbeitet durch die Verfasserin. Es enthält sämtliche knapp 1.400 Biographien von Abgeordneten und einen Forschungsbericht über die biographische Recherche.3

Der Preußische Landtag

Das Land Preußen war mit zwei Dritteln der Bevölkerung und drei Fünfteln des Territoriums des Reichs das größte Land innerhalb Deutschlands in der Weimarer Republik. Die Verfassunggebende Preußische Landesversammlung (1919–1921) und der Preußische Landtag (1921–1933) – im Folgenden werden beide, wenn nicht auf anderes hingewiesen wird, als Landtag bezeichnet – waren ein demokratisches „Bollwerk“ der Weimarer Republik.4 Für Heinrich August Winkler ist Preußens Entwicklung zu einer „Art republikanischem Musterstaat“ ein die Weimarer Republik wesentlich stabilisierendes Element.5 Die sozialdemokratische Partei (SPD), Zentrum und Deutsche Demokratische Partei (DDP/DStP), zeitweise auch die Deutsche Volkspartei (DVP), stellten von 1919 bis zum ‚Preußenschlag‘ 1932 fast durchgehend die Regierung, geführt von Ministerpräsident Otto Braun (1872–1955, MdL/SPD). Der Preußische Landtag zeichnete ← 18 | 19 → sich im Vergleich zum Reichstag durch eine beachtliche Stabilität aus. Bis 1932 gab es nur vier Legislaturperioden.

In den Preußischen Landtag der Weimarer Republik wurden zwischen 1919 und 1933 insgesamt fast 1.400 Abgeordnete gewählt.6 In diesem Zeitraum veränderten sich die Fraktionsstärken gravierend. Die DDP stellte 1919 65 Abgeordnete, 1932 war sie als DStP dagegen nur noch mit zwei Abgeordneten im Parlament vertreten. Erst 1932 gewann die NSDAP einen hohen Stimmenanteil, spielte dann aber mit 162 Abgeordneten eine die Stabilität des Parlaments gefährdende Rolle.7

1919 wurden nach der Einführung des Frauenwahlrechts erstmals auch Frauen als Abgeordnete in den Landtag gewählt. Zwischen 1919 und 1933 waren die 91 Parlamentarierinnen (6–10 % pro Legislaturperiode8) in den Fraktionen der ← 19 | 20 → KPD, (U)SPD, DDP, DVP, des Zentrums und der DNVP vertreten. Die SPD hatte von 1921 bis 1932 stets den höchsten Frauenanteil (13–15 %), gefolgt vom Zentrum (10–13 %). Der Frauenanteil sank u. a. mit Zunahme der Stimmen von NSDAP und KPD leicht, da die NSDAP keine Frauenkandidaturen zuließ und Frauen bei der KPD im Verhältnis zu anderen Parteien in der zweiten und dritten Wahlperiode (1925–1932) unterrepräsentiert waren.

In dieser Einführung werden nachfolgend die Ziele und der Aufbau der Untersuchung kurz erläutert. Anschließend folgen zunächst einleitende Erläuterungen mit einem Überblick über Fragestellungen, den Forschungsstand und die Methoden, eine Erörterung der berücksichtigten Quellen sowie ein vertiefter Einblick in die Gliederung und die verwendeten Kategorien. Im abschließenden Teil dieser Einleitung wird die Projektgeschichte des ‚Biographischen Handbuchs‘, die biographische Recherche sowie die Erstellung und der Aufbau des biographischen Handbuchs kurz erläutert, da es als wesentliche Grundlage dieser biographischen Analyse dient.

