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Die zivilrechtliche Haftung des Steuerberaters beim Auftrag zur Buchführung, Abschlußerstellung und umfassenden Beratung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsnatur, der werkvertraglichen Sachmängelhaftung und der Verjährung nach 68 StBerG

nach 68 StBerG

von Jörg Lehr (Autor:in)
©1999 Dissertation II, 290 Seiten

Zusammenfassung

Der Autor untersucht die Rechtsnatur des Auftrages zur Erstellung der Buchführung, des Jahresabschlusses sowie des Auftrages auf Wahrnehmung aller steuerlichen Interessen durch den Steuerberater. Ausgehend von einer werkvertraglichen Einordnung weist er nach, daß die werkvertragliche Sachmängelhaftung zu interessengerechten Lösungen führt. Die Arbeit thematisiert die Anforderungen an die Sollbeschaffenheit des Werkes, die Mitwirkungspflichten der Mandanten sowie die Schadens- und Vorteilsentwicklung. Insbesondere die Auswirkungen des Bilanzzusammenhangs und der Bestandskraft von Bescheiden auf die Mängelbeseitigung wird dargestellt. Abschließend geht der Autor auf die Verjährungsregelung des 68 StBerG ein. Mit Hilfe von Fallgruppen wird die für den Verjährungsbeginn maßgebende Anspruchsentstehung nach der Rechtsprechung des BGH näher beleuchtet und der sekundäre Schadensersatzanspruch hinterfragt.

Details

Seiten
II, 290
Jahr
1999
ISBN (Paperback)
9783631340639
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien, 1999. II, 290 S.

Biographische Angaben

Jörg Lehr (Autor:in)

Der Autor: Jörg Lehr, geboren 1964, studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Mainz von 1983 bis 1988. Referendarzeit von 1988 bis 1991 im OLG-Bezirk Koblenz. Von 1993 bis 1997 als Rechtsanwalt in einer international tätigen Steuerberatungsgesellschaft (big six) sowie in der väterlichen Steuerberatungsgesellschaft angestellt. 1996 Prüfung und Zulassung als Steuerberater. 1997 Fachanwalt für Steuerrecht. Seit 1998 als Rechtsanwalt und Steuerberater auf dem Gebiet des Steuerrechts in Mainz selbständig tätig.

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Titel: Die zivilrechtliche Haftung des Steuerberaters beim Auftrag zur Buchführung, Abschlußerstellung und umfassenden Beratung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsnatur, der werkvertraglichen Sachmängelhaftung und der Verjährung nach  68 StBerG