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Forschungs- und Entwicklungsverträge zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und Industriefirmen im wehrtechnischen Bereich

Insbesondere unter besonderer Betrachtung der Allgemeinen Bedingungen für Entwicklungsverträge mit Industriefirmen (ABEI) in der rechtlichen Entwicklung und Anwendung in der Praxis

von Claudia Miller (Autor:in)
©2016 Dissertation 221 Seiten

Zusammenfassung

Gegenstand dieser Publikation ist eine rechtswissenschaftliche Untersuchung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und Industriefirmen im wehrtechnischen Bereich. Trotz eines Auftragsvolumens von fast 1 Mrd Euro jährlich wurde diese Thematik in Rechtsprechung und Literatur bisher kaum behandelt. Die derzeit konträr geführte Diskussion über die Beschaffung von Waffensystemen für die Bundewehr zeigt, wie brisant und hochaktuell diese Auseinandersetzung ist. Besondere Bedeutung kommt dabei den «Allgemeinen Bedingungen für Entwicklungsverträge mit Industriefirmen» (ABEI) zu. Die Autorin setzt sich kritisch mit den derzeitigen Regelungen auseinander und unterbreitet praxistaugliche Vorschläge für eine neue rechtssichere und ausgewogene Vertragsgestaltung.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Vorwort
  • Einleitung
  • 1. Kapitel: Forschungs- und Entwicklungsverträge
  • § 1 Begriff
  • § 2 Abgrenzung des FuE-Vertrags von anderen Formen der Zusammenarbeit
  • § 3 Rechtscharakter von FuE-Verträgen
  • A. FuE-Vertrag als gemischter Vertrag
  • B. Rechtstypologische Einordnung der Forschungs- und Entwicklungsleistung als Dienst- oder Werkvertrag
  • I. Abgrenzung zum Kaufrecht
  • II. Relevanz der vertragstypologischen Einordnung von FuE-Verträgen
  • III. Kriterien zur Einordnung von FuE-Verträgen als Werk- oder Dienstvertrag
  • 1. Literatur
  • 2. Rechtsprechung
  • 3. Ergebnis
  • C. Rechtstypologische Einordnung der Übertragung von Rechten bzw. der Einräumung von Nutzungsrechten in FuE-Verträgen
  • I. Anwendbarkeit kaufvertraglicher Regelungen hinsichtlich der Übertragung von Rechten
  • II. Lizenzvertrag als Vertrag sui generis bei der Einräumung von Nutzungsrechten
  • 2. Kapitel: Der Beschaffungsgang bei FuE-Vorhaben der Bundeswehr im wehrtechnischen Bereich
  • § 1 Begriff des Öffentlichen Auftragswesens
  • § 2 Argumente für Auftragsforschung/-entwicklung und gegen eine staatseigene Rüstungsindustrie
  • § 3 Besonderheiten bei der öffentlichen Auftragsvergabe
  • A. Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
  • B. Reziprokes Verhältnis zwischen Zwangsbedarf und Nachfragemonopol der öffentlichen Hand
  • § 4 Durchführung der Vergabe von FuE-Aufträgen der öffentlichen Hand im wehrtechnischen Bereich
  • § 5 Verfahrensbestimmungen für die Bedarfsermittlung, Bedarfsdeckung und Nutzung in der Bundeswehr
  • § 6 Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen der öffentlichen Hand im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich unter besonderer Betrachtung der Besonderheiten der Vergabe von FuE-Aufträgen im Rahmen des novellierten Vergaberechts
  • A. EU-Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit – RL 2008/81/EG und die Umsetzung in nationales Recht
  • B. Arten der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich
  • C. Besonderheiten bei der Vergabe von FuE-Aufträgen im Anwendungsbereich des VSVgV
  • I. Ausnahmevorschriften bei der Vergabe von FuE-Aufträgen im Anwendungsbereich des VSVgV
  • 1. Forschungs- und Entwicklungsleistungen gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1 lit. d) VSVgV