Ziele und Aufbau

Die Herkunft der Abgeordneten wird sowohl zwischen den Abgeordneten verschiedener Fraktionen als auch innerhalb der Fraktionen sowie in geschlechtervergleichender Hinsicht untersucht und es werden sowohl Unterschiede als auch Gemeinsamkeiten herausgearbeitet. Dabei ist der Fokus auf die zeitliche, soziale, familiäre, politische und regionale bzw. räumliche Herkunft9 gerichtet. Heinrich ← 20 | 21 → Best weist beispielsweise auf Sozialisationserfahrungen und regionale Bindungen als Determinanten parlamentarischen Entscheidungshandelns hin10 und Andreas Wirsching fordert für neuere Forschungen zur Weimarer Republik, dass das Verhaftetsein der politischen Akteure in ihren jeweiligen überindividuellen Milieus, Mentalitäten und kulturellen Deutungsmustern herausgearbeitet werden sollte.11 Hier kann gezeigt werden, dass die Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen sich in ihrer Herkunft deutlich unterscheiden, dass es aber auch innerhalb einiger Fraktionen starke Differenzen zwischen den Abgeordneten gibt. Der Geschlechtervergleich ermöglicht nicht nur, Unterschiede zwischen männlichen und weiblichen Abgeordneten aufzuzeigen, sondern auch eventuelle Differenzen zwischen den Geschlechtern innerhalb einzelner Fraktionen bzw. innerhalb eines Geschlechts bei verschiedenen Fraktionen. Diese Untersuchung wird unter Anwendung der Kategorien Generation und Raum durchgeführt. Diese beiden Kategorien werden als zentrale Gliederungspunkte für die beiden Hauptkapitel übernommen.

Des Weiteren werden die Lebensläufe mit ihren mannigfaltigen Perspektiven vorgestellt und ausgewertet. So entsteht unter anderem ein kollektivbiographischer Einblick in das zugleich vorgelegte ‚Biographische Handbuch‘.

Darüber hinaus wird vertiefend auf die Herkunft der Parlamentarierinnen eingegangen. Die Kategorie Geschlecht stellte ein entscheidendes Merkmal bei In- und Exklusionsprozessen, vor allem bei politischer Teilhabe, dar. Über diskursive Festschreibungen wie ‚Öffentlichkeit‘ für den Mann, den männlichen Staatsbürger, und ‚Privatheit‘ und das vermeintlich unpolitische Haus für die Frau wurden im 19. und frühen 20. Jahrhundert Grenzziehungen vollzogen.12 Es wird aufgezeigt, dass die Parlamentarierinnen zu denjenigen Frauen gehörten, die bei diesen Geschlechtergrenzen Veränderungen bewirkten beziehungsweise auf deren Lebensverlauf solche Veränderungen große Auswirkungen hatten. ← 21 | 22 → Auch wird nachgewiesen, dass spätere Parlamentarierinnen jenseits solcher diskursiven Festschreibungen bereits vor der Einführung des Frauenwahlrechts politisch aktiv waren. Über die politische Teilhabe von Frauen im ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhundert insgesamt und über Parlamentarierinnen insbesondere liegen bisher deutlich weniger Untersuchungen als über männliche Abgeordnete vor. Zu den preußischen Parlamentarierinnen als soziale und politische Gruppe existieren keine Forschungen. Ebenso wenig wurde bisher eine geschlechtervergleichende Perspektive für Abgeordnete der Weimarer Republik vorgenommen. Der Weg in die Politik verlief bei männlichen und weiblichen Abgeordneten sehr unterschiedlich. Dies hatte auch Auswirkungen auf die Art der Politikausübung, auf die Themenwahl und auf die spätere Stellung innerhalb der Parteien. Dies beeinflusst nach Beate Hoecker bis heute das Interesse von Frauen an institutionalisierter Politik und ihre politischen Beteiligungsformen.13

Die Arbeit stützt sich bei der Analyse der Geburtskohorten auf quantitative Methoden auf Grundlage der Daten aus den erarbeiteten Lebensläufen, insgesamt aber auf qualitative Methoden.14 Neben den Lebensläufen der Abgeordneten und Erkenntnissen aus der biographischen Recherche finden autobiographische Zeugnisse sowie eine sehr umfassende Quellenauswertung bezüglich der Parlamentarierinnen Eingang in die Untersuchung. Des Weiteren wird die umfangreiche Forschungsliteratur zur zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, vor allem zu politischen Bewegungen und Parteien des Kaiserreichs und der Weimarer Republik sowie der Frauenbewegungen berücksichtigt. Hier werden Erkenntnisse aus der Geschlechtergeschichte, der neuen Politikgeschichte und Biographieforschung sowie aus der Politikwissenschaft und der Soziologie angewendet. Dies wird im weiteren Verlauf der Einleitung eingehender erläutert.

