Lade Inhalt...

Der Code pénal des Königreichs Westphalen von 1813 mit dem Code pénal von 1810 im Original und in deutscher Übersetzung

Herausgegeben und mit einer Einleitung versehen von Werner Schubert

von Werner Schubert (Band-Herausgeber:in)
©2001 Andere 280 Seiten
Reihe: Rechtshistorische Reihe, Band 236

Zusammenfassung

Das Königreich Westphalen (1807-1813) uner Jérôme Napoléon und dem aus Frankreich stammenden bedeutenden Juristen Joseph Jérôme Siméon als Innen- und Justizminister verfügte über größere Freiräume bei der Übernahme der französischen Gesetzgebung als die unmittelbar von Frankreich abhängigen Staaten wie das Großherzogtum Berg. Diese Eigenständigkeit zeigt sich vor allem in der Übernahme des Code pénal von 1810, den die Kasseler Juristen an die deutsche Gesetzgebungstechnik und die Gegebenheiten Westphalens anpaßten. Mit dem Druck des Code pénal war Ende 1813 begonnen worden. Er konnte jedoch wegen des Zusammenbruchs Westphalens nicht mehr in Kraft treten. In der Edition wird der Code pénal für Westphalen erstmals zugänglich gemacht zusammen mit dem Code pénal von 1810 und dessen deutscher Übersetzung.

Details

Seiten
280
Jahr
2001
ISBN (Paperback)
9783631375709
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2001. 280 S.

Biographische Angaben

Werner Schubert (Band-Herausgeber:in)

Der Herausgeber: Werner Schubert (geb. 1936) ist Professor für Römisches Recht, Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht und Rechtsgeschichte der Neuzeit an der Universität zu Kiel. Herausgeber der Quellen zum BGB, zur preußischen Gesetzrevision, zur Strafrechtsreform des 20. Jahrhunderts, des Nachschlagewerks des Reichsgerichts zum Zivil- und Strafrecht und der Protokolle der Ausschüsse der Akademie für Deutsches Recht.

Zurück

Titel: Der Code pénal des Königreichs Westphalen von 1813 mit dem Code pénal von 1810 im Original und in deutscher Übersetzung