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Historische Vorbilder und Entwicklung des Rechtsbegriffs der «Vier Grundfreiheiten» im Europäischen Gemeinschaftsrecht

von Werner Pfeil (Autor:in)
©1998 Dissertation XIV, 318 Seiten

Zusammenfassung

Die Arbeit befaßt sich mit der Entwicklung des europarechtlichen Terminus der «Vier Grundfreiheiten» aus dem Blickwinkel der europäischen juristischen Zeitgeschichte. Ausgangspunkt der Überlegung war die Tatsache, daß der Europäische Gerichtshof den Terminus der Grundfreiheiten in einer doppelten Bedeutung - zum einen als Teil des Titels der Europäischen Menschenrechtskonvention in seiner Grundrechtsrechtsprechung, zum anderen zur Bezeichnung der vier Freiheiten des Binnenmarktes im Anschluß an die deutsche Stellungnahme in der Casati-Entscheidung - in seinen Sprachwortschatz aufgenommen hat. Ausgehend von der deutschen Rechtsterminologie wird unter Berücksichtigung der in den Archiven aufgefundenen Verhandlungsunterlagen und internen nationalen Dokumenten die Frage nach den historischen Vorbildern der Freiheiten des Binnenmarktes und der Entwicklung derselben in der Rechtsprechung des EuGH untersucht.

Details

Seiten
XIV, 318
Jahr
1998
ISBN (Paperback)
9783631328019
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien, 1998. XIV, 318 S.

Biographische Angaben

Werner Pfeil (Autor:in)

Der Autor: Werner Pfeil wurde 1966 in Stolberg, Kreis Aachen geboren. 1987 Beginn des Studiums der Rechtswissenschaft an der Universität Trier. 1990 Aufenthalt an der London School of Economics. 1992 erstes juristisches Staatsexamen, außerdem Erlangung des «Zertifikats über interdisziplinäre europäische Studien» an der Universität Trier. 1995 Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung. 1996 Stipendium der Robert Schuman-Stiftung Paris und Zulassung als Rechtsanwalt beim Landgericht Aachen. 1997 Promotion und Weiterbildung zum Fachanwalt für Steuerrecht. Veröffentlichungen in verschiedenen Fachzeitschriften.

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Titel: Historische Vorbilder und Entwicklung des Rechtsbegriffs der «Vier Grundfreiheiten» im Europäischen Gemeinschaftsrecht