1.  Die Herkunft der Abgeordneten in vergleichender und geschlechtergeschichtlicher Perspektive

Die Herkunft der Abgeordneten wird unter Zuhilfenahme der beiden zentralen Kategorien Generation und Raum untersucht. Der Anwendung der Kategorien folgend ist die Studie in zwei Hauptkapitel unterteilt: Im ersten Kapitel findet die ← 22 | 23 → Kategorie Generation, im zweiten Kapitel die Kategorie Raum, zum Teil mit der zusätzlichen Perspektive auf Region, Anwendung.

Die Kategorie Generation erscheint besonders geeignet, um einerseits die zeitlichen Zusammenhänge zu untersuchen, in denen die Abgeordneten sozialisiert wurden, und andererseits im Sinne der Anwendung der Kategorie Generation als generative Generation die familiäre Herkunft und die sozialen und politischen Prägungen der Abgeordneten zu untersuchen.

Das ‚Generationskapitel‘ untergliedert sich daher in zwei Forschungsperspektiven. Im ersten Unterkapitel werden die Lebensläufe zunächst hinsichtlich der zeitlichen Herkunft der Abgeordneten nach Geburtskohorten kollationiert und kollektivbiographisch vorgestellt. Dabei werden Zusammenhänge zwischen Geburtskohorten, Fraktionen und Geschlecht aufgezeigt. Die Anwendbarkeit der Kategorie Generation wird bei zwei ausgewählten Gruppen mit besonderer Kohortendichte geprüft. Dabei handelt es sich um die nationalsozialistischen (männlichen) Abgeordneten sowie die Parlamentarierinnen. Während für Nationalsozialisten hinsichtlich dieser Fragestellung bereits Untersuchungen vorliegen, ist dies bei den Parlamentarierinnen nicht der Fall. Daher werden sie eingehender berücksichtigt. Teilergebnisse dieses Kapitels wurden von der Verfasserin in einem Aufsatz veröffentlicht.15

Im zweiten Unterkapitel wird die Kategorie Generation im Sinne der familialen Generation angewendet. Hier werden die familiäre Herkunft der Abgeordneten sowie transgenerationale Prozesse untersucht und die Auswirkungen auf Bildung und Beruf sowie die politische Sozialisation auf Grundlage der Lebensläufe der Abgeordneten herausgearbeitet. Die gleichzeitige Perspektive sowohl auf intra- als auch auf intergenerationale Prozesse schärft den Blick für politische Umbruchphasen, die sich auch in den Lebensläufen der Abgeordneten spiegeln, und für Veränderungen bei der politischen Partizipation. Die familiäre politische Herkunft und die Verortung in sozialmoralischen Milieus wird besonders im Hinblick auf die Abgeordneten der beiden klassischen Milieuparteien, SPD und Zentrum, untersucht. Sie tragen wesentlich zur politischen Sozialisation der Abgeordneten bei. Es wird unter anderem nachgewiesen, dass der Verweis auf die Herkunft eine Legitimationsstrategie für politische Teilhabe bildete. Bei der Untersuchung wird stets die geschlechtergeschichtliche Perspektive beibehalten. ← 23 | 24 →

Im zweiten Kapitel ‚Raum und Region‘ wird unter Anwendung der Kategorie Raum auf Bedingungen der regionalen Herkunft und auf Grenzen und Handlungsmöglichkeiten im Hinblick auf soziale Räume eingegangen. Hier überwiegt der Blick auf die Parlamentarierinnen, da grundlegende Forschungsergebnisse erst erarbeitet werden mussten. Die Kategorie Raum ist besonders geeignet, um dynamische, vielfältige und akteurszentrierte Prozesse zu untersuchen.

