Lade Inhalt...

Service public und Art. 86 Abs. 2 EGV

von Jan Keller (Autor:in)
©2000 Dissertation 234 Seiten

Zusammenfassung

Das Rechtsinstitut des service public ist prägend für das französische Verwaltungsrecht und ermöglicht es, die staatliche gemeinwohlorientierte Wirtschaftstätigkeit in einen rechtlichen Rahmen einzuordnen. Der service public kann zur Auslegung von Art. 86 Abs. 2 EGV und zur Bestimmung eines europäischen service public-Begriffs herangezogen werden. Durch den so ausgelegten Art. 86 Abs. 2 EGV besteht die Möglichkeit der Befreiung von den Vorschriften des Vertrages bei Vorliegen eines europäischen service public. Die Befreiung hängt davon ab, wie die Mitgliedstaaten eine gemeinwohlorientierte Aufgabe definiert haben und inwieweit eine Befreiung zu ihrer Erfüllung erforderlich ist. Verschiedene vertragsimmanente Schranken des EGV verhindern dabei eine willkürliche Umgehung und Außerkraftsetzung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten.

Details

Seiten
234
Jahr
2000
ISBN (Paperback)
9783631350164
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Wien, 1999. 234 S.

Biographische Angaben

Jan Keller (Autor:in)

Der Autor: Jan Keller, geboren 1967 in Stuttgart, studierte Rechtswissenschaft und Politikwissenschaft an den Universitäten Tübingen, Lausanne und Freiburg. 1994 legte er das erste juristische Staatsexamen ab. Anschließend war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin. Nach dem Magisterexamen in Politikwissenschaft und dem Referendariat in Berlin folgte 1998 das zweite juristische Staatsexamen und der Eintritt in den Staatsdienst. Seitdem ist der Autor als Rechtsberater und Wehrdisziplinaranwalt tätig.

Zurück

Titel: Service public und Art. 86 Abs. 2 EGV