Lade Inhalt...

Rechtsmittelbelehrung durch die Zivilgerichte

Sollten Entscheidungen im Zivilprozeß und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit einer obligatorischen Rechtsmittelbelehrung versehen werden?

von Christian Kunz (Autor:in)
©2001 Dissertation XII, 245 Seiten

Zusammenfassung

Der Zivilprozeß und die freiwillige Gerichtsbarkeit kennen - anders als die übrigen großen Verfahrensordnungen - keine allgemeine Rechtsmittelbelehrung. Das Bundesverfassungsgericht hält diese Sonderstellung der Zivilgerichte für bedenklich. Daher häufen sich die Appelle an den Gesetzgeber, die Zivilgerichte ebenfalls zur Erteilung von Rechtsmittelbelehrungen zu verpflichten. Auf den ersten Blick erscheint die Forderung im Interesse der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit einleuchtend. Bei näherer Betrachtung ergeben sich jedoch systematische und praktische Einwände. Im Ergebnis sprechen die besseren Gründe dafür, die Differenzierung der Belehrungspflichten beizubehalten.

Details

Seiten
XII, 245
Jahr
2001
ISBN (Paperback)
9783631371763
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2000. XII, 245 S.

Biographische Angaben

Christian Kunz (Autor:in)

Der Autor: Christian Kunz, geboren 1957 in Düsseldorf, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mainz. Nach dem Zweiten Staatsexamen trat er in den Justizdienst des Landes Berlin ein. Er wurde 1995 zum Richter am Kammergericht ernannt. Zur Zeit ist er an das Bundeskanzleramt abgeordnet. Promotion 2000 in Mainz.

Zurück

Titel: Rechtsmittelbelehrung durch die Zivilgerichte