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Die Auswirkungen des neuen Umwandlungsgesetzes auf die Zuordnung und den Inhalt der Arbeitsverhältnisse sowie die Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen

von Elmar Schnitker (Autor:in)
©1998 Dissertation XXII, 210 Seiten

Zusammenfassung

Das seit dem 01.01.1995 geltende neue Umwandlungsrecht hat im Bereich des Kaufs und der Restrukturierung von Unternehmen seit seinem Inkrafttreten in der Praxis breite Akzeptanz erfahren. Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Globalisierung der dadurch bedingten Veränderung der Märkte nimmt die Zahl der Unternehmenskäufe und Restrukturierungen stetig zu. Dabei erlangen neben den gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekten vor allem arbeitsrechtliche Fragen eine immer stärkere Bedeutung. Das Werk behandelt diese Fragen auf einer wissenschaftlich fundierten Grundlage, ohne dabei die Anforderungen der Praxis aus dem Auge zu verlieren. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt auf der Behandlung von Betriebsänderungen und Betriebsübergängen nach 613 a BGB, der Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen und der Haftung der beteiligten Rechtsträger. Die Arbeit behandelt ferner die individualarbeitsrechtlichen Folgen der Umwandlung wie z.B. Fragen des Kündigungsschutzes im Anschluß an eine Restrukturierung.

Details

Seiten
XXII, 210
Jahr
1998
ISBN (Paperback)
9783631337141
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien, 1998. XXII, 210 S.

Biographische Angaben

Elmar Schnitker (Autor:in)

Der Autor: Elmar Schnitker, geboren 1967. Von 1986 bis 1991 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster; Erste juristische Staatsprüfung 1991, Zweite juristische Staatsprüfung 1995, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für öffentliches Recht der Universität Dresden von 1993 bis 1994, Vortragstätigkeit für das juristische Repetitorium Alpmann & Schmidt in Münster in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht von 1992 bis 1994, Rechtsanwalt in Köln seit 1995; Promotion 1998.

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Titel: Die Auswirkungen des neuen Umwandlungsgesetzes auf die Zuordnung und den Inhalt der Arbeitsverhältnisse sowie die Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen