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Begriff und Rechtsstellung der «übrigen Beteiligten» im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren

Dargestellt am Beispiel der Antrags- und der Beteiligtenänderung

von Birgit Braun-Schneider (Autor:in)
©1999 Dissertation XLIV, 158 Seiten

Zusammenfassung

Das arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren kennt als Verfahrenssubjekte keine Parteien, sondern nur Beteiligte. Das Arbeitsgerichtsgesetz verlangt für eine Antragsänderung im ersten oder zweiten Rechtszug gemäß 81 III 1, 87 II 3 die Zustimmung der übrigen Beteiligten, für eine Erledigungserklärung in allen Instanzen gemäß 83 a II, III, 90 II, 95 S. 4 gleichfalls die Zustimmung der übrigen Beteiligten. Wen das Gesetz mit den übrigen Beteiligten meint, ob zwischen Antragsgegner und sonstigen Beteiligten zu differenzieren ist und welche prozessuale Rechtsstellung diesen Beteiligten zukommt, wird am Beispiel der Antragsänderung und der Beteiligtenänderung, die von der Rechtsprechung wie eine Antragsänderung behandelt wird, dargestellt.

Details

Seiten
XLIV, 158
Jahr
1999
ISBN (Paperback)
9783631350638
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Wien, 1999. XLIV, 158 S.

Biographische Angaben

Birgit Braun-Schneider (Autor:in)

Die Autorin: Birgit Braun-Schneider wurde 1964 in Bad Hersfeld geboren. Sie studierte von 1985 bis 1991 Rechtswissenschaften an der Universität Gießen. Seit dem zweiten Staatsexamen ist sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Bürgerliches Recht und Zivilprozeßrecht von Prof. Dr. Eberhard Wieser tätig. 1999 promovierte sie an der Universität Gießen.

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Titel: Begriff und Rechtsstellung der «übrigen Beteiligten» im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren