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Die Abgrenzung der Beweiszeichen von den Kennzeichen

beim Urkundenbegriff des Paragraphen 267 StGB

von Sandra Obermair (Autor:in)
©2000 Dissertation 206 Seiten

Zusammenfassung

Im Alltag, so beispielsweise im Straßenverkehr, finden immer mehr Zeichen und Bilder anstelle schriftlicher Erklärungen Anwendung. Die Arbeit untersucht, inwiefern diese Zeichen strafrechtlichen Schutz über § 267 StGB genießen. Sie befaßt sich intensiv mit der Frage, welche Zeichengruppen die drei Urkundenmerkmale Perpetuierungs-, Beweis- und Garantiefunktion erfüllen und damit als Beweiszeichen - im Gegensatz zu den Kennzeichen - Urkunden darstellen.

Details

Seiten
206
Jahr
2000
ISBN (Paperback)
9783631358306
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Wien, 2000. 206 S.

Biographische Angaben

Sandra Obermair (Autor:in)

Die Autorin: Sandra Obermair wurde 1971 in Marktoberdorf geboren. Sie studierte von 1990 bis 1995 Rechtswissenschaften in München. Das zweite Staatsexamen legte sie 1997 in München ab. Seit 1998 arbeitet sie im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie.

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Titel: Die Abgrenzung der Beweiszeichen von den Kennzeichen