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Die deutsche Strafverfolgungspraxis im Vergleich mit der Strafverfolgungspraxis in England und Wales

von Malaika Ahlers (Autor:in)
©2001 Dissertation XII, 196 Seiten

Zusammenfassung

Während Kriminelle die Vorteile der neuen Freizügigkeit in Europa zu nutzen wissen, verharrt die Strafverfolgung in nationaler Starre. In jüngster Zeit kommen allerdings auch hier Reformen in Gang. Jedoch stehen einer effizienten Neuordnung über Jahrhunderte gewachsene Rechtstraditionen entgegen. Diese aufzubrechen bedeutet eine Reform in kleinen Schritten, wozu diese Arbeit einen Beitrag leistet.
In einem Vergleich zwischen der Strafverfolgungspraxis in England/Wales und Deutschland wird untersucht, ob einem europäischen Strafverfolgungssystem unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen. Dabei ist Ziel der Arbeit ein Rechtsvergleich in ihrer praktischen Konkretion. Es wird die Rechtspraxis anhand der Falltypen Ladendiebstahl, Kreditbetrug und Mord untersucht. Insoweit wird eine Rechtswirklichkeit aufgedeckt, die sich von den rechtlichen Vorgaben weit entfernt hat und deshalb in einem ganz anderen Sinne reformbedürftig erscheint, als es theoretisch zu vermuten ist. Nicht die «Rechtssysteme» bereiten Schwierigkeiten, sondern die «Verfolgungspraxis». Allerdings sind die auftauchenden Sachprobleme in Deutschland und in England/Wales identisch. Deshalb ist eine rechtliche Lösung im Hinblick auf eine einheitliche Strafrechtsordnung in Europa möglich.

Details

Seiten
XII, 196
Jahr
2001
ISBN (Paperback)
9783631379356
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2001. XII, 196 S.

Biographische Angaben

Malaika Ahlers (Autor:in)

Die Autorin: Malaika Ahlers wurde 1969 in Nairobi/Kenia geboren. Nach dem Schulbesuch in Bergisch Gladbach studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Schwerpunkt ihres 1993 abgeschlossenen Studiums und eines Studienaufenthaltes an der Faculté Internationale de Droit Comparé an der Universität in Straßburg war der Rechtsvergleich und das Internationale Privatrecht. Das galt auch für das beim Landgericht Köln absolvierte Referendariat. Nach Abschluß des 2. Staatsexamens 1996 nahm sie an einem Postgraduiertenstudiengang an der University of London teil, der mit einem Master of Law (LL.M.) abschloß. Bis 1998 arbeitete sie als Rechtsanwältin einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kölner Anwaltskanzlei. Seit 1998 ist sie als Europareferentin und Geschäftsführerin bei einem Bundesverband tätig.

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Titel: Die deutsche Strafverfolgungspraxis im Vergleich mit der Strafverfolgungspraxis in England und Wales