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Die kirchenrechtliche Interpretation der Grundprinzipien der christlichen Anthropologie als Voraussetzung für die eheprozessrechtliche Beurteilung der psychischen Ehekonsensunfähigkeit

Eine kanonistische Studie unter besonderer Berücksichtigung der päpstlichen Allokutionen und der Judikatur der Römischen Rota

von Nikolaus Schöch (Autor:in)
©1999 Habilitationsschrift LXXVI, 396 Seiten

Zusammenfassung

Aufgrund der Fortschritte der Humanwissenschaften und der veränderten Lebensumstände in der postmodernen Gesellschaft entwickelten sich die Ehevertragsunfähigkeit und das Erfüllungsunvermögen zu den häufigsten Nichtigkeitsgründen. Allerdings wurde nicht selten die Manipulierbarkeit der Methoden, des Vokabulars und der Deutungsmöglichkeiten unterschätzt. Diese können bei gleichartigen Fällen je nach Sichtweise zu einer unterschiedlichen Formulierung der Entscheidungsgrundlage führen. Anhand der Gerichtspsychiatrie, der Rechtsprechung der Römischen Rota und des päpstlichen Lehramts wird die Akzeptanz der gemeinsamen Anthropologie sowie der christlichen Sicht der Ehe und das einheitliche Verständnis der Begriffe «Normalität-Abnormität», «reif-unreif», «frei-unfrei» als Voraussetzung für das Gelingen des Dialogs zwischen dem Sachverständigen und dem Gericht betont.

Details

Seiten
LXXVI, 396
Jahr
1999
ISBN (Paperback)
9783631345207
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Wien, 1999. LXXVI, 396 S.

Biographische Angaben

Nikolaus Schöch (Autor:in)

Der Autor: Nikolaus Schöch wurde 1960 in Innsbruck geboren. 1988 Priesterweihe, Seelsorgstätigkeit, Studium des kanonischen Rechts in Rom, 1994 Promotion. 1995 Anwalt der Römischen Rota, derzeit Pro-Dekan an der kirchenrechtlichen Fakultät des Päpstlichen Athenäum Antonianum in Rom und deputierter Ehebandverteidiger an der Römischen Rota; Habilitationsverfahren 1999 an der Universität Salzburg eingeleitet.

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Titel: Die kirchenrechtliche Interpretation der Grundprinzipien der christlichen Anthropologie als Voraussetzung für die eheprozessrechtliche Beurteilung der psychischen Ehekonsensunfähigkeit