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Grenzen der Rückwirkung bei Rechtsprechungsänderungen

Dargestellt anhand der Judikatur des Bundesgerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichtes unter besonderer Berücksichtigung langfristiger Verträge

von Christine Lübbe (Autor:in)
©1998 Dissertation XVIII, 169 Seiten

Zusammenfassung

Dürfen Rechtsgeschäfte von gestern mit Maßstäben von heute gemessen werden? Die Arbeit zeigt, unter welchen Voraussetzungen ein Rückwirkungsschutz bei einem Rechtsprechungswandel im Zivilrecht anerkannt werden muß. Der Schutz für den einzelnen, der seine Rechtsbeziehungen auf der Grundlage und in Kenntnis der bisherigen Judikatur gestaltet hat, läßt sich dabei dem verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbot entnehmen. Da im Hinblick auf die Vielgestaltigkeit des hier anstehenden Themenkreises ein Gesamtsystem nicht erstellt werden kann, werden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, die das Spannungsverhältnis zwischen Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit aufzulösen vermögen und zu angemessenen, gerechten Ergebnissen führen. Gleichzeitig wird verdeutlicht, inwieweit das Rückwirkungsverbot im Rahmen der Privatautonomie zum Gegenstand der Vertragsgestaltung gemacht und somit das Risiko einer richterlichen Kursänderung im Wege einer vorausschauenden Kautelarjurisprudenz aufgefangen werden kann.

Details

Seiten
XVIII, 169
Jahr
1998
ISBN (Paperback)
9783631329948
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien, 1998. XVIII, 169 S.

Biographische Angaben

Christine Lübbe (Autor:in)

Die Autorin: Christine Lübbe wurde 1967 in Oldenburg geboren. Sie studierte von 1986 bis 1991 Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg; Anschließendes Referendariat von 1991 bis 1994 in Augsburg und den U.S.A. Promotionsstudium nach Abschluß des Zweiten Juristischen Staatsexamens. Dozententätigkeit bei verschiedenen Bildungsträgern in den neuen und alten Bundesländern von 1994 bis 1996. Seit 1996 ist sie als Justitiarin bei einem Kreditinstitut in Frankfurt am Main tätig.

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Titel: Grenzen der Rückwirkung bei Rechtsprechungsänderungen