Lade Inhalt...

Recht auf Arbeit für Strafgefangene

Ein Beitrag zum subjektiven öffentlichen Recht

von Hans Reichardt (Autor:in)
©1999 Dissertation 160 Seiten

Zusammenfassung

Arbeitslosigkeit während der Haftzeit trifft Strafgefangene besonders hart: weniger Abwechslung im Vollzugsalltag, weniger Anerkennung durch Leistung, Entwöhnung von der Arbeit. Dies sah 1975 auch der Bundestag so und beabsichtigte mit 37 Absatz 4 Strafvollzugsgesetz, dem Strafgefangenen «einen Anspruch auf angemessene Beschäftigung» und damit ein Recht auf Arbeit zu geben. Gleichwohl ist es umstritten, ob es diesen Anspruch gibt. Im Wege der Auslegung des 37 StVollzG und in Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum subjektiven öffentlichen Recht legt der Autor dar, warum seines Erachtens das Ziel des historischen Gesetzgebers aufging: Strafgefangene haben ein Recht auf Arbeit.

Details

Seiten
160
Jahr
1999
ISBN (Paperback)
9783631342619
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien, 1999. 160 S.

Biographische Angaben

Hans Reichardt (Autor:in)

Der Autor: Hans Reichardt, Jahrgang 1961, Studium der Rechtswissenschaften in Passau und München. Tätigkeit bei einem Großkonzern in Paris, Rechtsanwälten in London und bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in Brüssel. Nach Anwaltschaft in München Wechsel zu einer Großbank, Frankfurt/Main.

Zurück

Titel: Recht auf Arbeit für Strafgefangene