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Ehe und andere Lebensgemeinschaften nach Landes- und Bundesverfassungsrecht

Art. 26 Abs. 2 Brandenburgische Landesverfassung im Verhältnis zu Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz

von Gunnar Kleffmann (Autor:in)
©2000 Dissertation 290 Seiten

Zusammenfassung

Im Zuge der Wiedervereinigung kam es in den neuen Bundesländern zur Schaffung neuer, von der Konzeption des Grundgesetzes abweichender Verfassungen. Besonders weit ging dabei die Brandenburgische Landesverfassung, die neben der Ehe auch «andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften» unter Schutz stellt. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob dies mit dem in Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz gewährleisteten besonderen Schutz von Ehe und Familie vereinbar ist. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Ein weiterer Schwerpunkt widmet sich der Frage, inwiefern der Wandel gesellschaftlicher Auffassungen im Bereich von Ehe und Familie zu einem Verfassungswandel führen kann.

Details

Seiten
290
Jahr
2000
ISBN (Paperback)
9783631354339
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Wien, 2000. 290 S.

Biographische Angaben

Gunnar Kleffmann (Autor:in)

Der Autor: Gunnar Kleffmann wurde 1969 in Eschweiler geboren. Im Jahre 1989 nahm er das Studium der Rechtswissenschaft auf. Es folgten des erste Staatsexamen im Jahre 1994, das zweite im Jahre 1996. Seit Anfang 1997 ist er als selbständiger Rechtsanwalt in Roetgen/Nordeifel tätig. Promotion 1999.

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Titel: Ehe und andere Lebensgemeinschaften nach Landes- und Bundesverfassungsrecht