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Gesellschaftsrechtliche Insider nach § 138 Abs. 2 InsO

Einordnung – Definition – Anwendung

von Florian Ropohl (Autor:in)
©2002 Dissertation 146 Seiten

Zusammenfassung

Die Behandlung der Insider in der Gesellschaftsinsolvenz wird durch § 138 Abs. 2 InsO neu bestimmt. Schwerpunkt der Regelung ist die Anfechtung von Vermögensverschiebungen: Droht eine Unternehmensinsolvenz, so werden regelmäßig vorhandene Vermögenswerte verschleudert und aus der zukünftigen Masse herausgeholt. Dies geschieht oftmals mit Hilfe von nahestehenden Personen des Schuldners, von sog. «Insidern». Naturgemäß stellen sich Insiderproblematiken dabei verstärkt bei Konzernzusammenschlüssen, insbesondere bei Konstellationen mit Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften. Neben der dogmatischen Grundlage des § 138 Abs. 2 InsO bildet daher die Anwendung der Norm innerhalb von Konzernsachverhalten einen Schwerpunkt der Arbeit. Daneben wird die Möglichkeit einer erweiterten Anwendung über die Insolvenzanfechtung hinaus dargelegt, etwa in der Eigenverwaltung oder im Insolvenzplanverfahren.

Details

Seiten
146
Jahr
2002
ISBN (Paperback)
9783631388082
Sprache
Deutsch
Schlagworte
kritik gesellschaft insider
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2002. 144 S.

Biographische Angaben

Florian Ropohl (Autor:in)

Der Autor: Florian Ropohl ist als Rechtsanwalt und Steuerassistent einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hamburg tätig und ist zudem stellvertretender Vorsitzender von JRECON – Hamburgische Gemeinschaft für Wirtschaftsrecht e.V.

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Titel: Gesellschaftsrechtliche Insider nach § 138 Abs. 2 InsO