Die Analyse der Lebensläufe der Abgeordneten und ihre weitere Erforschung auf Grundlage einer breiten Quellenbasis unter Einbeziehung der Forschungsliteratur ist aus Gründen der Stringenz in der Darstellung somit auf eine zentrale Fragestellung konzentriert: Dies ist die Frage nach der Herkunft der Parlamentarierinnen und Parlamentarier verschiedener Fraktionen und aus geschlechtergeschichtlicher Perspektive. Eine Untersuchung der parlamentarischen Tätigkeit der Abgeordneten findet ebenso wenig Eingang in die Untersuchung wie die Erforschung der Lebensläufe in der Zeit des Nationalsozialismus, mögliche Verfolgungen oder eine Fortsetzung der politischen Laufbahn nach 1945.

1.1  Abgeordnete als Untersuchungsgegenstand und in geschlechtervergleichender Perspektive

Abgeordnete als Untersuchungsgegenstand sind von besonderem Interesse, da ihre wechselnde Zusammensetzung als politische Entscheidungsträger im Parlament ein Spiegelbild der sozialen und politischen Mobilisierung sowie von gesellschaftlicher Integration darstellt und sie die Regeln aufzeigen, unter denen der Zugang zu Positionen und Ressourcen in einer Gesellschaft erfolgt.16 Insofern verspricht der Vergleich der Herkunft der Abgeordneten und insbesondere ← 24 | 25 → der der Geschlechter auch Aussagen darüber, unter welchen Voraussetzungen spätere Abgeordnete Zugang zu sozialen und politischen Prozessen erlangten, wie sich diese veränderten, sie diese gar selbst mittrugen und inwieweit dabei geschlechtsspezifisch zu differenzieren ist.

Frauen und damit auch die späteren Parlamentarierinnen unterlagen in Preußen – neben habituellen Grenzen – aufgrund des Preußischen Vereinsgesetzes gesetzlichen Beschränkungen bezüglich ihrer politischen Betätigung. Bis 1902 durften sie weder Mitglieder in politischen Vereinen, Verbänden oder Parteien sein noch politische Versammlungen besuchen. In der Folgezeit war ihnen zwar der Besuch politischer Versammlungen erlaubt, die Teilnahme war ihnen jedoch nur in einem abgetrennten Bereich gestattet, öffentlich dort zu reden gänzlich verboten. Als 1908 das Reichsvereinsgesetz das preußische Vereinsgesetz abgelöst hatte, durften Frauen Mitglieder politischer Vereine, Verbände oder Parteien werden und uneingeschränkt an politischen Versammlungen teilnehmen. Während der Revolution 1918 wurde das aktive und passive Frauenwahlrecht eingeführt. Zu den ersten gewählten Parlamentarierinnen gehörten die 91 Frauen, die zwischen 1919 und 1933 in der Preußischen Landesversammlung und im Landtag vertreten waren.

Diskursive und habituelle Grenzziehungen zwischen den Geschlechtern führten zudem im 19. und am Anfang des 20. Jahrhunderts zu einer deutlich wahrgenommenen Geschlechterdifferenz und anderen Art der Ausübung unter anderem der politischen Tätigkeit, die sich auch in unterschiedlichen Handlungsräumen niederschlugen.