  • 2. Für Forschungs- und Entwicklungszwecke hergestellte Güter gem. § 12 Abs. 1 lit e) VSVgV
  • II. Ausnahmevorschriften bei der Vergabe von FuE-Aufträgen im Anwendungsbereich des GWB
  • 1. Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen gem. § 145 Nr. 6 GWB
  • a. Allgemeine Betrachtung
  • b. Anwendbarkeit der Ausnahmevorschrift bei Vergaben auf Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für Entwicklungsverträge mit Industriefirmen (ABEI)
  • 2. Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen gem. § 145 Nr. 2 GWB
  • III. Möglichkeit der Vergabe von FuE-Aufträgen mit Option auf die nachfolgende Phasen
  • 3. Kapitel: Rahmenbedingungen von Forschungs- und Entwicklungsverträgen zwischen der öffentlichen Hand und Industriefirmen im wehrtechnischen Bereich
  • § 1 Argumente für die Verwendung von standardisierten Bedingungen
  • § 2 Mustervertragstext
  • § 3 Leistungsbeschreibung
  • § 4 Allgemeine Vertragsbedingungen – VOL/B
  • § 5 Zusätzliche Vertragsbedingungen ZVB/BMVg
  • § 6 Ergänzende Vertragsbedingungen für Nicht-IT-Leistungen
  • A. Allgemeine Bedingungen für Forschungsverträge mit Industriefirmen (ABFI)
  • B. Allgemeine Bedingungen für Entwicklungsverträge mit Industriefirmen (ABEI)
  • C. Ergänzende Bestimmungen zum gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht (EB-GRUR)
  • § 7 Ergänzende Vertragsbedingungen für IT-Leistungen (EVB-IT)
  • § 8 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB
  • 4. Kapitel: Allgemeine Bedingungen für Entwicklungsverträge mit Industriefirmen (ABEI)
  • § 1 Notwendigkeit aus Sicht der Parteien der Vereinbarung spezifischer vertraglicher Regelungen
  • A. Haftung und Gewährleistung
  • I. Generelle Erwägungen
  • II. Haftung des Auftragnehmers für Verletzung von Schutzrechten Dritter
  • 1. Haftung bei Anwendung der werkvertraglichen Regelungen
  • 2. Haftung bei der Anwendung der dienstvertraglichen Regelungen
  • 3. Haftung bei Anwendung der lizenzvertraglichen Regelungen
  • 4. Einordnung der Verletzung von Schutzrechten Dritter im Rahmen eines FuE-Vertrags mit Lizenzeinräumung in ein gesetzlichen Haftungsregime
  • 5. Ergebnis
  • B. Vorzeitige Beendigung
  • C. Nutzungsrechte am Ergebnis
  • I. Rechtslage bei fehlender Regelung zur Inhaberschaft und Nutzungs- und Verwertungsrechten an den Ergebnissen
  • 1. Inhaberschaft von schutzrechtsfähigen Erfindungen und Schutzrechten
  • 2. Inhaberschaft bei Gemeinschaftserfindungen
  • 3. Inhaberschaft am Know-how
  • 4. Umfang des Nutzungs- und Verwertungsrechts an den Ergebnissen
  • II. Ergebnis
  • D. Sonstige Regelungen
  • I. Mitwirkungsrechte und -pflichten des Auftraggebers
  • II. Geheimhaltungsverpflichtung
  • III. Erteilung von Unteraufträgen
  • § 2 Die rechtliche und historische Entwicklung der Allgemeinen Bedingungen für Entwicklungsverträge mit Industriefirmen (ABEI)
  • A. Die Allgemeinen Bedingungen für Entwicklungsverträge mit Industriefirmen in der Fassung aus dem Jahre 1959
  • I. Gründe für die Einführung der ABEI im Jahre 1959
  • II. Überblick über die wesentlichen Bestimmungen
  • 1. § 2 Vergütung
  • 2. § 5 Durchführung des Entwicklungsvertrages
  • 3. § 6 Schutzrechte
  • 4. § 7 Arbeitnehmererfindungen
  • 5. § 9 Benutzungsrecht / § 12 Benutzungsentgelt / § 15 Benutzung des Entwicklungsergebnisses durch Dritte / §16 Fertigungstechnische Hilfe / § 17 Übertragung des Benutzungsrechts auf einen ausländischen Staat
  • 6. § 11 Neuerungen und Verbesserungen
  • 7. § 13 Verwertung des Entwicklungsergebnisses durch den Auftragnehmer
