Lade Inhalt...

Franz von Liszt und das Gesetzlichkeitsprinzip

Zugleich ein Beitrag wider die Gleichsetzung von Magna-charta-Formel und Nullum-crimen-Grundsatz

von Susanne Ehret (Autor:in)
©1996 Dissertation 240 Seiten

Zusammenfassung

Die Formel von dem Strafgesetzbuch als der «magna charta des Verbrechers» ist als Erbe des wissenschaftlichen und kriminalpolitischen Wirkens Franz von Liszts in die Strafrechtsgeschichte eingegangen. Sie wird überwiegend als Beweis für das unbedingte Festhalten Liszts an den liberal-rechtsstaatlichen Errungenschaften des 19. Jahrhunderts interpretiert. Ein wissenschaftsgeschichtlicher Vergleich der Magna-charta-Formel Liszts mit dem von Feuerbach begründeten Gesetzlichkeitsprinzip zeigt indes, daß Liszt die Worte, aber nicht den Inhalt der Feuerbach'schen Gesetzlichkeit übernommen hat. War die Strafgesetzlichkeit bei Feuerbach zwingendes Resultat staats- und straftheoretischer Überlegungen, führt sie bei Liszt zu Friktionen im straftheoretischen, kriminalpolitischen und staatstheoretischen Konzept.

Details

Seiten
240
Jahr
1996
ISBN (Paperback)
9783631306598
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien, 1996. 240 S.

Biographische Angaben

Susanne Ehret (Autor:in)

Die Autorin: Susanne Ehret wurde 1968 in Waldshut geboren. Von 1989 bis 1994 studierte sie Rechtswissenschaft an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Nach ihrem ersten juristischen Staatsexamen war sie als Doktorandin am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte tätig. Im Dezember 1995 begann sie mit dem Rechtsreferendariat bei der Freien und Hansestadt Hamburg. Seit August 1996 nimmt sie als Stipendiatin des DAAD an einem amerikanischen Studienprogramm an der University of Virginia teil.

Zurück

Titel: Franz von Liszt und das Gesetzlichkeitsprinzip