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Die tarifvertragliche Unkündbarkeit

Zugleich ein Beitrag zu den Grenzen der Tarifautonomie im Kündigungsschutzrecht und zum partiell zweiseitig-zwingenden Charakter des § 1 Abs. 2 und 3 KSchG

von Robert Pape (Autor:in)
©2002 Dissertation 464 Seiten
Reihe: Zivilrechtliche Schriften, Band 31

Zusammenfassung

Die Abdingbarkeit des arbeitgeberseitigen ordentlichen Kündigungsrechts gehört zu den nahezu unwidersprochenen Lehren im Arbeitsrecht. Das verbleibende Kündigungsrecht aus wichtigem Grund ist allerdings nicht geeignet, alle weiterhin auftretenden Kündigungssituationen angemessen zu lösen. Die Rechtsprechung ist dazu übergegangen, den normativen Gehalt des § 626 BGB durch eine Relativierung des wichtigen Grundes immer weiter aufzulösen. Zudem werden die formalen Schranken der ordentlichen Kündigung im Wege der Analogie auf die außerordentliche Kündigung übertragen. Der Versuch, wichtigen Grund, Kündigungsfrist und Kündigungserklärungsfrist miteinander in der Figur der außerordentlichen fristgebundenen Kündigung zu vereinen, erzeugt indes ein schwer handhabbares System von Widersprüchen. Daneben kommt es für den Arbeitgeber zu einer kaum mehr zu durchschauenden Durchmengung von Elementen zweier verschiedener Kündigungsinstitute. Die Arbeit zeigt, daß aus Gründen der Sachgerechtigkeit und Wertungswiderspruchsfreiheit im Kündigungsschutzrecht den auftretenden Schwierigkeiten besser über einen zumindest partiell unabdingbaren Bereich der ordentlichen Kündigung Rechnung getragen werden kann.

Details

Seiten
464
Jahr
2002
ISBN (Paperback)
9783631387962
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Branche Lohnrunde Verbände
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2002. 464 S.

Biographische Angaben

Robert Pape (Autor:in)

Der Autor: Robert Pape wurde 1970 in Neumünster geboren. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Kiel. Erste Juristische Staatsprüfung 1997. Danach zwei Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschafts- und Steuerrecht der Universität Kiel. Seit Anfang 2000 Rechtsreferendar in Hamburg. Promotion 2001.

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Titel: Die tarifvertragliche Unkündbarkeit