  • 8. § 18 Vorstellung des Entwicklungsergebnisses, Prüfungen, Gewährleistung
  • 9. § 19 Kündigung, Restabgeltung
  • III. Resümee
  • B. Die Reformen der ABEI bis zur Version ABEI 2005
  • I. Reformen bis zur ABEI 1971
  • II. Reform der ABEI 1971 zur ABEI 2005
  • 1. Hintergrund für die Reformierung der ABEI im Jahre 2005
  • 2. Überblick über die wesentlichen Änderungen
  • 3. Weitere wesentliche Regelungen der ABEI 2005
  • 4. Resümee
  • 5. Kapitel: Die Wirksamkeit wesentlicher Regelungen der ABEI 2005 als Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von §§ 305 ff BGB
  • § 1 Voraussetzung für die Einbeziehung der ABEI als Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Vertrag
  • A. Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gem. § 305 Abs. 1 BGB
  • I. Für eine von Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen
  • II. Vom Verwender gestellte Vertragsbedingungen
  • III. Nicht individuell ausgehandelte Bedingungen gem. § 305 Abs. 1 S. 3 BGB
  • IV. Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand
  • B. Einbeziehung in den Vertrag
  • § 2 Inhaltskontrolle wesentlicher Vorschriften der ABEI 2005
  • A. Möglicher Entfall der Inhaltskontrolle, wenn die ABEI Regelungen insgesamt und ohne inhaltliche Abweichung übernommen wurden analog der VOB/B gem. § 310 Abs. 1 S. 3 BGB
  • I. Hintergrund für die Bereichsausnahme bei vollständiger Übernahme der VOB/B
  • II. Anwendung der für die VOB/B geltenden Grundsätze einer Gesamtwürdigung auf die ABEI
  • B. Maßstäbe der Inhaltskontrolle
  • I. Allgemeines
  • II. Berücksichtigung der §§ 308–309 BGB gegenüber Unternehmern
  • III. Marktbeherrschende Stellung der öffentlichen Hand als Abwägungskritierium
  • C. Kontrollfähigkeit der Klauseln gem. § 307 Abs. 3 S. 1 BGB
  • I. Allgemeines
  • II. Kontrollfreie Bestimmungen eines der ABEI 2005 zugrundeliegenden Entwicklungsvertrages
  • D. Die Inhaltskontrolle wesentlicher Klauseln der ABEI 2005 gem. § 307 Abs. 1 und 2 BGB
  • I. Vorbemerkung
  • II. Besonderheiten bei kollektiv ausgehandelten Vertragswerken
  • III. Typologische Einordnung der FuE-Leistung sowie der Rechteregelung
  • IV. Inhaltskontrolle von § 3 Abs. 2 ABEI
  • 1. Bewertung bei Einordung der FuE-Leistung als werkvertragliche Leistung
  • 2. Bewertung bei Einordung der FuE-Leistung als dienstvertragliche Leistung
  • V. Inhaltskontrolle von § 12 Abs. 1, 2 ABEI
  • 1. Argumente für eine Kontrollfreiheit gem. § 307 Abs. 3 S. 1 BGB
  • 2. Argumente gegen eine Kontrollfreiheit gem. § 307 Abs. 3 S. 1. BGB
  • 3. Stellungnahme
  • VI. Inhaltskontrolle von § 19 ABEI
  • 1. Bewertung bei Einordnung der FuE-Leistung als werkvertragliche Leistung
  • 2. Bewertung bei Einordnung der FuE-Leistung als dienstvertragliche Leistung
  • 6. Kapitel: Umsetzung der ABEI 2005 in der Praxis und Erfahrungen der Industrieseite
  • §1 Durchführung einer Umfrage zur Erfahrung der Industrieseite beim Umgang mit der ABEI in der Praxis
  • A. Rahmenbedingungen
  • B. Inhaltliche Fragen zur ABEI
  • C. Zusammenfassung
  • § 2 Modifikationen der ABEI durch den öffentlichen Auftraggeber in FuE-Verträgen in der täglichen Praxis und deren rechtliche Konsequenzen
  • A. Mögliche (AGB-)rechtliche Auswirkungen im Rahmen der Verwendung des Vertragsmusters „Entwicklungsvertrag Inland“ in der Fassung vom 01.10.2012
  • I. Verlängerung der Gewährleistungsfrist gem. § 6 Abs. 1 Vertragsmusters „Entwicklungsvertrag Inland“
  • II. Regelungen zum Benutzungsentgelt gem. § 15 Abs. 1 und 4 des Vertragsmusters „Entwicklungsvertrag Inland“
