Lade Inhalt...

Der Regreß des Verbrauchers gegen den Hersteller nach selbst vorgenommener Beseitigung von Produktgefahren

von Jens Rößing (Autor:in)
©2000 Dissertation XXXV, 199 Seiten

Zusammenfassung

Das Produkthaftungsrecht verpflichtet den Warenhersteller zum Ausgleich, falls der Verbraucher durch gefährliche Produkte geschädigt wird. Stehen ihm aber auch Ersatzansprüche gegen den Hersteller zu, wenn der Verbraucher bereits im Schadensvorfeld die Produktgefahr erkennt und sie durch eigene Maßnahmen abwehrt? Die Arbeit unterzieht diese bisher in Rechtsprechung und Literatur wenig beachtete Frage einer systematischen Prüfung anhand des deutschen Zivilrechts. Insbesondere untersucht der Verfasser, inwieweit der Hersteller aufgrund der deliktischen Produzentenhaftung verpflichtet ist, dem Verbraucher Aufwendungen für schadenspräventive Maßnahmen zu erstatten. Dabei finden die sogenannten Rückrufpflichten des Warenherstellers und ihre Bedeutung für die Ersatzfähigkeit von Gefahrbeseitigungsaufwendungen besondere Berücksichtigung.

Details

Seiten
XXXV, 199
Jahr
2000
ISBN (Paperback)
9783631363782
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2000. XXXV, 199 S.

Biographische Angaben

Jens Rößing (Autor:in)

Der Autor: Jens Rößing wurde 1971 in Dinslaken geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Münster und Lausanne. Nach dem ersten Staatsexamen 1997 war er als Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Zivilverfahrensrecht bei Prof. Dr. Petra Pohlmann an der Universität Düsseldorf tätig. Seit 1998 befindet er sich im juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Düsseldorf. Promotion 2000 an der Universität Düsseldorf.

Zurück

Titel: Der Regreß des Verbrauchers gegen den Hersteller nach selbst vorgenommener Beseitigung von Produktgefahren