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Der Experimentalbeweisantrag im Strafprozess

von Andreas Karow (Autor:in)
©2002 Dissertation 156 Seiten

Zusammenfassung

Ziel der Arbeit ist es, die adäquate Behandlung des Experimentalbeweisantrages im Strafprozess zu untersuchen. Als Beispiele für einen Experimentalbeweisantrag lassen sich konkret Gegenüberstellungen (Vernehmungsgegenüberstellung, Identifizierungsgegenüberstellung, Stimmenvergleich) sowie Experimentelle Erprobungen und Rekonstruktionen (etwa Fahrversuche, Trinkversuche, Sprechversuche, Stimmproben, Vergewaltigung im Kleinwagen etc.) nennen. Es wird betrachtet, wie der Antrag auf Vornahme von Experimenten in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens generell dogmatisch und in konkreten Einzelfällen zu behandeln ist. Der Experimentalbeweisantrag ist dabei als echter Beweisantrag gemäß § 244 Abs. 3–5 StPO zu qualifizieren.

Details

Seiten
156
Jahr
2002
ISBN (Paperback)
9783631383742
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Strafprozess System Recht
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2002. 156 S.

Biographische Angaben

Andreas Karow (Autor:in)

Der Autor: Andreas Karow wurde 1958 in Hamburg geboren und studierte Rechtswissenschaft in Mainz, München und Hamburg. Nach dem 1. Staatsexamen 1991 war er als Arbeitsgemeinschaftsleiter an der Universität Greifswald tätig. Nach dem 2. Staatexamen 1994 arbeitete der Autor als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Greifswald und als Strafverteidiger u. a. im sog. «Landshut-Prozeß» wegen der Entführung eines Lufthansa-Jets 1977 durch Palästinenser. Seit 1999 ist er selbständiger Strafverteidiger in Hamburg.

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Titel: Der Experimentalbeweisantrag im Strafprozess