  • III. Modifikationen zum Benutzungsrecht gem. § 16 des Vertragsmusters „Entwicklungsvertrag Inland“
  • IV. Streichung der Haftungsbegrenzung in § 10 Abs. 7 ABEI in § 21 Abs. 1, 1. Spiegelstrich des Vertragsmusters „Entwicklungsvertrag Inland“
  • V. Absetzen von 5 % der Vergütung in § 7 Abs. 11 des Vertragsmusters „Entwicklungsvertrag Inland“
  • VI. § 7 Abs. 11 des Vertragsmusters „Entwicklungsvertrag Inland“ – Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche aus Preisprüfungen
  • VII. Ergebnis
  • B. Weitere Modifikationen gem. den Erfahrungen der Industrie lt. Umfrage und deren gegebenenfalls rechtliche Auswirkungen
  • I. Streichung der Bemühensklausel in § 1 Abs. 1 ABEI
  • II. Vereinbarung eines Selbstkostenfestpreises bzw. Streichung von § 5 (5) ABEI bei Vereinbarung eines Selbstkostenerstattungspreises
  • III. Anwendung der ABEI auf andere Vertragsarten als Entwicklungsverträge
  • 1. Forschungsverträge
  • 2. Studienverträge
  • 3. Verträge über sogenannte „Anpassentwicklungen“
  • a. Rechtliche Bewertung
  • b. Lösungsansätze
  • C. Kartellrechtliche Auswirkungen im Rahmen von § 19 GWB
  • I. Verhältnis zu den AGB-rechtlichen Vorschriften
  • II. Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand gem. § 1 GWB
  • III. Marktbeherrschende Stellung
  • IV. Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch die Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • 1. § 19 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. §§ 305 ff BGB
  • 2. § 19 Abs. 1 GWB i.V.m. §§ 305 ff BGB
  • V. Sonstige Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung
  • VI. Verwaltungsverfahren/ Untersagung
  • 7. Kapitel: Analyse unklarer und missverständlicher Regelungen der ABEI und Versuch einer Neugestaltung unter Berücksichtigung der Interessen der Industrie und des öffentlichen Auftraggebers
  • § 1 § 9 ABEI – Rückzahlung der Entwicklungskosten
  • A. Probleme in der Praxis
  • B. Neuformulierung § 9 ABEI
  • § 2 § 12 ABEI – Benutzungsrechte und Kennzeichnung
  • A. Unklarheiten und Regelungslücken des § 12 ABEI
  • B. Neuformulierung § 12 ABEI
  • § 3 § 15 Benutzungsentgelt im Vertragsmuster „Entwicklungsvertrag Inland“
  • § 4 § 7 Abs. 11 im Vertragsmuster „Entwicklungsvertrag Inland“
  • 8. Kapitel: Handlungsempfehlungen für den öffentlichen Auftraggeber für die künftige Beauftragung von FuE-Leistungen
  • § 1 Anpassung der ABEI 2005 und des Vertragsmusters „Entwicklungsvertrag Inland“
  • § 2 Vertragliche Festlegung ob dienst- oder werkvertragliche Leistungen geschuldet sind
  • § 3 Weitere Ansätze zur interessensgerechten Optimierung des Vertragswerkes
  • A. Vereinbarung von Meilensteinen
  • B. „Cost-Sharing“-Systeme
  • C. Vereinbarung von Leistungskorridoren
  • D. Design-Freeze
  • Zusammenfassung und Thesen
  • A. Die wichtigsten Punkte
  • § 1 Forschungs- und Entwicklungsverträge
  • § 2 Der Beschaffungsgang der Bundeswehr bei Entwicklungen im wehrtechnischen Bereich
  • § 3 Rahmenbedingungen von Forschungs- und Entwicklungsverträgen zwischen der öffentlichen Hand und Industriefirmen im wehrtechnischen Bereich
  • § 4 Allgemeine Bedingungen für Entwicklungsverträge mit Industriefirmen
  • § 5 Die Wirksamkeit wesentlicher Regelungen der ABEI 2005 als Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von §§ 305 ff BGB
  • § 6 Umsetzung der ABEI 2005 in der Praxis und Erfahrungen der Industrieseite
  • § 7 Neuformulierung und Handlungsempfehlung für den öffentlichen Auftraggeber
  • B. Fazit und Ausblick
  • § 1 Fazit dieser Arbeit
  • § 2 Auswirkungen des Gutachtens von KPMG
  • Literaturverzeichnis