Fragestellungen beim Geschlechtervergleich

Die Studie setzt den Fokus deshalb auf folgende zentrale und forschungsleitende Fragestellungen: Wie erfolgten die zuvor genannten Grenzziehungen und wie wurden politische Handlungsräume definiert? Unterschieden sich diskursive Grenzziehungen und praktische Handlungsräume? Verschoben sich diese Grenzen? Sollte die politische Sozialisation neben einer deutlich anderen Bildungs- und sonstigen Sozialisation aber so different verlaufen sein, wie verlief dann die politische Sozialisation der Parlamentarierinnen im Unterschied zu den Parlamentariern und wo erfolgte sie? Schufen spätere Parlamentarierinnen eigene Handlungsräume, wenn ihnen eine öffentliche politische Betätigung in Parteien nicht möglich war? Änderte sich dies mit der gesetzlichen Möglichkeit der politischen Tätigkeit in den Parteien? Sind hier hier ähnliche Ergebnisse für alle Parlamentarierinnen im Vergleich mit den Parlamentariern festzustellen oder gibt es grundlegende Unterschiede zwischen den männlichen und weiblichen ← 25 | 26 → Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen? Führte die unterschiedliche Sozialisation der Parlamentarierinnen im Vergleich zu den männlichen Abgeordneten auch zu einem anderen kollektiven Selbstverständnis?

1.2  Forschungsstand

Im Folgenden wird auf den Forschungsstand über den Preußischen Landtag sowie auf die Frauenbewegung und Parlamentarierinnen eingegangen, da besonders die zuletzt genannte Forschungsliteratur für die geschlechtergeschichtliche Perspektive von besonderer Relevanz ist. Über Parteien, Gewerkschaften, Verbände und politische Bewegungen des Kaiserreichs und der Weimarer Republik existiert eine hier nicht zu referierende Fülle an Literatur.17 In dieser Literatur wird auf Geschlecht als Kategorie oder Frauen als Protagonistinnen wenig oder gar nicht eingegangen und selten wird kritisch hinterfragt, dass das, was als das Allgemeine dargestellt wird, meist den männlichen Part oder die männliche Perspektive darstellt.18 ← 26 | 27 →

Preußen und der Preußische Landtag in der Weimarer Republik

Über Preußen in der Weimarer Republik sind verschiedene grundlegende Forschungsarbeiten entstanden, die teilweise auch auf biographischer Grundlage arbeiten. Hier ist vor allem die Biographie von Hagen Schulze über den langjährigen Ministerpräsidenten Preußens Otto Braun zu nennen.19 Weitere biographische Arbeiten erschienen unter anderem über die Minister in der Republik Preußen Albert Grzesinski und Carl Severing.20 Forschungsarbeiten über das republikanische Preußen verfassten auch Hans-Peter Ehni und Dietrich Orlow.21 Eine umfassende Analyse mit Soziogrammen der Abgeordneten und ihrer Tätigkeit im Landtag enthält die Studie von Horst Möller.22 Fraktionsprotokolle des preußischen Zentrums in der Landesversammlung sowie der preußischen DDP in der Landesversammlung und im Landtag liegen ebenso wie die Protokolle des preußischen Staatsministeriums in kommentierter Edition vor.23 ← 27 | 28 →

Ein Überblick über biographische Handbücher, die in Teilen auch Abgeordnete des Preußischen Landtags enthalten, wird im Forschungsbericht des ‚Biographischen Handbuchs‘ gegeben.

Einige Parlamentarierinnen des preußischen Landtags sind Gegenstand folgender Untersuchungen: Christl Wickert befasst sich erstmals mit sozialdemokratischen weiblichen Reichstags- und preußischen Landtagsabgeordneten.24 Auf Zentrumsparlamentarierinnen des Preußischen Landtags geht Birgit Sack in ihrer Dissertation über die katholische Frauenbewegung in der Weimarer Republik ein.25 Eine geschlechtergeschichtliche Perspektive spielt nur bei den zuletzt genannten Arbeiten eine Rolle. Eine geschlechtervergleichende Analyse der biographischen und politischen Herkunft von Abgeordneten in der Weimarer Republik – sei es im Reichstag oder in den Länderparlamenten – wurde bisher nicht vorgenommen.

