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Die zivilrechtlichen Möglichkeiten der Namensänderung

von Benedikt von Schorlemer (Autor:in)
©1998 Dissertation XXIV, 164 Seiten

Zusammenfassung

Der Name eines Menschen dient als wesentliches Mittel für die Bestimmung seiner Identität. Um diese Funktion zu gewährleisten, sollte man vermuten, daß er ein dem Menschen von Geburt an anhaftendes Merkmal ist. Jedoch haben mit Inkrafttreten des Familiennamensrechtsgesetzes die ohnehin schon zahlreichen Möglichkeiten des einzelnen noch zugenommen, aufgrund von zivilrechtlichen Tatbeständen (z.B. Eheschließung) den Namen zu ändern. Nach einem kurzen Abriß über die Entwicklung des Namensrechts untersucht der Autor die nach dem Gesetz bestehenden zivilrechtlichen Möglichkeiten der Namensänderung. Einen Schwerpunkt bildet die Frage, ob sich die Gestaltungsmöglichkeiten des einzelnen wirksam durch vertragliche Vereinbarungen mit Dritten beschränken lassen. Im Ergebnis zeigt sich, daß das im Namen verankerte Persönlichkeitsrecht solche Einschränkungen nur sehr begrenzt zuläßt.

Details

Seiten
XXIV, 164
Jahr
1998
ISBN (Paperback)
9783631339770
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien, 1998. XXIV, 164 S.

Biographische Angaben

Benedikt von Schorlemer (Autor:in)

Der Autor: Benedikt von Schorlemer wurde 1967 in Wuppertal geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg, Genf und München legte er 1993 das erste juristische Staatsexamen ab. Das Referendariat beendete er 1996 mit der Ablegung des zweiten juristischen Staatsexamens im OLG-Bezirk Düsseldorf. Seine von ihm 1997 aufgenommene Tätigkeit als Anwalt in Frankfurt/Main unterbrach er für einen einjährigen Aufenthalt an der New York University, wo er 1998 ein LL.M. erlangte.

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Titel: Die zivilrechtlichen Möglichkeiten der Namensänderung