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Die Bedeutung der deutschen für die japanische Staatslehre unter der Meiji-Verfassung

von Noriko Kokubun (Autor:in)
©1993 Dissertation XXX, 268 Seiten

Zusammenfassung

1889 wurde die erste japanische Verfassung im modernen Sinne - die sogenannte Meiji-Verfassung - nach preußischem Vorbild erlassen. Somit stand die deutsche Staatslehre Pate bei der Entwicklung einer japanischen Staatslehre. Dabei wurden deutsche Ideen mit japanischen Traditionen verschmolzen. Insbesondere der Tennoismus und der damit zusammenhängende Kokutai-Begriff haben im Rezeptionsprozeß die ursprüngliche Bedeutung bzw. Funktion der deutschen Lehren verändert. In der vorliegenden Arbeit wird diese Problematik anhand eines Überblicks des Kodifikationsprozesses der Meiji-Verfassung und einer Analyse der Lehren der drei führenden japanischen Wissenschaftler der damaligen Zeit im Vergleich mit den jeweils von ihnen übernommenen deutschen Lehren betrachtet.

Details

Seiten
XXX, 268
Jahr
1993
ISBN (Paperback)
9783631455746
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien, 1993. XXX, 268 S.

Biographische Angaben

Noriko Kokubun (Autor:in)

Die Autorin: Noriko Kokubun wurde 1957 in Osaka, Japan geboren. Von 1976 bis 1986 besuchte sie die undergraduate- sowie graduate-course an der juristischen Fakultät der Keio-Universität, Tokyo. Seit 1988 studiert sie Rechtswissenschaft in Deutschland. 1992 Promotion an der Universität Erlangen-Nürnberg.

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Titel: Die Bedeutung der deutschen für die japanische Staatslehre unter der Meiji-Verfassung