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Abkürzungsverzeichnis

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Vorwort

Die vorliegende Arbeit entstand unter der Betreuung von Frau Prof. Dr. Dauner-Lieb und wurde vom Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität zu Köln als Dissertation angenommen. Die Motivation und die Idee zu der vorliegenden Arbeit ist entstanden aus meiner beruflichen Tätigkeit, durch die ich regelmäßig mit der juristischen Beratung und Begleitung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit dem öffentlichen Auftraggeber und den damit einhergehenden Problemen und Fragestellungen befasst bin.

Bedanken möchte ich mich zunächst bei meiner Doktormutter Professor Dr. Barbara Dauner-Lieb und auch Frau Professor Dr. Barbara Grunewald für die rasche Erstellung des Zweitgutachtens.

Vor allem möchte ich mich aber bei meinem Kollegen Markus Zimmermann bedanken für seine nie versiegenden motivierenden Worte und seine stets wertvolle und hilfsbereite Unterstützung. Herzlich danken möchte ich auch den Freunden und Weggefährten, die auf ihre Weise zum Gelingen der Arbeit beigetragen haben.

Danken möchte ich auch den diversen engagierten Mitarbeitern des BAAINBw, die mir bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite standen.

Nicht zuletzt gilt mein tief empfundener Dank meiner Familie – insbesondere Andreas – für die liebevolle Unterstützung und Geduld in allen Höhen und Tiefen während der Erstellung dieser Arbeit. ← 17 | 18 →

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Einleitung

Forschung und Entwicklung sind für die Innovationskraft der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie von tragender Bedeutung. Aufgrund dieser Wichtigkeit ist die finanzielle Unterstützung der diesbezüglichen Forschung und Entwicklung unerlässlich. Denn ohne Aufwendungen für Forschung und Entwicklung würden mittelfristig keine innovativen und neuen Produkte entstehen. Dies hätte nicht nur für die Wettbewerbsfähigkeit nationaler Unternehmen negative Auswirkungen, sondern auch für die nationale Souveränität, den deutschen Beitrag an internationalen Kooperationen und nicht zuletzt für die Bündnisverpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland.1