Forschungsstand über Parlamentarierinnen in der Weimarer Republik und über die Frauenbewegung

Noch in den 1990er Jahren existierten kaum historische Forschungsarbeiten über Parlamentarierinnen der Weimarer Republik. Neben einer in Deutschland wenig rezipierten amerikanischen Dissertation über Reichstagsparlamentarierinnen26 erschienen zunächst vornehmlich prosopographische Arbeiten über Länderparlamentarierinnen, wie Ingrid Langers Zusammenstellung über die Bremer oder Ina Hochreuthers über südwestdeutsche Parlamentarierinnen.27 Christl Wickert ← 28 | 29 → legte 1986 die bereits genannte thematische und biographische Forschungsarbeit über sozialdemokratische Parlamentarierinnen im Reichstag und im Preußischen Landtag vor.28 Inzwischen folgte neben weiteren biographischen und inhaltlichen Darstellungen mit regionalen oder Länder-Schwerpunkten wie Sachsen-Anhalt, Mecklenburg, Rheinland und Westfalen oder Thüringen29 auch eine Habilitationsschrift über ausgewählte Parlamentarierinnen des Reichstages und des Parlamentarischen Rats von Heide-Marie Lauterer.30 ← 29 | 30 →

Über die Frauenbewegung im Kaiserreich und in der Weimarer Republik existieren zahlreiche Untersuchungen, Grundlagenwerke31, Studien mit lokalen Schwerpunkten32 oder zu bestimmten Teilaspekten.33 Darauf aufbauend und ergänzend erschienen Forschungsarbeiten über verschiedene Strömungen der Frauenbewegung, in denen auch Darstellungen über Parlamentarierinnen in ihren Funktionen in Frauenvereinen bzw. Parteien enthalten sind, so z. B. eine Doppelbiographie zu den beiden liberalen Vertreterinnen Helene Lange und Gertrud ← 30 | 31 → Bäumer von Angelika Schaser34, zu radikalen Nationalistinnen35, verschiedene Arbeiten über Parlamentarierinnen der DNVP und DVP von Raffael Scheck36 und über konservative Frauen von Andrea Süchting-Hänger37. Christiane Streubel verfasste eine Dissertation und einen Forschungsbericht über Frauen der politischen Rechten.38 Über das politische Engagement katholischer Frauen veröffentlichten Elisabeth Prégardier und Anne Mohr einen Sammelband, der einen Überblick gibt, während sich Birgit Sack in der genannten Dissertation der katholischen Frauenbewegung und ihrem politischen Engagement in der Weimarer Republik widmete.39 Ulrike Ley untersuchte das Verhältnis zwischen liberalen Frauenrechtlerinnen und der Fortschrittlichen Partei vor 1918.40 Vorwiegend mit dem aktiven Frauenwahlrecht und der Haltung der Parteien in der Weimarer Republik befasst sich Julia Sneeringer.41 ← 31 | 32 →

1.3  Methodische Überlegungen – Geschlechtergeschichte und neue Politikgeschichte, biographische Methode

Geschlechtergeschichte

Nach dem inzwischen als kanonisch zu bezeichnenden, 1986 erschienenen Aufsatz der Amerikanerin Joan Scott ‚Gender: A Useful Category for Historical Research‘42, ist Karin Hausen als eine der ersten Vertreterinnen der Geschlechtergeschichte in der deutschen Geschichtswissenschaft zu benennen.43 Zahlreiche Aspekte und zugleich die wissenschaftliche Entwicklung umfasst Claudia Opitz-Belakhals Einführung in die Geschlechtergeschichte.44 ← 32 | 33 →

Die Geschlechtergeschichte „rückt mit ihrer Unterscheidung zwischen ‚sex‘ (biologisches Geschlecht) und ‚gender‘ (soziales Geschlecht) die Kategorie des Geschlechts als zentrales gesellschaftliches und kulturhistorisches Strukturprinzip in den Mittelpunkt historischer Betrachtung. Untersucht wird die Geschichte von Männern und Frauen, von Männlichkeiten und Weiblichkeiten als kulturellen Konstrukten sowie von Geschlechterverhältnissen als Ausdruck gesellschaftlicher und politischer Machtverhältnisse.“45 Die Geschlechtergeschichte legt somit u. a. geschlechtsspezifisch konnotierte gesellschaftliche Konstruktionen offen – wie z. B. die gängigen Dichotomisierungen ‚Öffentlichkeit‘ und ‚Privatheit‘ – und stellt übliche Periodisierungen infrage.46

