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Die Unvereinbarkeit nicht-rückholbarer Endlagerung radioaktiver Abfälle mit dem Grundgesetz

Am Beispiel von Schacht Konrad

von Christa Garms-Babke (Autor:in)
©2002 Dissertation 132 Seiten

Zusammenfassung

Die von der Bundesregierung favorisierte nicht-rückholbare Endlagerung radioaktiver Abfälle ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Dementsprechend ist auch die vorgesehene Genehmigung des Endlagerprojektes Schacht Konrad ohne Rechtsgrundlage. Dieses wird anhand der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Wesentlichkeitstheorie, des Art. 20 a Grundgesetz und atomrechtlicher Bestimmungen nachgewiesen. Für die Interpretation der Umwelt-Staatszielbestimmung (Art. 20 a GG) wird die Diskussion in der praktischen Philosophie über den Verantwortungsbegriff fruchtbar gemacht.

Details

Seiten
132
Jahr
2002
ISBN (Paperback)
9783631387269
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zwischenlager Atomabfall Abfall
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2002. 131 S.

Biographische Angaben

Christa Garms-Babke (Autor:in)

Die Autorin: Christa Garms-Babke, geboren 1949, studierte Sozialwissenschaften an der Universität Hannover und schloss 1999 mit Diplom ab. Die Promotion erfolgte 2001.

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Titel: Die Unvereinbarkeit nicht-rückholbarer Endlagerung radioaktiver Abfälle mit dem Grundgesetz