Lade Inhalt...

Notwehrrecht und kollektive Verantwortung

Die zeitliche Begrenzung des Rechts zur Selbstverteidigung nach Art. 51 UN-Charta im Licht von Handlungsinstrumenten des UN-Sicherheitsrats

von René Voigtländer (Autor:in)
©2001 Dissertation XIII, 271 Seiten

Zusammenfassung

Das vielfach über Krieg und Frieden entscheidende Spannungsfeld zwischen den beiden Ausnahmen vom völkerrechtlichen Verbot des Einsatzes militärischer Gewalt in zwischenstaatlichen Beziehungen wird geprägt von zwei Grundsäulen: dem individuellen Notwehrrecht eines angegriffenen Staates steht die kollektive Verantwortung der in der UN und ihren Organen zusammengefaßten globalen Völkergemeinschaft gegenüber. Dabei ist das Recht zur Selbstverteidigung nach der UN-Charta zeitlichen Beschränkungen unterworfen. Es kann nur provisorisch, subsidiär und kontrolliert zur Anwendung kommen, bis der primär zuständige UN-Sicherheitsrat die erforderlichen Maßnahmen ergreift. Die Arbeit bemüht sich um eine Definition dieses Zeitpunkts. Sie stellt dabei neuere Entwicklungen in der Völkerrechtspraxis in den Mittelpunkt. Denn weil der Sicherheitsrat nicht über die von der Charta vorgesehenen eigenen Streitkräfte verfügt, ist er dazu übergegangen, einzelne Mitgliedstaaten zur Umsetzung seiner Beschlüsse zu ermächtigen.

Details

Seiten
XIII, 271
Jahr
2001
ISBN (Paperback)
9783631379103
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2001. XIII, 271 S.

Biographische Angaben

René Voigtländer (Autor:in)

Der Autor: René Voigtländer, geboren 1969, studierte von 1988 bis 1995 Rechtswissenschaften in Bonn, Knoxville (Tennessee, USA) und Trier mit einem einsemestrigen Aufenthalt in Mexico-City. 1992 graduierte er zum Doctor of Jurisprudence (USA) (Juris Doctor). Von 1995 bis 1997 war er als Dozent für ein juristisches Repetitorium tätig, bevor er von 1997 bis 1999 seinen juristischen Vorbereitungsdienst in Trier, Genf und Bonn absolvierte. Seine heutige Tätigkeit für eine internationale Anwaltssozietät umfaßt die Schwerpunktbereiche öffentliches Wirtschafts- und Telekommunikationsrecht sowie nationales und europäisches Vergaberecht.

Zurück

Titel: Notwehrrecht und kollektive Verantwortung