In der vorliegenden Studie wird Geschlecht oder auch Gender einerseits als ein offener, diskursiver, zugleich relationaler Begriff im Sinne eines sozialen Geschlechts aufgefasst, der Veränderungen unterworfen ist bzw. wandelbar ist. Andererseits werden auch weibliche bzw. männliche Erfahrungen und individuelle wie kollektive Handlungsfähigkeiten körperlich tätiger Akteure in die Analyse mit einbezogen.47 ← 33 | 34 →

Männlichkeitskonzepte als Teil der Geschlechtergeschichte

Die Veränderung in der Perspektive von einer Frauen- zu einer Geschlechtergeschichte beinhaltet somit auch einen verstärkten Blick auf Geschichte von Männern und Konstruktionen von Männlichkeiten. Wenn bisher viele historische Darstellungen hauptsächlich Männer als Protagonisten behandelten, wurde dabei dennoch selten Geschlecht als Kategorie berücksichtigt. In der Männergeschichte wurde schon früh ein heterogenes männliches Geschlechterkonzept vertreten. Dieses differenzierte Modell hat vor allem die australische Soziologin Raewyn Connell als ein offenes und dynamisches, stark prozesshaftes Konzept der ‚hegemonialen Männlichkeit‘ entworfen.48 Es wurde in der Geschichtswissenschaft auf verschiedene Weisen weiterentwickelt bzw. transformiert.49 In der vorliegenden Arbeit findet es vor allem bei der Fragestellung nach Generationen Berücksichtigung. Die Perspektive ist aber insgesamt aus den genannten Gründen und wegen einer notwendigen Fokussierung bei der Auswahl und ← 34 | 35 → Auswertung der berücksichtigten Quellen stärker auf Konzepte von Weiblichkeit als auf Konzepte von Männlichkeiten ausgerichtet.50

Intersektionalität als Interpretationsfolie

Geschlecht wird in dem intersektionalen Forschungsansatz als eine von mehreren Kategorien sozialer Differenz betrachtet. Zu Recht weist Bettina Dausien darauf hin, dass Geschlecht keine unabhängige Kategorie sein kann: „Das bedeutet, daß Geschlecht immer mit andersfarbigen ‚Fäden‘ sozialer Wirklichkeitskonstruktion verstrickt ist.“ Demnach sei Geschlecht keine unabhängige ‚Master‘-Kategorie, sondern müsse im Kontext anderer sozialer Strukturkategorien (Klasse, Ethnizität, Generation) analysiert werden.51

Abhängig vom Untersuchungsgegenstand kann eine Erweiterung der Kategorien sinnvoll sein, wie z. B. um Alter, Gesundheit oder Körperlichkeit.52

Details

Seiten
480
Jahr
2017
ISBN (ePUB)
9783631707401
ISBN (PDF)
9783653070484
ISBN (MOBI)
9783631707418
ISBN (Hardcover)
9783631676516
DOI
10.3726/978-3-653-07048-4
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2019 (April)
Schlagworte
Preußen Weimarer Republik Frauenwahlrecht Politische Sozialisation Frauenbewegung Parlamentarismus
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2017. 480 S., 18 farb. Abb., 4 s/w Abb., 2 s/w Tab.

Biographische Angaben

Barbara von Hindenburg (Autor:in)

Barbara von Hindenburg (geb. Wedding) ist promovierte Historikerin und Politikwissenschaftlerin. Sie war Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Freien Universität Berlin und erforschte die Biographien der Abgeordneten des Preußischen Landtags 1919–1933. Ihre Forschungsschwerpunkte sind das 19. und 20. Jahrhundert, die Biographieforschung, neue Politikgeschichte und Frauen- und Geschlechtergeschichte.

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