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Die vorläufige Regelung mitbestimmungspflichtiger sozialer Angelegenheiten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

von Iris Lang (Autor:in)
©1998 Dissertation XIV, 229 Seiten

Zusammenfassung

Im Bereich der sozialen Angelegenheiten ist der Arbeitgeber ohne die Zustimmung des Betriebsrats nicht handlungsfähig. Da die sozialen Angelegenheiten in vielen Fällen für die wirtschaftliche Unternehmensführung von wesentlicher Bedeutung sind, der Gang zur Einigungsstelle im zur Verfügung stehenden Zeitraum jedoch nicht durchführbar ist, steht der Arbeitgeber immer wieder unter starkem Einigungszwang. In Literatur und Rechtsprechung werden deshalb zahlreiche Wege zur Lösung dieser Eilfallproblematik diskutiert, ohne daß bislang ein in allen Fallgestaltungen überzeugendes Ergebnis gefunden worden wäre. In Fällen der Umsetzung von außerhalb der Mitbestimmungspflicht stehenden Entscheidungen des Arbeitgebers oder von außen an ihn herangetragenen rechtlichen Vorgaben kann die einstweilige Verfügung ein Weg zur Bewältigung dieser Problematik sein.

Details

Seiten
XIV, 229
Jahr
1998
ISBN (Paperback)
9783631334157
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien, 1998. XIV, 229 S.

Biographische Angaben

Iris Lang (Autor:in)

Die Autorin: Iris Lang wurde 1968 in Oberhausen geboren. Sie studierte zunächst in Augsburg und dann in Freiburg Rechtswissenschaften. Das erste Staatsexamen legte sie dort 1992 ab. Das Referendariat absolvierte sie in Berlin und beendete es mit dem zweiten Staatsexamen 1996. Die vorliegende Arbeit wurde 1997 fertig gestellt.

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Titel: Die vorläufige Regelung mitbestimmungspflichtiger sozialer Angelegenheiten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes