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Die «sittliche Pflicht» im Sinne von § 814 Alternative 2 BGB – ein Tor zum rechtsfreien Raum?

von Christina Manchot (Autor:in)
©2002 Dissertation 232 Seiten

Zusammenfassung

Wer irrtümlich eine Leistung erbringt, dem ist gemäß § 814 Alt. 2 BGB die Rückforderung verwehrt, wenn die Leistung auch als «sittliche Pflicht» charakterisiert werden kann. Es ist Ziel dieser Abhandlung, diese recht unbekannte Vorschrift des Bereicherungsrechts zu beleuchten und zu hinterfragen. Die Bedeutung von § 814 Alt. 2 BGB hat kontinuierlich abgenommen. Die Arbeit zeigt, daß das Hauptziel für den Erlaß der Regelung, das sittliche Bewußtsein des Volkes nicht zu verletzen, heute nicht mehr in gleichem Umfang als Begründung tragfähig sein kann. Der Verweis auf die Sittlichkeit führt schließlich ein ethisches Moment in die Auslegung und Anwendung von § 814 Alt. 2 BGB ein. Dieser Verweis auf einen nicht nur rechtlich faßbaren Bereich wirft die Frage auf, ob hier ein Tor zum rechtsfreien Raum aufgestoßen werden soll. Die Grenzziehung zwischen Recht und rechtsfreiem Raum stellt den Schwerpunkt der Arbeit dar.

Details

Seiten
232
Jahr
2002
ISBN (Paperback)
9783631392249
Sprache
Deutsch
Schlagworte
sitte moral ethik
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2002. 232 S.

Biographische Angaben

Christina Manchot (Autor:in)

Die Autorin: Christina Manchot wurde 1967 in Düsseldorf geboren. Sie studierte von 1986 bis 1991 Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und der Università di Bologna/Italien. Das Referendariat absolvierte sie in München und La Réunion/Frankreich. Seit 1997 ist sie als Rechtsanwältin tätig. Christina Manchot ist verheiratet und hat zwei Töchter.

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Titel: Die «sittliche Pflicht» im Sinne von § 814 Alternative 2 BGB – ein Tor zum rechtsfreien Raum?