Die aktuelle, konträr geführte Diskussion über die Beschaffung von Waffensystemen und Militärtechnik für die Bundeswehr zeigt, welche gesellschaftspolitischen Folgen konkrete Beschaffungsvorgänge nach sich ziehen können. Auch die enorme wirtschaftliche Bedeutung dieses Gebietes ist unbestritten, so betrugen die Ausgaben für Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische Entwicklung und Erprobung beim Bund 2013 927.407,00 Euro.2

Die entsprechenden Verträge über Forschungs- und Entwicklungsleistungen gehören dabei nicht zu den typisierten Rechtsgeschäften. Da zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Verlauf des Projekts und die Erfolgsaussichten in der Regel nicht exakt kalkulierbar sind, kommt der vertraglichen Gestaltung eine tragende Bedeutung zu. Denn davon hängt vor allem der interessengerechte Ausgleich von Rechten und Pflichten der Vertragspartner ab – insbesondere, wenn das Projekt tatsächlich anders verläuft als von beiden Parteien bei Vertragsschluss angenommen.

Die öffentliche Hand verwendet für die Beauftragung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen eigene Bedingungen, nämlich die „Allgemeinen Bedingungen für Entwicklungsverträge mit Industriefirmen“ (ABEI).

Eine vertiefte Auseinandersetzung mit diesen Bedingungen ist trotz des nicht unbeachtlichen Ausgabevolumens von fast 1 Mrd jährlich bislang kaum in Literatur noch Rechtsprechung erfolgt. ← 19 | 20 →

Einzig im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um den EUROHAWK im Jahr 2013 und dem dazu veröffentlichten Sachstandsbericht der Ad-Hoc-Arbeitsgruppe drangen die Bedingungen der Musterentwicklungsverträge der Bundeswehr, insbesondere die Bemühensklausel gem. § 1 Abs. 1 ABEI,3 in die Öffentlichkeit und waren unter anderem Gegenstand der öffentlichen Diskussion.

Die vorliegende Arbeit befasst sich neben der Untersuchung der Rechtsnatur des Forschungs- und Entwicklungsvertrags im Allgemeinen mit den Rahmenbedingungen der Beauftragung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Bundeswehr und geht daraufhin weiter auf die konkreten Bedingungen solcher Verträge, insbesondere der ABEI, ein. Dabei wird nicht nur die Notwendigkeit der Verwendung von eigenen Bedingungen mangels gesetzlich ausreichender Regelungen dargestellt, sondern diese Bedingungen auch auf einen AGB- und kartellrechtlichen Prüfstand gestellt. Zudem werden auf der anderen Seite die praktischen Probleme bei der Anwendung der ABEI im Rahmen einer Umfrage ermittelt und u.a. eine Lösung diverser praktischer und rechtlicher Probleme durch eine Neuformulierung angeboten.


1 BDSV: Positionspapier zur wehrtechnischen Forschung und Technologie des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e. V. (BDSV) unter http://www.bdsv.eu/de/Presse/Positionen.htm (abgerufen am 26.10.2014).

2 Abrufbar unter http://www.bundeshaushalt-info.de/startseite/#/2013/soll/ausgaben/funktion/036.html (abgerufen am 26.10.2014).

3 Bericht der Ad-Hoc-Arbeitsgruppe, abrufbar unter www.bmvg.de/resource/resource/…/sachstandsbericht.pdf, dort ab S. 22 (abgerufen am 26.10.2014).

Details

Seiten
221
Jahr
2016
ISBN (ePUB)
9783631696705
ISBN (PDF)
9783653072686
ISBN (MOBI)
9783631696712
ISBN (Paperback)
9783631677407
DOI
10.3726/978-3-653-07268-6
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2016 (August)
Schlagworte
Bundeswehr Nutzungsrechte Dienstvertrag Werkvertrag AGB-Kontrolle GWB
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2016. 221 S., 7 farb. Abb.

Biographische Angaben

Claudia Miller (Autor:in)

Claudia Miller studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und wurde an der Universität zu Köln promoviert. Sie ist Rechtsanwältin und in einem internationalen Industrieunternehmen als Syndikus tätig.

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