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Die Unternehmensplanung im Pflichtenkreis von Vorstand und Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft

Ein Beitrag zur Konkretisierung gesellschaftsrechtlicher Verantwortlichkeiten im Lichte der Aktienrechtsreformen 1998

von Michael Thielbeer (Autor:in)
©2002 Dissertation XXVI, 278 Seiten

Zusammenfassung

Jede spektakuläre Unternehmenskrise führt dazu, daß Vorstand und Aufsichtsrat als Verwaltungsorgane der Aktiengesellschaft zum Gegenstand öffentlicher Diskussion werden. Dies insbesondere, da in vielen Fällen eine Möglichkeit zum rechtzeitigen Gegensteuern bestanden hätte. In diesem Zusammenhang kommt der Unternehmensplanung als betriebswirtschaftlichem Führungsinstrument sehr große Bedeutung zu. In dieser Arbeit wird die Entwicklung des rechtlichen Rahmens für die unternehmerische Gestaltung in der Aktiengesellschaft aufgezeigt und die Stellung der Unternehmensplanung innerhalb dieses aktienrechtlichen Rahmens untersucht. Dabei stehen Ziele und Inhalte der Unternehmensplanung in betriebswirtschaftlicher Hinsicht sowie Bestehen und Reichweite einer Planungsverpflichtung in aktienrechtlicher Hinsicht zur Erörterung. Anschließend wird auf die rechtlichen und rechtstatsächlichen Probleme einer ordnungsgemäßen Überwachung der Unternehmensplanung durch den Aufsichtsrat eingegangen.

Details

Seiten
XXVI, 278
Jahr
2002
ISBN (Paperback)
9783631393192
Sprache
Deutsch
Schlagworte
vertrag Handel recht
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2002. XXVI, 278 S.

Biographische Angaben

Michael Thielbeer (Autor:in)

Der Autor: Michael Thielbeer wurde 1957 in Duisburg geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Bonn und Referendariat in Düsseldorf und New York arbeitete der Autor für einige Jahre als Vorstandsassistent der Deutschen Bank. Im Anschluß wechselte er für mehrere Jahre zu einer großen internationalen Consultinggesellschaft. Nach einem Master of Business Administration ist der Autor als Geschäftsführer einer Unternehmensberatung und als Rechtsanwalt tätig.

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Titel: Die Unternehmensplanung im Pflichtenkreis von Vorstand und Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft